Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 26.05.2009 - 15 O 306/08   

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LG Stuttgart, 26.05.2009 - 15 O 306/08 (https://dejure.org/2009,12251)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26.05.2009 - 15 O 306/08 (https://dejure.org/2009,12251)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 15 O 306/08 (https://dejure.org/2009,12251)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    StrEG, entgangene Nutzungsmöglichkeit, Computer

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) wegen einer aufgrund des Verdachts der Verbreitung kinderpornographischer Schriften durchgeführten Beschlagnahme eines Computers; Eigenwirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit eines ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 128 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Frankfurt, 14.07.2008 - 1 W 48/08

    Strafverfolgungsentschädigung: Umfang der wegen einer vollzogenen

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.05.2009 - 15 O 306/08
    Nicht ersatzfähig sind dagegen Kosten für die Tätigkeit des Verteidigers, die den Schuldvorwurf als solchen betrifft (st. Rspr., z.B. BGHZ 68, 86; LG Stuttgart, Urteil vom 26.02.2008, Az.: 15 O 9/08 - juris; zuletzt OLG Frankfurt, StRR 2009, 79 m.w.N.).

    Bei Maßnahmen, die sich, wie die Akteneinsicht, sowohl auf die Verteidigung gegen die entschädigungspflichtige Maßnahme als auch auf den Schuldvorwurf als solchen beziehen, ist der erstattungsfähig Anteil nach § 287 ZPO zu schätzen (BGHZ 68, 86; zuletzt OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.07.2008, Az.: 1 W 48/08 - juris).

  • BGH, 11.11.1976 - III ZR 17/76

    Entschädigung für Anwaltskosten

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.05.2009 - 15 O 306/08
    Nicht ersatzfähig sind dagegen Kosten für die Tätigkeit des Verteidigers, die den Schuldvorwurf als solchen betrifft (st. Rspr., z.B. BGHZ 68, 86; LG Stuttgart, Urteil vom 26.02.2008, Az.: 15 O 9/08 - juris; zuletzt OLG Frankfurt, StRR 2009, 79 m.w.N.).

    Bei Maßnahmen, die sich, wie die Akteneinsicht, sowohl auf die Verteidigung gegen die entschädigungspflichtige Maßnahme als auch auf den Schuldvorwurf als solchen beziehen, ist der erstattungsfähig Anteil nach § 287 ZPO zu schätzen (BGHZ 68, 86; zuletzt OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.07.2008, Az.: 1 W 48/08 - juris).

  • OLG Nürnberg, 26.08.2002 - 4 W 2125/02

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, Drittschaden

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.05.2009 - 15 O 306/08
    Die vom beklagten Land angeführten Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte (OLG Celle, Urteil vom 18.3.2003, Az.: 16 U 192/02 - juris; OLG München, Beschluss vom 25.10.2006, Az.: 1 W 2247/06 - juris; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2003, 62) betreffen andere Fallgestaltungen.
  • OLG München, 25.10.2006 - 1 W 2247/06

    Hemmung des Ablaufs der Verjärung nach § 13 StrEG durch PKH-Antrag

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.05.2009 - 15 O 306/08
    Die vom beklagten Land angeführten Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte (OLG Celle, Urteil vom 18.3.2003, Az.: 16 U 192/02 - juris; OLG München, Beschluss vom 25.10.2006, Az.: 1 W 2247/06 - juris; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2003, 62) betreffen andere Fallgestaltungen.
  • OLG Celle, 18.03.2003 - 16 U 192/02

    Strafgerichtliche Entscheidung nach § 8 Gesetz über die Entschädigung für

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.05.2009 - 15 O 306/08
    Die vom beklagten Land angeführten Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte (OLG Celle, Urteil vom 18.3.2003, Az.: 16 U 192/02 - juris; OLG München, Beschluss vom 25.10.2006, Az.: 1 W 2247/06 - juris; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2003, 62) betreffen andere Fallgestaltungen.
  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 34/04

    Umfang der Haftung durch die Beschädigung einer Eisenbahnstrecke

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.05.2009 - 15 O 306/08
    Dementsprechend ist im Schadensrecht des BGB auch anerkannt, dass auch der Entzug eines vertraglich begründeten Gebrauchsrechts einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen kann (BGH NJW 1988, 251; vgl. auch BGHZ 137, 89; BGH NJW-RR 2005, 673, 674-675).
  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.05.2009 - 15 O 306/08
    Dementsprechend ist im Schadensrecht des BGB auch anerkannt, dass auch der Entzug eines vertraglich begründeten Gebrauchsrechts einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen kann (BGH NJW 1988, 251; vgl. auch BGHZ 137, 89; BGH NJW-RR 2005, 673, 674-675).
  • AG Frankfurt/Main, 16.06.1992 - 32 C 2301/91

    Schadensersatz; Nutzungsausfall; Fernseher

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.05.2009 - 15 O 306/08
    Letzteres ist als ähnlich gewichtig zu bewerten wie die Nutzung eines Fernsehgeräts, dessen Ausfall schon 1993 als ersatzfähig angesehen wurde (AG Frankfurt/Main, NJW 1993, 137).
  • BGH, 16.09.1987 - IVb ZR 27/86

    Vorenthaltung einer Gebrauchsmöglichkeit

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.05.2009 - 15 O 306/08
    Dementsprechend ist im Schadensrecht des BGB auch anerkannt, dass auch der Entzug eines vertraglich begründeten Gebrauchsrechts einen ersatzfähigen Vermögensschaden darstellen kann (BGH NJW 1988, 251; vgl. auch BGHZ 137, 89; BGH NJW-RR 2005, 673, 674-675).
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.05.2009 - 15 O 306/08
    Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um einen Gegenstand handelt, auf dessen ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Betroffenen angewiesen ist (vgl. BGHZ 98, 212; Palandt-Heinrichs, BGB, 68. Aufl. 2009, Vor § 249 Rz. 20 ff.; Meyer, StrEG,7. Aufl. 2008, § 7 Rz. 68).
  • AG Ulm, 17.07.1996 - 3 C 1418/96
  • LG Stuttgart, 26.02.2008 - 15 O 9/08
  • OLG München, 23.03.2010 - 1 W 2689/09

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Bemessung der Entschädigung für die

    Maßgebliche Aspekte sind hierbei der hohe Grad der Verbreitung, vor allem aber die ständig zunehmende Internet-Nutzung im privaten Alltag, sei es zur Informationsbeschaffung, zur Kommunikation, zur Abwicklung von Geschäften oder als Unterhaltungsmedium (vgl. auch LG Stuttgart, Urteil vom 15.05.2009, Az. 15 O 306/08), die in aller Regel einen Computer erfordert.
  • OLG Frankfurt, 11.02.2010 - 3 Ws 111/10

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Grenzen der Entscheidungsbefugnis

    5 Hingegen ist nicht zu erörtern, ob der Eintritt eines Schadens voraussetzt, dass der Entschädigungsberechtigte Eigentum an der beschlagnahmten Sache hat, bzw. zumindest zur Nutzung der Sache berechtigt ist (vgl. LG Flensburg, JurBüro 2005, 550 und D. Meyer, § 7 Rn 5 mwN einerseits und LG Stuttgart, Urt. v. 26.5.1099 - 15 O 306/08 = BeckRS 2010, 01167 mwN anderseits) und ob der Entschädigungsberechtigte diese Rechtspositionen während der Dauer der Strafverfolgungsmaßnahme inne hatte (vgl. OLG Celle, OLGR 2003, 188).
  • OLG Hamm, 26.04.2019 - 11 W 5/19

    Sofortige Beschwerde bezüglich Gewährung von Prozesskostenhilfe; Entschädigung

    Auch unter Berücksichtigung der krankheits-/behinderungsbedingten Einschränkungen des Antragstellers kann nur ein einziger internetfähiger Computer als für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung wesentlich anerkannt werden (vgl. OLG München, Beschluss vom 23.03.2010 - 1 W 2689/09 - Rn. 5, 6 und LG Stuttgart, Urteil vom 15.05.2009 - 15 O 306/08 - Rn. 18 und 19, zitiert nach juris).
  • LG Dortmund, 02.11.2015 - 25 O 131/15
    Es handelt sich hierbei um einen Gegenstand, der typischerweise für die Besorgung des allgemeinen Alltags (z.B. online Shopping, Onlinebanking), zur Informationsbeschaffung, zur Kommunikation und als Unterhaltungsmedium im Haushalt genutzt wird (LG Stuttgart, Urteil vom 15.05.2009, Az. 15 O 306/08).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.08.2009 - 2 Ws 373/09   

