Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.11.2008

Rechtsprechung
   BGH, 21.10.2008 - 3 StR 382/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7714
BGH, 21.10.2008 - 3 StR 382/08 (https://dejure.org/2008,7714)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2008 - 3 StR 382/08 (https://dejure.org/2008,7714)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 382/08 (https://dejure.org/2008,7714)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,7714) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 59
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 382/08
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5; BGH NStZ-RR 2008, 107).
  • BGH, 24.07.2007 - 3 StR 231/07

    Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 382/08
    Der neue Tatrichter wird im Falle der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB über die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel zu befinden haben (vgl. BGH NStZ 2008, 28; NStZ-RR 2008, 74).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 382/08
    Er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362 f.).
  • BGH, 30.10.2007 - 4 StR 499/07

    Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge nach § 67 n.F. (Geltung in der

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 382/08
    Der neue Tatrichter wird im Falle der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB über die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel zu befinden haben (vgl. BGH NStZ 2008, 28; NStZ-RR 2008, 74).
  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 485/07

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 382/08
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5; BGH NStZ-RR 2008, 107).
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 415/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, alkoholische

    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210; BGH Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 382/08, NStZ-RR 2009, 59).
  • BGH, 03.02.2016 - 1 StR 646/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Dass nur die Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04 und Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 382/08, NStZ-RR 2009, 59).
  • BGH, 21.03.2023 - 6 StR 19/23

    Gerichtlich ausreichende Feststellungen zur rechtlichen Wirksamkeit der

    Dies drängte zu der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gegeben sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 382/08, NStZ-RR 2009, 59 [...]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2008 - 1 StR 581/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13090
BGH, 07.11.2008 - 1 StR 581/08 (https://dejure.org/2008,13090)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2008 - 1 StR 581/08 (https://dejure.org/2008,13090)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2008 - 1 StR 581/08 (https://dejure.org/2008,13090)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,13090) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 59
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.07.2007 - 1 StR 332/07

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang auch ohne

    Auszug aus BGH, 07.11.2008 - 1 StR 581/08
    Zur lediglich indiziellen Bedeutung fehlender oder vorliegender Depravation zur Feststellung eines bestehenden oder nicht bestehenden Hanges im Sinne von § 64 StGB verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 25. Juli 2007 - 1 StR 332/07-.
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und

    Auszug aus BGH, 07.11.2008 - 1 StR 581/08
    Ergänzend bemerkt der Senat: Ein Gericht ist - wie auch bei sonstigen Einlassungen eines Angeklagten (vgl. Senatsbeschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 159/07 - (BGHSt 51, 324), m.w.N.) - nicht gehalten, dessen Behauptungen über das hohe Ausmaß und die lange Dauer seines bisherigen Konsums von Betäubungsmitteln als unwiderlegbar hinzunehmen, wenn Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Angaben fehlen oder sie sogar - wie im vorliegenden Fall - kaum mit der nicht beeinträchtigten Lebensführung des Angeklagten, insbesondere im Hinblick auf seine Berufstätigkeit, sowie mit fehlenden gesundheitlichen Folgen (Entzugserscheinungen) nach seiner Inhaftierung vereinbar sind.
  • BGH, 01.12.2009 - 3 StR 458/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafklageverbrauch;

    Im Hinblick auf zu treffende Feststellungen zum Betäubungsmittelkonsum des Angeklagten bemerkt der Senat ergänzend: Ein Gericht ist - wie auch bei sonstigen Einlassungen eines Angeklagten - nicht gehalten, dessen Behauptungen über das hohe Ausmaß und die lange Dauer seines bisherigen Konsums von Betäubungsmitteln als unwiderlegbar hinzunehmen, wenn Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Angaben fehlen oder sie sogar kaum mit der nicht beeinträchtigten Lebensführung des Angeklagten sowie mit fehlenden gesundheitlichen Folgen (Entzugserscheinungen) nach seiner Inhaftierung vereinbar sind (BGH, Beschl. vom 7. November 2008 - 1 StR 581/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht