Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 10.12.2009 - 1 Ws 679/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO; § 16 JGG; § 17 Abs. 2 JGG
Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei früherer jugendgerichtlicher Verurteilung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei früherer jugendgerichtlicher Verurteilung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei früherer jugendgerichtlicher Verurteilung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zur Wiederholungsgefahr als Haftgrund
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Wiederholungsgefahr als Haftgrund
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wiederholungsgefahr bei jugendlichen Straftätern
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
§ 112a StPO
Zum Haftgrund bei Wiederholungsgefahr (§ 112a StPO) bei früherer jugendgerichtlicher Verurteilung
Verfahrensgang
- AG Oldenburg, 28.07.2009 - 28 Gs 2612/09
- LG Oldenburg, 09.11.2009 - 1 KLs 95/09
- OLG Oldenburg, 10.12.2009 - 1 Ws 679/09
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 159
- StV 2010, 139
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Jena, 14.10.2008 - 1 Ws 448/08
Haftbeschwerde
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.12.2009 - 1 Ws 679/09
Es können daher nur Taten überdurchschnittlichen Schweregrades und Unrechtsgehaltes in Betracht kommen, vgl. OLG Thüringen, NStZ-RR 2009, 143, 144. - RG, 23.12.1908 - I 57/08
Kann die Schutzfähigkeit eines Modells als Gebrauchsmusters darauf gegründet …
Auszug aus OLG Oldenburg, 10.12.2009 - 1 Ws 679/09
Das Amtsgericht hat den Haftgrund der Wiederholungsgefahr neben der verfahrensgegenständlichen Tat auf die letzte Verurteilung des Angeklagten durch das Amtsgericht Oldenburg - Jugendschöffengericht - vom 13. Oktober 2008 im Verfahren 19 Ls 524 Js 24361/08 (57/08) wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie versuchter Nötigung gestützt.
- OLG Bremen, 01.03.2013 - Ws 5/13
Die Anordnung der Untersuchungshaft bei einem Jugendlichen
Entgegen der in der angefochtenen Entscheidung vertretenen Ansicht steht die Tatsache, dass die Tat vom 22./23.10.2011 nur mit jugendgerichtlichen Zuchtmitteln geahndet worden ist, der Annahme einer "die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat" nicht von vornherein entgegen (a.A. OLG Oldenburg StV 2010, 139 und Beschluss vom 27.03.2012 1 Ws 159/12 zitiert bei juris). - OLG Oldenburg, 17.12.2014 - 1 Ws 625/14
Wiederholungsgefahr, U-Haft, Haftgrund, Deliktsschwere
Es können daher nur Taten überdurchschnittlichen Schweregrades und Unrechtsgehaltes in Betracht kommen (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2009 - 1 Ws 679/09, NStZ-RR 2010, 159; OLG Jena, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 Ws 448/08, NStZ-RR 2009, 143).Die Verhängung von Zuchtmitteln kann nach der Senatsrechtsprechung indes für die Annahme von Wiederholungsgefahr nicht - zumindest nicht wesentlich - herangezogen werden (vgl. Beschluss vom 27. März 2012 - 1 Ws 159/12, StV 2012, 186; Beschluss vom 10. Dezember 2009, a.a.O.; differenzierend OLG Bremen, Beschluss vom 1. März 2013 - Ws 5/13, StV 2013, 773).
- OLG Frankfurt, 07.05.2010 - 1 HEs 30/10
Untersuchungshaftbefehl: Haftgründe der Verdunkelungsgefahr und der …
Die Wiederholungsgefahr muss durch bestimmte Tatsachen begründet werden, die eine so starke innere Neigung des Angeschuldigten zu einschlägigen Straftaten erkennen lassen, dass die Gefahr besteht, er werde gleichartige Taten wie die Anlasstaten bis zur rechtskräftigen Verurteilung begehen (so OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.12.2009, AZ 1 Ws 679/09; Thüringer OLG, Beschluss vom 14.10.2008, AZ 1 Ws 448/08 und Beschluss vom 21.10.2008, AZ 1 Ws 459/08 zitiert jeweils nach juris).
- VerfGH Saarland, 15.02.2019 - Lv 1/19 Von einer die Rechtsordnung schwer wiegend beeinträchtigenden Straftat ge- hen Rechtsprechung und Rechtslehre dann aus, wenn die Anlasstat einen "über dem Durchschnitt" liegenden Schweregrad oder Unrechtsgehalt aufweist (OLG Bremen StV 2013, 773; OLG Oldenburg NStZ-RR 2010, 159;… Satz- ger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 3.Aufl., 2018, § 112a Rn. 13 m.w.N.;… MünchKommStPO/Böhm, 2014, § 112a Rn. 26, 39).
