Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.01.2010

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   BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09   

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https://dejure.org/2010,2249
BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09 (https://dejure.org/2010,2249)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2010 - 4 StR 586/09 (https://dejure.org/2010,2249)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2010 - 4 StR 586/09 (https://dejure.org/2010,2249)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 StGB, § 67b Abs 1 S 1 StGB, § 68b StGB, § 1896 BGB, §§ 1896 ff BGB
    Strafverfahren: Anforderungen an die Prüfung der Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung bei möglicher Zweckerreichung der Maßregel ohne deren Vollzug

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Strafverfahren, Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Aussetzung der Vollstreckung, Anforderungen an die Prüfung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die Prüfung der Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die Prüfung der Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung bei möglicher Zweckerreichung der Maßregel ohne deren Vollzug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sokolowski.org (Auszüge)

    Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 171
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.06.2001 - 1 StR 574/00

    Aussetzung der Vollstreckung einer Maßregel zur Bewährung; Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09
    Jedoch hätte die Strafkammer erörtern müssen, ob sich die vom Angeklagten ausgehende Gefahr insbesondere durch die Begründung eines Betreuungsverhältnisses nach §§ 1896 ff. BGB (vgl. BGH, Urt. vom 23. Mai 2000 - 1 StR 56/00, NStZ 2000, 470, 471) und/oder durch geeignete Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (§§ 67b Abs. 2, 68b StGB; vgl. dazu BGH, Beschl. vom 25. April 2001 - 1 StR 68/01 - und Urteile vom 11. Juni 1987 - 4 StR 227/87 - und vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00) abwenden oder jedenfalls so stark abschwächen lässt, dass ein Verzicht auf den Vollzug der Maßregel gewagt werden kann.

    Denn die damit verbundenen Überwachungsmöglichkeiten und das dem Beschuldigten zu verdeutlichende Risiko, bei Nichterfüllung solcher Weisungen mit dem Vollzug der Unterbringung rechnen zu müssen, können geeignet sein, die vom Sachverständigen und der Strafkammer angeführten Voraussetzungen einer erfolgversprechenden ambulanten Therapie herbeizuführen (vgl. BGH, Urt. vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00 - und Urt. vom 27. März 2007 - 1 StR 48/07, NStZ 2007, 465 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 27.03.2007 - 1 StR 48/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sofortige Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09
    Denn die damit verbundenen Überwachungsmöglichkeiten und das dem Beschuldigten zu verdeutlichende Risiko, bei Nichterfüllung solcher Weisungen mit dem Vollzug der Unterbringung rechnen zu müssen, können geeignet sein, die vom Sachverständigen und der Strafkammer angeführten Voraussetzungen einer erfolgversprechenden ambulanten Therapie herbeizuführen (vgl. BGH, Urt. vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00 - und Urt. vom 27. März 2007 - 1 StR 48/07, NStZ 2007, 465 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09
    Jedoch hätte die Strafkammer erörtern müssen, ob sich die vom Angeklagten ausgehende Gefahr insbesondere durch die Begründung eines Betreuungsverhältnisses nach §§ 1896 ff. BGB (vgl. BGH, Urt. vom 23. Mai 2000 - 1 StR 56/00, NStZ 2000, 470, 471) und/oder durch geeignete Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (§§ 67b Abs. 2, 68b StGB; vgl. dazu BGH, Beschl. vom 25. April 2001 - 1 StR 68/01 - und Urteile vom 11. Juni 1987 - 4 StR 227/87 - und vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00) abwenden oder jedenfalls so stark abschwächen lässt, dass ein Verzicht auf den Vollzug der Maßregel gewagt werden kann.
  • BGH, 25.04.2001 - 1 StR 68/01

    Folgen einer verminderten Einsichtsfähigkeit - Kriterien für die Aussetzung einer

    Auszug aus BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09
    Jedoch hätte die Strafkammer erörtern müssen, ob sich die vom Angeklagten ausgehende Gefahr insbesondere durch die Begründung eines Betreuungsverhältnisses nach §§ 1896 ff. BGB (vgl. BGH, Urt. vom 23. Mai 2000 - 1 StR 56/00, NStZ 2000, 470, 471) und/oder durch geeignete Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (§§ 67b Abs. 2, 68b StGB; vgl. dazu BGH, Beschl. vom 25. April 2001 - 1 StR 68/01 - und Urteile vom 11. Juni 1987 - 4 StR 227/87 - und vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00) abwenden oder jedenfalls so stark abschwächen lässt, dass ein Verzicht auf den Vollzug der Maßregel gewagt werden kann.
  • BGH, 23.05.2000 - 1 StR 56/00

