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Rechtsprechung
   BGH, 05.08.2009 - 5 StR 294/09   

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https://dejure.org/2009,8338
BGH, 05.08.2009 - 5 StR 294/09 (https://dejure.org/2009,8338)
BGH, Entscheidung vom 05.08.2009 - 5 StR 294/09 (https://dejure.org/2009,8338)
BGH, Entscheidung vom 05. August 2009 - 5 StR 294/09 (https://dejure.org/2009,8338)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe i.S.d. § 54 Abs. 1 S. 3 Strafgesetzbuch (StGB) im Fall der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln in zahlreichen Fällen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 54 Abs. 1
    Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe i.S.d. § 54 Abs. 1 S. 3 Strafgesetzbuch ( StGB ) im Fall der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln in zahlreichen Fällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 336
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.04.1994 - 4 StR 74/94

    Gesamtstrafe - Zulässigkeit - Grenze - Verjährung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 05.08.2009 - 5 StR 294/09
    Es ist zu besorgen, dass sich das Landgericht bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu sehr von der Gesamtzahl der Einzeltaten und der Summe der Einzelstrafen hat leiten lassen (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8 m.w.N.; BGH StV 2007, 298; NStZ 2007, 326).
  • BGH, 20.10.2006 - 2 StR 346/06

    Strafzumessung (Gesamtstrafenbildung; starke Erhöhung der Einsatzstrafe;

    Auszug aus BGH, 05.08.2009 - 5 StR 294/09
    Es ist zu besorgen, dass sich das Landgericht bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu sehr von der Gesamtzahl der Einzeltaten und der Summe der Einzelstrafen hat leiten lassen (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8 m.w.N.; BGH StV 2007, 298; NStZ 2007, 326).
  • BGH, 31.01.2007 - 2 StR 605/06

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Jugendliche; Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 05.08.2009 - 5 StR 294/09
    Es ist zu besorgen, dass sich das Landgericht bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu sehr von der Gesamtzahl der Einzeltaten und der Summe der Einzelstrafen hat leiten lassen (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 8 m.w.N.; BGH StV 2007, 298; NStZ 2007, 326).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.07.2009 - 5 StR 241/09   

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https://dejure.org/2009,16366
BGH, 17.07.2009 - 5 StR 241/09 (https://dejure.org/2009,16366)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2009 - 5 StR 241/09 (https://dejure.org/2009,16366)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2009 - 5 StR 241/09 (https://dejure.org/2009,16366)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 336
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 17.07.2009 - 5 StR 241/09
    Die Ausführungen zur Begründung der Strafzumessung im engeren Sinne sind indes - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (BGHSt 34, 345, 349) - lückenhaft.
  • BGH, 17.06.2020 - 4 StR 658/19

    Notwehr (Notwehrprovokation: Anforderungen); Überschreitung der Notwehr

    b) Für den Fall einer Verurteilung ist zu beachten, dass es zur Begründung einer etwaigen beträchtlichen Übersetzung der erhöhten Mindeststrafe des § 224 Abs. 1 StGB bei Vorliegen von zahlreichen Milderungsgründen rechtlich bedenklich ist, als einzigen Strafschärfungsgrund nur eine nicht einschlägige und lange zurückliegende Vorbelastung "in sehr geringem Umfang' einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2009 - 5 StR 241/09).
  • BGH, 02.08.2012 - 3 StR 132/12

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafzumessung (Beschränkung auf

    Die vom Generalbundesanwalt für seine gegenteilige Ansicht herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2009 - 5 StR 241/09, NStZ-RR 2009, 336) hatte die Verhängung einer Strafe zum Gegenstand, die innerhalb des Regelstrafrahmens des § 250 Abs. 2 StGB als "eine beträchtliche Übersetzung der erheblichen Mindeststrafe" unbegründet geblieben war.
  • BGH, 13.08.2013 - 2 StR 180/13

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz: Beweiswürdigung bei Eventualvorsatz;

    b) Diese Ausführungen sind - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 3. August 2011 - 2 StR 207/11, Rn. 5 juris; BGH, Beschluss vom 17. Juli 2009 - 5 StR 241/09, NStZ-RR 2009, 336, jeweils mwN) - lückenhaft und damit rechtsfehlerhaft.
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