Weitere Entscheidung unten: OLG München, 10.09.2008

Rechtsprechung
   BGH, 22.10.2008 - 2 StR 286/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8390
BGH, 22.10.2008 - 2 StR 286/08 (https://dejure.org/2008,8390)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2008 - 2 StR 286/08 (https://dejure.org/2008,8390)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - 2 StR 286/08 (https://dejure.org/2008,8390)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in Abgrenzung zur mittelbar täterschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung

  • Judicialis

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 27 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StPO § 265

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4
    Mittäterschaft und Beihilfe bei gemeinsam begangener Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 10
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14

    Hooligans als kriminelle Vereinigung

    Insbesondere macht Gemeinschaftlichkeit im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB aus einer Beihilfe keine Täterschaft (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 StR 286/08, NStZ-RR 2009, 10).
  • BGH, 25.03.2010 - 4 StR 522/09

    Voraussetzungen der Mittäterschaft (Abgrenzung von der Beihilfe); gefährliche

    Dass das Zusammenwirken eines Täters mit einem Gehilfen zur Erfüllung des Qualifikationsmerkmals nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB ausreichen kann (vgl. dazu BGHSt 47, 383, 386), führt nicht dazu, dass der Gehilfe schon deshalb als Mittäter zu bestrafen wäre (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 StR 286/08, NStZ-RR 2009, 10).
  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 74/18

    Abgrenzung der Tatbeiträge bei gemeinschaftlich begangener gefährlicher

    Vielmehr sind auch bei der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB die Tatbeiträge nach den allgemeinen Regeln abzugrenzen; derjenige, der nur Unterstützungshandlungen für einen anderen ausführt, macht sich lediglich der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung schuldig (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 2 StR 286/08, NStZ-RR 2009, 10; Urteil vom 22. Januar 2015 - 3 StR 233/14, juris Rn. 68 (insoweit in BGHSt 60, 166 nicht abgedruckt)).
  • OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70/12

    Revision im Strafverfahren: Unterlassene Prüfung der Kompensation für eine

    Das bedeutet, dass derjenige, der nur Unterstützungshandlungen für einen anderen ausführt, sich lediglich der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung schuldig macht (BGH NStZ-RR 2009, 10).
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Rechtsprechung
   OLG München, 10.09.2008 - 5St RR 170/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,30618
OLG München, 10.09.2008 - 5St RR 170/08 (https://dejure.org/2008,30618)
OLG München, Entscheidung vom 10.09.2008 - 5St RR 170/08 (https://dejure.org/2008,30618)
OLG München, Entscheidung vom 10. September 2008 - 5St RR 170/08 (https://dejure.org/2008,30618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Revision im Strafverfahren: Urteilsaufhebung wegen Absehen von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit einer rechtlich und tatsächlich selbständigen Beurteilung der Entscheidung über die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 10
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 19.03.1996 - Ss 18/96
    Auszug aus OLG München, 10.09.2008 - 5St RR 170/08
    Eine rechtlich und tatsächlich selbständige Beurteilung der Entscheidung über die Unterbringung ist losgelöst von der Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung nicht möglich (OLG Köln NStZ-RR 1997, 360/361).
  • BGH, 01.04.2008 - 4 StR 56/08

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges;

    Auszug aus OLG München, 10.09.2008 - 5St RR 170/08
    Wenngleich solche Beeinträchtigungen in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen dürften, schließt deren Fehlen nichtnotwendigerweise die Bejahung eines Hanges aus (BGH, Beschluss vom 1.4.2008, Az: 4 StR 56/08, zitiert nach juris, Rn. 6).
  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 485/07

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG München, 10.09.2008 - 5St RR 170/08
    Ob von einer Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu Recht abgesehen worden ist, kann vom Revisionsgericht auf die Sachrüge hin überprüft werden, auch wenn - wie hier - nur der Angeklagte Revision eingelegt und die Nichtanwendung des § 64 StGB nicht vom Revisionsangriff ausgenommen hat (BGH, Beschluss vom 19.12.2007, Az: 5 StR 485/07, zitiert nach juris, Rn. 2).
  • BGH, 27.04.1994 - 2 StR 89/94

    Revision - Unwirksamkeit der Revision - Unterbringung in eine Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG München, 10.09.2008 - 5St RR 170/08
    Erforderlich ist eine Täterprognose, die auf denselben Gesichtspunkten beruht wie die Sozialprognose i.S. des § 56 Abs. 1 StGB (BGH NStZ 1994, 449).
  • BGH, 16.02.2012 - 2 StR 29/12

