Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.11.2008

Rechtsprechung
   BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3979
BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08 (https://dejure.org/2008,3979)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2008 - 1 StR 541/08 (https://dejure.org/2008,3979)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08 (https://dejure.org/2008,3979)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,3979) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Satz 2 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 24 Abs. 2 StPO; § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO
    Unbegründete Befangenheitsanträge gegen vorbefasste Mitglieder des 1. Strafsenats nach vorheriger Aufhebung eines Freispruchs wegen unzureichender Beweiswürdigung (Recht auf ein unabhängiges und unparteiliches Gericht; Vorbefassung; Besorgnis der Befangenheit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründetheit eines Befangenheitsantrags wegen einer den Verfahrensgegenstand berührenden Vortätigkeit eines Richters im Hinblick auf Prozessverstöße oder Fehler bei der Anwendung materiellen Rechts; Beurteilung der Unparteilichkeit eines abgelehnten Richters insb. im ...

  • Judicialis

    StPO § 24 Abs. 2; ; StPO § 26a Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 85
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • EGMR, 10.08.2006 - 75737/01

    Recht auf ein faires Verfahren (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08
    a) Eine den Verfahrensgegenstand berührende Vortätigkeit eines Richters ist, soweit kein gesetzlicher Ausschließungsgrund vorliegt (vgl. § 22 Nr. 4, 5, § 23, § 148a Abs. 2 Satz 1 StPO), für sich allein nie ein Ablehnungsgrund (vgl. BGH, Beschl. vom 9. März 2000 - 4 StR 513/99; BVerfG (1. Kammer des 2. Senats), Beschl. vom 29. März 2007 - 2 BvR 412/07; EGMR (Fünfte Sektion, Kammer), Urt. vom 10. August 2006 - 75737/01 - Schwarzenberger ./. Deutschland).

    Es kommt darauf an, dass die Befürchtung (der Befangenheit) objektiv gerechtfertigt ist (EGMR (Fünfte Sektion, Kammer) Urt. vom 10. August 2006 - 75737/01 - Schwarzenberger ./. Deutschland).

  • BGH, 06.05.1998 - 2 StR 57/98

    Zweifel am Geständnis - Rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung - Wechselnde

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08
    Der formelhafte Hinweis, nach einer 'Auseinandersetzung mit allen für den Tathergang wesentlichen Umständen und Indizien' verblieben vernünftige Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten, vermag die gebotene Gesamtwürdigung unter Gewichtung der einzelnen Beweise nicht zu ersetzen (vgl. BGH NStZ 1998, 475).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08
    Abzustellen ist auf die verständige, die vernünftige Würdigung aller Umstände (vgl. BGH, Urt. vom 9. Februar 1951 - 3 StR 48/58 (= BGHSt 1, 34, 39); BGH, Urt. vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66 (= BGHSt 21, 334, 341)).
  • BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98

    Mord; Freispruch; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Widerlegte falsche

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08
    Demgegenüber ist eine Beweiswürdigung etwa dann rechtsfehlerhaft, wenn sie schon von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, z.B. hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Verfahrenssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt sind (st. Rspr., vgl. etwa BGH NJW 2005, 1727; BGH NStZ-RR 2003, 371; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33, jew. m.w.N.).
  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08
    Der Zweifelssatz, der eine Entscheidungs- und keine Beweisregel ist, darf jedoch nicht auf einzelne Indiztatsachen angewendet werden, sondern kann erst bei der Gesamtbetrachtung zum Tragen kommen (vgl. BGH NStZ 2001, 609 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.1972 - 4 StR 149/72

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit -

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08
    Ebenso können in der Sache nicht gebotene abträgliche Werturteile über den Angeklagten oder sein Verhalten in den Urteilsgründen die Ablehnung in einem späteren Verfahren rechtfertigen (BGH, Beschl. vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72 (= BGHSt 24, 336, 338)).
  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08
    Ein Befangenheitsantrag, der lediglich damit begründet wird, der Richter sei an einer Vorentscheidung zu Lasten des Angeklagten beteiligt gewesen, ist deshalb schon unzulässig gemäß § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO (BGH, Beschl. vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05 (= BGHSt 50, 216, 221)).
  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 110/99

