Weitere Entscheidung unten: KG, 30.10.2008

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   KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08, 1 AR 519/08   

Zitiervorschläge
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KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08, 1 AR 519/08 (https://dejure.org/2008,6743)
KG, Entscheidung vom 30.10.2008 - 4 Ws 104/08, 1 AR 519/08 (https://dejure.org/2008,6743)
KG, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - 4 Ws 104/08, 1 AR 519/08 (https://dejure.org/2008,6743)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 16
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Auszug aus KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08
    Da die Schwelle des Anfangsverdachts im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO niedrig liegt, ist auch das Bestehen einer entsprechenden konkreten Gefahr bereits weit im Vorfeld einer direkten Belastung zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2003, 3045, 3046; BVerfG NStZ 2002, 378, 379; BGH NJW 1999, 1413; OLG Düsseldorf VRS 111, 45 ff; LR-Dahs, StPO 25. Aufl., § 55 Rdn. 10).

    Für die Abgrenzung, unter welchen Voraussetzungen eine relevante mittelbare Selbstbelastung im Sinne von § 55 StPO besteht, ist anerkannt, dass bereits mögliche Erkenntnisse aus der Zeugenaussage ausreichen, die als "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" (vgl. BGH NJW 1999, 1413 f) belastender Natur sind (vgl. KG, Beschluss vom 14. Februar 2008 - 3 Ws 31/08 -).

    Danach können insbesondere detailliierte Angaben zu früheren bereits rechtskräftig abgeurteilten Straftaten des Zeugen bzw. zu Tatvorwürfen nach einem rechtskräftigen Freispruch (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 2 StE 8/03-2 - ) aufgrund des so engen Zusammenhangs mit möglichen weiteren, vergleichbaren Straftaten die Gefahr der Selbstbelastung auslösen, weil die Aussage zu dem früheren Geschehen von indiziell belastender Bedeutung sein kann (vgl. BVerfG NStZ 2002, 378, 379; BGH NJW-Spezial 2008, 568, 569; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 326/06 - BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - StB 8/05 - ; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 28/02 - BGH NJW 1999, 1413 f ; OLG Düsseldorf VRS 111, 45 ff; OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 1 Ws 274/02 - OLG Zweibrücken StV 2000, 606 ).

    Danach ist dem durch das bereits laufende Ermittlungsverfahren erhöht schutzwürdigen Zeugen ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nur dann zu versagen, wenn die Gefahr der Selbstbelastung und damit weiterer Verfolgung zweifellos ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG NStZ 2002, 378, 379; BGH NJW 1999, 1413, f; OLG Düsseldorf VRS 111, 45 ff; OLG Köln, NStZ-RR 2005, 269, 270).

  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08
    Da die Schwelle des Anfangsverdachts im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO niedrig liegt, ist auch das Bestehen einer entsprechenden konkreten Gefahr bereits weit im Vorfeld einer direkten Belastung zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2003, 3045, 3046; BVerfG NStZ 2002, 378, 379; BGH NJW 1999, 1413; OLG Düsseldorf VRS 111, 45 ff; LR-Dahs, StPO 25. Aufl., § 55 Rdn. 10).

    Danach können insbesondere detailliierte Angaben zu früheren bereits rechtskräftig abgeurteilten Straftaten des Zeugen bzw. zu Tatvorwürfen nach einem rechtskräftigen Freispruch (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 2 StE 8/03-2 - ) aufgrund des so engen Zusammenhangs mit möglichen weiteren, vergleichbaren Straftaten die Gefahr der Selbstbelastung auslösen, weil die Aussage zu dem früheren Geschehen von indiziell belastender Bedeutung sein kann (vgl. BVerfG NStZ 2002, 378, 379; BGH NJW-Spezial 2008, 568, 569; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 326/06 - BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - StB 8/05 - ; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 28/02 - BGH NJW 1999, 1413 f ; OLG Düsseldorf VRS 111, 45 ff; OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 1 Ws 274/02 - OLG Zweibrücken StV 2000, 606 ).

    Danach ist dem durch das bereits laufende Ermittlungsverfahren erhöht schutzwürdigen Zeugen ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nur dann zu versagen, wenn die Gefahr der Selbstbelastung und damit weiterer Verfolgung zweifellos ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG NStZ 2002, 378, 379; BGH NJW 1999, 1413, f; OLG Düsseldorf VRS 111, 45 ff; OLG Köln, NStZ-RR 2005, 269, 270).

