Weitere Entscheidungen unten: BGH, 28.10.2008 | BGH, 14.07.2009 | BGH, 05.05.2009 | BGH, 18.06.2009

Rechtsprechung
   BGH, 21.04.2009 - 1 StR 105/09   

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https://dejure.org/2009,615
BGH, 21.04.2009 - 1 StR 105/09 (https://dejure.org/2009,615)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2009 - 1 StR 105/09 (https://dejure.org/2009,615)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09 (https://dejure.org/2009,615)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB; § 184f StGB a.F.; § 184g Nr. 1 StGB).
    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind: Live-Übertragung im Internet; exhibitionistische Handlungen); Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Teledienste

  • lexetius.com

    StGB § 176 Abs. 4 Nr. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • aufrecht.de

    Verbreitung pornografischer Darbietungen via Internet

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen des Tatbestands eines sexuellen Missbrauchs von Kindern bei zeitgleicher Wahrnehmung am Bildschirm der über das Internet übermittelten sexuellen Handlungen des Täters durch das Opfer

  • Judicialis

    StGB § 176 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176 Abs. 4
    Vorliegen des Tatbestands eines sexuellen Missbrauchs von Kindern bei zeitgleicher Wahrnehmung am Bildschirm der über das Internet übermittelten sexuellen Handlungen des Täters durch das Opfer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Sexueller Missbrauch von Kindern durch Übermittlung sexueller Handlungen über Webcam und Internet

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Sexueller Missbrauch von Kindern mittels Webcam - Die Verwirklichung des Tatbestands von § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB setzt keine unmmittelbare räumliche Nähe des Täters zu den betroffenen Kindern voraus. Maßgeblich ist die unmittelbare Wahrnehmbarkeit sexueller Handlungen des ...

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Sexueller Missbrauch von Kindern durch Übermittlung sexueller Handlungen über Webcam und Internet

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Sexueller Missbrauch von Kindern durch Übermittlung sexueller Handlungen über Webcam und Internet

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sexueller Missbrauch von Kindern per Webcam

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Sexuelle Handlung vor einem Kind" ist auch dann strafbar, wenn der Täter sie über das Internet übertragen hat

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Sexueller Kindesmissbrauch via Webcam und Internet

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Sexueller Missbrauch von Kindern durch Übermittlung sexueller Handlungen über Webcam und Internet

  • strafverteidigung-hamburg.com (Zusammenfassung)

    Sexueller Mißbrauch v. Kindern

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kindesmissbrauch übers Internet strafbar

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.5.2009)

    BGH bestätigt Strafe wegen Kindesmissbrauchs per Internet // "Räumliche Nähe" zum Opfer keine Voraussetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 53, 283
  • NJW 2009, 1892
  • NStZ 2009, 500
  • NStZ-RR 2009, 361
  • StV 2009, 466
  • MMR 2009, 533
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.10.1995 - 1 StR 527/95

    Keine Vornahme von sexuellen Handlungen "vor" dem Täter durch fernmündlichen

    Auszug aus BGH, 21.04.2009 - 1 StR 105/09
    Dem steht auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31. Oktober 1995 (BGHSt 41, 285) entgegen.
  • BGH, 14.12.2004 - 4 StR 255/04

    Sexueller Missbrauch eines Kindes bei der Vornahme von sexuellen Handlungen vor

    Auszug aus BGH, 21.04.2009 - 1 StR 105/09
    Sie sollten seine sexuellen Handlungen wahrnehmen (vgl. BGH NJW 2005, 1133, 1135).
  • BGH, 25.02.1999 - 4 StR 690/98

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Exhibitionistische Handlung; Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 21.04.2009 - 1 StR 105/09
    Insbesondere bestehen gegen die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB im Hinblick auf seine zahlreichen und erheblichen einschlägigen Vorstrafen keinerlei Bedenken (vgl. zu den Anordnungsvoraussetzungen bei exhibitionistischen Handlungen BGH NStZ-RR 1999, 298).
  • BGH, 21.10.2014 - 1 StR 79/14

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    aa) Auf eine körperliche Nähe zwischen dem Täter und dem wahrnehmenden Kind kommt es dabei nicht an (BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283, 286; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 176 Rn. 9; Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 176 Rn. 12; ders. aaO § 184g Rn. 20; Hörnle in LK, 12. Aufl., § 176 Rn. 74; Renzikowski in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 176 Rn. 32; Wolters in Satzger/Schluckebier/Widmaier, 2. Aufl., § 176 Rn. 16).