    Pflicht zur umfassenden Würdigung aller Beweismittel

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08
    Es ist deshalb zu besorgen, dass die Kammer nicht hinreichend bedacht hat, dass diese wichtigen Indizien, auch wenn sie sie - einzeln für sich betrachtet - nicht zum Nachweis der Täterschaft für ausreichend zu erachten vermochte, doch mit ihrem verbleibenden erheblichen Beweiswert in der Gesamtheit aller belastenden Indizien dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln könnten (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 20 m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08
    Es ist deshalb zu besorgen, dass die Kammer nicht hinreichend bedacht hat, dass diese wichtigen Indizien, auch wenn sie sie - einzeln für sich betrachtet - nicht zum Nachweis der Täterschaft für ausreichend zu erachten vermochte, doch mit ihrem verbleibenden erheblichen Beweiswert in der Gesamtheit aller belastenden Indizien dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln könnten (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 20 m.w.N.).
  • BGH, 09.03.2000 - 4 StR 513/99

    Erpresserischer Menschenraub; Vergewaltigung; Ablehnungsrüge; Zulässigkeit des

    Auszug aus BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08
    a) Eine den Verfahrensgegenstand berührende Vortätigkeit eines Richters ist, soweit kein gesetzlicher Ausschließungsgrund vorliegt (vgl. § 22 Nr. 4, 5, § 23, § 148a Abs. 2 Satz 1 StPO), für sich allein nie ein Ablehnungsgrund (vgl. BGH, Beschl. vom 9. März 2000 - 4 StR 513/99; BVerfG (1. Kammer des 2. Senats), Beschl. vom 29. März 2007 - 2 BvR 412/07; EGMR (Fünfte Sektion, Kammer), Urt. vom 10. August 2006 - 75737/01 - Schwarzenberger ./. Deutschland).
  • BGH, 22.08.2002 - 5 StR 240/02

    Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab; Freispruch; Gesamtwürdigung; erheblicher

  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 261/66
  • BGH, 04.10.1984 - 4 StR 429/84

    Mitwirkung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters bei dem

  • BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
  • EGMR, 26.09.1995 - 18160/91

    DIENNET v. FRANCE

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

  • BGH, 18.05.1994 - 3 StR 628/93

    Ausschluß eines Richters - Rechtliches Gehör - Erneute Entscheidung

  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger (BGH, Urteile vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 341 und vom 13. März 1997 - 1 StR 793/96, BGHSt 43, 16, 18 mwN) bzw. verständiger Angeklagter (BGH, Beschlüsse vom 8. März 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 69, 71 und vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).
  • BGH, 08.05.2014 - 1 StR 726/13

    Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des Richters mit dem

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger (BGH, aaO, BGHSt 21, 334, 341; BGH, Urteil vom 13. März 1997 - 1 StR 793/96, BGHSt 43, 16, 18 mwN) bzw. verständiger Angeklagter (BGH, Beschluss vom 8. März 1995 - 5 StR 434/94, BGHSt 41, 69, 71; siehe auch BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).
  • BGH, 07.08.2012 - 1 StR 212/12

    Ablehnungsantrag (Besorgnis der Befangenheit: Vorbefassung mit dem

    Die Ablehnung eines Richters nach § 24 Abs. 2 StPO ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine erforderliche Neutralität, Distanz und Unparteilichkeit störend beeinflussen kann (BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1967 - 2 BvR 235/64, BVerfGE 21, 139, 146; BGH, Urteil vom 9. Februar 1951 - 3 StR 48/50, BGHSt 1, 34, 39; BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).

    Die Vorbefassung eines Richters mit dem Verfahrensgegenstand ist für sich allein nie ein Ablehnungsgrund, da der vernünftige Angeklagte davon ausgehen kann, dass der Richter auch dann unvoreingenommen an die Sache herantritt, wenn er sich schon früher über den Sachverhalt ein Urteil gebildet hat (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1971 - 2 BvR 443/69, BVerfGE 30, 149, 153; BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).

    Dies gilt auch für den Revisionsrichter (BGH, Beschluss vom 18. November 2009 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85).

    Besondere Umstände, die auch für einen verständigen Antragsteller eine solche Besorgnis rechtfertigten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 18. November 2009 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85; BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44), sind aber weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.

  • OLG Oldenburg, 30.10.2020 - 1 Ws 362/20

    Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Andernfalls würde die Vortätigkeit entgegen der in den §§ 22 bis 24 StPO klar zum Ausdruck kommenden Gesetzeskonzeption faktisch regelmäßig zum Ausschließungsgrund erhoben, obwohl nach dem normativen Leitbild des Gesetzes von der Unvoreingenommenheit eines Richters auszugehen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.01.1971 - 2 BvR 443/69, NJW 1971, 1029 ; BGH, Urteil vom 15.05.1997 - 1 StR 233/96, NJW 1997, 3034 ; Beschluss vom 10.08.2005 - 5 StR 180/05, NJW 2005, 3436 ; Urteil vom 29.06.2006 - 5 StR 485/05, NJW 2006, 2864 ; Beschluss vom 18.11.2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85; Urteil vom 30.06.2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44 ; Beschluss vom 10.01.2012 - 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519 ; Beschluss vom 28.02.2018 - 2 StR 234/16, NStZ-RR 2018, 186 ).