    Erörterungsmangel hinsichtlich einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Sind aber bestimmte Feststellungen doppelrelevant, ist eine rechtlich und tatsächlich selbständige Beurteilung der angegriffenen Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung nicht losgelöst von der Entscheidung über die Unterbringung nach § 64 StGB möglich (vgl. Senat, NStZ 1994, 449; OLG Köln NStZ-RR 1997, 360, 361; OLG München NStZ-RR 2009, 10, 11; Fischer StGB 59. Aufl. § 64 Rn. 29).
  • OLG Zweibrücken, 16.01.2018 - 1 OLG 2 Ss 74/17

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung im Strafverfahren: Herausnahme des

    c) Nach der jedenfalls überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 27.04.1994 - 2 StR 89/94, NStZ 1994, 449; Beschluss vom 16.02.2012 - 2 StR 29/12, juris Rn. 5; OLG Köln, Urteil vom 19.03.1996 - Ss 18/96, NStZ-RR 1997, 360, 361; OLG München, Beschluss vom 10.09.2008 - 5St RR 170/08, NStZ-RR 2009, 10; OLG Hamm, aaO. juris Rn. 6; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 15.01.2015 - 1 Ss 4/15, juris Rn. 5; ebenso Fischer, StGB, 65. Aufl., § 64 Rn. 29; anders: Thüringisches OLG, aaO., juris Rn. 17) kann bei einem suchtmittelabhängigen Straftäter über die Strafaussetzung zur Bewährung aber zumeist nicht isoliert von der Frage entschieden werden, ob dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen ist.
  • LG München I, 09.07.2021 - 12 KLs 271 Js 190002/18

    Fehlgeschlagener Versuch der Anstiftung zu einem Verbrechen

    Aufgrund der zwischen der Unterbringungsanordnung und der Strafaussetzung vorhandenen Wechselwirkung, die sich daraus ergibt, dass die Täterprognose auf denselben Gesichtspunkten beruht wie die Sozialprognose des § 56 Abs. 1 StGB, konnte die Frage der Strafaussetzung nur im Zusammenhang mit der Maßregelanordnung getroffen werden (vgl. OLG München, Beschluss vom 10.09.2008 - 5 St RR 170/08; NStZ-RR 2009, 10).
  • OLG Schleswig, 15.01.2015 - 1 Ss 4/15

    Berufungsbeschränkung in Strafsachen: Unwirksamkeit der Beschränkung auf die

    Sind aber bestimmte Feststellungen doppelrelevant, ist eine rechtlich und tatsächlich selbständige Beurteilung der angegriffenen Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung nicht losgelöst von der Entscheidung über die Unterbringung nach § 64 StGB möglich (vgl. BGH NStZ 1994, 449; OLG Köln NStZ-RR 1997, 360, 361; OLG München NStZ-RR 2009, 10, 11; Fischer StGB 61. Aufl. § 64 Rn. 29).
  • OLG Hamm, 27.01.2015 - 5 RVs 106/14

    Erörterung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Feststellung einer

    Eine rechtlich und tatsächlich selbstständige Beurteilung der Entscheidung über die Unterbringung ist daher losgelöst von der Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung im Regelfall nicht möglich (vgl. BGH, a.a.O.; OLG München, NStZ-RR 2009, 10; OLG Köln, NStZ-RR 1997, 360; Meyer-Goßner, a.a.O., § 318 Rdnr. 25; Fischer, a.a.O., § 64 Rdnr. 29).
  • OLG Hamm, 14.06.2012 - 5 RVs 47/12

    Unterbringung in eine Entziehungsanstalt

    Eine rechtlich und tatsächlich selbständige Beurteilung der Entscheidung über die Unterbringung ist daher losgelöst von der Entscheidung über die Versagung der Strafaussetzung im Regelfall nicht möglich (vgl. BGH NStZ 1994, 449, OLG Hamm, NZV 2002, 383, 384; OLG München, NStZ-RR 2009, 10; OLG Köln, NStZ-RR 1997, 360, 361; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 318 Rn. 25; Fischer, StGB, 59 Aufl., § 64 Rn. 29).
  • OLG München, 25.01.2013 - 1 Ws 32/13

    Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung in Strafsachen: Zulässigkeit der

    Ein näheres Eingehen auf diese Thematik erübrigt sich vorliegend, da nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Beschluss vom 16.02.2012 in NStZ-RR 2012, 202) die von § 331 Abs. 2 StPO eröffnete Möglichkeit nur dann (noch) durch das Verschlechterungsverbot eingeschränkt ist (und insoweit einer Rechtsmittelbeschränkung wie der vorliegenden zugänglich wäre), wenn und soweit die (Nicht-) Anwendung von § 64 StGB nicht in einem untrennbaren Zusammenhang mit den angefochtenen Urteilsteilen steht (vgl. hierzu auch OLG München NStZ-RR 2009, 10 und Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss vom 10.05.2012, VRS 123, 83-87 m. w. N.).
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