    Nichts anderes gilt deshalb für die von § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB erfassten sexuellen Handlungen (so schon BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283).

    Die abweichenden Entscheidungen erfolgten damit zum alten Recht und sind hinfällig (so schon BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283).

    Gesetzeswortlaut, Materialien und Sinn und Zweck der Vorschrift lassen aber deutlich werden, dass in Abgrenzung zu den Begehungsvarianten des § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB nur eine zeitgleiche Wahrnehmung genügen kann (so schon BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283: unmittelbare Wahrnehmung im Sinne einer simultanen Übertragung).

  • BGH, 06.12.2022 - VI ZR 168/21

    Deliktische Haftung: Schockschaden als Gesundheitsverletzung

    Insoweit kann die dem Elternteil vom Täter aufgezwungene psychische Verarbeitung einer erheblichen Gefährdung der ungestörten Entwicklung seines Kindes (vgl. zum Schutzgut des § 176 StGB aF BGH, Urteile vom 16. Juni 1999 - 2 StR 28/99, BGHSt 45, 131, 132, juris Rn. 11; vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, BGHSt 38, 68, 69, juris Rn. 10; vom 24. September 1980 - 3 StR 255/80, BGHSt 29, 336, 340, juris Rn. 6; Beschlüsse vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283, Rn. 6 und 10; vom 21. September 2000 - 3 StR 323/00, NJW 2000, 3726, juris Rn. 5; vom 7. Oktober 1997 - 4 StR 389/97, StV 1998, 657, juris Rn. 6; jeweils mwN) genügen, die entgegen der Ansicht der Revision auch nicht dem allgemeinen Lebensrisiko der Eltern unterfällt.
  • BGH, 12.05.2011 - 4 StR 699/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Auslegung der Legaldefinition der sexuellen

    Um eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte unangemessene Ausdehnung der Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Vornahme sexueller Handlungen vor einem Kind infolge des Wegfalls des den subjektiven Tatbestand bislang einschränkenden Merkmals der Erregungsabsicht zu vermeiden, hat der Senat die Begriffsbestimmung in § 184g Nr. 2 StGB (§ 184f Nr. 2 StGB a.F.) insoweit einengend ausgelegt, als für die Annahme einer sexuellen Handlung vor einem anderen - über deren Wahrnehmung durch das Tatopfer hinaus - erforderlich ist, dass der Täter den anderen in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, dass für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 255/04, BGHSt 49, 376, 381; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283 Rn. 4; OLG Hamm StV 2005, 134; OLG Stuttgart NStZ 2002, 34; Laufhütte/Roggenbuck in LK, 12. Aufl., § 184g Rn. 19; Perron/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 184g Rn. 22 und § 176 Rn. 18; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 176 Rn. 9; a.A. Hörnle in LK, 12. Aufl., § 176 Rn. 76).
  • BVerwG, 03.06.2021 - 2 WD 18.20

    Dienstgradherabsetzung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes nach § 176 Abs. 4

    Der Aufnahme dieser Taten in den Missbrauchstatbestand des § 176 StGB 2008 liegt jedoch die Erkenntnis zu Grunde, dass auch das sexuell motivierte Nachstellen eines Erwachsenen ohne Körperkontakt die psychische Entwicklung eines Kindes massiv beeinträchtigen kann und dass ohne Androhung einer Strafe für eindeutige Vorfeldhandlungen der Schutz von Kindern vor körperlichen Übergriffen lückenhaft wäre (vgl. BT-Drs. 6/3521 S. 37 f., BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09 - BGHSt 53, 283 = juris Rn. 8).
  • BGH, 19.02.2013 - 1 StR 275/12