    Aussetzung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09
    Jedoch hätte die Strafkammer erörtern müssen, ob sich die vom Angeklagten ausgehende Gefahr insbesondere durch die Begründung eines Betreuungsverhältnisses nach §§ 1896 ff. BGB (vgl. BGH, Urt. vom 23. Mai 2000 - 1 StR 56/00, NStZ 2000, 470, 471) und/oder durch geeignete Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (§§ 67b Abs. 2, 68b StGB; vgl. dazu BGH, Beschl. vom 25. April 2001 - 1 StR 68/01 - und Urteile vom 11. Juni 1987 - 4 StR 227/87 - und vom 12. Juni 2001 - 1 StR 574/00) abwenden oder jedenfalls so stark abschwächen lässt, dass ein Verzicht auf den Vollzug der Maßregel gewagt werden kann.
  • BGH, 26.05.2009 - 4 StR 148/09

    Aussetzung der Vollstreckung einer Maßregel zur Bewährung; Auslegung eines

    Auszug aus BGH, 16.02.2010 - 4 StR 586/09
    Hierzu bestand vorliegend schon deshalb Anlass, weil - was die Strafkammer ebenfalls nicht erörtert - sich der Angeklagte trotz seines Zustandes bis zur Begehung der verfahrensgegenständlichen Tat straffrei geführt hat und auch danach ohne weitere relevante Auffälligkeiten zunächst auf freiem Fuß verblieben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 4 StR 148/09 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.2022 - 4 StR 475/21

    Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zugleich mit

    Insbesondere ist auch zu prüfen, ob die im Fall einer Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung nach § 67b Abs. 2 StGB kraft Gesetzes eintretende Führungsaufsicht und damit verbundene Überwachungsmöglichkeiten sowie die Aussicht auf einen im Falle des Weisungsverstoßes drohenden Bewährungswiderruf eine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass die fortbestehende Gefährlichkeit auf ein vertretbares Maß reduziert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 ? 1 StR 24/21 Rn. 4; Beschluss vom 16. Februar 2010 ? 4 StR 586/09, NStZ-RR 2010, 171).
  • BGH, 23.11.2010 - 5 StR 492/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Das Landgericht erörtert jedoch nicht, ob die vom Angeklagten gegenüber seiner Mutter ausgehende Gefahr sich insbesondere durch Begründung eines Betreuungsverhältnisses nach §§ 1896 ff. BGB (vgl. BGH NStZ 2000, 470, 471), welches das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitsfürsorge umfasst, oder durch geeignete Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (§§ 67b, 68b StGB) mit dem Ziel einer räumliche Trennung des Angeklagten von seiner Mutter abwenden oder jedenfalls so stark abschwächen lässt, dass auf den Vollzug der Maßregel verzichtet werden kann (vgl. BGHR StGB § 67b Gesamtwürdigung 1; § 67b Abs. 1 Gesamtwürdigung 1; § 67b Abs. 1 besondere Umstände 2 und 4; BGH, Beschluss vom 16. Februar 2010 - 4 StR 586/09).
  • BGH, 16.06.2020 - 6 StR 108/20

    Fehlende Prüfung der Aussetzung der Vollstreckung der Unterbringung in einem

    Angesichts des für den Beschuldigten bestehenden Risikos eines Aussetzungswiderrufs liegt es nicht fern, dass bereits diese Maßnahmen geeignet sind, den geständigen und beginnend krankheitseinsichtigen Beschuldigten ausreichend für die regelmäßige Einnahme der Medikamente und für die störungsfreie - möglicherweise auch nur überbrückende - stationäre Therapie zu motivieren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 1988 - 4 StR 97/88, NStZ 1988, 309, 310; vom 23. November 2010 - 5 StR 492/10, NStZ-RR 2011, 75, 76 f.; vom 16. Februar 2010 - 4 StR 586/09, NStZ-RR 2010, 171, jeweils mwN).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 07.06.2019 - 1 KLs 21 Js 10225/18

    Folgenreicher Denkzettel

    Entscheidend ist, ob sich die von der Angeklagten ausgehende Gefahr auch durch andere Maßnahmen, etwa durch Anordnung einer zivilrechtlichen Betreuung oder durch Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht abwenden oder jedenfalls so stark abschwächen lassen, dass ein Verzicht auf den Vollzug der Maßregel gewagt werden kann, vgl. BGH, Beschluss vom 16.02.2010, Az: 4 StR 586/09.
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Rechtsprechung
   BGH, 19.01.2010 - 4 StR 504/09   

