Rechtsprechung
LG Marburg, 12.09.2007 - 9 Ns 4 Js 11934/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 258 (Ls.)
- NZV 2008, 533 (Ls.)
Rechtsprechung
BGH, 21.02.2008 - 5 StR 511/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 20 StGB; § 212 StGB; § 17 Abs. 2 StGB; § 46 StGB
Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit bei affektbedingter Tötung der Mutter; Bemessung von Jugendstrafe (Schwere der Schuld; Strafschärfung wegen Tötung der eigenen Mutter; Erziehungsbedarf) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bemessung der Höhe einer Jugendstrafe bei Tötung eines nahen Angehörigen; Abgrenzung einer hohen affektiven Erregung eines Angeklagten zu einer erheblichen Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 Strafgesetzbuch (StGB)
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 18
Erzieherische Gründe zur Bemessung der Länge einer Jugendstrafe - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 195
- NStZ-RR 2008, 258
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.07.1995 - 2 StR 309/95
Höhe der Jugendstrafe - Schwere der Schuld - Erzieherische Gründe - Vorrangige …
Auszug aus BGH, 21.02.2008 - 5 StR 511/07
Hierbei hätte insbesondere erwogen werden müssen, wie die Jugendstrafe mit Blick auf die schulischen Belange sowie die persönliche Entwicklung der Angeklagten, die nach den Feststellungen des Landgerichts zur Bearbeitung der Tat- und Schuldproblematik dringend therapeutischer Behandlung bedarf, mit den im Jugendstrafvollzug zur Verfügung stehenden Mitteln zeitlich zu bemessen ist (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3, 8 und 10). - BGH, 18.08.1992 - 4 StR 313/92
Bemessung der Höhe der Jugendstrafe nach erzieherischen Gesichtspunkten
Auszug aus BGH, 21.02.2008 - 5 StR 511/07
Hierbei hätte insbesondere erwogen werden müssen, wie die Jugendstrafe mit Blick auf die schulischen Belange sowie die persönliche Entwicklung der Angeklagten, die nach den Feststellungen des Landgerichts zur Bearbeitung der Tat- und Schuldproblematik dringend therapeutischer Behandlung bedarf, mit den im Jugendstrafvollzug zur Verfügung stehenden Mitteln zeitlich zu bemessen ist (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3, 8 und 10). - BGH, 11.04.1989 - 1 StR 108/89
Verhängung einer Jugendstrafe bei dadurch bedingtem Verlust der Wohnung und …
Auszug aus BGH, 21.02.2008 - 5 StR 511/07
Hierbei hätte insbesondere erwogen werden müssen, wie die Jugendstrafe mit Blick auf die schulischen Belange sowie die persönliche Entwicklung der Angeklagten, die nach den Feststellungen des Landgerichts zur Bearbeitung der Tat- und Schuldproblematik dringend therapeutischer Behandlung bedarf, mit den im Jugendstrafvollzug zur Verfügung stehenden Mitteln zeitlich zu bemessen ist (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3, 8 und 10).
- BGH, 23.03.2010 - 5 StR 556/09
Bemessung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Schwere der Schuld); …
Der Senat besorgt ferner nicht, dass in dem hier vorliegenden Fall der sogar zunächst nicht gegebenen Erziehungsfähigkeit der Angeklagten die festgesetzte hohe Jugendstrafe den Zeitraum sinnvoll anzuwendender pädagogischer Mittel des Jugendstrafvollzugs überschreiten könnte (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 258, 259).