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben

    Denn schon ohne Gewaltanwendung ist die durch die Vorschrift geschützte sexuelle Entwicklung verletzt (vgl. BT-Drucks. 6/3521, S. 35; BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283, 285).
  • BGH, 18.07.2018 - 4 StR 59/18

    Anfechtung von Entscheidungen (Beschränkung der Rechtsmittelbefugnis)

    Durch die Strafvorschrift des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB werden vor einem Kind vorgenommene exhibitionistische Handlungen tatbestandlich erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 1 StR 105/09, BGHSt 53, 283, 285; Urteil vom 24. März 1998 - 1 StR 31/98, NStZ 1998, 408 f.; zur Gesetzgebungsgeschichte vgl. BTDrucks. VI/1552 S. 17 und VI/3521 S. 37).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.2008 - 3 StR 88/08   

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https://dejure.org/2008,5382
BGH, 28.10.2008 - 3 StR 88/08 (https://dejure.org/2008,5382)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2008 - 3 StR 88/08 (https://dejure.org/2008,5382)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08 (https://dejure.org/2008,5382)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 174a StGB; § 179 StGB; § 174c StGB
    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen; sexueller Missbrauch eines Hilfsbedürftigen in einer Einrichtung für hilfsbedürftige Menschen; sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Betreuungsverhältnisses

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 324
  • NStZ-RR 2009, 361
  • NStZ-RR 2009, 365
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 3 StR 88/08
    Opfer einer Tat nach § 179 StGB kann nur sein, wer aufgrund einzelner, im Tatbestand des Absatzes 1 näher beschriebener Gegebenheiten unfähig ist, einen ausreichenden Widerstandswillen gegen das sexuelle Ansinnen des Täters zu bilden, zu äußern oder durchzusetzen (BGHSt 36, 145, 147; BGH NStZ 1998, 83).
  • BGH, 23.09.1997 - 4 StR 433/97

    Voraussetzungen der Widerstandsunfähigkeit eines Opfers - Zur Minderung der

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 3 StR 88/08
    Opfer einer Tat nach § 179 StGB kann nur sein, wer aufgrund einzelner, im Tatbestand des Absatzes 1 näher beschriebener Gegebenheiten unfähig ist, einen ausreichenden Widerstandswillen gegen das sexuelle Ansinnen des Täters zu bilden, zu äußern oder durchzusetzen (BGHSt 36, 145, 147; BGH NStZ 1998, 83).
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 669/10

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines

    Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob der Begriff "Krankheit" über die Untersuchungen zur Erstellung einer (Erst-)Diagnose hinaus (vgl. BT-Drucks. 13/8267 Anlage 3) auch solche Fälle erfasst, in denen eine Person lediglich aufgrund eines eingebildeten Zustandes professionelle Hilfe aufsucht (so SSW-StGB/Wolters § 174c Rn. 3; Renzikowski, NStZ 2010, 694, 695; derselbe in MünchKomm StGB, § 174c Rn. 13 jeweils mwN; für nicht-körperliche Erkrankungen auch NK-StGB-Frommel, 3. Aufl., § 174c Rn. 9; aA Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 174c Rn. 2; ersichtlich auch Hörnle in LK, 12. Aufl., § 174c Rn. 5 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08, NStZ 2009, 324, 325).

    Liegen aber Hinweise dafür vor, dass der Angeklagte ausnahmsweise nicht seine auf das Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnis gegründete Vertrauensstellung zur Vornahme der sexuellen Handlung ausgenutzt hat, so muss er diesen Hinweisen nachgehen und im Falle einer Verurteilung darlegen, dass ein solches Ausnutzen in dem von ihm zu beurteilenden Fall gegeben war (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08, NStZ 2009, 324, 325).

  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 394/14

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (Widerstandsunfähigkeit);

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann Opfer einer Tat nach § 179 StGB nur sein, wer aufgrund einzelner, im Tatbestand des Absatzes 1 näher beschriebener Gegebenheiten unfähig ist, einen ausreichenden Widerstandswillen gegen das sexuelle Ansinnen des Täters zu bilden, zu äußern oder durchzusetzen (BGH, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 147; Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08, NStZ 2009, 324, 325; vom 18. August 2011 - 4 StR 338/11, NStZ 2012, 150 f.).

