Rechtsprechung
BGH, 21.10.2008 - 3 StR 382/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB; § 67 Abs. 2 StGB
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Prüfung bei Vorliegen der Voraussetzungen); Vorwegvollzug - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Pflicht des Gerichts zur Prüfung der Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt im Fall des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln durch einen Drogenabhängigen zur Erlangung von Drogen zum Eigenverbrauch
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 59
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 382/08
Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5; BGH NStZ-RR 2008, 107). - BGH, 24.07.2007 - 3 StR 231/07
Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 382/08
Der neue Tatrichter wird im Falle der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB über die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel zu befinden haben (vgl. BGH NStZ 2008, 28; NStZ-RR 2008, 74). - BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter …
Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 382/08
Er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362 f.). - BGH, 30.10.2007 - 4 StR 499/07
Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge nach § 67 n.F. (Geltung in der …
Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 382/08
Der neue Tatrichter wird im Falle der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB über die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel zu befinden haben (vgl. BGH NStZ 2008, 28; NStZ-RR 2008, 74). - BGH, 19.12.2007 - 5 StR 485/07
Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …
Auszug aus BGH, 21.10.2008 - 3 StR 382/08
Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5; BGH NStZ-RR 2008, 107).
- BGH, 14.10.2015 - 1 StR 415/15
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, alkoholische …
Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210; BGH Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 382/08, NStZ-RR 2009, 59). - BGH, 03.02.2016 - 1 StR 646/15
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende …
Dass nur die Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04 und Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 382/08, NStZ-RR 2009, 59). - BGH, 21.03.2023 - 6 StR 19/23
Gerichtlich ausreichende Feststellungen zur rechtlichen Wirksamkeit der …
Dies drängte zu der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gegeben sind (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 382/08, NStZ-RR 2009, 59 [...]).
- BGH, 25.10.2011 - 4 StR 416/11
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in …
Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGHSt 37, 5, 7; BGH NStZ-RR 2009, 59). - BGH, 24.11.2015 - 3 StR 410/15
Sachlich-rechtlich mangelhaftes Unterlassen der sich aufdrängenden Prüfung einer …
Bei dieser Sachlage drängt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 485/07, NStZ-RR 2008, 107; vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 382/08, NStZ-RR 2009, 59; vom 24. September 2009 - 3 StR 340/09, juris; vom 15. Juni 2010 - 4 StR 229/10, NStZ-RR 2010, 319; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204; vom 1. März 2012 - 2 StR 30/12, juris; vom 22. Januar 2013 - 5 StR 378/12, NStZ-RR 2013, 171 (Ls); vom 25. März 2014 - 1 StR 86/14, juris; vom 4. August 2015 - 3 StR 267/15, juris) die Prüfung einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt auf. - BGH, 27.09.2017 - 4 StR 391/17
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Anforderungen an den symptomatischen …
Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGHSt 37, 5, 7; BGH NStZ-RR 2009, 59).
Rechtsprechung
BGH, 07.11.2008 - 1 StR 581/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Würdigung der Behauptungen eines Angeklagten hinsichtlich des Ausmaßes und der Dauer des bisherigen Betäubungsmittelkonsums bei entgegenstehenden anderen Anhaltspunkten
- Judicialis
StGB § 64
- ra.de
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 59
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.07.2007 - 1 StR 332/07
Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang auch ohne …
Auszug aus BGH, 07.11.2008 - 1 StR 581/08
Zur lediglich indiziellen Bedeutung fehlender oder vorliegender Depravation zur Feststellung eines bestehenden oder nicht bestehenden Hanges im Sinne von § 64 StGB verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 25. Juli 2007 - 1 StR 332/07-. - BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07
Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und …
Auszug aus BGH, 07.11.2008 - 1 StR 581/08
Ergänzend bemerkt der Senat: Ein Gericht ist - wie auch bei sonstigen Einlassungen eines Angeklagten (vgl. Senatsbeschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 159/07 - (BGHSt 51, 324), m.w.N.) - nicht gehalten, dessen Behauptungen über das hohe Ausmaß und die lange Dauer seines bisherigen Konsums von Betäubungsmitteln als unwiderlegbar hinzunehmen, wenn Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Angaben fehlen oder sie sogar - wie im vorliegenden Fall - kaum mit der nicht beeinträchtigten Lebensführung des Angeklagten, insbesondere im Hinblick auf seine Berufstätigkeit, sowie mit fehlenden gesundheitlichen Folgen (Entzugserscheinungen) nach seiner Inhaftierung vereinbar sind.
- BGH, 01.12.2009 - 3 StR 458/09
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafklageverbrauch; …
Im Hinblick auf zu treffende Feststellungen zum Betäubungsmittelkonsum des Angeklagten bemerkt der Senat ergänzend: Ein Gericht ist - wie auch bei sonstigen Einlassungen eines Angeklagten - nicht gehalten, dessen Behauptungen über das hohe Ausmaß und die lange Dauer seines bisherigen Konsums von Betäubungsmitteln als unwiderlegbar hinzunehmen, wenn Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Angaben fehlen oder sie sogar kaum mit der nicht beeinträchtigten Lebensführung des Angeklagten sowie mit fehlenden gesundheitlichen Folgen (Entzugserscheinungen) nach seiner Inhaftierung vereinbar sind (BGH, Beschl. vom 7. November 2008 - 1 StR 581/08).