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https://dejure.org/2010,4485
BGH, 19.01.2010 - 4 StR 504/09 (https://dejure.org/2010,4485)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2010 - 4 StR 504/09 (https://dejure.org/2010,4485)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - 4 StR 504/09 (https://dejure.org/2010,4485)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 67 StGB; § 64 StGB; § 344 StPO
    Rechtsfehlerhaft bemessene Dauer des Vorwegvollzugs; unzulässige Beschränkung des Rechtsmittels auf die Anfechtung der Unterbringung nach § 64 StGB

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB, § 67 Abs 2 S 2 StGB, § 318 StPO, § 344 Abs 2 StPO
    Revision im Strafsachen: Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung bei Herausnahme des Maßregelausspruchs der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Dauer des Vorwegvollzug bei Anrechnung von Untersuchungshaft

  • Wolters Kluwer

    Bemessung einer vor Beginn einer Therapie im Maßregelvollzug zu vollziehenden Freiheitsstrafe i.S.v. § 67 Abs. 2 S. 3 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rewis.io

    Revision im Strafsachen: Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung bei Herausnahme des Maßregelausspruchs der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Dauer des Vorwegvollzug bei Anrechnung von Untersuchungshaft

  • ra.de
  • rewis.io

    Revision im Strafsachen: Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung bei Herausnahme des Maßregelausspruchs der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Dauer des Vorwegvollzug bei Anrechnung von Untersuchungshaft

  • rechtsportal.de

    StGB § 64; StGB § 67 Abs. 2
    Bemessung einer vor Beginn einer Therapie im Maßregelvollzug zu vollziehenden Freiheitsstrafe i.S.v. § 67 Abs. 2 S. 3 Strafgesetzbuch ( StGB )

  • datenbank.nwb.de

    Revision im Strafsachen: Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung bei Herausnahme des Maßregelausspruchs der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Dauer des Vorwegvollzug bei Anrechnung von Untersuchungshaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 171
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.02.2009 - 5 StR 22/09

    Strafrahmenwahl (minder schwerer Fall; Gesamtwürdigung); nachträgliche Bildung

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - 4 StR 504/09
    Eine Kürzung der Dauer des angeordneten Vorwegvollzugs um die Dauer der bisher erlittenen Untersuchungshaft ist nicht zulässig (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09).
  • BGH, 26.08.2009 - 2 StR 302/09

    Rechtsfehlerhafte Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Symptomtat)

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - 4 StR 504/09
    In einem solchen Fall kann mit der erklärten Rechtsmittelbeschränkung nicht wirksam auf die Anfechtung der Unterbringung nach § 64 StGB verzichtet werden, da die Feststellung einer Symptomtat unerlässliche Voraussetzung der Maßregelanordnung ist (BGH, Beschluss vom 26. August 2009 - 2 StR 302/09).
  • BGH, 16.12.2008 - 4 StR 552/08

    Unterbliebene Anordnung des Vorwegvollzugs (Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - 4 StR 504/09
    Der Angeklagte ist durch diese nachträgliche Entscheidung unter keinen Umständen beschwert (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2008 - 4 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 105).
  • BGH, 08.04.2008 - 4 StR 21/08

    Vorwegvollzug (zwingende Regelung; Ermöglichung einer Halbstrafenaussetzung;

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - 4 StR 504/09
    c) Da die sachverständig beratene Strafkammer rechtsfehlerfrei zu der Überzeugung gelangt ist, dass im Fall des Angeklagten die Therapie voraussichtlich zwei Jahre dauern werde und es sich bei der Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs um einen auf klaren gesetzlichen Vorgaben beruhenden Rechenvorgang handelt, kann der Senat die Dauer des Vorwegvollzugs gemäß § 354 Abs. 1 StPO analog selbst festlegen (Senatsbeschluss vom 8. April 2008 - 4 StR 21/08 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.2007 - 5 StR 374/07

    Gebotene Neuentscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge der Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 19.01.2010 - 4 StR 504/09
    Ob die Beschränkung des Rechtsmittels die Berechnung des vorweg zu vollziehenden Teils der Freiheitsstrafe hier überhaupt erfasst (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - 5 StR 374/07 Tz. 4 a.E.), kann letztlich dahinstehen; denn die Beschränkung ist insgesamt unwirksam, weil der Angeklagte mit einer Verfahrensrüge und mit der Sachrüge auch den Schuldspruch angreift.
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches und Unterschlagung; Hinnahme der

