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   BGH, 30.09.2008 - 5 StR 227/08   

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https://dejure.org/2008,7087
BGH, 30.09.2008 - 5 StR 227/08 (https://dejure.org/2008,7087)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2008 - 5 StR 227/08 (https://dejure.org/2008,7087)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2008 - 5 StR 227/08 (https://dejure.org/2008,7087)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Straftatbestand der besonders schweren Vergewaltigung bei Einsatz eines Wachhundes und Zwingerhundes als Tatwerkzeug; Anforderungen an die Darlegung der Sachrüge bei der Revision; Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatgerichts in Fällen von "Aussage gegen Aussage"

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1
    Hund als gefährliches Werkzeug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 370
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.04.2002 - 3 StR 33/02

    Vergewaltigung; Aussage gegen Aussage; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 227/08
    Abgesehen davon handelt es sich im Blick auf die - auch sachverständig vermittelte (UA S. 11 f., 30 f.) - Persönlichkeitsstruktur der Nebenklägerin und ihren erlittenen psychischen Zusammenbruch um eine ohnehin nicht so nahe liegende andere Möglichkeit, dass deren Nichterörterung einen Sachmangel darstellt (vgl. BGH NStZ 2002, 494, 495; Brause NStZ 2007, 505, 507).
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 227/08
    In einem Fall, in dem - wie hier - Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht glaubt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 14; StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 3, 5).
  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 227/08
    Die Schlüsse, die das Tatgericht aus dem festgestellten Sachverhalt zieht, müssen nicht unbedingt zwingend sein; es genügt vielmehr, dass sie möglich und nachvollziehbar sind (BGHSt 36, 1, 14 m.w.N.) sowie dem Gebot rational begründeter und tatsachengestützter Beweisführung noch entsprechen (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08 Rdn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 227/08
    Die Schlüsse, die das Tatgericht aus dem festgestellten Sachverhalt zieht, müssen nicht unbedingt zwingend sein; es genügt vielmehr, dass sie möglich und nachvollziehbar sind (BGHSt 36, 1, 14 m.w.N.) sowie dem Gebot rational begründeter und tatsachengestützter Beweisführung noch entsprechen (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08 Rdn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 227/08
    In einem Fall, in dem - wie hier - Aussage gegen Aussage steht und die Entscheidung allein davon abhängt, welchen Angaben das Gericht glaubt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 14; StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 3, 5).
  • BGH, 08.12.1998 - 4 StR 584/98

    Kampfhund als gefährliches Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB n.F

    Auszug aus BGH, 30.09.2008 - 5 StR 227/08
    Der bei der Tat eingesetzte Wach- und Zwingerhund stellt nach den getroffenen Feststellungen zur konkreten Art seines Einsatzes ein gefährliches Werkzeug dar (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 174 zum Einsatz eines Kampfhundes).
  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08

    Vergewaltigung (Strafzumessung: Grenzen der Revisibilität bei minder schweren und

    Hierbei handelt es sich insbesondere im Blick auf die vom Landgericht herangezogenen, den Angeklagten indiziell belastenden Umstände aus dem Nachtatverhalten sowohl des Angeklagten als auch der Nebenklägerin um keine Falschbelastungshypothese, deren Erörterung sich nach den getroffenen Feststellungen hätte aufdrängen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2008 - 5 StR 227/08; Brause NStZ 2007, 505, 507 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.2008 - 5 StR 408/08   

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https://dejure.org/2008,8573
BGH, 16.09.2008 - 5 StR 408/08 (https://dejure.org/2008,8573)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2008 - 5 StR 408/08 (https://dejure.org/2008,8573)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2008 - 5 StR 408/08 (https://dejure.org/2008,8573)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 370
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 169/88

    Bildung einer fiktiven Gesamtstrafe zur Begründung eines Härteausgleichs -

    Auszug aus BGH, 16.09.2008 - 5 StR 408/08
    Auch wenn der Umfang der vollstreckten Ersatzfreiheitsstrafe weniger als einen Monat betrug, hält der Senat - nur insoweit abweichend vom Antrag des Generalbundesanwalts - hier eine Bemessung nach Wochen zur Gewährung des Härteausgleichs (vgl. dazu BGHR StGB § 39 Bemessung 1) nicht für angezeigt.
  • BGH, 02.05.1990 - 3 StR 59/89