    Die Feststellung der Widerstandsunfähigkeit ist eine normative Entscheidung (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 2 StR 385/08, NStZ-RR 2009, 14, 15); sie erfordert die Überzeugung des Tatrichters, dass das Opfer zum Widerstand gänzlich unfähig war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08, NStZ 2009, 324, 325; vom 10. August 2011 - 4 StR 338/11, NStZ 2012, 150 f.).

    Das Landgericht hat seine Überzeugungsbildung zutreffend darauf bezogen, ob sich feststellen lässt, dass die Nebenklägerin zum Widerstand gänzlich unfähig war (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08, NStZ 2009, 324, 325; vom 10. August 2011 - 4 StR 338/11, NStZ 2012, 150 f.).

  • BGH, 10.08.2011 - 4 StR 338/11

    Schwerer sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Begriff der

    a) Opfer einer Tat nach § 179 StGB kann nur sein, wer aufgrund einzelner, im Tatbestand des Absatzes 1 näher beschriebener Gegebenheiten unfähig ist, einen ausreichenden Widerstandswillen gegen das sexuelle Ansinnen des Täters zu bilden, zu äußern oder durchzusetzen (BGH, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 147; Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08, NStZ 2009, 324, 325).

    Die Feststellung der Widerstandsunfähigkeit ist eine normative Entscheidung (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 2 StR 385/08, NStZ-RR 2009, 14, 15); sie erfordert die Überzeugung des Tatrichters, dass das Opfer zum Widerstand gänzlich unfähig war (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08, NStZ 2009, 324, 325).

  • BGH, 28.03.2018 - 2 StR 311/17

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (alte Fassung:

    Die sexuelle Handlung muss dem Täter gerade erst aufgrund der besonderen Situation des Opfers gelingen (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08, NStZ 2009, 324).
  • LG Bonn, 09.07.2012 - 28 KLs 17/12

    Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen i.R.e. Obhutsverhältnisses (hier:

    Bloße Einschränkungen der Widerstandsfähigkeit reichen nicht aus (BGH, Beschluss vom 28.10.2008 - 3 StR 88/08 - zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 16.04.2012 - 2 Ss 30/12

    Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger; Feststellung der

    Opfer einer Tat nach § 179 StGB kann nur sein, wer aufgrund einzelner, im Tatbestand des Absatzes 1 näher beschriebener Gegebenheiten unfähig ist, einen ausreichenden Widerstandswillen gegen das sexuelle Ansinnen des Täters zu bilden, zu äußern oder durchzusetzen (BGH, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 147; Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08, NStZ 2009, 324, 325).

    Die Feststellung der Widerstandsunfähigkeit ist eine normative Entscheidung (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 2 StR 385/08, NStZ-RR 2009, 14, 15; Fischer, StGB , 59. Aufl., § 179 Rdnr. 4b); sie erfordert die Überzeugung des Tatrichters, dass das Opfer zum Widerstand gänzlich unfähig war (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 88/08, NStZ 2009, 324, 325).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2012 - L 12 VG 9/07
    Zum anderen setzt ein Ausnutzen i.S.d. § 179 StGB voraus, dass die sexuellen Handlung dem Täter gerade erst aufgrund der Widerstandsunfähigkeit des Opfers gelingen kann (vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 28.10.2008, Az. 3 StR 88/08).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.2009 - 3 StR 239/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6552
BGH, 14.07.2009 - 3 StR 239/09 (https://dejure.org/2009,6552)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2009 - 3 StR 239/09 (https://dejure.org/2009,6552)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - 3 StR 239/09 (https://dejure.org/2009,6552)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 32
  • NStZ-RR 2009, 361
  • StV 2010, 21
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Rechtsprechung
   BGH, 05.05.2009 - 5 StR 132/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6381
BGH, 05.05.2009 - 5 StR 132/09 (https://dejure.org/2009,6381)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2009 - 5 StR 132/09 (https://dejure.org/2009,6381)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 5 StR 132/09 (https://dejure.org/2009,6381)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 StGB; § 176 Abs. 1 StGB
    Rücktritt vom unbeendeten Versuch (fehlgeschlagener Versuch; weitere Handlungsmöglichkeiten außerhalb des ursprünglichen Tatplans); sexueller Missbrauch von Kindern

