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Rechtsprechung
   BGH, 04.02.2010 - 4 StR 585/09   

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https://dejure.org/2010,5373
BGH, 04.02.2010 - 4 StR 585/09 (https://dejure.org/2010,5373)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2010 - 4 StR 585/09 (https://dejure.org/2010,5373)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 4 StR 585/09 (https://dejure.org/2010,5373)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 354 Abs 1a S 1 StPO, § 46a Nr 1 StGB, § 49 Abs 1 StGB
    Revision im Strafverfahren: Eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts über die Einzel- und Gesamtstrafe bei Aufhebung der Einzelstrafe wegen unrichtiger Strafrahmenwahl

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Sachrüge gegen ein Urteil wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer; Prüfung eines Erörterungsmangels bzgl. Verschiebung des Strafrahmens

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts über die Einzel- und Gesamtstrafe bei Aufhebung der Einzelstrafe wegen unrichtiger Strafrahmenwahl

  • ra.de
  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts über die Einzel- und Gesamtstrafe bei Aufhebung der Einzelstrafe wegen unrichtiger Strafrahmenwahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46a Nr. 1; StGB § 49 Abs. 1
    Zulässigkeit und Begründetheit einer Sachrüge gegen ein Urteil wegen räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer; Prüfung eines Erörterungsmangels bzgl. Verschiebung des Strafrahmens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 184 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.12.2006 - 2 StR 495/06

    Versuchte räuberische Erpressung (Rücktritt)

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - 4 StR 585/09
    Für eine Entscheidung des Revisionsgerichts gemäß § 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO ist im Hinblick darauf, dass für die Bemessung der Einzelstrafe ein anderer Strafrahmen in Betracht kommt, hier kein Raum (BGH, Beschl. vom 1. Dezember 2006 - 2 StR 495/06, StV 2008, 176).
  • BGH, 25.01.2017 - 5 StR 364/16

    Besonders schwerer Fall der Bestechung (bandenmäßige Begehung; Zustandekommen

    Für eine Entscheidung des Revisionsgerichts gemäß § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO ist hier kein Raum, da der Rechtsfehler gerade die Strafrahmenwahl berührt und somit für die Bemessung der Einzelstrafen ein anderer Strafrahmen in Betracht kommen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 2006 - 2 StR 495/06, StV 2008, 176 und vom 4. Februar 2010 - 4 StR 585/09, StraFo 2010, 159).
  • BGH, 19.09.2017 - 3 StR 308/17

    Bedeutung einer langen Zeitspanne zwischen Tatbegehung und Urteilsverkündung für

    Dabei kann hier dahinstehen, inwieweit eine Entscheidung nach § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO auch dann möglich ist, wenn das Tatgericht von einem unzutreffenden Strafrahmen ausgegangen ist (so BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2004 - 2 StR 381/04, NStZ-RR 2005, 76, 77; vom 26. April 2006 - 2 StR 61/06, juris Rn. 3; vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, juris Rn. 6; vom 13. Oktober 2009 - 5 StR 347/09, NStZ-RR 2010, 21; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 5 StR 554/07, NStZ-RR 2008, 182, 183 (zu § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO)), oder ob ein solches Vorgehen des Revisionsgerichts ausgeschlossen ist, wenn ein anderer Strafrahmen zugrunde zu legen ist (so BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 2006 - 2 StR 495/06, StV 2008, 176; vom 18. Mai 2010 - 3 StR 140/10, NStZ 2010, 714) oder - wie die Revision geltend macht - in Betracht kommt (so BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 4 StR 585/09, StraFo 2010, 159).
  • BGH, 18.05.2010 - 3 StR 140/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung;

    Eine Entscheidung des Revisionsgerichts gemäß § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO kam im Hinblick darauf, dass der Strafzumessung ein anderer Strafrahmen zugrunde zu legen ist, nicht in Betracht (BGH StV 2008, 176; StraFo 2010, 159).
  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 468/20

    Revisionsgründe (Beruhen des Urteils auf fehlenden Feststellungen zu Beginn und

    Eine Entscheidung des Revisionsgerichts gemäß § 354 Abs. 1a StPO kommt im Hinblick darauf, dass der Rechtsfehler bereits die Strafrahmenwahl berührt, nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 4 StR 585/09; Urteil vom 25. Januar 2017 - 5 StR 364/16).
  • KG, 25.02.2022 - 161 Ss 25/22

