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   BGH, 28.04.2010 - 5 StR 135/10   

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https://dejure.org/2010,4665
BGH, 28.04.2010 - 5 StR 135/10 (https://dejure.org/2010,4665)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2010 - 5 StR 135/10 (https://dejure.org/2010,4665)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10 (https://dejure.org/2010,4665)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 267 Abs. 3 StPO; § 261 StPO; § 31 JGG; § 18 Abs. 2 JGG
    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen an die Darlegung eines Ausschlusses); Blutalkoholkonzentration (Verpflichtung zur Berechnung; Zweifelssatz); Erziehungsbedarf (Einfluss einer nach Tatbegehung in anderer Sache verbüßten Freiheitsentziehung); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 22 StGB, § 23 StGB, § 18 JGG
    Jugendstrafverfahren wegen versuchten Totschlags: Verminderte Schuldfähigkeit bei Schwachsinn und Störung der Impulskontrolle; Berechnung der Blutalkoholkonzentration aufgrund von Schätzungen; Strafzumessung bei vollständiger Verbüßung einer früher verhängten ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur Notwendigkeit der Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Bewertung einer Alkoholisierung auf der Grundlage der Angaben des Angeklagten ohne selbstständige Berechnung der Blutalkoholkonzentration durch das Gericht als Revisionsgrund; Ein im Vorfeld der Tat provozierendes, Streit suchendes Verhalten des Angeklagten ...

  • rewis.io

    Jugendstrafverfahren wegen versuchten Totschlags: Verminderte Schuldfähigkeit bei Schwachsinn und Störung der Impulskontrolle; Berechnung der Blutalkoholkonzentration aufgrund von Schätzungen; Strafzumessung bei vollständiger Verbüßung einer früher verhängten ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Jugendstrafverfahren wegen versuchten Totschlags: Verminderte Schuldfähigkeit bei Schwachsinn und Störung der Impulskontrolle; Berechnung der Blutalkoholkonzentration aufgrund von Schätzungen; Strafzumessung bei vollständiger Verbüßung einer früher verhängten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StGB § 64; JGG § 31
    Fehlerhafte Bewertung einer Alkoholisierung auf der Grundlage der Angaben des Angeklagten ohne selbstständige Berechnung der Blutalkoholkonzentration durch das Gericht als Revisionsgrund; Ein im Vorfeld der Tat provozierendes, Streit suchendes Verhalten des Angeklagten ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    BAK-Berechnung kann nicht dahinstehen!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 257
  • NStZ-RR 2011, 194
  • NStZ-RR 2011, 197
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.2006 - 3 StR 136/06

    Zumessung von Jugendstrafe (Generalprävention; Vollzug von Jugendstrafe in

    Auszug aus BGH, 28.04.2010 - 5 StR 135/10
    Zudem stellt der Umstand, dass die an sich rechtlich gebotene Einbeziehung des amtsgerichtlichen Urteils wegen der vollständigen Verbüßung der dort erkannten Jugendstrafe gegebenenfalls nicht mehr zulässig war (§ 31 Abs. 2 Satz 1 JGG), für den Angeklagten einen Nachteil dar, der angesichts der bei der Festsetzung der Höhe der Jugendstrafe - namentlich bei ihrer Verhängung wegen Schwere der Schuld - jedenfalls unbeachtlichen Belange des Schuldausgleichs zu Gunsten des Angeklagten hätte Berücksichtigung finden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - 3 StR 136/06).
  • BGH, 17.03.1994 - 4 StR 54/94

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

    Auszug aus BGH, 28.04.2010 - 5 StR 135/10
    Vielmehr ist eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes auch dann vorzunehmen, wenn die Einlassung des Angeklagten sowie gegebenenfalls die Bekundungen von Zeugen - insoweit enthält das Urteil keine Ausführungen - zwar keine sichere Berechnungsgrundlage ergeben, jedoch eine ungefähre zeitliche und mengenmäßige Eingrenzung des Alkoholkonsums ermöglichen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 29; BGH StV 1993, 519).
  • BGH, 26.05.2009 - 5 StR 57/09

    BGH hebt Strafe wegen versuchten Totschlags gegen drei Jugendliche auf

    Auszug aus BGH, 28.04.2010 - 5 StR 135/10
    In Anbetracht der Bestätigung des Schuldspruchs kann der Senat trotz der Zurückverweisung der Hauptsache die auf § 74 JGG und § 473 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 Satz 1 StPO gestützte Kostenentscheidung bereits jetzt treffen (BGHR JGG § 74 Kosten 3).
  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 183/93

    Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben

    Auszug aus BGH, 28.04.2010 - 5 StR 135/10
    Vielmehr ist eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes auch dann vorzunehmen, wenn die Einlassung des Angeklagten sowie gegebenenfalls die Bekundungen von Zeugen - insoweit enthält das Urteil keine Ausführungen - zwar keine sichere Berechnungsgrundlage ergeben, jedoch eine ungefähre zeitliche und mengenmäßige Eingrenzung des Alkoholkonsums ermöglichen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 29; BGH StV 1993, 519).
  • BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90

    Berechnung der Tatzeit-BAK bei fehlenden Trinkmengenangaben

    Auszug aus BGH, 28.04.2010 - 5 StR 135/10
    Von ihr ist ein Tatgericht nicht schon dann entbunden, wenn die Angaben des Angeklagten zum konsumierten Alkohol nicht exakt sind (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 23).
  • OLG Bamberg, 07.02.2017 - 2 OLG 7 Ss 105/16

    Beurteilung der Schuldfähigkeit eines alkoholisierten Täters - Unzulässigkeit der

    Hiervon darf das Tatgericht nur dann Abstand nehmen, wenn nach Ausschöpfung der vorhandenen Beweise sich auch keine annähernd verlässliche Berechnung zur Tatzeit durchführen ließe (u. a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 28.04.2010 - 5 StR 135/10 = NStZ-RR 2010, 257 = RUP 2010, 227).

    Insoweit entspricht es ständiger Rspr. des Bundesgerichtshofs, dass bei einem alkoholisierten Täter für die Beurteilung der Schuldfähigkeit eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration (BAK) zur Tatzeit vorausgehen muss, um den Grad der Alkoholisierung einschätzen zu können (vgl. nur BGH, Beschl. v. 28.04.2010 - 5 StR 135/10 = NStZ-RR 2010, 257 = RUP 2010, 227; BGH, Beschl. v. 26.05.2009 - 5 StR 57/09 = BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 41 = BGHR JGG § 74 Kosten 3; BGH, Urt. v. 13.05.1993 - 4 StR 183/93 = StV 1993, 519).

    Vielmehr ist in solchen Fällen eine Berechnung der BAK aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes auch dann vorzunehmen, wenn die Einlassung des Angekl. sowie gegebenenfalls die Bekundungen von Zeugen zwar keine sichere Berechnungsgrundlage ergeben, jedoch eine ungefähre zeitliche und mengenmäßige Eingrenzung des Alkoholkonsums ermöglichen (BGH, Beschl. v. 28.04.2010 - 5 StR 135/10 = NStZ-RR 2010, 257 = RUP 2010, 227 m. w. N.).

  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 118/16

    Notwehr (Erforderlichkeit eines sofortigen, lebensgefährlichen Messereinsatzes);

    a) Fehlen zuverlässige Berechnungsgrundlagen für die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit, ist der Tatrichter zwar gehalten, sich unter Beachtung des Zweifelssatzes eine Überzeugung davon zu verschaffen, welche Höchstmenge aufgenommenen Alkohols nach der Sachlage in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 18. August 1992 - 4 StR 332/92, StV 1993, 466; Beschluss vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10, NStZ-RR 2010, 257, 258).

    Bei Vorliegen hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte ist eine Schätzung zulässig und geboten (BGH, Beschluss vom 18. August 1992 - 4 StR 332/92; Beschluss vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10, jeweils aaO).

  • LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16

    Libanesen-Prozess: Lebenslange Haftstrafe für Todesschütze Mahmoud M.

    Die Kammer hat jedoch zugleich gesehen, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer Berechnung möglicher Alkoholkonzentrationen nur dann nicht bedarf, wenn sie so vage sind, dass sie sich jedem Versuch einer Eingrenzung entziehen (vgl. BGH, NStZ-RR 1999, 297-298; BGH, NStZ-RR 2010, 257-259, Rn. 13; Fischer, 63. Aufl., § 20 StGB, Rn. 15-15a m.w.N.).
  • BGH, 23.01.2019 - 1 StR 448/18

    Schuldunfähigkeit aufgrund von Alkoholkonsum (erforderliche Berechnung der

    Von einer entsprechenden Berechnung ist ein Tatgericht nicht schon dann entbunden, wenn die Angaben des Angeklagten zum konsumierten Alkohol nicht exakt sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10, NStZ-RR 2010, 257, 258 und vom 20. November 1990 - 2 StR 424/90, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 23).

    Vielmehr ist eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes auch dann vorzunehmen, wenn die Einlassung des Angeklagten sowie gegebenenfalls die Bekundungen von Zeugen zwar keine sichere Berechnungsgrundlage ergeben, jedoch eine ungefähre zeitliche und mengenmäßige Eingrenzung des Alkoholkonsums ermöglichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10, aaO und vom 17. März 1994 - 4 StR 54/94, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 29; Urteil vom 13. Mai 1993 - 4 StR 183/93, StV 1993, 519).

