Rechtsprechung
   BGH, 15.10.2008 - 2 StR 391/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6702
BGH, 15.10.2008 - 2 StR 391/08 (https://dejure.org/2008,6702)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2008 - 2 StR 391/08 (https://dejure.org/2008,6702)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - 2 StR 391/08 (https://dejure.org/2008,6702)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6702) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung trotz aus medizinischpsychiatrischer Sicht ungünstiger Rückfallprognose; Begehung immer wieder neuer Straftaten aufgrund eines eingeschliffenen Zustands des Täters als Voraussetzung des Hangs zu erheblichen ...

  • Judicialis

    StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 11
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04

    Aufklärungsrüge (Maßstab des Aufdrängens; Zulässigkeit;

    Auszug aus BGH, 15.10.2008 - 2 StR 391/08
    Das Vorliegen eines solchen Hanges hat der Tatrichter unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände darzulegen (BGH NStZ 2008, 27 f; 2005, 265 f; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1 und 8; Rissing-van Saan/Peglau aaO § 66 Rn. 126 ff.).
  • BGH, 25.10.2006 - 5 StR 316/06

    Rechtsfehlerhafte Prüfung der Sicherungsverwahrung (gesteigerte sexuelle

    Auszug aus BGH, 15.10.2008 - 2 StR 391/08
    Will der Tatrichter jedoch eine Frage, zu der er einen Sachverständigen gehört hat, in Widerspruch zu dessen Gutachten lösen, muss er sich in einer Weise mit den Darlegungen des Sachverständigen auseinandersetzen, die erkennen lässt, dass er mit Recht eigene Sachkunde in Anspruch genommen hat (BGH NStZ 2007, 114; Rissingvan Saan/Peglau in LK 12. Aufl. § 66 Rdn. 247).
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles des Betruges

    Auszug aus BGH, 15.10.2008 - 2 StR 391/08
    Das Vorliegen eines solchen Hanges hat der Tatrichter unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände darzulegen (BGH NStZ 2008, 27 f; 2005, 265 f; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1 und 8; Rissing-van Saan/Peglau aaO § 66 Rn. 126 ff.).
  • BGH, 21.10.2004 - 4 StR 325/04

    Sicherungsverwahrung (Hang; Gesamtwürdigung; Sachverständige: Bedingungen des

    Auszug aus BGH, 15.10.2008 - 2 StR 391/08
    Hinzu kommt, - was das Landgericht verkennt - dass in die Gesamtbetrachtung nicht nur die Anlasstaten, sondern auch die die formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 StGB begründenden Symptomtaten - darunter ein versuchter Mord - einzubeziehen sind (BGH NStZ-RR 2005, 39).
  • BGH, 25.07.2007 - 2 StR 209/07

    Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten (mehrere Straftaten; mehrere

    Auszug aus BGH, 15.10.2008 - 2 StR 391/08
    Das Vorliegen eines solchen Hanges hat der Tatrichter unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände darzulegen (BGH NStZ 2008, 27 f; 2005, 265 f; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1 und 8; Rissing-van Saan/Peglau aaO § 66 Rn. 126 ff.).
  • BGH, 27.09.1994 - 4 StR 528/94

    "Hang" - Seelischer Zustand - Alkoholeinfluß - Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 15.10.2008 - 2 StR 391/08
    Das Vorliegen eines solchen Hanges hat der Tatrichter unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände darzulegen (BGH NStZ 2008, 27 f; 2005, 265 f; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1 und 8; Rissing-van Saan/Peglau aaO § 66 Rn. 126 ff.).
  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Hangtäter ist danach derjenige, der entweder dauernd zur Begehung von Straftaten entschlossen ist oder der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung, deren Ursache unerheblich ist, immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 11 f.; NStZ 2003, 201 ff.).
  • LG Bochum, 03.04.2020 - 8 KLs 33/19
    Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten (BGH, NStZ-RR 2009, 11 m.w.N.).
  • LG Rostock, 23.01.2009 - 19 KLs 5/08

    Erpressung und Beihilfe zur Erpressung durch Drohung mit der Veröffentlichung von

    Hangtäter ist danach derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist, oder der auf Grund einer fest eingewurzelten Neigung, deren Ursache unerheblich ist, immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (vgl. BGH, Beschluss vom 15.10.2008 - 2 StR 391/08, NStZ-RR 2009, 11 f. m.w.Nachw.).
  • LG Deggendorf, 20.07.2021 - 1 KLs 8 Js 7992/20

    Vollzug einer Ausweisung ist bestimmender Milderungsgrund bei faktischen

    Die Feststellung eines Hangs setzt nach ständiger Rechtsprechung eine Gesamtwürdigung voraus, d.h. eine wertende Beurteilung der Gesamtheit der die Persönlichkeit des Täters prägenden Umstände einschließlich seiner psychischen Befindlichkeiten (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2004, Az. 5 StR 130/04; Beschluss vom 29.07.2008, Az. 1 StR 248/08; Beschluss vom 15.10.2008, Az. 2 StR 391/08; Urteil vom 17.12.2009, Az. 3 StR 399/09; Beschluss vom 02.08.2011, Az. 3 StR 208/11, Beschluss vom 27.06.2019, Az. 1 StR 612/18).
  • BGH, 11.10.2012 - 5 StR 446/12

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Damit ist den insoweit bestehenden Darlegungserfordernissen namentlich in Bezug auf hinreichende eigene gerichtliche Sachkunde (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2008 - 2 StR 391/08, NStZ-RR 2009, 11; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 244 Rn. 73, jeweils mwN) offensichtlich nicht genügt.
  • LG Krefeld, 30.04.2010 - 21 KLs 12/09
    Das Vorliegen eines solchen Hanges ist unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände darzulegen (BGH, NStZ-RR 2009, 11, 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht