Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 07.07.2009

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 28.04.2009 - 1 Ws 92/09   

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https://dejure.org/2009,11637
OLG Naumburg, 28.04.2009 - 1 Ws 92/09 (https://dejure.org/2009,11637)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.04.2009 - 1 Ws 92/09 (https://dejure.org/2009,11637)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. April 2009 - 1 Ws 92/09 (https://dejure.org/2009,11637)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Aktenversendungspauschale; Nichtanwendbarkeit auf Verfahrensunbeteiligte

  • Judicialis

    SGB X § 116; ; KostO § 137 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 116; KostO § 137 Abs. 1
    Geltendmachung der Aktenversendungspauschale; Nichtanwendbarkeit auf Verfahrensunbeteiligte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 296 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 08.02.2007 - 1 Ws 209/06

    Amtshilfeersuchen der Unfallkasse als Trägerin der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.04.2009 - 1 Ws 92/09
    Dies ist in Bezug auf den Rechtsmittelweg allerdings unerheblich, da dieser nach dem Gerichtskostengesetz und der Justizverwaltungskostenordnung gleichermaßen gegeben ist (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 1 Ws 209/06 - m.w.N.).

    Denn da die Aktenversendung nicht gemäß § 1 GKG im Rahmen eines gerichtlichen oder staatsanwaltlichen Verfahrens erfolgte, sondern an eine am Strafverfahren nicht Beteiligte (nämlich die Beschwerdegegnerin), findet das Gerichtskostengesetz vorliegend keine Anwendung (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 1 Ws 209/06).

  • BVerwG, 12.10.1971 - VI C 99.67

    Rechtswidrigkeit einer internen Behördenauskunft wegen Verstoßes gegen den in §

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.04.2009 - 1 Ws 92/09
    Dabei unterfallen dem Behördenbegriff im Sinne des Art. 35 Abs. 1 GG nicht nur Verwaltungsbehörden, sondern u.a. auch solche der rechtsprechenden Gewalt - hier: das Landgericht Magdeburg - wie auch alle juristische Personen des öffentlichen Rechts - hier: die Beschwerdegegnerin als Körperschaft des öffentlichen Rechts - (Pieroth in Jarass/Pieroth, GG, 9. Aufl. 2007, Art. 35 Rz. 3; Gubelt a.a.O., Art. 35 Rz. 3; Bull in Alternativkommentar zum GG, 2. Aufl. 1989, Art. 35 Rz. 27; bejahend für die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte BVerwGE 38, 336, 340).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2012 - 10 W 6/12

    Kosten der Aktenversendung an eine gesetzliche Krankenkasse außerhalb eines

    Die Vorschrift wirkt vereinfachend, weil die oft schwierige Abgrenzung, ob eine Aktenversendung als Angelegenheit der Justizverwaltung (dann Anwendbarkeit der JVKostO) oder als eine solche der Rechtspflege zu betrachten ist (bisher kostenfrei) weitgehend entfällt." (BT-Drucksache 12/6962, S. 87, Unterstreichung durch Verf.; so auch OLG Sachsen-Anhalt v. 28.04.2009, 1 Ws 92/09, NStZ-RR 2009, 296; OLG Naumburg v. 15.01.2009, 6 W 1/09; OLG Hamm NJW 2006, 1076; Brandenburgisches OLG v. 08.02.2007, 1 Ws 209/06; Thüringer OLG v. 18.02.2008, 1 Ws 333/07).
  • FG Hamburg, 26.05.2014 - 3 K 198/13

    Finanzgerichtsordnung/Verwaltungsgerichtsordnung: Amtshilfe für Gerichte durch

    b) Die Kostenfreiheit der gerichtlichen Anforderung nach § 86 FGO oder § 99 VwGO entspricht insoweit zugleich dem allgemeinen Grundsatz der Kostenfreiheit aus Art. 104a Abs. 1, 5 GG auch bei der hier nicht einschlägigen Amtshilfe für Behörden gemäß §§ 4 ff., § 8 Abs. 1 Satz 1 und 3 VwVfG bzw. §§ 4 ff., § 8 Abs. 1 Satz 1 HmbVwVfG (vgl. Beschlüsse OLG Düsseldorf vom 24.05.2012 I-10 W 6/12, 10 W, JurBüro 2012, 597; OLG Sachsen-Anhalt vom 28.04.2009 1 Ws 92/09, NStZ-RR 2009, 296; Thüringer OLG vom 18.02.2008 1 Ws 333/07, JurBüro 2008, 602; LG Meiningen vom 23.01.2008 2 Qs 2/08, Juris; Brandenburgisches OLG vom 08.02.2007 1 Ws 209/06, JMBl BB 2007, 114; VG Lüneburg vom 04.01.2007 10 E 1/06, Juris; LG Neuruppin vom 29.06.2006 12 Qs 13/06, Juris; LG Freiburg vom 14.10.2002 4 T 212/02, Juris; Thüringer LSG vom 12.04.1999 L 6 B 27/98 SF, Breith 1999, 657; LAG Nürnberg vom 31.01.1996 5 Ta 159/95, Juris; Schliesky in Knack/Henneke, VwVfG, 9. A., § 8 Rz. 8; Gersdorf in Posser/Wolf, VwGO, 2. A., § 14 Rz. 7; Schmitz in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. A., § 8 Rz. 7).
  • OLG Dresden, 16.04.2021 - 3 Ws 7/21
    Soweit die mit der Strafvollstreckung befasste Staatsanwaltschaft Chemnitz über das zum Zwecke der Überprüfung der Eignung der Verurteilten zum Führen von Kraftfahrzeugen gestellte Akteneinsichtsgesuch des Erzgebirgskreises als Fahrerlaubnisbehörde entschieden hat, handelt es sich um eine Maßnahme nach § 480 Abs. 1 Satz 1, § 474 Abs. 5, 3 und 2 Satz 1 Nr. 3 StPO i.V.m. §§ 12, 14 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b EGGVG, § 46 FeV, mithin um eine Justizverwaltungsangelegenheit (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 18. Februar 2008 - 1 Ws 333/07, Rn. 14 m.w.N., OLG Naumburg, Beschluss vom 28. April 2009 - 1 Ws 92/09, Rn. 8, jeweils zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 2 ARs 45/09   

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https://dejure.org/2009,14742
OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 2 ARs 45/09 (https://dejure.org/2009,14742)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.07.2009 - 2 ARs 45/09 (https://dejure.org/2009,14742)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 2 ARs 45/09 (https://dejure.org/2009,14742)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    § 51 RVG
    Pauschgebühr; Vorschuss; Voraussetzungen

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 Abs 1 S 1 RVG, § 51 Abs 1 S 5 RVG, § 99 BRAGebO
    Pflichtverteidigerkosten: Bewilligung eines Vorschusses auf die Pauschgebühr

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Pauschgebühr nach§ 51 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Antrag des Pflichtverteidigers eines Beschuldigten auf Bewilligung eines Vorschusses nach § 51 Abs. 1 S. 5 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Voraussetzungen für die Bewilligung eines ...

  • Wolters Kluwer

    (Pflichtverteidigerkosten: Bewilligung eines Vorschusses auf die Pauschgebühr)

  • Judicialis

    RVG § 47 Abs. 1 S. 1; ; RVG § 51 Abs. 1 S. 5; ; BRAGO § 99

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen einer Pauschgebühr nach § 51 RVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 296
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 2 ARs 154/05

    Pflichtverteidigerkosten nach neuem Recht: Voraussetzungen der Bewilligung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 2 ARs 45/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. OLG Frankfurt am Main, 14. Dezember 2005, 2 ARs 154/05, NJW 2006, 457) ist der Anwendungsbereich der Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG gegenüber § 99 BRAGO erheblich eingeschränkt.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. OLG Frankfurt am Main NJW 2006, 457) ist nämlich der Anwendungsbereich der Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG gegenüber § 99 BRAGO erheblich eingeschränkt.

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 2 ARs 45/09
    Die Bewilligung einer Pauschgebühr kommt nach alledem nur noch in Ausnahmefällen in Betracht (vgl. Senat aaO; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. Dezember 2006 - 2 ARs 105/06 und dazu BVerfG NStZ-RR 2007, 359 = RPfleger 2007, 680).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 2 ARs 45/09
    Damit soll verhindert werden, dass der Pflichtverteidiger aufgrund seiner staatlichen Zwecken dienenden Bestellung ein Sonderopfer erbringt (vgl. BVerfGE 68, 237, 253 f; NJW 2005, 1264).
  • BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvR 896/05

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Vorschusses auf eine Pauschgebühr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 2 ARs 45/09
    Weiterhin ist erforderlich, dass es dem bestellten Verteidiger nicht zugemutet werden kann, die endgültige Festsetzung der Pauschgebühr abzuwarten (vgl. BVerfG NJW 2005, 3699; KG AGS 2006, 26; Hartmann, Kostengesetze 39. Aufl. § 51 RVG Rn. 37; Burhoff in: Gerold/Schmidt, RVG 18. Aufl. § 51 Rn. 68, Houben in: Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG 14. Aufl. § 51 Rn. 11).
  • BVerfG, 01.02.2005 - 2 BvR 2456/04

    Vergütungsanspruch des Pflichtverteidigers - Zur Auslegung und Anwendung des § 99

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 2 ARs 45/09
    Damit soll verhindert werden, dass der Pflichtverteidiger aufgrund seiner staatlichen Zwecken dienenden Bestellung ein Sonderopfer erbringt (vgl. BVerfGE 68, 237, 253 f; NJW 2005, 1264).
  • FG Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 9 V 46/99

    Streitwert für AdV-Verfahren wegen Forderungspfändung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.07.2009 - 2 ARs 45/09
    Dies gilt zumal, da weder vorgetragen, noch sonst ersichtlich ist, dass die Gewährung eines über die bislang angefallenen gesetzlichen Gebühren und Auslagen hinausgehenden Vorschusses, etwa zur Vermeidung einer wirtschaftlichen Notlage der Antragstellerin, oder aus anderen Gründen der Billigkeit unbedingt notwendig wäre (vgl. BVerfG aaO; OLG Hamm AGS 2000, 202 - zit. nach juris; Hartmann aaO).
  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    16 Die Bewilligung einer Pauschgebühr soll nach dem Willen des Gesetzgebers, der mit dem am 01.07.2004 in Kraft getretenen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 718) die Vergütung der Rechtsanwälte insbesondere für den Bereich der Pflichtverteidigung erheblich verbessert hat, Ausnahmecharakter haben (BT-Drucks. 15/1971, S. 201, 202; OLG Frankfurt NStZ-RR 2009, 296 Rdn. 3 nach juris; OLG Hamm Beschlüsse vom 23.07.2012 - 5 RVGs 65/12, Rdn. 4 nach juris, und vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12, Rdn. 47 nach juris; OLG Rostock NStZ-RR 2010, 326 Rdn. 13 nach juris mwN.; Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 4. Aufl., § 51 Rdn. 1, 10).

    (3) Bei der Beurteilung, ob eine Sache besonders umfangreich oder besonders schwierig ist, kann die Erschwerung der Verteidigertätigkeit in einer Hinsicht (etwa wegen des Aktenumfangs und kurzer Einarbeitungszeit) durch ihre Erleichterung in anderer Hinsicht (z.B. durch die geringe Terminsdichte und eine unterdurchschnittliche Terminsdauer) ganz oder teilweise kompensiert werden (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2009, 296 Rdn. 4 nach juris; OLG Köln, StraFo 2006, 130 Rdn. 8 nach juris; OLG Saarbrücken, StRR 2011, 121, Rdn. 9 und 14 nach juris; OLG Stuttgart Rpfleger 2014, 692 Rdn. 8 nach juris; kritisch Burhoff, RVG, aaO., § 51, Rdn. 53: nur innerhalb desselben Verfahrensabschnitts).

  • OLG Stuttgart, 20.06.2014 - 2 ARs 96/13

    Vergütung des bestellten Verteidigers: Abzüge von der Pauschgebühr

    Weiter geht der Senat mit der soweit ersichtlich einhelligen Rechtsprechung (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24. August 2010, 1 AR 27/09 - zitiert nach juris - OLG Frankfurt, NStZ-RR 2009, 296; OLG Köln, StraFo 2006, 130) davon aus, dass innerhalb eines Verfahrens- (unter-) abschnitts im Sinne der VV Nrn. 4104ff. RVG die Erschwerung der Verteidigertätigkeit in einer Hinsicht durch ihre Erleichterung in anderer Hinsicht, etwa während einer langen Hauptverhandlung, ganz oder teilweise kompensiert werden kann.
  • OLG Celle, 10.12.2021 - 5 AR (P) 7/20

    Verzicht auf Mehrkosten bei Verteidigerwechsel; Bewilligung einer Pauschgebühr;

    Soweit der Antragsteller seinen über die bewilligte Summe hinausgehenden Antrag auf Rechtsprechung stützt, die vor Inkrafttreten des RVG am 1. Juli 2004 ergangen ist, ist weiter darauf hinzuweisen, dass § 51 RVG den Anwendungsbereich der Bewilligung einer Pauschgebühr gegenüber § 99 BRAGO durch das zusätzliche Erfordernis der Unzumutbarkeit der gesetzlichen Gebühren erheblich einschränkt mit der Folge, dass die davor entwickelten Grundsätze für die Bewilligung einer Pauschgebühr nur noch bedingt anwendbar sind (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 2 ARs 45/09, NStZ-RR 2009, 296; Gerold/Schmidt/Burhoff RVG 25. Aufl. § 51 RVG Rn. 12 ff. mwN).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2020 - 1 Ws 289/19

    Rückforderung, Vorschuss Pauschvergütung, Vertrauenstatbestand,

    Angesichts dieses Umstandes sowie mit Blick darauf, dass die Vorschussbewilligung nach einhelliger Ansicht nicht etwa nur die vage Möglichkeit, sondern die sichere Erwartung der späteren Festsetzung einer Pauschgebühr voraussetzt (vgl. etwa OLG Frankfurt am Main, Beschluss 2 ARs 45/09 vom 7. Juli 2009 mwN ; Burhoff aaO, § 51 Rn. 96 mwN) durfte die Beschwerdeführerin davon ausgehen, dass einem nach Urteilsrechtskraft zu stellenden Antrag auf endgültige Bewilligung einer Pauschgebühr ohne Hinzutreten neuer Umstände jedenfalls annähernd in der Höhe des gewährten Vorschusses entsprochen werde.
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