    Härteausgleich - Gesamtstrafe - Nachträgliche Bildung - Geldstrafe -

    Auszug aus BGH, 16.09.2008 - 5 StR 408/08
    Hier ist ein Härteausgleich jedenfalls deswegen zu gewähren, weil der Angeklagte die Vorverurteilung teilweise durch Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt hat (vgl. dazu BGH NStZ 1990, 436), zumal unter den Bedingungen 2 der Untersuchungshaft.
  • BGH, 14.03.2012 - 2 StR 547/11

    Voraussetzungen eines beachtlichen Tatbestandsirrtums bei der (besonders schweren

    Ein Härteausgleich war nicht veranlasst, da die Angeklagten durch die unterbliebene Einbeziehung einer Geldstrafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe grundsätzlich keinen Nachteil erlitten haben (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2003 - 2 StR 250/03; BGH NStZ-RR 2008, 370).
  • BGH, 02.11.2022 - 6 StR 239/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche

    e) Die Ausführungen zur Strafbemessung geben darüber hinaus Anlass für den Hinweis, dass ein Härteausgleich für die unterbliebene Einbeziehung einer bereits bezahlten Geldstrafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht zulässig ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. August 2003 - 2 StR 250/03; vom 16. September 2008 - 5 StR 408/08, NStZ-RR 2008, 370; Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11) und der lediglich pauschale Hinweis auf "Kontakt- und Besuchsbeschränkungen", die zur Abwehr der gerade zu Beginn der Pandemie bestehenden Ansteckungsgefahren mit dem Covid-19-Virus durch die Justizvollzugsanstalt verhängt wurden, eine auch im Übrigen regelmäßig nicht veranlasste (vgl. nur Eschelbach in SSW/StGB, 5. Aufl., § 46 Rn. 185 mwN) strafmildernde Berücksichtigung vollstreckter Untersuchungshaft ohne Mitteilung konkreter Tatsachen für hierdurch im Einzelfall (vgl. zu ausdifferenzierten beschränkenden Reaktionen des Justizvollzugs Dünkel/Harrendorf/Arloth/Gerlach/Hagemann/Holzner/Schatz, NK 2022, 310, 311 ff.) bedingte besondere Belastungen nicht trägt.
  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 498/08

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Härteausgleich bei unmöglicher

    Hier ist ein Härteausgleich jedenfalls deswegen zu gewähren, weil der Angeklagte die Vorverurteilung durch Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. September 2008 - 5 StR 408/08 Rdn. 2 m.N.), zumal unter den Bedingungen der Untersuchungshaft.
  • BGH, 10.02.2015 - 4 StR 418/14

    Strafaussetzung zur Bewährung (Aussetzung einer Freiheitsstrafe von über einem

    Diese wurde aber teilweise nach § 43 StGB, § 459e StPO vollstreckt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2008 - 5 StR 408/08, NStZ-RR 2008, 370).
  • LG Mönchengladbach, 17.10.2022 - 21 KLs 23/22
    Da die Einbeziehung der dort verhängten Geldstrafe von 60 Tagessätzen nur wegen deren Erledigung - hier durch Tilgung - unterbleiben musste, war ein Härteausgleich zu gewähren (vgl. BGH, NStZ-RR 2008, 370), den die Kammer mit einem Monat Freiheitstrafe pro 30 Tagessätzen Geldstrafe (vgl. § 54 Abs. 3 StGB) für angemessen erachtet.
  • OLG Celle, 23.02.2015 - 32 Ss 184/14

    Fortbestand des Adhäsionsausspruchs trotz Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs

    Denn die Nichteinbeziehbarkeit einer bereits vollstreckten Ersatzfreiheitsstrafe in eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung beschwert den Angeklagten in gleichem Maße, wie die Nichtberücksichtigung einer vollstreckten gesamtstrafenfähigen Freiheitsstrafe (BGH, NStZ 1990, 436; BGH, NStZ-RR 2008, 370).
  • OLG Brandenburg, 14.04.2022 - 1 OLG 53 Ss 17/22