  • BVerwG, 14.01.2021 - 2 WD 7.20

    Disziplinarische Ahndung der Ausführung eines Hitlergrußes auf einer Feier in

    Sie kann auch nicht anhand der sog. Widmark-Formel (dazu BGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 2 StR 229/20 - juris Rn. 21 m.w.N.) verlässlich geschätzt werden, weil die Einlassungen des Soldaten keine auch nur ungefähre zeitliche und mengenmäßige Eingrenzung seines Alkoholkonsums ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10 - NStZ-RR 2010, 257 Rn. 13).
  • BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11

    Strafurteil in abgekürzter Form; Bindungswirkung; Aufklärungsmangel;

    Eine Berechnung der Blutalkoholkonzentration ist aufgrund von Schätzungen unter Berücksichtigung des Zweifelssatzes auch dann vorzunehmen, wenn die Einlassung des Soldaten sowie gegebenenfalls die Bekundungen von Zeugen zwar keine sichere Berechnungsgrundlage ergeben, jedoch eine ungefähre zeitliche und mengenmäßige Eingrenzung des Alkoholkonsums ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10 - NStZ-RR 2010, 257 ff. = juris Rn. 13).
  • BGH, 15.03.2011 - 5 StR 44/11

    Gefährliche Körperverletzung; minder schwerer Fall; Provokation;

    Rechtsfehlerhaft hat es die Schwurgerichtskammer unterlassen, eine - hier mögliche - Berechnung der Blutalkoholkonzentration vorzunehmen und deren Ergebnis ins Verhältnis zu den sonstigen - nach Lage des Falls eher nicht nach einer Annahme des § 21 StGB drängenden - Ergebnissen der Beweisaufnahme zu setzen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10, NStZ-RR 2010, 257, 258 mwN).
  • BGH, 07.12.2017 - 4 StR 287/17

    Lückenhafte Beweiswürdigung

    Da das Landgericht im Anschluss an die Ausführungen der Sachverständigen davon ausgegangen ist, dass der "apathische', zur Widerstandsunfähigkeit im Sinne des § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF führende Zustand der Nebenklägerin zumindest eine Blutalkoholkonzentration von etwa 2, 3 Promille voraussetzte, durfte es jedenfalls hier nicht offen lassen, ob die Alkoholisierung der Nebenklägerin diesen Wert auch tatsächlich erreichte, sondern hätte ihre Blutalkoholkonzentration für die beiden Tatzeitpunkte bestimmen müssen (vgl. für die Errechnung der Blutalkoholkonzentration des Angeklagten BGH, Urteil vom 13. Mai 1993 - 4 StR 183/93, StV 1993, 519; Beschlüsse vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10, NStZ-RR 2010, 257, 258; vom 20. November 1990 - 2 StR 424/90, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 23).
  • OLG Celle, 26.02.2020 - 3 Ws 32/20

    Anwendbarkeit der Regelungen zur Vermögensabschätzung nach StGB im

    Der das Jugendstrafrecht beherrschende Erziehungsgedanke (§ 2 Abs. 1 Satz 2 JGG) erfordert es, bei der Einbeziehung eines früheren Urteils eine mögliche erzieherische Wirkung bereits ausgeführter oder verbüßter Sanktionen zu berücksichtigen und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hinsichtlich der Gesamtheit etwaiger erledigter und der neu zu verhängenden Rechtsfolgen zu beachten (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - 5 StR 135/10, NStZ-RR 2010, 257; Brunner/Dölling aaO Rn. 7).
  • LG Flensburg, 19.01.2017 - II Ks 2/16

    Bemessung der Jugendstrafe: Härteausgleich wegen einer ursprünglich

    Der Umstand, dass die an sich rechtlich gebotene Einbeziehung des Urteil des Landgerichts L. vom 04.03.1986 wegen der vollständigen Erledigung der dort erkannten Jugendstrafe nicht mehr zulässig war, stellt für den Angeklagten einen Nachteil dar, der angesichts der Festsetzung der Höhe der Jugendstrafe zu Gunsten des Angeklagten Berücksichtigung finden musste (BGH , Beschl. vom 11.05.2006, 3 StR 136/06,; Urt. vom 28.04.2010, 5 StR 135/10).
  • BayObLG, 06.12.2022 - 203 StRR 481/22

    Unwirksame Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • LG Essen, 28.03.2019 - 25 KLs 31/18

    Körperverletzung, Bedrohung; Faustschlag ins Gesicht als Erziehungsmaßnahme;

  • OLG Celle, 26.02.2021 - 3 Ws 327/20

    Einziehung, Verfallanordnung nach altem Recht, Einbeziehung, ausdrückliche

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