Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 29.09.2009

Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2010 - 3 StR 528/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2110
BGH, 13.01.2010 - 3 StR 528/09 (https://dejure.org/2010,2110)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2010 - 3 StR 528/09 (https://dejure.org/2010,2110)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - 3 StR 528/09 (https://dejure.org/2010,2110)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 257c StPO; § 267 Abs. 3 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Verständigung (Prüfung auf Verfahrensfehler; Verfahrensrüge; Dokumentation in den Urteilsgründen; Bezugnahme auf das Protokoll)

  • HRR Strafrecht

    § 257c StPO; § 273 Abs. 1a StPO
    Absprache (Dokumentation: Urteilsgründe, Niederschrift; Prüfungsumfang: Sachrüge, Verfahrensrüge)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c StPO, § 267 Abs 1 S 3 StPO, § 267 Abs 3 S 5 StPO, § 273 Abs 1a StPO
    Dokumentation der Verständigung im Strafverfahren: Erforderliche Angaben in der Sitzungsniederschrift

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer reinen Bezugnahme auf eine Niederschrift über eine Verständigung gemäß § 267 Abs. 1 S. 3 Strafprozessordnung (StPO) i.R.e. Urteilsbegründung

  • Wolters Kluwer

    Bezugnahme auf ein Verhandlungsprotokoll für die Einzelheiten einer einem Urteil vorausgegangenen Verständigung

  • rewis.io

    Dokumentation der Verständigung im Strafverfahren: Erforderliche Angaben in der Sitzungsniederschrift

  • ra.de
  • rewis.io

    Dokumentation der Verständigung im Strafverfahren: Erforderliche Angaben in der Sitzungsniederschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer reinen Bezugnahme auf eine Niederschrift über eine Verständigung gemäß § 267 Abs. 1 S. 3 Strafprozessordnung ( StPO ) i.R.e. Urteilsbegründung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Inhalt der Verständigung/Absprache muss nicht ins Protokoll; aber: Vorsicht - Verfahrensrüge gewünscht

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Zur Dokumentation der Verständigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 348
  • NStZ-RR 2010, 151
  • StV 2010, 227
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Bindung

    Insoweit findet die notwendige Dokumentation gemäß § 273 Abs. 1a Satz 1 StPO in der Sitzungsniederschrift statt, welche die Grundlage einer vom Revisionsgericht auf Verfahrensrüge hin gegebenenfalls vorzunehmenden Prüfung des Verfahrens nach § 257c StPO bildet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10, NStZ 2011, 170; vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 5 Offenlegung 1; vom 13. Januar 2010 - 3 StR 528/09, NStZ 2010, 348).
  • BGH, 19.08.2010 - 3 StR 226/10

    Geldfälschung (subjektiver Tatbestand); lückenhafte Feststellungen (Einrücken der

    Insoweit findet die notwendige Dokumentation in der Sitzungsniederschrift statt (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 528/09, StV 2010, 227).
  • BGH, 01.03.2011 - 1 StR 52/11

    Kein Verwertungsverbot hinsichtlich des Geständnisses des Angeklagten nach

    Auch wenn in den Urteilsgründen, ohne dass dies erforderlich wäre (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10 Rn. 16) Einzelheiten der Verständigung mitgeteilt werden, bedarf es zur Beanstandung der Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 257c StPO der Erhebung einer formgerechten (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) Verfahrensrüge (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 528/09).
  • BGH, 29.09.2010 - 2 StR 371/10

    Mangelnde Beweiskraft des zu einer etwaigen Verständigung schweigenden Protokolls

    a) Weder in der Urteilsurkunde (dazu BGH NStZ-RR 2010, 151) noch im Hauptverhandlungsprotokoll findet sich gemäß den §§ 267 Abs. 3 Satz 5, 273 Abs. 1 Satz 2, Abs. 1a Satz 1 und 2 StPO die Feststellung, dass eine Verständigung im Laufe des Verfahrens stattgefunden habe.
  • BGH, 11.10.2010 - 1 StR 359/10

    Gewerbsmäßige Untreue; Verständigung (Angabe einer Strafuntergrenze;

    Im Urteil ist nur eine gegebenenfalls vorausgegangene Verständigung festzustellen (§ 267 Abs. 3 Satz 5 StPO), die Angabe ihres Inhalts ist nicht geboten (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 528/09, NStZ-RR 2010, 151), ebenso wenig Ausführungen zu sonstigem Prozessgeschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 99/09, Rn. 10, NJW 2009, 2612, 2613).
  • BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13

    Verständigung (Abgrenzung von Angabe eines für den Fall der Verständigung in

    Näheres zu ihrem Inhalt brauchte es nicht mitzuteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 528/09, NStZ 2010, 348).
  • BGH, 16.03.2011 - 1 StR 60/11

