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   BGH, 24.02.2009 - 5 StR 605/08   

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https://dejure.org/2009,9447
BGH, 24.02.2009 - 5 StR 605/08 (https://dejure.org/2009,9447)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2009 - 5 StR 605/08 (https://dejure.org/2009,9447)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - 5 StR 605/08 (https://dejure.org/2009,9447)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 261 StPO; § 267 StPO
    Überzeugungsbildung (Wahrunterstellung; weitere Schlussfolgerungen); nachträgliche Bedeutungslosigkeit einer als wahr unterstellten Beweistatsache (ausdrückliche Erörterung; Hinweis vor Urteilsverkündung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Nichteinhaltung einer Wahrunterstellung; Kriterien zur Annahme einer gemeinsamen Nutzung nur eines Fahrzeugs

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Vorliegen der Nichteinhaltung einer Wahrunterstellung; Kriterien zur Annahme einer gemeinsamen Nutzung nur eines Fahrzeugs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 557
  • NStZ-RR 2009, 179
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05

    Totschlag; Mord (niedrige Beweggründe; Tötung aus Wut oder Verärgerung ohne

    Auszug aus BGH, 24.02.2009 - 5 StR 605/08
    Er war nicht von vornherein bedeutungslos, sondern geeignet, zu Gunsten des Angeklagten die belastende Beweislage einzuengen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37; 40).

    Das Landgericht war nicht gehalten, die als wahr unterstellte Tatsache noch im Urteil als bedeutsam anzusehen und sie als solche in die Beweiswürdigung und seine Abwägung einzustellen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37 m.w.N.).

  • BGH, 23.07.2008 - 5 StR 285/08

    Nichteinhaltung einer zugesagten Wahrunterstellung und geforderte Hinweispflicht

    Auszug aus BGH, 24.02.2009 - 5 StR 605/08
    Dass der als wahr unterstellte Umstand nun tatsächlich bedeutungslos geworden war, nötigte das Landgericht auch nicht zu einem Hinweis vor Urteilsverkündung (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 40 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 109/89

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub - Unterbrechung der Hauptverhandlung länger

    Auszug aus BGH, 24.02.2009 - 5 StR 605/08
    Eine gänzliche Abwesenheit L.s folgt nicht aus dessen Nichtteilnahme an der Taxifahrt, sondern stellte insoweit lediglich eine auf Letzterem aufbauende Schlussfolgerung dar, zu der das Landgericht indes nicht genötigt war (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 20).
  • BGH, 12.11.2020 - 1 StR 354/20

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung (Verknüpfung der als wahr

    cc) Da die behauptete Tatsache nach alledem von vornherein zur Wahrunterstellung ungeeignet war, kann offenbleiben, ob das Landgericht vor Urteilsverkündung darauf hätte hinweisen müssen, aus dem Inhalt des Streitgesprächs keinen dem Angeklagten günstigen Schluss ziehen zu wollen (vgl. dazu insbesondere einerseits BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 1982 - 2 StR 798/81, BGHSt 30, 383, 385 und vom 27. März 2012 - 3 StR 31/12 Rn. 7 f.; andererseits BGH, Beschlüsse vom 28. August 2019 - 4 StR 199/19; vom 24. Februar 2009 - 5 StR 605/08 und vom 23. Juli 2008 - 5 StR 285/08, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 40; Urteil vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05 Rn. 16, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37: Einengung der Beweislage durch die Wahrunterstellung zugunsten des Angeklagten - ohne Vorabbeurteilung der Sach- oder Rechtslage und ohne Auswirkung auf den Schuld- oder Strafausspruch - verbunden mit der Zusage, aus der als wahr unterstellten Tatsache im Urteil keine Schlüsse zu seinen Lasten zu ziehen; vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 3 StR 313/19 Rn. 6 f.).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 31/12

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei zunächst erfolgter Wahrunterstellung und

    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist das Tatgericht zwar nicht gehalten, die als wahr unterstellte Tatsache noch im Urteil als bedeutsam anzusehen und sie als solche in die Beweiswürdigung einzustellen; es ist daher nicht gehindert, eine zunächst als wahr unterstellte Behauptung im Urteil als aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos zu behandeln (BGH, Urteile vom 15. Mai 1979 - 5 StR 746/78, NStZ 1981, 96; vom 2. November 1982 - 5 StR 308/82, NStZ 1983, 357; vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37; Beschlüsse vom 23. Juli 2008 - 5 StR 285/08, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung; vom 24. Februar 2009 - 5 StR 605/08, NStZ-RR 2009, 179).
  • OLG Bamberg, 18.10.2016 - 2 OLG 6 Ss 85/16

    Staatsanwaltschaftliche Rüge verletzter Wahrunterstellung zum Nachteil des

    Das Tatgericht ist aber nicht gehalten, eine zuvor als entscheidungserheblich angesehene und daher als wahr unterstellte Tatsache - sei es aufgrund weiterer in der Hauptverhandlung gewonnener Erkenntnisse, sei es, weil es die Unerheblichkeit erst später erkannt hat - auch noch im Urteil als bedeutsam anzusehen und sie als solche in die Beweiswürdigung und in seine Abwägung einzustellen (u. a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 27.03.2012 - 3 StR 31/12 = StraFo 2012, 230 und BGH, Beschl. v. 24.02.2009 - 5 StR 605/08 = NStZ-RR 2009, 179).
  • BGH, 28.08.2019 - 4 StR 199/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zu

    Das Landgericht war indes nicht genötigt, aus den als wahr unterstellten Tatsachen die von der Verteidigung gewünschten Schlüsse zu ziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 5 StR 605/08, NStZ-RR 2009, 179; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 357/12, NStZ 2013, 538, 539).
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