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2006 - 4 Ws 63/02

    Strafprozeßrecht: Rechtswidrigkeit einer angeordneten Erzwingungshaft

    Auszug aus KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08
    Da die Schwelle des Anfangsverdachts im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO niedrig liegt, ist auch das Bestehen einer entsprechenden konkreten Gefahr bereits weit im Vorfeld einer direkten Belastung zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2003, 3045, 3046; BVerfG NStZ 2002, 378, 379; BGH NJW 1999, 1413; OLG Düsseldorf VRS 111, 45 ff; LR-Dahs, StPO 25. Aufl., § 55 Rdn. 10).

    Danach können insbesondere detailliierte Angaben zu früheren bereits rechtskräftig abgeurteilten Straftaten des Zeugen bzw. zu Tatvorwürfen nach einem rechtskräftigen Freispruch (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 2 StE 8/03-2 - ) aufgrund des so engen Zusammenhangs mit möglichen weiteren, vergleichbaren Straftaten die Gefahr der Selbstbelastung auslösen, weil die Aussage zu dem früheren Geschehen von indiziell belastender Bedeutung sein kann (vgl. BVerfG NStZ 2002, 378, 379; BGH NJW-Spezial 2008, 568, 569; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 326/06 - BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - StB 8/05 - ; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 28/02 - BGH NJW 1999, 1413 f ; OLG Düsseldorf VRS 111, 45 ff; OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 1 Ws 274/02 - OLG Zweibrücken StV 2000, 606 ).

    Danach ist dem durch das bereits laufende Ermittlungsverfahren erhöht schutzwürdigen Zeugen ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht nur dann zu versagen, wenn die Gefahr der Selbstbelastung und damit weiterer Verfolgung zweifellos ausgeschlossen ist (vgl. BVerfG NStZ 2002, 378, 379; BGH NJW 1999, 1413, f; OLG Düsseldorf VRS 111, 45 ff; OLG Köln, NStZ-RR 2005, 269, 270).

  • BGH, 27.06.2002 - 4 StR 28/02

    Bestechlichkeit (Vorteil; Orientierung am Rechtsgut; Vorteilsbewusstsein;

    Auszug aus KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08
    Zu einem Recht der Verweigerung des Zeugnisses in vollem Umfang, auf das sich der Beschwerdeführer beruft, wird das Auskunftsverweigerungsrecht nur ausnahmsweise, und zwar dann, wenn die gesamte Aussage des Zeugen mit seinem vielleicht strafbaren Verhalten in so engem Zusammenhang steht, dass nichts mehr übrig bleibt, was er ohne die Gefahr eigener Strafverfolgung bezeugen könnte, eine Trennung mithin nicht möglich ist (vgl. BGH NJW-Spezial 2008, 568, 569; BGH StV 2002, 604; BGH StV 1987, 328; BGH NStZ 1986, 181; Senat, Beschlüsse vom 19. Juli 2001 - 4 Ws 109/01 - und 22. März 1999 - 4 Ws 73/99 - ; KG, Beschluss vom 5. März 2004 - 5 Ws 58/03 - ).

    Danach können insbesondere detailliierte Angaben zu früheren bereits rechtskräftig abgeurteilten Straftaten des Zeugen bzw. zu Tatvorwürfen nach einem rechtskräftigen Freispruch (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2005 - 2 StE 8/03-2 - ) aufgrund des so engen Zusammenhangs mit möglichen weiteren, vergleichbaren Straftaten die Gefahr der Selbstbelastung auslösen, weil die Aussage zu dem früheren Geschehen von indiziell belastender Bedeutung sein kann (vgl. BVerfG NStZ 2002, 378, 379; BGH NJW-Spezial 2008, 568, 569; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 326/06 - BGH, Beschluss vom 2. Juni 2005 - StB 8/05 - ; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 28/02 - BGH NJW 1999, 1413 f ; OLG Düsseldorf VRS 111, 45 ff; OLG Dresden, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 1 Ws 274/02 - OLG Zweibrücken StV 2000, 606 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung und Aufrechterhaltung von

    Auszug aus KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08
    Da die Schwelle des Anfangsverdachts im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO niedrig liegt, ist auch das Bestehen einer entsprechenden konkreten Gefahr bereits weit im Vorfeld einer direkten Belastung zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2003, 3045, 3046; BVerfG NStZ 2002, 378, 379; BGH NJW 1999, 1413; OLG Düsseldorf VRS 111, 45 ff; LR-Dahs, StPO 25. Aufl., § 55 Rdn. 10).

    Die Ausnahmekonstellation, dass trotz - mittelbar - drohender Selbstbelastung kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht, weil mögliche neue bzw. bestärkende Erkenntnisse den Strafverfolgungsbehörden bereits früher aus anderen Quellen sicher bekannt sind, eine Strafverfolgung bisher nicht erfolgte und auch eine entsprechende Gefahr sicher nicht besteht (vgl. BVerfG NStZ 2003, 666; OLG Dresden, Beschluss vom 23. September 2003 - 2 Ws 328/03 - Meyer-Goßner, a.a.O., § 55 Rdn. 2), ist hier bereits wegen des weiterhin anhängigen Ermittlungsverfahrens gegen den Zeugen nicht einschlägig.

  • KG, 20.12.1996 - 3 Ws 644/96
    Auszug aus KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08
    Soweit die Strafkammer von einem Ordnungsgeld ersatzweise Ordnungshaft nach § 70 Abs. 1 StPO abgesehen hat, weist der Senat zur Klarstellung darauf hin, dass deren Verhängung bei unberechtigter Verweigerung des Zeugnisses zwingend als Ungehorsamsfolge (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Mai 1984 - 4 Ws 142/84 - KG, Beschluss vom 31. Oktober 2006 - 3 Ws 532/06 -) und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ohne oder zugleich mit der Anordnung von Beugehaft zu erfolgen hat (vgl. BVerfGE 76, 363 ff, 391; KG, Beschluss vom 20. Dezember 1996 - 3 Ws 644-645/96 -).

    Die wirtschaftlichen Verhältnisse wie auch die Bedeutung der Aussage für das Verfahren können bei der Bemessung der in einem Strafverfahren insgesamt nur einmal zu verhängenden Folge berücksichtigt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 22. März 1999 - 4 Ws 73/99 - KG, Beschluss vom 20. Dezember 1996 - 3 Ws 644-645/96 - OLG Köln, NStZ-RR 2005, 232; Meyer-Goßner, a.a.O., § 70 Rdn. 16).

  • KG, 22.03.1999 - 4 Ws 73/99
    Auszug aus KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08
    Zu einem Recht der Verweigerung des Zeugnisses in vollem Umfang, auf das sich der Beschwerdeführer beruft, wird das Auskunftsverweigerungsrecht nur ausnahmsweise, und zwar dann, wenn die gesamte Aussage des Zeugen mit seinem vielleicht strafbaren Verhalten in so engem Zusammenhang steht, dass nichts mehr übrig bleibt, was er ohne die Gefahr eigener Strafverfolgung bezeugen könnte, eine Trennung mithin nicht möglich ist (vgl. BGH NJW-Spezial 2008, 568, 569; BGH StV 2002, 604; BGH StV 1987, 328; BGH NStZ 1986, 181; Senat, Beschlüsse vom 19. Juli 2001 - 4 Ws 109/01 - und 22. März 1999 - 4 Ws 73/99 - ; KG, Beschluss vom 5. März 2004 - 5 Ws 58/03 - ).

    Die wirtschaftlichen Verhältnisse wie auch die Bedeutung der Aussage für das Verfahren können bei der Bemessung der in einem Strafverfahren insgesamt nur einmal zu verhängenden Folge berücksichtigt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 22. März 1999 - 4 Ws 73/99 - KG, Beschluss vom 20. Dezember 1996 - 3 Ws 644-645/96 - OLG Köln, NStZ-RR 2005, 232; Meyer-Goßner, a.a.O., § 70 Rdn. 16).

  • BGH, 20.01.2004 - 1 StR 319/03

    Körperverletzung (tatbestandlicher Heileingriff; hypothetische Einwilligung;

    Auszug aus KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08
    Ergänzend ist anzuführen, dass Aussagen eines Zeugen trotz fehlerhafter Belehrung nach § 55 StPO im Verfahren gegen den Beschuldigten dagegen verwertbar sind, weil eine mögliche Verletzung des § 55 StPO nicht den Rechtskreis des Beschuldigten betrifft (vgl. BGHSt 11, 213, 219; BGHSt 38, 302, 304; BGH, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 1 StR 319/03 - ).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08
    Dies gilt aber nur dann, wenn der Zeuge nach zutreffender Belehrung über Grund und Umfang dieses Rechts ausgesagt hat (vgl. BGHSt 38, 214, 224, 225; OLG Celle, NStZ 2002, 386, 387; OLG Karlsruhe StraFO 2002, 291; BayObLG NZV 2001, 525; BayObLG NJW 1984, 1246; Rogall in SK-StPO, § 55 Rdn. 79).
  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92

    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen

    Auszug aus KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08
    Ergänzend ist anzuführen, dass Aussagen eines Zeugen trotz fehlerhafter Belehrung nach § 55 StPO im Verfahren gegen den Beschuldigten dagegen verwertbar sind, weil eine mögliche Verletzung des § 55 StPO nicht den Rechtskreis des Beschuldigten betrifft (vgl. BGHSt 11, 213, 219; BGHSt 38, 302, 304; BGH, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 1 StR 319/03 - ).
  • OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 3 Ss 120/01

    Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren: Unbeachtlichkeit fehlender Belehrung

  • OLG Celle, 07.02.2001 - 32 Ss 101/00

    Auskunftsverweigerungsrecht; Belehrungspflicht; Gesamtkomplex; Selbstbelastung;

  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

  • BayObLG, 10.01.1984 - RReg. 5 St 126/83
  • OLG Dresden, 14.01.2003 - 1 Ws 274/02
  • BGH, 07.07.2005 - 2 StE 8/03

    Auskunftsverweigerungsrecht nach rechtskräftigem Freispruch des Zeugen

  • OLG Zweibrücken, 05.01.2000 - 1 Ss 284/99

    Auskunftsverweigerungsrecht trotz rechtskräftiger Verurteilung?