    Verständigung über den Schuldspruch (Qualifikation bei bandenmäßigem Handeln;

    Auch wenn in den Urteilsgründen, ohne dass dies erforderlich wäre (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10, NStZ 2011, 170, 171; BGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, StV 2011, 76, 78), Einzelheiten der Verständigung mitgeteilt werden, bedarf es zur Beanstandung der Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 257c StPO der Erhebung einer formgerechten (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) Verfahrensrüge (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 528/09, StV 2010, 227).
  • BGH, 12.07.2011 - 1 StR 274/11

    Informelle, verfahrensverkürzende Verständigung; Beweiswürdigung bei der

    Die Staatsanwaltschaft, der neben dem Gericht die Wahrung eines rechtsstaatlichen Verfahrens obliegt, hat hier indes kein Rechtsmittel eingelegt; eine von der Strafkammer angenommene Bindung an den Inhalt geführter Vorgespräche könnte hier die Angeklagte, die dies auch nicht mit einer Verfahrensrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 528/09) geltend macht, nicht beschweren.
  • OLG München, 09.01.2014 - 4St RR 261/13

    Strafverfahren: Anfechtbarkeit des auf gescheiterten Verständigungsgesprächen

    Ohne das Hauptverhandlungsprotokoll zu überfrachten, wird sie mitzuteilen haben, welche wesentlichen tatsächlichen oder rechtlichen Umstände für die dann erzielte Verständigungslösung über die Höhe der Strafe und über deren Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung streiten (vgl. auch BGH Beschluss vom 13. Januar 2010 Az.: 3 StR 528/09 zit.nach juris Rdn. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 29.09.2009 - 1 Ws 602/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4662
OLG Naumburg, 29.09.2009 - 1 Ws 602/09 (https://dejure.org/2009,4662)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.09.2009 - 1 Ws 602/09 (https://dejure.org/2009,4662)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. September 2009 - 1 Ws 602/09 (https://dejure.org/2009,4662)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen eine Ablehnung von Akteneinsicht bzw. Unterbrechung oder Aussetzung während einer laufenden Hauptverhandlung

  • Judicialis

    StPO § 305 S. 1

  • rechtsportal.de

    StPO § 305 S. 1
    Beschwerde gegen die Ablehnung von Akteneinsicht bzw. Unterbrechung oder Aussetzung während laufender Hauptverhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 151 (Ls.)
  • NJ 2010, 215
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 05.08.2004 - 2 Ws 200/04

    Akteneinsicht; Zulässigkeit der Beschwerde, Mitschriften; Aktenbestandteil

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.09.2009 - 1 Ws 602/09
    Da somit die Zulassung der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Akteneinsichtsgesuchs durch das erkennende Gericht i.S.v. § 305 S. 1 StPO weder dem Gesetzeszweck des § 305 S. 1 StPO entspricht noch aus sonstigen Gründen geboten ist, teilt der Senat die von mehreren Oberlandesgerichten vertretene Auffassung der Unzulässigkeit dieses Rechtsmittels in einem solchen Fall (OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Koblenz StV 2003, 608; OLG Hamm NStZ 2005, 226).
  • OLG Koblenz, 10.07.2003 - 1 Ws 425/03

    Zweck des Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht und Besichtigung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.09.2009 - 1 Ws 602/09
    Da somit die Zulassung der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Akteneinsichtsgesuchs durch das erkennende Gericht i.S.v. § 305 S. 1 StPO weder dem Gesetzeszweck des § 305 S. 1 StPO entspricht noch aus sonstigen Gründen geboten ist, teilt der Senat die von mehreren Oberlandesgerichten vertretene Auffassung der Unzulässigkeit dieses Rechtsmittels in einem solchen Fall (OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Koblenz StV 2003, 608; OLG Hamm NStZ 2005, 226).
  • OLG Frankfurt, 10.07.2001 - 3 Ws 656/01

    Akteneinsicht ; Ablehnung; Selbständige Beschwerdemöglichkeit;

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.09.2009 - 1 Ws 602/09
    Entsprechend dem Gesetzeszweck des § 305 S. 1 StPO, Verfahrensverzögerungen zu verhindern, wenn Entscheidungen des erkennenden Gerichts sowohl auf eine Beschwerde als auch auf das Rechtsmittel gegen das Urteil überprüft werden müssten (Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 305 Rz. 1), ist der Ausschluss der Beschwerde dabei auf solche Fälle beschränkt, in denen die betreffende Entscheidung der Urteilsvorbereitung dient, bei der Urteilsfällung der nochmaligen Überprüfung unterliegt und vom Revisionsgericht unter bestimmten Voraussetzungen überprüft werden kann (OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 374).
  • OLG Hamm, 17.08.1977 - 3 Ws 482/77
    Auszug aus OLG Naumburg, 29.09.2009 - 1 Ws 602/09
    Da somit die oben genannten Kriterien für die Annahme eines Ausschlusses der Beschwerde nach § 305 S. 1 StPO erfüllt sind, unterliegt die Ablehnung eines Antrags auf Unterbrechung bzw. Aussetzung des Verfahrens durch das erkennende Gericht ebenfalls nicht der Anfechtung (OLG Hamm NJW 1978, 283 f.; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 228 Rz. 16 m.w.N.).
  • BGH, 02.11.2022 - StB 47/22

    Akteneinsicht des Verletzten (schutzwürdige Interessen des Beschuldigten;

    In der Literatur und teilweise in der obergerichtlichen Rechtsprechung wird für die Akteneinsicht des Verteidigers und des Angeklagten vertreten, die Ablehnung der Akteneinsicht unterliege gemäß § 305 Satz 1 StPO als der Urteilsfällung vorausgehende Entscheidung nicht der Beschwerde (vgl. KK-StPO/Zabeck, 8. Aufl., § 305 Rn. 6; MüKoStPO/Neuheuser, § 305 Rn. 16; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10. Juli 2001 - 3 Ws 651/01, NStZ-RR 2001, 374; OLG Naumburg, Beschluss vom 29. September 2009 - 1 Ws 602/09, juris Rn. 5 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 5. August 2004 - 2 Ws 200/04, NStZ 2005, 226; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. Mai 2015 - 1 Ws 189/15, juris Rn. 9).
  • OLG Hamburg, 14.04.2020 - 2 Ws 54/20

    Verfahren gegen 93-jährigen früheren SS-Wachmann: Durchführung der

    Der Beschluss, mit welchem die Strafkammer den Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung abgelehnt hat, ist gemäß § 305 Satz 1 StPO als eine Entscheidung des erkennenden Gerichts, die der Urteilsfällung vorausgeht, ausnahmslos der Beschwerde entzogen, da er jederzeit mit dem Urteil überprüft werden kann (allg. M., vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 29. September 2009, Az.: 1 Ws 602/09, NStZ-RR 2010, 151; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Mai 1997, Az.: 3 Ws 221-222/97, NJW 1997, 2533; Beschluss vom 13. November 1992, Az.: 1 Ws 1033/92, MDR 1993, 461; OLG Hamm, Beschluss vom 17. August 1977, Az.: 3 Ws 482/77, NJW 1978, 283; KG, Beschluss vom 16. März 1959, Az.: 1 Ws 67/59, JR 1959, 350; KMR/ Eschelbach, § 228 Rn. 31; KK-StPO/Zabeck, § 305 Rn. 6; LR/Matt, § 305 Rn. 26; LR/Becker, § 228 Rn. 43; Meyer-Goßner/ Schmitt, § 229 Rn. 16; MüKo-StPO/Neuheuser, § 305 Rn. 16; SK-StPO/ Deiters/Albrecht, § 228 Rn. 21).
  • BGH, 02.11.2022 - StB 48/22

    Akteneinsicht des Verletzten (schutzwürdige Interessen des Beschuldigten;

    In der Literatur und teilweise in der obergerichtlichen Rechtsprechung wird für die Akteneinsicht des Verteidigers und des Angeklagten vertreten, die Ablehnung der Akteneinsicht unterliege gemäß § 305 Satz 1 StPO als der Urteilsfällung vorausgehende Entscheidung nicht der Beschwerde (vgl. KK-StPO/Zabeck, 8. Aufl., § 305 Rn. 6; MüKoStPO/Neuheuser, § 305 Rn. 16; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10. Juli 2001 - 3 Ws 651/01, NStZ-RR 2001, 374; OLG Naumburg, Beschluss vom 29. September 2009 - 1 Ws 602/09, juris Rn. 5 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 5. August 2004 - 2 Ws 200/04, NStZ 2005, 226; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. Mai 2015 - 1 Ws 189/15, juris Rn. 9).
  • LG Hannover, 07.03.2018 - 48 Qs 16/18

    Einsicht, Messunterlagen, Bußgeldverfahren, Rechtsmittel

    Der Zulässigkeit der Beschwerde gegen die unterbliebene Beiziehung der Unterlagen und Daten steht § 305 S 1 StPO entgegen (vgl. OLG Frankfurt a.a.O; OLG Naumburg, Beschluss v. 29.09.2009 - 1 Ws 602/09, NStZ-RR 2010, 151 m.w.N., OLG Hamm, Beschluss v. 05.08.2004 - 2 Ws 200/04, NStZ 2005, 226; Landgericht Lüneburg, Beschluss v. 27.11.2015, Az.: 26 Qs 271/15; a.A.: KK StPO/Laufhütte/Willnow, 7. Auflage 2013, § 147' Rn 28; LG Trier, Beschluss v. 14.09.2017 - 1 Qs 46/17 -, juris).
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