Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 11.12.2009 | BGH, 06.10.2009

Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2010 - 3 StR 500/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5638
BGH, 13.01.2010 - 3 StR 500/09 (https://dejure.org/2010,5638)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2010 - 3 StR 500/09 (https://dejure.org/2010,5638)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - 3 StR 500/09 (https://dejure.org/2010,5638)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 146
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.12.2005 - 3 StR 239/05

    Betrug zum Nachteil einer Kommune im Zusammenhang mit der Müllentsorgung

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 500/09
    Für die Beurteilung der Irrtumsfrage bedurfte es daher der Feststellung, wer die Verfügung traf und welche Erkenntnisse der Verfügende hinsichtlich des finanzierten Geschäfts hatte (vgl. Senat aaO; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 9 und 15; Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 263 Rdn. 41a).
  • BGH, 26.10.1993 - 4 StR 347/93

    Bestechung und Betrug - Vorliegen einer Unrechtsvereinbarung - Anschein der

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 500/09
    Für die Beurteilung der Irrtumsfrage bedurfte es daher der Feststellung, wer die Verfügung traf und welche Erkenntnisse der Verfügende hinsichtlich des finanzierten Geschäfts hatte (vgl. Senat aaO; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 9 und 15; Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 263 Rdn. 41a).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17

    Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem

    Der Senat hatte mit Beschluss vom 13. Januar 2010 (3 StR 500/09) 1 die Verurteilung des Angeklagten S. unter Aufrechterhaltung der Feststellungen, mit Beschluss vom 4. März 2010 (3 StR 498/09) die Verurteilung des Angeklagten H. samt der Feststellungen aufgehoben und jeweils die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 06.03.2019 - 3 StR 286/18

    Betrug (Irrtum bei Personenmehrheiten; Person des Verfügenden;

    Vielmehr müssen bei arbeitsteilig tätigen Unternehmen oder Organisationen die Urteilsgründe regelmäßig darlegen, wer im konkreten Fall auf welcher Grundlage und mit welchen Vorstellungen die Entscheidung über die Erbringung der vom Täter erstrebten Leistung getroffen und damit die Verfügung vorgenommen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2010 - 3 StR 500/09, NStZ-RR 2010, 146; vom 27. März 2012 - 3 StR 472/11, NStZ 2012, 699; ferner BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NStZ 2003, 313, 314 f.).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 472/11

    Betrugsrelevanter Irrtum innerhalb von Personenmehrheiten (erforderliche

    Vielmehr müssen bei arbeitsteilig tätigen Unternehmen oder Organisationen die Urteilsgründe regelmäßig darlegen, wer im konkreten Fall auf welcher Grundlage und mit welchen Vorstellungen die Entscheidung über die Erbringung der vom Täter erstrebten Leistung getroffen und damit die Verfügung vorgenommen hat (vgl. BGH NStZ 2003, 313, 314 f.; 2006, 687; wistra 1997, 100; 2010, 148; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 9 und 15; Fischer StGB 59. Aufl. § 263 Rdn. 67).
  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 9/15

    Betrug (Notwendigkeit konkreter Feststellungen zu Person und Vorstellungsinhalt

    "Den Urteilsfeststellungen lassen sich - wie die Revision zu Recht rügt - keine Feststellungen dazu entnehmen, wer auf welcher Grundlage und mit welchen Vorstellungen über das Vermögen der P. GmbH verfügt hat (vgl. zur Notwendigkeit entsprechender Feststellungen bei arbeitsteilig tätigen Unternehmen Senat, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 500/09, NStZ-RR 2010, 146).
  • OLG München, 08.02.2011 - 9 U 1758/10

    VOB-Vertrag: Voraussetzungen der Arglisthaftung; Verjährungsfrist für

    Dieses Bewusstsein schließt nach Treu und Glauben auch ohne Kenntnis jeden einzelnen Mangels den für die Arglisthaftung notwendigen Irrtum des Auftraggebers aus (vgl. BGH wistra 2010, 148, wistra 2008, 426 und wistra 2007, 183 zu § 263 StGB).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 588/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13630
OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 588/09 (https://dejure.org/2009,13630)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.12.2009 - 2 Ws 588/09 (https://dejure.org/2009,13630)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Dezember 2009 - 2 Ws 588/09 (https://dejure.org/2009,13630)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen des Auskunftsverweigerungsrechts nach § 55 StPO

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 146 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Ravensburg, 19.11.2007 - 2 Qs 194/07
    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 588/09
    Im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend nimmt die Strafkammer der Sache nach an, dass die unberechtigte Verweigerung des Zeugnisses zur Strafbarkeit wegen Strafvereitelung durch Unterlassen (§ 13 StGB) führen kann; der Zeuge ist nämlich in dieser Eigenschaft Garant für die staatliche Strafrechtspflege (vgl. OLG Frankfurt, StraFo 1998, 237; OLG Zweibrücken, wistra 1993, 231; LG Ravensburg, NStZ-RR 2008, 177; Fischer, StGB, 56. Auflage 2009, § 258 Rz. 10; Stree in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Auflage 2006, § 13 Rz. 31; Hoyer in: SK-StGB, § 258 Rz. 32).

    Auch im Falle des LG Ravensburg (NStZ-RR 2008, 177) sollte die Identität des Drogenlieferanten durch die Aussage des die Auskunft Verweigernden erst ermittelt werden.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung und Aufrechterhaltung von

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 588/09
    Die vorliegende Konstellation ist der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.4.2003 (NJW 2003, 3045) vergleichbar, in der der Drogenlieferant angeklagt war.
  • BGH, 10.02.1998 - 1 StR 760/97
    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 588/09
    Zwar hat die Staatsanwaltschaft Köln diese in der Anklage nicht begründet (vgl. BGH, NStZ-RR 1998, 336).
  • OLG Zweibrücken, 13.01.1993 - 1 Ss 214/92

    Verbotsirrtum; Fehlerhafte rechtliche Bewertung; Auskunftverweigerung; Auskunft;

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 588/09
    Im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend nimmt die Strafkammer der Sache nach an, dass die unberechtigte Verweigerung des Zeugnisses zur Strafbarkeit wegen Strafvereitelung durch Unterlassen (§ 13 StGB) führen kann; der Zeuge ist nämlich in dieser Eigenschaft Garant für die staatliche Strafrechtspflege (vgl. OLG Frankfurt, StraFo 1998, 237; OLG Zweibrücken, wistra 1993, 231; LG Ravensburg, NStZ-RR 2008, 177; Fischer, StGB, 56. Auflage 2009, § 258 Rz. 10; Stree in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Auflage 2006, § 13 Rz. 31; Hoyer in: SK-StGB, § 258 Rz. 32).
  • OLG Köln, 17.02.2009 - 2 Ws 63/09

    Voraussetzungen eines Auskunftsverweigerungsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 588/09
    Der Senat hat zur Frage des Auskunftsverweigerungsrechts in seinem Beschluss vom 17.02.2009 (2 Ws 63/09 betreffend den Angeschuldigten N.; s. a. SenE v. 17,.03.2009 - 2 Ws 87/09 betreffend den Angeschuldigten M.) unter Bezugnahme auf den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft ausgeführt:.
  • OLG Frankfurt, 24.04.1998 - 3 Ss 117/98
    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 588/09
    Im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend nimmt die Strafkammer der Sache nach an, dass die unberechtigte Verweigerung des Zeugnisses zur Strafbarkeit wegen Strafvereitelung durch Unterlassen (§ 13 StGB) führen kann; der Zeuge ist nämlich in dieser Eigenschaft Garant für die staatliche Strafrechtspflege (vgl. OLG Frankfurt, StraFo 1998, 237; OLG Zweibrücken, wistra 1993, 231; LG Ravensburg, NStZ-RR 2008, 177; Fischer, StGB, 56. Auflage 2009, § 258 Rz. 10; Stree in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Auflage 2006, § 13 Rz. 31; Hoyer in: SK-StGB, § 258 Rz. 32).
  • OLG Köln, 06.03.2009 - 2 Ws 87/09

    Voraussetzungen für ein Auskunfts- oder Zeugnisverweigerungsrecht bei Sorge um

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 588/09
    Der Senat hat zur Frage des Auskunftsverweigerungsrechts in seinem Beschluss vom 17.02.2009 (2 Ws 63/09 betreffend den Angeschuldigten N.; s. a. SenE v. 17,.03.2009 - 2 Ws 87/09 betreffend den Angeschuldigten M.) unter Bezugnahme auf den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft ausgeführt:.
  • OLG Hamm, 09.11.2017 - 4 RVs 127/17

    Strafvereitelung; Unterlassen; Zeuge; Auskunftsverweigerungsrecht; Notstand;

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die unberechtigte Verweigerung des Zeugnisses zur Strafbarkeit wegen Strafvereitelung durch Unterlassen (§ 13 StGB) führen kann, weil der Zeuge in dieser Eigenschaft Garant für die staatliche Strafrechtspflege ist, was aus seiner besonderen strafprozessualen Pflichtenstellung folge (OLG Köln, Beschl. v. 11.12.2009 - 2 Ws 588/09 - juris; vgl. auch: OLG Frankfurt, Beschl. v. 24.04.1998 - 3 Ss 117/98 - juris; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 13.01.1993 - 1 Ss 214/92 - juris; ebenso u.a. auch: Altenhain NK, 4. Aufl., § 258 Rdn. 46; Schönke/Schröder/Stree/Hecker StGB, 29. Aufl., § 258 Rdn. 17; Hoyer in SK-StGB, 8. Aufl., § 258 Rdn. 32; Walter in: LK-StGB, 12. Aufl., § 258 Rdn. 104; Klein StV 2006, 338, 339; Weidemann JA 2008, 532, 533).
  • OLG Hamm, 28.10.2014 - 3 Ws 367/14

    Sofortige Beschwerde gegen den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung

    Ebenso wenig sind durchgreifende rechtliche Bedenken ersichtlich (vgl. etwa zur Strafvereitelung durch Unterlassen bei Aussageverweigerung OLG Köln, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 2 Ws 588/09, juris Rn. 8 f. mwN; zum Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts BGH, Beschluss vom 4. März 2010 - StB 46/09, NStZ-RR 2010, 246, 247).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.10.2009 - 4 StR 307/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6883
BGH, 06.10.2009 - 4 StR 307/09 (https://dejure.org/2009,6883)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2009 - 4 StR 307/09 (https://dejure.org/2009,6883)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2009 - 4 StR 307/09 (https://dejure.org/2009,6883)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Reduzierung einer ausgesprochenen Gesamtfreiheitsstrafe wegen eines Widerspruchs bei der Verhängung einer Einsatzstrafe

  • Judicialis

    StGB § 54 Abs. 1; ; StGB § 263 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 54 Abs. 1; StGB § 263 Abs. 1
    Reduzierung einer ausgesprochenen Gesamtfreiheitsstrafe wegen eines Widerspruchs bei der Verhängung einer Einsatzstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 146 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

    Auszug aus BGH, 06.10.2009 - 4 StR 307/09
    Deshalb stellten seine Erklärungen nicht nur Werturteile dar, sondern enthielten darüber hinaus den für das Merkmal der Täuschung im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB notwendigen Tatsachenkern (vgl. dazu BGHSt 48, 331, 344 f.).
  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 359/13

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug durch Verkauf von Eigentumswohnungen zu

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn diese Werturteile zugleich einen greifbaren, dem Beweis zugänglichen Tatsachenkern enthalten (BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 2009 - 4 StR 307/09 und vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331).
  • BGH, 14.03.2019 - 4 StR 426/18

    Betrug (Täuschung über Tatsachen: Tatsachenbegriff, konkludente Täuschung durch

    Etwas anderes gilt dann, wenn sie zugleich einen greifbaren, dem Beweis zugänglichen Tatsachenkern enthalten (vgl. BGH, Urteile vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15, NStZ 2018, 215, 216; vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 359/13, aaO; Beschlüsse vom 6. Oktober 2009 - 4 StR 307/09, NStZ-RR 2010, 146 (Ls); vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 344).
  • BGH, 08.02.2017 - 1 StR 483/16

    Betrug durch rechtsmissbräuchliche Abmahnschreiben (Täuschung über Tatsachen)

    Die konkludente Erklärung der berechtigten Abrechnung der Abmahnkosten (§ 12 Abs. 1 Satz 2 UWG) stellt zudem nicht lediglich ein Werturteil, sondern eine Täuschung über den zugrundeliegenden Tatsachenkern dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 344 und vom 6. Oktober 2009 - 4 StR 307/09, NStZ-RR 2010, 146; MüKo-StGB/ Hefendehl, 2. Aufl., § 263 Rn. 79 ff.; LK-StGB/Tiedemann, 12. Aufl., § 263 Rn. 9).
  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 171/19

    Betrug (Täuschung: Täuschung über Tatsachen durch Prognosen, Aufklärungspflichten

    Etwas anderes gilt dann, wenn sie zugleich einen greifbaren, dem Beweis zugänglichen Tatsachenkern enthalten (vgl. BGH, Urteile vom 22. Februar 2017 - 2 StR 573/15 Rn. 18 und vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 359/13, aaO; Beschlüsse vom 6. Oktober 2009 - 4 StR 307/09 Rn. 3 und vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03 Rn. 41, BGHSt 48, 331, 344).
  • BGH, 08.02.2017 - 3 StR 483/16

    Fehlende Berücksichtigung der Sicherstellung von Betäubungsmitteln als

    Die konkludente Erklärung der berechtigten Abrechnung der Abmahnkosten (§ 12 Abs. 1 Satz 2 UWG) stellt zudem nicht lediglich ein Werturteil, sondern eine Täuschung über den zugrundeliegenden Tatsachenkern dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 344 und vom 6. Oktober 2009 - 4 StR 307/09, NStZ-RR 2010, 146; MüKo-StGB/ Hefendehl, 2. Aufl., § 263 Rn. 79 ff.; LK-StGB/Tiedemann, 12. Aufl., § 263 Rn. 9).
  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

    2009 - 4 StR 307/09, NStZ-RR 2010, 146 [Ls]; vom 26. Aug 2003 - 5 StR.
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