  • KG, 14.02.2008 - 3 Ws 31/08

    Weitere Beschwerde gegen Erzwingungshaft

  • BGH, 06.08.2002 - 5 StR 314/02

    Aufklärungspflicht; Auskunftsverweigerungsrecht (umfassendes;

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86

    Lappas

  • BVerfG, 16.11.1998 - 2 BvR 510/96

    Verletzung von GG Art 104 Abs 1 und Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung von Beugehaft

  • BGH, 02.06.2005 - StB 8/05

    Auskunftsverweigerungsrecht bei (nur) rechtskräftigem Schuldspruch

  • OLG Dresden, 23.09.2003 - 2 Ws 328/03

    Ordnungsmittel; Ordnungsgeld; Beugehaft; Selbstbelastung

  • KG, 30.10.2008 - 1 AR 519/08

    Auskunftsverweigerungsrecht eines Opfers von Straftaten und gleichzeitig während

  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 326/06

    Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge; Verletzung durch zu weitgehende Zuerkennung

  • BGH, 21.04.2005 - 4 StR 89/05

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Begründung der

  • BGH, 16.10.1985 - 2 StR 563/84

    Strafbarkeit wegen Bankrotts in Tateinheit mit Untreue - Endgültige Einstellung

  • BGH, 23.07.1986 - 2 StR 370/86

    Zulässigkeit der Vernehmung eines Gutachters über die ihm von dem jetzt seine

  • KG, 19.07.2001 - 4 Ws 109/01
  • LG Berlin, 27.11.2009 - 5 JuJs 343/07

    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs Jugendlicher: Anschlusserklärung eines

    Zudem ist ein minderjähriger Zeuge berechtigt, gegen ihn belastende Beschlüsse (beispielsweise die Verhängung von Ordnungsmitteln) selbständig Rechtsmittel einzulegen und mit der Geltendmachung seiner Rechte einen Rechtsanwalt zu beauftragen (vgl. KG, Beschluss vom 30. Oktober 2008 -4 Ws 104/08-, in dem dies so selbstverständlich angenommen wurde, dass diese Frage nicht einmal erörtert wurde).
  • KG, 07.05.2009 - 1 Ws 47/09

    Rechtsanwaltskosten im Strafverfahren: Erstreckung der Vergütung des anwaltlichen

    Davon unberührt bleibt der Anspruch des Zeugen, nach Maßgabe der §§ 53 Abs. 1, 52 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1, 15 Abs. 6 RVG, Vorbemerkung 4.3 Abs. 3 Satz 2 VV RVG die Gebühren eines gewählten Zeugenbeistands gemäß § 464b StPO geltend zu machen, da seine notwendigen Auslagen im Verfahren über die Beschwerde gegen die angeordneten Zwangsmittel durch Beschluß des Kammergerichts vom 30. Oktober 2008 (4 Ws 104/08) der Landeskasse auferlegt worden sind.
  • OLG Celle, 18.05.2011 - 2 Ws 131/11

    Auskunftsverweigerung im Strafverfahren: Verhängung eines Ordnungsgeldes bei

    Gemäß § 55 StPO kann ein Zeuge die Auskunft auf Fragen verweigern, bei deren wahrheitsgemäßer Beantwortung er bestimmte Tatsachen angeben müsste, die unmittelbar oder mittelbar einen Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit und damit die Aufnahme von Ermittlungen gegen ihn begründen würden (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30.10.2008, 4 Ws 104/08 - juris).
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   KG, 30.10.2008 - 1 AR 519/08 - 4 Ws 104/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,38695
KG, 30.10.2008 - 1 AR 519/08 - 4 Ws 104/08 (https://dejure.org/2008,38695)
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KG, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - 1 AR 519/08 - 4 Ws 104/08 (https://dejure.org/2008,38695)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsverweigerungsrecht eines Opfers von Straftaten und gleichzeitig während eines einheitlichen Gesamtgeschehens an entsprechenden Straftaten des Haupttäters Beteiligten

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Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 16
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08

    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Umfassendes

    Geschäftsnummer: 1 AR 519/08 - 4 Ws 104/08 .
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