    Strafrahmenwahl nach Schadenswiedergutmachung

    Eine eigene Sachentscheidung nach § 354 Abs. 1a StPO war dem Senat schon deshalb nicht möglich, da für die Bemessung der Strafe ggf. ein anderer Strafrahmen in Betracht kommt (vgl. BGH StraFo 2010, 159).
  • OLG München, 23.12.2013 - 5St RR 195/13

    Revision im Strafverfahren: Absehen von der Urteilsaufhebung bei im Raum

    Die letztgenannte Bestimmung ist hier nach Auffassung des Senates auch anwendbar, weil es anders als bei den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 01.12.2006, 2 StR 495/06, und vom 04.02.2010, 4 StR 585/09 (jeweils zitiert nach juris), vorliegend nicht um eine (mögliche) Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB, sondern nur um eine Herabsetzung der Strafobergrenze nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 StGB geht, die dem Bereich der Strafzumessung zuzuordnen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 25.01.2013, 4 StRR (A) 10/12, n. v.; im Ergebnis ebenso (ohne Problematisierung der Anwendbarkeit) OLG Hamm, Beschluss vom 10.06.2008, 4 Ss 197/08, zitiert nach juris, und OLG München, Beschluss vom 12.03.2013, 4 StRR (A) 62/13, n. v.).
  • OLG Zweibrücken, 29.07.2019 - 1 OLG 2 Ss 20/19

    Ablehnung von Gutachtenerstellung zur Wechselwirkung von Cannabis mit weiteren

    Für eine Entscheidung des Senats gemäß § 354 Abs. 1a S. 1 StPO ist im Hinblick darauf, dass für die Bemessung der Einzelstrafen jeweils ein anderer Strafrahmen in Betracht kommt, kein Raum (vgl. BGH, Urteil vom 25.1.2017 - 5 StR 364/16, NStZ-RR 2017, 114; Beschluss vom 4.2.2010 - 4 StR 585/09, BeckRS 2010, 4908).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.01.2010 - 4 StR 622/09   

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https://dejure.org/2010,6940
BGH, 28.01.2010 - 4 StR 622/09 (https://dejure.org/2010,6940)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2010 - 4 StR 622/09 (https://dejure.org/2010,6940)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 4 StR 622/09 (https://dejure.org/2010,6940)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21e Abs 3 S 1 GVG, § 338 Nr 1 StPO, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Grundsatz des gesetzlichen Richters: Bestimmung eines Richters als so genannter Sondervertreter in einer Strafkammer

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Bestellung eines sog. Sondervertreters gegen § 338 Nr. 1 Strafprozessordnung (StPO) bei Möglichkeit der Nichtwahrnehmung der Aufgaben durch den Sondervertreter wegen gleichzeitiger Sitzung der Vertreterkammer

  • rewis.io

    Grundsatz des gesetzlichen Richters: Bestimmung eines Richters als so genannter Sondervertreter in einer Strafkammer

  • ra.de
  • rewis.io

    Grundsatz des gesetzlichen Richters: Bestimmung eines Richters als so genannter Sondervertreter in einer Strafkammer

  • rechtsportal.de

    Verstoß der Bestellung eines sog. Sondervertreters gegen § 338 Nr. 1 Strafprozessordnung ( StPO ) bei Möglichkeit der Nichtwahrnehmung der Aufgaben durch den Sondervertreter wegen gleichzeitiger Sitzung der Vertreterkammer

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 184
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.04.1987 - 4 StR 166/87

    Gerichtsverfassungsrecht: Außerplanmäßiger Vertreter in einer Strafkammer

    Auszug aus BGH, 28.01.2010 - 4 StR 622/09
    Zwar kann die Bestellung eines sog. Sondervertreters gemäß § 21 e Abs. 3 Satz 1 GVG gegen § 338 Nr. 1 StPO verstoßen, wenn schon aus der Wahl der Sitzungstage die Möglichkeit ersichtlich ist, dass bei gleichzeitigen Sitzungen auch der Vertreterkammern die bestellten Vertreter nicht in der Lage sein werden, ihre Aufgaben in der Strafkammer wahrzunehmen, sodass Veranlassung bestand, diesen Mangel des Geschäftsverteilungsplanes zu beheben (Senatsbeschluss vom 7. April 1987 - 4 StR 166/87, StV 1987, 286).
  • BGH, 18.03.2020 - 4 StR 374/19