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https://dejure.org/2009,11200
OLG Köln, 14.08.2009 - 2 Ws 373/09 (https://dejure.org/2009,11200)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.08.2009 - 2 Ws 373/09 (https://dejure.org/2009,11200)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. August 2009 - 2 Ws 373/09 (https://dejure.org/2009,11200)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    VV Nr. 4143; ; VV Nr. 4144; ; StPO § 403 ff

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4143; RVG -VV Nr. 4144; StPO § 403 ff
    Anwaltsgebühren im Verfahren nach dem StrEG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 128 (Ls.)
  • NStZ-RR 2010, 64
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 26.04.2007 - 2 Ws 36/07

    Rechtsanwaltsgebühr: Entgeltung der Tätigkeit im Entschädigungsverfahren; analoge

    Auszug aus OLG Köln, 14.08.2009 - 2 Ws 373/09
    Der Senat schließt sich insoweit der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 26.04.2007 - 2 Ws 36/07 - veröffentlich bei juris - an, in der ausführlich und überzeugend dargelegt ist, dass die Voraussetzungen für eine entsprechende Anwendung der Gebührenbestimmung nicht gegeben sind.
  • AG Koblenz, 26.10.2010 - 2060 Js 29642/09

    Anfallen von Gebühren im Beschwerdeverfahren über die Entschädigung nach

    Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird diesbezüglich auf die Stellungnahme des Bezirksrevisors vom 12.10.10 sowie die dort zitierten Entscheidungen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.04.07 - 2 Ws 36/07-; OLG Köln, Beschluss vom 14.08.09- 2 Ws 373/09-) verwiesen.
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Rechtsprechung
   AG Berlin-Tiergarten, 22.12.2009 - (420) 47 Js 395/08 Ls (60/08)   

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https://dejure.org/2009,14515
AG Berlin-Tiergarten, 22.12.2009 - (420) 47 Js 395/08 Ls (60/08) (https://dejure.org/2009,14515)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 22.12.2009 - (420) 47 Js 395/08 Ls (60/08) (https://dejure.org/2009,14515)
AG Berlin-Tiergarten, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - (420) 47 Js 395/08 Ls (60/08) (https://dejure.org/2009,14515)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    § 15 RVG
    Abtrennung von Verfahren/Tatvorwürfen Verfahrensgebühr, Befriedungsgebühr, Nichthandlung

  • Burhoff online

    Abtrennung von Verfahren/Tatvorwürfen; Verfahrensgebühr, Befriedungsgebühr, Nichthandlung

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abtrennung von Verfahren oder einzelnen Tatvorwürfen als gebührenrechtlich selbstständige Verfahren; Anfall einer Befriedungsgebühr im Fall einer Einstellung eines abgetrennten Verfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 128 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 01.11.2006 - 4 Ws 170/06

    Gebühr des Strafverteidigers: Gebührenanfall bei Abtrennung des Verfahrens

    Auszug aus AG Berlin-Tiergarten, 22.12.2009 - 47 Js 395/08
    Gebührenrechtlich werden mit der Abtrennung von Verfahren (oder eben auch einzelnen Tatvorwürfen) die abgetrennten Verfahren selbständige Verfahren (vgl. KG, Beschluss vom 01.11.2006, 4 Ws 170/06 m.w.N., www.burhoff.de; Burhoff, RVGreport 2008, 444 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 30.09.2010 - 2 Ws 431/10

    Pflichtverteidigergebühr: Entstehung einer Befriedungsgebühr bei Rücknahme der

    Seine gegenteilige Auffassung kann der Beschwerdeführer nicht auf die zitierte Entscheidung des AG Tiergarten vom 22.12.2009 (NStZ-RR 2010, 128) stützen.
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