- OLG Köln, 10.10.2018 - 2 Ws 571/18
Strenge Anforderungen an Haftgrund der Wiederholungsgefahr
Abgesehen davon, dass Vorverurteilungen zu jugendgerichtlichen Zuchtmitteln bei der Bewertung der Wiederholungsgefahr grundsätzlich außer Betracht bleiben (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.12.2009, 1 Ws 679/09, StV 2010, 139), begegnen die Ausführungen des Amtsgerichts Bonn in dem Haftbefehl vom 07.08.2018, der Beschuldigte bestreite seinen Lebensunterhalt ausschließlich aus Straftaten, vor dem Hintergrund, dass der Beschuldigte bislang nicht mit Vermögensdelikten strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und - jedenfalls zeitweise - einer Ausbildung nachgegangen ist, durchgreifenden Bedenken. - OLG Bremen, 01.03.2013 - 1 Ws 5/13
Untersuchungshaft bei heranwachsenden Beschuldigten
Entgegen der in der angefochtenen Entscheidung vertretenen Ansicht steht die Tatsache, dass die Tat vom 22./23.10.2011 nur mit jugendgerichtlichen Zuchtmitteln geahndet worden ist, der Annahme einer "die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftat" nicht von vornherein entgegen (a.A. OLG Oldenburg StV 2010, 139 und Beschluss vom 27.03.2012 - 1 Ws 159/12 - zitiert bei juris). - OLG Düsseldorf, 25.02.2010 - 4 Ws 80/10
Sinn und Zweck einer wegen Wiederholungsgefahr angeordneten Untersuchungshaft …
Da die Katalogtaten nach § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO generell schwerwiegender Natur sind, ist das Tatbestandsmerkmal "die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigend" als eine weitere Einschränkung des Haftgrundes zu verstehen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.12.2009 - 1 Ws 679/09, OLG Thüringen NStZ-RR 2009, 143 f). - OLG Düsseldorf, 03.02.2010 - 4 Ws 53/10 Da die Katalogtaten nach § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO generell schwerwiegender Natur sind, ist das Tatbestandsmerkmal "die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigend" als eine weitere Einschränkung des Haftgrundes zu verstehen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.12.2009 - 1 Ws 679/09 , OLG Thüringen NStZ-RR 2009, 143 f).
Rechtsprechung
OLG Celle, 24.11.2009 - 2 Ws 276/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Vollzug der Untersuchungshaft in Niedersachsen: Beschwerde eines potentiellen Sexualstraftäters gegen den Widerruf einer Besuchserlaubnis zur Abwehr von Verdunklungshandlungen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Voraussetzungen für den Widerruf einer Besuchserlaubnis wegen Verdunkelungshandlungen nach Regelung im niedersächsischen Vollzugsgesetz
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für den Widerruf einer Besuchserlaubnis wegen Verdunkelungshandlungen nach Regelung im niedersächsischen Vollzugsgesetz
- Judicialis
NJVollzG § 143 Abs. 2 Satz 3
- rechtsportal.de
NJVollzG § 143 Abs. 2 Satz 3
Voraussetzungen für den Widerruf einer Besuchserlaubnis wegen Verdunkelungshandlungen [Niedersachsen] - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 31.08.2009 - 20 KLs 12/09
- OLG Celle, 24.11.2009 - 2 Ws 276/09
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 159
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 08.09.2016 - 1 Ws 434/16
Rücknahme der gerichtlichen Zustimmung zur Erteilung einer Telefonerlaubnis für …
Durch eine akustische Gesprächsüberwachung könnte die begründete Befürchtung von Verdunkelungsaktivitäten nicht hinreichend abgewendet werden, weil bei einer akustischen Gesprächsüberwachung in der Regel erst im Anschluss an eine bereits erfolgte Absprache und damit erst zu spät reagiert werden könnte (vgl. insofern OLG Celle, Beschluss vom 24. November 2009 - 2 Ws 276/09, NStZ-RR 2010, 159).Ohne Bedeutung ist im vorliegenden Zusammenhang, dass der Haftbefehl nicht auf Verdunkelungsgefahr gestützt ist; Maßnahmen zur Vermeidung von konkret zu befürchtenden Verdunkelungshandlungen können auch in einem solchen Fall ergriffen werden (OLG Celle, Beschluss vom 24. November 2009 - 2 Ws 276/09, NStZ-RR 2010, 159; OLG Celle, Beschluss vom 24. März 2016 - 1 Ws 28/16;… Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 58. Aufl. 2015, § 119 Rn. 5).
- OLG Köln, 12.08.2010 - 2 Ws 498/10
Führung eines unüberwachten Ferngesprächs mit einem ausländischen Verteidiger in …
Beschränkungen gemäß § 119 Abs. 1 können nicht nur zur Sicherung des im Haftbefehl genannten Haftgrundes geboten sein (OLG Karlsruhe StV 2010, 198; OLG Celle NStZ-RR 2010, 159; BTDrucks 16/11644 S.24) Die vom Landgericht genannten Gefahren betreffen zudem bereits den Haftgrund der Fluchtgefahr, welche angesichts der vorgeworfenen bandenmäßig verübten Taten des Skimmings, zu deren Begehung der in Deutschland wohnsitzlose Angeklagte erst in das Bundesgebiet eingereist sein dürfte, und angesichts der Benutzung von Aliasnamen hier in besonders hohem Maße gegeben ist.