    Absolute Revisionsgründe; Besetzungseinwand (Zulässigkeit einer Besetzungsrüge:

    bb) Entgegen der Auffassung der Revision war der Vorsitzende auch nicht gehalten, den Eintritt des Verhinderungsfalles durch kurzfristige Änderung der Terminierung Rechnung zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 4 StR 622/09; Urteil vom 14. September 2016 - 5 StR 125/16 Rn. 25).
  • BGH, 05.10.2021 - 3 StR 485/20

    Absoluter Revisionsgrund vorschriftswidriger Gerichtsbesetzung: Terminierungen

    Ebenso ist anerkannt, dass ein Vorsitzender nicht gehalten ist, den Eintritt eines Verhinderungsfalls durch kurzfristige Änderung der Terminierung zu vermeiden (BGH, Beschlüsse vom 18. März 2020 - 4 StR 374/19, NStZ 2020, 757 Rn. 18; vom 28. Januar 2010 - 4 StR 622/09, NStZ-RR 2010, 184; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 338 Rn. 8a).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.02.2010 - 5 StR 13/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6576
BGH, 24.02.2010 - 5 StR 13/10 (https://dejure.org/2010,6576)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2010 - 5 StR 13/10 (https://dejure.org/2010,6576)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 5 StR 13/10 (https://dejure.org/2010,6576)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB; § 354 StPO
    Anrechnung in Österreich erlittener Untersuchungshaft (Maßstab 1:1); Festsetzung von Einzelstrafen auf das gesetzliche Mindestmaß

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 354 Abs 1 StPO, § 358 Abs 2 StPO
    Gesamtstrafenbildung: Nachholung der unterbliebenen Festsetzung der Einzelstrafen durch das Revisionsgericht

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Nachholung einer Festsetzung i.R.e. Verfahrens wegen mehrerer Vergewaltigungstaten verhängter Einzelstrafen trotz des Verbots der Schlechterstellung; Anrechnung einer in Österreich durch Auslieferungshaft erlittenen Freiheitsentziehung auf die erkannte ...

  • rewis.io

    Gesamtstrafenbildung: Nachholung der unterbliebenen Festsetzung der Einzelstrafen durch das Revisionsgericht

  • ra.de
  • rewis.io

    Gesamtstrafenbildung: Nachholung der unterbliebenen Festsetzung der Einzelstrafen durch das Revisionsgericht

  • rechtsportal.de

    StPO § 354 Abs. 1; StPO § 358 Abs. 2
    Möglichkeit der Nachholung einer Festsetzung i.R.e. Verfahrens wegen mehrerer Vergewaltigungstaten verhängter Einzelstrafen trotz des Verbots der Schlechterstellung; Anrechnung einer in Österreich durch Auslieferungshaft erlittenen Freiheitsentziehung auf die erkannte ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 184
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.01.1998 - 2 StR 606/97

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen -

    Auszug aus BGH, 24.02.2010 - 5 StR 13/10
    Das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO) steht der Nachholung der Festsetzung nicht entgegen (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 10 m.w.N.).
  • BGH, 26.09.2023 - 5 StR 245/23

    Sexueller Missbrauch von Kindern und Vergewaltigung; Einstellung des Verfahrens

    Das Verbot der Schlechterstellung (§ 358 Abs. 2 StPO) steht der Nachholung der Festsetzung nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 5 StR 13/10, NStZ-RR 2010, 184).
  • BGH, 12.05.2020 - 5 StR 141/20

    Nachholung der Verhängung einer Einzelstrafe

    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 5 StR 13/10, NStZ-RR 2010, 184; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 1 StR 406/15).
  • BGH, 07.02.2012 - 5 StR 554/11

    Unbegründete Revision; Festsetzung einer Einzelstrafe

    Dass das Landgericht auf dieser Grundlage eine noch niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe gebildet hätte, schließt der Senat aus (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 5 StR 13/10, NStZ-RR 2010, 184).
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