Rechtsprechung
OLG Köln, 21.01.2008 - 2 Ws 715/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung der gerichtlichen Gestattung der Überlassung einer DVD-Kopie an den Angeklagten durch dessen Pflichtverteidiger im Hinblick auf dessen gebührenrechtliche Relevanz; Voraussetzung der Festsetzung einer Dokumentenpauschale für das Erstellen einer DVD-Kopie als ...
- Judicialis
RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 46 Abs. 1; ; RVG § 46 Abs. 2 S. 1; ; RVG § 56 Abs. 2 S. 1; ; BRAGO § 27
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Nr. 7000
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Auslagenpauschale - Dokumentenpauschale für DVD-Kopie
Verfahrensgang
- AG Aachen, 28.04.2006 - 56 Gs 80/06
- LG Aachen, 04.01.2007 - 95 KLs 36/06
- OLG Köln, 23.01.2007 - 2 Ws 46/07
- OLG Köln, 21.01.2008 - 2 Ws 715/07
Papierfundstellen
- NJW 2008, 1330
- NStZ-RR 2008, 360 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 19.07.2001 - 2 Ws 319/01
Auszug aus OLG Köln, 21.01.2008 - 2 Ws 715/07
Hierzu hat der Senat in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung schon unter der Geltung der BRAGO zu § 27 BRAGO in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass die Kosten für die Fertigung von Fotokopien aus den Strafakten für den Angeklagten von der Staatskasse grundsätzlich nur zu erstatten sind, wenn es notwendig ist, dass dieser die Unterlagen ständig zur Hand hat, wofür hier nichts ersichtlich ist (Senat 19.07.01 - 2 Ws 319/01 - 22.06.04 - 2 Ws 303/04 -).
- OLG Köln, 25.07.2009 - 2 Ws 325/09
Höhe der Dokumentenpauschale bei Kopie einer DVD mit Audiodateien einer …
In einem anders gelagerten Fall hat der Senat mit Beschluß vom 21.01.2008 - 2 Ws 715/07 - , veröffentlicht bei juris, entschieden, dass einem Pflichtverteidiger für die Anfertigung einer weiteren, für den Angeklagten bestimmten DVD die Kopierpauschale nach Nr. 7000 VV nicht zusteht.Im Ergebnis macht es mithin zu der Senatsentscheidung vom 21.01.2008 - 2 Ws 715/07 - keinen Unterschied, dass der Verteidiger des Beschwerdeführers als Wahlverteidiger tätig war.
- KG, 01.07.2008 - 1 Ws 16/08
Längenzuschlag, Berücksichtigung, Mittagspause
Entscheidend ist vielmehr, ob der Angeklagte auf den genauen Wortlaut der Schriftstücke angewiesen ist (vgl. KG, Beschluß vom 25. August 2003 - 4 Ws 106/03 - für schriftliche Übersetzungen) und/oder sie zur Vorbereitung seiner Verteidigung ständig zur Hand haben muß (vgl. OLG Köln NJW 2008, 1330).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 28.04.2008 - 2 Ws 116/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Erfolgsaussichten eines Wiedereinsetzungsantrags hinsichtlich der Versäumung des Berufungstermins neben der Revisionseinlegung; Anforderungen an die Wahrung der Revisionsbegründungsfrist im Strafprozess
- Judicialis
StPO § 44 Satz 1; ; StPO § ... 45; ; StPO § 45 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 45 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 46 Abs. 3; ; StPO § 300; ; StPO § 329 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 329 Abs. 3; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 346 Abs. 1; ; StPO § 346 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 473 Abs. 1
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum - 23 Ns 560 Js 1209/06
- OLG Hamm, 28.04.2008 - 2 Ws 116/08
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 360 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 18.09.2001 - 2 Ws 233/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zustellung im Hausbriefkasten, Beweiskraft …
Auszug aus OLG Hamm, 28.04.2008 - 2 Ws 116/08
Der Antrag muss deshalb unter Angabe von Tatsachen so vollständig begründet sein, dass ihm die verschuldete Verhinderung des Angeklagten ohne weiteres entnommen werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 18.09.2001 - 2 Ws 233/01 -).
- OLG München, 27.06.2017 - 5 Ws 31/17
Verhandlungsunfähigkeit, Wiedereinsetzungsgesuch, Revisionsbegründungsfrist, …
Der Antrag muss deshalb unter Angabe von Tatsachen so vollständig begründet sein, dass ihm die unverschuldete Verhinderung des Angeklagten ohne weiteres entnommen werden kann (OLG Hamm, Beschluss vom 28.4.2008, Gz: 2 Ws 116/08, zitiert über juris, Rdn. 5).