    Dies bedingt die Revisionserstreckung auf den Ausspruch über die Gesamtstrafe sowie die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt, weil Anlasstat der Maßregelanordnung diese Tat ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2022 - 3 StR 295/22, juris Rn. 10; Beschluss vom 19. Januar 2010 - 4 StR 504/09, NStZ-RR 2010, 171, 172).
  • BGH, 12.12.2023 - 3 StR 343/23

    Erfordernis einer Substanzkonsumstörung für einen Hang; Anordnung der

    b) Da die Strafkammer die Grundlagen für die Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs, insbesondere die voraussichtliche Therapiedauer von einem Jahr und sechs Monaten, rechtsfehlerfrei festgestellt hat, kann der Senat die Dauer des Vorwegvollzugs gemäß § 354 Abs. 1 StPO analog selbst festlegen (BGH, Beschlüsse vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07, BGHR StPO § 354 Abs. 1 Maßregelausspruch 1 Rn. 6 f.; vom 19. Januar 2010 - 4 StR 504/09, NStZ-RR 2010, 171, 172; vom 8. Februar 2022 - 3 StR 458/21, NStZ-RR 2022, 139, 140 mwN).
  • BGH, 06.06.2018 - 4 StR 569/17

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Voraussetzung: Beendigung der Tat im

    In einem solchen Fall kann nicht wirksam auf die Anfechtung der Unterbringung nach § 64 StGB verzichtet werden, da die Feststellung einer Symptomtat unerlässliche Voraussetzung der Maßregelanordnung ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2010 - 4 StR 504/09, NStZ-RR 2010, 171, 172; vom 26. August 2009 - 2 StR 302/09; MüKo-StGB/van Gemmeren, 3. Aufl., § 64 Rn. 129 mwN).
  • BGH, 09.11.2023 - 4 StR 125/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    In einem solchen Fall kann nicht wirksam auf die Anfechtung der Unterbringung nach § 64 StGB verzichtet werden, da die Feststellung einer Symptomtat unerlässliche Voraussetzung der Maßregelanordnung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17 Rn. 4; Beschluss vom 19. Januar 2010 - 4 StR 504/09 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 397/13

    Revisionsbeschränkung unter Ausklammerung der Maßregelanordnung (Zulässigkeit);

    Die Revisionsbeschränkung unter Ausklammerung eines Maßregelausspruchs ist deshalb unwirksam, wenn zugleich der Schuldspruch angegriffen wird, der von der Maßregelfrage nicht getrennt werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juli 2012 - 2 StR 605/11 mwN); die Feststellung einer Symptomtat ist unerlässliche Voraussetzung der Maßregelanordnung und damit auch für die Anordnung des Vorwegvollzugs (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 4 StR 504/09, NStZ-RR 2010, 171, 172).

    Das Landgericht hat übersehen, dass die erlittene Untersuchungshaft bei der Bestimmung des teilweisen Vorwegvollzugs der Strafe nach § 67 Abs. 2 StGB außer Betracht zu bleiben hat, weil die nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB anzurechnende Untersuchungshaft im Vollstreckungsverfahren auf den vor der Unterbringung zu vollziehenden Teil der Strafe angerechnet wird (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - 4 StR 210/10; Beschlüsse vom 19. Januar 2010 - 4 StR 504/09, NStZ-RR 2010, 171, 172; vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07, NStZ 2008, 213, 214).

  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 295/22

    Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Betäubungsmittelstrafrecht

    Soweit die Revisionsbeschränkung unter Ausklammerung eines Maßregelausspruchs dann für unwirksam erachtet wird, wenn zugleich der Schuldspruch angegriffen wird, der von der Maßregelfrage nicht getrennt werden kann, da die Feststellung der Symptomtat unerlässliche Voraussetzung der Maßregelanordnung ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2013 - 2 StR 397/13, NStZ-RR 2014, 58; vom 19. Januar 2010 - 4 StR 504/09, NStZ-RR 2010, 171, 172), steht dies der Beschränkung der Revision hier nicht entgegen.
  • BGH, 13.04.2011 - 4 StR 7/11

    Sexueller Missbrauch eines Kindes und schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes

    Sollte die zu neuer Verhandlung und Entscheidung berufene Strafkammer wiederum zur Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) kommen, wird bei der Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 Satz 2, 3 StGB zu beachten sein, dass eine Kürzung der Dauer des Vorwegvollzugs um die Dauer der erlittenen Untersuchungshaft nicht zulässig ist (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2010 - 4 StR 504/09, NStZ-RR 2010, 171).
  • BGH, 18.07.2012 - 2 StR 605/11

    Grenzen der Beschränkung der Revision durch teilweise Zurücknahme (Trennbarkeit);

    Die Revisionsbeschränkung unter Ausklammerung eines Maßregelausspruchs ist deshalb unwirksam, wenn zugleich der Schuldspruch angegriffen wird, der von der Maßregelfrage nicht getrennt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 4 StR 504/09, NStZ-RR 2010, 171 f.; Senat, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 2 StR 139/11, StV 2012, 72).
  • BGH, 26.01.2023 - 3 StR 154/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen,

    Soweit die Revisionsbeschränkung unter Ausklammerung eines Maßregelausspruchs dann für unwirksam erachtet wird, wenn zugleich der Schuldspruch angegriffen wird, der von der Maßregelfrage nicht getrennt werden kann, da die Feststellung der Symptomtat unerlässliche Voraussetzung der Maßregelanordnung und für die Anordnung des Vorwegvollzugs ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2013 - 2 StR 397/13, BGHR StPO § 341 Abs. 1 Beschränkung 1 Rn. 5; vom 19. Januar 2010 - 4 StR 504/09, NStZ-RR 2010, 171, 172), steht dies der Beschränkung der Revision hier nicht entgegen.
  • BGH, 08.07.2010 - 4 StR 210/10

    Konkurrenzen beim bewaffneten Handeltreiben; unerlaubte Erwerb von

    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass bei der Bestimmung des teilweisen Vorwegvollzugs der Strafe nach § 67 Abs. 2 StGB dieser nicht um die Dauer der bisherigen Untersuchungshaft zu kürzen ist, weil die auf die Strafe anzurechnende Untersuchungshaft (§ 51 Abs. 1 Satz 1 StGB) ohne Weiteres in die Dauer eines angeordneten Vorwegvollzugs einzurechnen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09 - und vom 19. Januar 2010 - 4 StR 504/09; vgl. auch Fischer aaO § 67 Rdn. 9 a m.w.N.).
  • BGH, 17.08.2023 - 4 StR 125/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der

  • BGH, 05.04.2023 - 3 StR 47/23

    Betäubungsmittelstrafrecht (Rechtsfehler bei der Strafzumessung; Konkurrenzen);

  • BGH, 05.11.2014 - 4 StR 358/14

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (keine isolierte

  • BGH, 07.03.2017 - 5 StR 38/17

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Annahme einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben

  • BGH, 22.06.2011 - 2 StR 139/11

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 08.07.2014 - 2 StR 80/14

    Strafzumessung (Anforderungen an die Darstellung im Urteil)

  • BGH, 05.10.2017 - 3 StR 436/17

    Beurteilung der voraussichtlichen Dauer des Vorwegvollzugs unter Hinzuziehung

  • OLG Braunschweig, 14.09.2010 - Ws 214/09

    Berufung im Strafverfahren: Rechtsmittelbeschränkung auf die Nichtanwendung einer

  • BGH, 01.03.2023 - 2 StR 44/23

    Konkurrenzen (besonders schwerer Raub; Freiheitsberaubung; erpresserischer

  • BGH, 28.06.2011 - 4 StR 17/11

    Bemessung des Vorwegvollzuges

  • BGH, 15.12.2010 - 1 StR 642/10

    Rechtsfehlerhafte Bemessung der Dauer des Vorwegvollzugs (Halbstrafenzeitpunkt)

  • BGH, 09.10.2018 - 4 StR 322/18

    Vorwegvollzug eines Teils der erkannten Gesamtfreiheitsstrafe vor der Maßregel

  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 605/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Unwirksamkeit der

  • BGH, 04.07.2013 - 4 StR 129/13

    Rüge der Besetzung in der Revision (Begründung); Festsetzung der Dauer des

  • BGH, 31.03.2015 - 3 StR 67/15

    Rechtmäßigkeit der Nichtanordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer

  • BGH, 19.02.2013 - 1 StR 24/13

    Vorwegvollzug eines Teils der verhängten Freiheitsstrafe vor Unterbringung in

  • BGH, 28.07.2020 - 6 StR 190/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet hinsichtlich Änderung der Reihenfolge der

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