    Zulässigkeit des Absehens von nachträglicher Gesamtstrafenbildung wegen

    Sind die früheren Strafen oder ein Teil ihrer bereits erledigt  und  deshalb nicht mehr in die Gesamtstrafe einzubeziehen, sind nach dem Prinzip des § 55 StGB die sich durch die getrennte Aburteilung ergebenden Nachteile bei der Strafzumessung auszugleichen (sog. Härteausgleich, vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2008, 370; 2009, 43; NStZ 1990, 436; Rissing-van Saan/Scholze, a. a. O., Rz. 27 m. w. N.; Fischer, a. a. O., Rz. 21 ff.).
  • KG, 14.04.2022 - 161 Ss 33/22

    Gesamtstrafenbildung: Härteausgleich bei wegen Vollstreckung nicht mehr

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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.2008 - 5 StR 377/08   

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https://dejure.org/2008,7486
BGH, 17.09.2008 - 5 StR 377/08 (https://dejure.org/2008,7486)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2008 - 5 StR 377/08 (https://dejure.org/2008,7486)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2008 - 5 StR 377/08 (https://dejure.org/2008,7486)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Messereinsatzes im Rahmen einer Notwehr nach vorangegangener Provokation; Billigung einer tödlichen Verletzung als Schluss aus dem Vorliegen äußerst gefährlicher Gewalthandlungen; Rechtfertigung von Verletzungshandlungen im Rahmen der Abwehr eines ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StGB § 212 Abs. 1
    Beweiswürdigung hinsichtlich des Tötungsvorsatzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 370
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - 5 StR 377/08
    Die zur Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes führende Beweiswürdigung des Landgerichts hält der sachlichrechtlichen Prüfung nicht stand (vgl. BGH NJW 2007, 384, 387, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt) und vermag letztlich nur eine Vermutung zu begründen (vgl. BGH StV 2002, 235; BGH, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 5 StR 257/08).
  • BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00

    Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - 5 StR 377/08
    a) Äußerst gefährliche Gewalthandlungen, die einen Schluss auf eine Billigung tödlicher Verletzungen nahe legen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51 m.w.N.), hat das Landgericht nicht festgestellt.
  • BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf des Totschlages (lückenhafte

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - 5 StR 377/08
    Sie lässt fehlerfrei festgestellte wesentliche Umstände der Kampfeslage außer Betracht (vgl. BGH NJW 2007 aaO; BGH, Urteil vom 31. Januar 2007 - 5 StR 404/06).
  • BGH, 07.03.2002 - 3 StR 490/01

    Notwehrlage (gegenwärtig); Notwehrprovokation (Einschränkung der

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - 5 StR 377/08
    Die Wertung des Landgerichts, die Verletzungshandlungen des Angeklagten seien nicht gerechtfertigt, ist rechtsfehlerfrei (vgl. BGH NStZ 2002, 425, 426 f.; BGH StraFo 2006, 79, 80).
  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - 5 StR 377/08
    Die zur Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes führende Beweiswürdigung des Landgerichts hält der sachlichrechtlichen Prüfung nicht stand (vgl. BGH NJW 2007, 384, 387, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt) und vermag letztlich nur eine Vermutung zu begründen (vgl. BGH StV 2002, 235; BGH, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 5 StR 257/08).
  • BGH, 23.07.2008 - 5 StR 257/08

    Verurteilung wegen Tötung des "Generals" erneut aufgehoben

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - 5 StR 377/08
    Die zur Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes führende Beweiswürdigung des Landgerichts hält der sachlichrechtlichen Prüfung nicht stand (vgl. BGH NJW 2007, 384, 387, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt) und vermag letztlich nur eine Vermutung zu begründen (vgl. BGH StV 2002, 235; BGH, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 5 StR 257/08).
  • BGH, 23.06.2009 - 5 StR 182/09

    Verurteilung wegen Tötung des "Generals" erneut aufgehoben

    Sie erweist sich hinsichtlich des Tathergangs als lückenhaft (vgl. BGHSt 14, 162, 164 f.; 29, 18, 20; BGH NJW 2007, 384, 387, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt) und trägt die Annahme eines Tötungsvorsatzes nicht (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 370, 371).

    Indes beruht die Annahme solcher Kenntnis des Angeklagten nicht auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 370, 371; BGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 5 StR 348/08).

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