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Änderung des Schuldspruchs aufgrund einer rechtsfehlerhaften Verurteilung wegen versuchter Nötigung i.R.e. Revision; Versuch einer sexuellen Nötigung im Zusammenhang mit einem strafbefreienden Rücktritt von einem Versuch der Nötigung; Möglichkeit eines strafbefreienden ...

  • Judicialis

    StGB § 22; ; StGB § 23; ; StGB § 176 Abs. 4; ; StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 240; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Änderung des Schuldspruchs aufgrund einer rechtsfehlerhaften Verurteilung wegen versuchter Nötigung i.R.e. Revision; Versuch einer sexuellen Nötigung im Zusammenhang mit einem strafbefreienden Rücktritt von einem Versuch der Nötigung; Möglichkeit eines strafbefreienden ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 230
  • NStZ-RR 2009, 361
  • NStZ-RR 2009, 362
  • NStZ-RR 2009, 363
  • StV 2009, 465
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.01.2002 - 4 StR 520/01

    Versuchte Vergewaltigung; strafbefreiender Rücktritt (unbeendeter,

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 5 StR 132/09
    Hiernach reicht der freiwillige Verzicht auf eine ohne weitere Zäsur als noch möglich erkannte Tatbestandsverwirklichung, auch wenn sie über den ursprünglichen Tatplan hinausgeht, zum strafbefreienden Rücktritt vom unbeendeten (dann nicht etwa fehlgeschlagenen) Versuch aus (vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGH NStZ-RR 1997, 259; 2002, 168; jeweils m.w.N.).

    Für die Beurteilung der Rücktrittsfrage ist es unerheblich, dass der Angeklagte seine geschlechtliche Befriedigung dann durch andere sexuelle Handlungen zu erlangen suchte (BGH NStZ 1997, 385; NStZ-RR 2002, 168; s. auch BGH StV 1996, 372).

  • BGH, 22.11.1995 - 2 StR 586/95

    Strafbefreiender Rücktritt - Zeitpunkt des Versuchsabbruchs

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 5 StR 132/09
    Für die Beurteilung der Rücktrittsfrage ist es unerheblich, dass der Angeklagte seine geschlechtliche Befriedigung dann durch andere sexuelle Handlungen zu erlangen suchte (BGH NStZ 1997, 385; NStZ-RR 2002, 168; s. auch BGH StV 1996, 372).

    Auch insoweit ist ein strafbefreiender Rücktritt möglich, wenn der Täter seine Aufforderung zur Vornahme sexueller Handlungen unter Ausnutzung seiner vom Tatopfer anerkannten Autorität mit größerem Nachdruck hätte wiederholen können (BGH StV 1995, 634; 1996, 372; NStZ-RR 1996, 161).

  • BGH, 05.02.1997 - 5 StR 1/97

    Strafbefreiender Rücktritt vom Vergewaltigungsversuch bei Erschöpfung des Täters

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 5 StR 132/09
    Hiernach reicht der freiwillige Verzicht auf eine ohne weitere Zäsur als noch möglich erkannte Tatbestandsverwirklichung, auch wenn sie über den ursprünglichen Tatplan hinausgeht, zum strafbefreienden Rücktritt vom unbeendeten (dann nicht etwa fehlgeschlagenen) Versuch aus (vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGH NStZ-RR 1997, 259; 2002, 168; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 5 StR 132/09
    Bei einem solchen Verhalten ist eine Drohung mit Gewalt gegen den Leib des Opfers gegeben (vgl. BGH NStZ 2001, 246; NStZ-RR 2003, 42).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 5 StR 132/09
    Hiernach reicht der freiwillige Verzicht auf eine ohne weitere Zäsur als noch möglich erkannte Tatbestandsverwirklichung, auch wenn sie über den ursprünglichen Tatplan hinausgeht, zum strafbefreienden Rücktritt vom unbeendeten (dann nicht etwa fehlgeschlagenen) Versuch aus (vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGH NStZ-RR 1997, 259; 2002, 168; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.03.1997 - 2 StR 100/97

    Oralverkehr - § 178 StGB aF (§ 177 StGB nF), § 24 StGB, Freiwilligkeit,

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 5 StR 132/09
    Für die Beurteilung der Rücktrittsfrage ist es unerheblich, dass der Angeklagte seine geschlechtliche Befriedigung dann durch andere sexuelle Handlungen zu erlangen suchte (BGH NStZ 1997, 385; NStZ-RR 2002, 168; s. auch BGH StV 1996, 372).
  • BGH, 08.12.1995 - 2 StR 595/95

    Sexueller Mißbrauch - Kind - Rücktritt - Versuch

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 5 StR 132/09
    Auch insoweit ist ein strafbefreiender Rücktritt möglich, wenn der Täter seine Aufforderung zur Vornahme sexueller Handlungen unter Ausnutzung seiner vom Tatopfer anerkannten Autorität mit größerem Nachdruck hätte wiederholen können (BGH StV 1995, 634; 1996, 372; NStZ-RR 1996, 161).
  • BGH, 17.10.2000 - 1 StR 270/00

    Tateinheitlich begangene sexuelle Nötigung; Auslegung des Revisionsantrages;

    Auszug aus BGH, 05.05.2009 - 5 StR 132/09
    Bei einem solchen Verhalten ist eine Drohung mit Gewalt gegen den Leib des Opfers gegeben (vgl. BGH NStZ 2001, 246; NStZ-RR 2003, 42).
  • LG Köln, 06.10.2020 - 102 KLs 11/20

    Bergisch Gladbacher Missbrauchskomplex"

    Ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des sexuellen Kindesmissbrauchs kommt in Betracht, wenn der Täter seine Aufforderung zur Vornahme sexueller Handlungen unter Ausnutzung seiner vom Tatopfer anerkannten Autorität mit größerem Nachdruck hätte wiederholen können (BGH, Beschluss v. 05. Mai 2009 - 5 StR 132/09 - , juris Rn. 7).
  • LG Frankenthal, 31.07.2019 - 7 KLs 5221 Js 5826/16
    Anders als in anderen Fällen, in denen der Bundesgerichtshof einen strafbefreienden Rücktritt mangels Fehlgeschlagenheit des Versuchs bejaht hat (beispielhaft BGH, Beschluss vom 08.12.1995, Az. 2 StR 595/95 in NStZ-RR 1996, 161; Beschluss vom 05.05.2009, Az. 5 StR 132/09 in NStZ-RR 2009, 230-231), stand dem Angeklagten daher nach seiner Vorstellung, nachdem er bereits mehrfach und wiederholt versucht hatte, mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln das Kind zu überzeugen, und das Kind dennoch seine Aufforderung konsequent und nach eigenen Angaben "ganz deutlich" abgelehnt hat, kein weiteres Tatmittel mehr zur Verfügung, um die Tat zu vollenden.
  • LG Bielefeld, 20.02.2020 - 4a KLs 2/19
    Wenn dem Täter bewusst war, dass er seine Aufforderung unter Ausnutzung der vom Opfer anerkannten Autorität wiederholen und mit größerem Nachdruck, etwa in schärferem Ton, erneuern könnte und im Bewusstsein dieser Möglichkeiten von der weiteren Tatausführung Abstand nimmt, so liegt ein freiwilliger und mithin strafbefreiender Rücktritt vor (BGH, Urt. v. 05.05.2009 - 5 StR 132/09, NStZ-RR 2009, 230).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.06.2009 - 4 StR 55/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10897
BGH, 18.06.2009 - 4 StR 55/09 (https://dejure.org/2009,10897)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2009 - 4 StR 55/09 (https://dejure.org/2009,10897)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 4 StR 55/09 (https://dejure.org/2009,10897)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 361
 
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