    Hat sich ein Richter im früheren Verfahren sachlich verhalten, so rechtfertigen selbst Prozessverstöße oder Fehler bei der Anwendung des materiellen Rechts grundsätzlich nicht die Annahme seiner Voreingenommenheit gegenüber dem Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 10.08.2005 - 5 StR 180/05, NJW 2005, 3436 ; Beschluss vom 18.11.2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85; Beschluss vom 08.05.2014 - 1 StR 726/13, NJW 2014, 2372 ; Beschluss vom 03.12.2015 - 1 StR 169/15, NStZ 2016, 357 ; Beschluss vom 28.02.2018 - 2 StR 234/16, NStZ-RR 2018, 186 ).

    bb) In Ansehung der vorzitierten schriftlichen Urteilsgründe sind das Gebot der Sachlichkeit verletzende Äußerungen oder Maßnahmen und in der Sache nicht gebotene abträgliche Werturteile über die Angeschuldigten nicht erkennbar (vgl. BGH, Beschluss vom 18.11.2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85).

  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 169/15

    Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit (Vorbefassung mit

    Maßstab für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist ein vernünftiger (BGH, aaO, BGHSt 21, 334, 341; BGH, Urteil vom 13. März 1997 - 1 StR 793/96, BGHSt 43, 16, 18 mwN) bzw. verständiger Angeklagter (BGH, Beschlüsse vom 8. März 1995- 5 StR 434/94, BGHSt 41, 69, 71; vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/14, NJW 2014, 2372, 2373; siehe auch BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).
  • BGH, 07.06.2022 - 5 StR 460/21

    Unzureichender Vortrag bei der Rüge der Mitwirkung eines wegen Vorbefassung

    b) Dessen hätte es aber bedurft (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17, NStZ 2018, 550; vgl. zur Unzulässigkeit schon des Antrags gemäß § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO BGH, Beschlüsse vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85; vom 19. April 2018 - 3 StR 23/18, NStZ-RR 2018, 252; Urteil vom 23. Januar 2019 - 5 StR 143/18, NStZ-RR 2019, 120).
  • AG Bochum, 15.04.2009 - 78 Ls 57/09

    Begründetheit einer Selbstanzeige wegen Befangenheit i.R.e. Vorbefassung eines

    Ein Befangenheitsantrag, der lediglich damit begründet wird, der Richter sei an einer Vorentscheidung zulasten des Angeschuldigten beteiligt gewesen ist schon gemäß § 26 a Abs. 1 Nr. 2 StPO unzulässig (BGHSt 50, 216, 221 [BGH 10.08.2005 - 5 StR 180/05] , BGH, Beschl. vom 18.11.2008, 1 StR 541/08 wiedergegeben in StRR 2009, 100).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 11.11.2008 - 4 StR 480/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8375
BGH, 11.11.2008 - 4 StR 480/08 (https://dejure.org/2008,8375)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2008 - 4 StR 480/08 (https://dejure.org/2008,8375)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2008 - 4 StR 480/08 (https://dejure.org/2008,8375)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,8375) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 3 StPO; § 22 Nr. 5 StPO
    Mitwirkung eines befangenen oder ausgeschlossenen Richters (Besorgnis der Befangenheit: Telefonat mit dem Sachverständigen außerhalb der Hauptverhandlung; verworfenes Ablehnungsgesuch); Ausschluss des Richters bei Vernehmung als Zeuge

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1287
  • NStZ-RR 2009, 85
  • NStZ-RR 2011, 99
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BFH, 09.05.2018 - X B 143/17

    Ausschließung oder Ablehnung eines Richters, über dessen früheres Verhalten im

    Hingegen tritt die Ausschlusswirkung nicht schon dann ein, wenn eine Vernehmung des Richters als Zeuge --wie hier-- in Betracht kommt (ebenso Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 11. November 2008 4 StR 480/08, Neue Zeitschrift für Strafrecht - Rechtsprechungsreport Strafrecht 2009, 85, zur gleichlautenden Regelung des § 22 Nr. 5 StPO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht