Rechtsprechung
   BGH, 28.10.2008 - 5 StR 397/08 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5036
BGH, 28.10.2008 - 5 StR 397/08 (1) (https://dejure.org/2008,5036)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2008 - 5 StR 397/08 (1) (https://dejure.org/2008,5036)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 397/08 (1) (https://dejure.org/2008,5036)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,5036) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 21 StGB
    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; positive Feststellung eines länger andauernden Zustands erheblich verminderter Schuldfähigkeit: Anforderungen an die Begründung durch Bezugnahme ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 166
  • NStZ-RR 2009, 45
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 5 StR 397/08
    Die Anordnung nach § 63 StGB setzt unter anderem die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Zustands voraus, der zumindest eine erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB sicher begründet (st. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 22, 27).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 223/02

    Mord (Habgier; Heimtücke; niedrige Beweggründe - Bewusstsein der besonderen

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 5 StR 397/08
    a) Wenn sich der Tatrichter - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungs- und Befundtatsachen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. Senat, Urteil vom 19. Februar 2008 - 5 StR 599/07 - BGH NStZ 2003, 307 f.; NStZ-RR 2003, 232 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 5 StR 397/08
    a) Wenn sich der Tatrichter - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungs- und Befundtatsachen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. Senat, Urteil vom 19. Februar 2008 - 5 StR 599/07 - BGH NStZ 2003, 307 f.; NStZ-RR 2003, 232 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 32/97

    Körperverletzungen durch gezielte Schüsse mit Luftgewehren - Erhebliche

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 5 StR 397/08
    Ein ausdrückliches Eingehen auf das in der Hauptverhandlung erstattete Gutachten wäre hier auch deshalb von Nöten gewesen, weil die Urteilsgründe nicht deutlich machen, ob die vom Tatgericht angenommene Wahnsymptomatik auf eine endogene Psychose aus dem Formenkreis der Schizophrenie und der Zustand damit tatsächlich unter die "krankhafte seelische Störung" einzuordnen ist - was naheliegt - oder ob die Paranoia des Beschuldigten zu den "schweren anderen seelischen Abartigkeiten" im Sinne des § 20 StGB gehört (vgl. BGH NStZ 1997, 335 f.).
  • BGH, 19.02.2008 - 5 StR 599/07

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 28.10.2008 - 5 StR 397/08
    a) Wenn sich der Tatrichter - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungs- und Befundtatsachen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. Senat, Urteil vom 19. Februar 2008 - 5 StR 599/07 - BGH NStZ 2003, 307 f.; NStZ-RR 2003, 232 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.05.2014 - 5 StR 168/14

    Unzureichend begründete Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Es werden auch keinerlei Anknüpfungs- und Befundtatsachen des Sachverständigen wiedergegeben, die es dem Senat ermöglichen würden, die gestellte Diagnose nachzuvollziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 397/08, NStZ-RR 2009, 45; Urteil vom 19. Februar 2008 - 5 StR 599/07).
  • BGH, 08.06.2011 - 5 StR 199/11

    Wiederaufnahme des Verfahrens; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Erforderlich wäre, die wesentlichen Anknüpfungs- und Befundtatsachen der Sachverständigenbewertung im Urteil so wiederzugeben, wie dies zum Verständnis der gutachtlichen Äußerungen und zur Beurteilung ihrer Schlüssigkeit erforderlich wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 397/08; Urteil vom 19. Februar 2008 - 5 StR 599/07; BGH, Urteil vom 15. Januar 2003 - 5 StR 223/02, NStZ 2003, 307 f., Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232, jeweils mwN).
  • BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Ablehnung; sexuelle Devianz; schwere

    Vielmehr hätten die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen der Sachverständigen im Urteil so wiedergegeben werden müssen, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit und sonstiger Rechtsfehlerfreiheit erforderlich ist (vgl. BGHSt 7, 238, 239 f.; BGH NStZ 2003, 307, 308; NStZ-RR 2009, 45 f.).
  • BGH, 14.04.2010 - 5 StR 123/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Beweiswürdigung;

    a) Wenn sich der Tatrichter - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungs- und Befundtatsachen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 397/08; Senat, Urteil vom 19. Februar 2008 - 5 StR 599/07; BGH NStZ 2003, 307 f.; NStZ-RR 2003, 232 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 15.07.2014 - 4 StR 228/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Vorliegen eines

    a) Folgt der Tatrichter - wie hier - dem Gutachten eines Sachverständigen, muss er im Urteil die tragenden Anknüpfungs- und Befundtatsachen wie auch die gezogenen Schlüsse so vollständig wiedergeben, als dies zum Verständnis des Gutachtens und seiner gedanklichen Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 142; Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 397/08, NStZ-RR 2009, 45; Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 92 f. mwN).
  • BGH, 10.05.2022 - 5 StR 74/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (feststehende

    Schließt sich das Gericht bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit den Ausführungen eines Sachverständigen an, müssen dessen wesentlichen Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2021 - 4 StR 81/21; vom 13. Januar 2021 - 4 StR 300/20; vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 397/08, NStZ-RR 2009, 45; LKStGB/Cirener, 13. Aufl., § 63 Rn. 75 jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht