Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.03.2010

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.03.2010 - 2 Ws 29/10   

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OLG Stuttgart, 08.03.2010 - 2 Ws 29/10 (https://dejure.org/2010,4139)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.03.2010 - 2 Ws 29/10 (https://dejure.org/2010,4139)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. März 2010 - 2 Ws 29/10 (https://dejure.org/2010,4139)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 1
    Voraussetzungen der Erledigungsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anwaltsvergütung bei entbehrlicher Hauptverhandlung

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Entscheidungsanmerkung)

    Befriedungsgebühr: Leider nur teilweise richtig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 296 (Ls.)
  • Rpfleger 2010, 443
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 24.10.2006 - 4 Ws 131/06

    Zusätzliche Gebühr des Strafverteidigers: Entbehrlichwerden der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2010 - 2 Ws 29/10
    Weitergehende Anforderung an die Quantität oder Qualität der Mitwirkung, insbesondere im Sinne einer intensiven und zeitaufwändigen anwaltlichen Mitwirkung bestehen nicht (entgegen KG Berlin, Beschluss vom 24.10.2006, 4 Ws 131/06).

    Mit der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung muss die auf Förderung " gerichtete " Mitwirkungshandlung für die Entscheidung des Gerichts insbesondere weder ursächlich noch mitursächlich sein (OLG Düsseldorf, a.a.O. zu § 84 BRAGO; Burhoff. a.a.O, VV 4141, Rz 11; Gerold/Schmidt, a.a.O., VV 4141, Rz 10; Hartmann, a.a.O., VV 4141, Rz 8; Schneider/Wolf, a.a.O., VV 4141, Rz 30 - a.A.: KG Berlin, Beschluss vom 24.10.2006, 4 Ws 131/06, zitiert nach ; AG Betzdorf, Beschluss vom 16.05.2008, 2070 Js 30194/07, JurBüro 2008, 589 mit Verweis auf KG Berlin, a.a.O.; Mayer/Kroiß, RVG, 4. Auflage 2009, VV 4141, Rz 12 mit Verweis auf AG Betzdorf, a.a.O.).

    Angesichts des Gesetz gewordenen Wortlauts selbst kann hieraus aber keine einschränkende Auslegung im dem Sinn vorgenommen werden, dass unter anwaltlicher Mitwirkung nur intensive und zeitaufwändige Tätigkeiten zu verstehen wären (so aber KG Berlin, Beschluss vom 24.10.2006, 4 Ws 131/06, zitiert nach ).

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2002 - 2 Ws 261/02

    Gebühr des Pflichtverteidigers bei verfahrensförderndem Tätigwerden außerhalb der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2010 - 2 Ws 29/10
    Gesetzessystematisch spricht - wie schon bei dem früher geltenden § 84 Abs. 2 BRAGO - eine Vermutung für eine Verfahrensförderung im Sinne von Nr. 4141 VV RVG durch den Rechtsanwalt, wenn dieser für den Angeklagten tätig wird und das Verfahren ohne Durchführung einer Hauptverhandlung abgeschlossen wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2002, 2 Ws 261/02, NStZ-RR 2003, 31 zu § 84 BRAGO; Burhoff, a.a.O., VV 4141, Rz 10; Gerold/Schmidt, a.a.O, VV 4141, Rz 12; Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Auflage 2006, VV 4141, Rz 30; Hartmann, a.a.O, VV 4141, Rz 9).
  • AG Hannover, 01.09.2005 - 514 C 11137/05
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2010 - 2 Ws 29/10
    Negativ abzugrenzen ist im Fall der Nr. 4141 VV RVG die bloße Akteneinsicht oder die Verteidigerbestellung, die als solche noch nicht als auf "die Förderung gerichtete Tätigkeit " wahrgenommen werden können (h.M, vgl. Burhoff, a.a.O., VV 4141, Rz 8, Gerold/Schmidt, a.a.O, VV 4141, Rz 9; AG Hannover, Beschluss vom 01.09.2005, 514 C 11137/05, JurBüro 2006, 79, Urteil vom 04.07.2005, 512 C 3993/05, JurBüro 2006, 313).
  • BGH, 18.09.2008 - IX ZR 174/07

    Voraussetzungen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2010 - 2 Ws 29/10
    Auch dort genügt jede Tätigkeit, die zur Förderung der Verfahrenserledigung geeignet ist (BGH, Urteil vom 18.09.2008, IX ZR 174/07, zitiert nach , mit m.w.N).
  • AG Betzdorf, 16.05.2008 - 2070 Js 30194/07
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2010 - 2 Ws 29/10
    Mit der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung muss die auf Förderung " gerichtete " Mitwirkungshandlung für die Entscheidung des Gerichts insbesondere weder ursächlich noch mitursächlich sein (OLG Düsseldorf, a.a.O. zu § 84 BRAGO; Burhoff. a.a.O, VV 4141, Rz 11; Gerold/Schmidt, a.a.O., VV 4141, Rz 10; Hartmann, a.a.O., VV 4141, Rz 8; Schneider/Wolf, a.a.O., VV 4141, Rz 30 - a.A.: KG Berlin, Beschluss vom 24.10.2006, 4 Ws 131/06, zitiert nach ; AG Betzdorf, Beschluss vom 16.05.2008, 2070 Js 30194/07, JurBüro 2008, 589 mit Verweis auf KG Berlin, a.a.O.; Mayer/Kroiß, RVG, 4. Auflage 2009, VV 4141, Rz 12 mit Verweis auf AG Betzdorf, a.a.O.).
  • LG Saarbrücken, 20.02.2001 - 4 Qs 8/01

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei Einstellung des Verfahrens nach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2010 - 2 Ws 29/10
    Hier ist aber das Gegenteil der Fall: Die vorliegenden Anregungen einer Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO gingen zunächst vom Verteidiger aus und sind - da Kausalität gerade nicht erforderlich ist - auch dann ausreichend, wenn das Verfahren möglicherweise auch ohne die Anregung der Verteidigung eingestellt worden wäre (so auch LG Köln, Beschluss vom 23.04.2001, 104 Qs 69/01, StV 2001, 638; LG Saarbrücken, Beschluss vom 20.02.2001, 4 Qs 8/01 I, ebenda).
  • LG Köln, 23.04.2001 - 104 Qs 69/01

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei Verfahrenseinstellung durch das Gericht -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2010 - 2 Ws 29/10
    Hier ist aber das Gegenteil der Fall: Die vorliegenden Anregungen einer Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO gingen zunächst vom Verteidiger aus und sind - da Kausalität gerade nicht erforderlich ist - auch dann ausreichend, wenn das Verfahren möglicherweise auch ohne die Anregung der Verteidigung eingestellt worden wäre (so auch LG Köln, Beschluss vom 23.04.2001, 104 Qs 69/01, StV 2001, 638; LG Saarbrücken, Beschluss vom 20.02.2001, 4 Qs 8/01 I, ebenda).
  • BGH, 05.11.2009 - IX ZR 237/08

    Anfallen einer Zusatzgebühr im Fall einer Einstellung eines strafrechtlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2010 - 2 Ws 29/10
    Für die Beurteilung kommt es daher einzig darauf an, ob ein Beitrag des Verteidigers vorliegt, der objektiv geeignet ist, das Verfahren in formeller und/oder materieller Hinsicht im Hinblick auf eine Verfahrensbeendigung außerhalb der Hauptverhandlung zu fördern (zu den denkbaren Mitwirkungshandlungen, siehe: Burhoff, a.a.O, VV 4141, Rz 7; Schneider/Wolf, a.a.O, VV 4141, Rz 31; Gerold/Schmidt, a.a.O, VV 4141, Rz 6 und 7; Bischof/Jungbauer/Bräuer/Curkovic/Mathias/Uher, RVG, 2. Auflage 2007, VV 4141-4142, Rz 124; BGH, Urteil vom 05.11.2009, IX ZR 237/08, zitiert nach , zur Einlassung im Ermittlungsverfahren).
  • AG Hannover, 04.07.2005 - 512 C 3993/05
    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.03.2010 - 2 Ws 29/10
    Negativ abzugrenzen ist im Fall der Nr. 4141 VV RVG die bloße Akteneinsicht oder die Verteidigerbestellung, die als solche noch nicht als auf "die Förderung gerichtete Tätigkeit " wahrgenommen werden können (h.M, vgl. Burhoff, a.a.O., VV 4141, Rz 8, Gerold/Schmidt, a.a.O, VV 4141, Rz 9; AG Hannover, Beschluss vom 01.09.2005, 514 C 11137/05, JurBüro 2006, 79, Urteil vom 04.07.2005, 512 C 3993/05, JurBüro 2006, 313).
  • AG Koblenz, 31.03.2020 - 33 Ds 2010 Js 19175/19

    Vorläufige Einstellung, Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO, zusätzliche

    Gleichwohl wird angenommen, dass auch die Einstellung gemäß § 154 Abs. 2 StPO eine nicht nur vorläufige Einstellung i. S. d. Nr. 4141 Abs. 1 Ziff. 1 VV RVG ist (vgl. OLG Köln 18.10.2017 - III-2 Ws 673/17; LG Saarbrücken 06.03.2015 - 4 KLs 22/13; OLG Stuttgart 08.03.2010 - 2 Ws 29/10; Kremer in: Riedel/Sußbauer, RVG, 10 Aufl. VV 4141, Rn. 12; Burhoff in: Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 24. Aufl., VV 4141, Rn. 17).
  • LG Verden, 29.10.2020 - 4 KLs 9/20

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO, Umfang der

    Zunächst entspricht es der herrschenden Meinung, dass auch die Einstellung gemäß § 154 Abs. 2 StPO eine nicht nur vorläufige Einstellung im Sinne der Norm ist, da der Fortführung des Verfahrens gemäß § 154 Abs. 4 und 5 StPO erhebliche Hindernisse entgegenstehen (OLG Stuttgart Beschl. v. 8.3.2010 - 2 Ws 29/10, BeckRS 2010, 10795, beck-online).

    Die Begrifflichkeit "anwaltliche Mitwirkung" der Nr. 4141 VV RVG ist daher unter Berücksichtigung des in Absatz 2 ausformulierten Ausschlusstatbestandes in dem Sinn auszulegen, dass der Verteidiger durch seine Tätigkeit die endgültige Einstellung des Verfahrens zumindest gefördert, "eine auf die Förderung gerichtete Tätigkeit" entfaltet haben muss (OLG Stuttgart Beschl. v. 8.3.2010 - 2 Ws 29/10, BeckRS 2010, 10795, beck-online).

    Denn im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens soll vermieden werden, dass nachträglich die subjektiven Erwägungen und Vorstellungen der entscheidenden Richter ermittelt werden müssen und als Maßstab für die Bewertung zugrunde gelegt werden (vgl. OLG Stuttgart Beschl. v. 8.3.2010 - 2 Ws 29/10, BeckRS 2010, 10795, beck-online).

  • KG, 30.09.2011 - 1 Ws 66/09

    Rechtsanwaltsvergütung

    In den praktischen Konsequenzen sind indes die Unterschiede zur herrschenden Meinung, die auf das Erfordernis der (Mit-)Kausalität verzichtet und jede Tätigkeit genügen lässt, die auf die Förderung des Verfahrens gerichtet und zur Verfahrensbeendigung "objektiv geeignet" ist (vgl. etwa OLG Stuttgart AGS 2010, 292 ; BGH (9. Zivilsenat) AGS 2008, 491 [zu Nr. 5115 VV RVG]; jew. m.w.Nachw.), gering.
  • LG Leipzig, 19.06.2020 - 2 Qs 8/20

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Mitteilung über Tod des Mandanten,

    Weitergehende Anforderungen an die Quantität oder Qualität der Mitwirkung, insbesondere im Sinne einer intensiven und zeitaufwendigen anwaltlichen Mitwirkung bestehen nicht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.03.2010 - 2 Ws 29/10).
  • AG Augsburg, 20.12.2021 - 21 C 2535/21

    Erledigungsgebühr bei Verfahrenseinstellung nach anwaltlichem Einspruch gegen

    Weitergehende Anforderung an die Quantität oder Qualität der Mitwirkung, insbesondere im Sinne einer intensiven und zeitaufwändigen anwaltlichen Mitwirkung bestehen nicht (OLG Stuttgart BeckRS 2010, 10795 = AGS 2010, 792 = RVGreport 2010, 263; vgl. BeckOK RVG/Knaudt, 54. Ed. 1.12.2021, RVG VV 5115 Rn. 19).
  • LG Dresden, 06.05.2019 - 15 Qs 30/19

    Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren, zusätzliche Verfahrensgebühr,

    Diese betreffen entweder den Fall der Rücknahme der vom Verteidiger oder Angeklagten eingelegten Revision (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.09.2005 - 1 Ws 288/05; LG Hagen, Beschl. v. 23.02.2006 - 51 KLs 400 Js 815/04) oder behandeln den Fall, dass die Tätigkeit des Rechtsanwalts zwar für die Förderung der Verfahrenserledigung geeignet war, diese jedoch nicht als besondere, nicht nur unwesentliche und gerade auf die außergerichtliche Erledigung gerichtete Tätigkeit zu qualifizieren war (BGH, Urt. v. 18.09.2008- IX ZR 174/07 - Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.03.2010 - 2 Ws 29/10 - Rn. 18, wonach die Tätigkeit zumindest objektiv geeignet sein muss, die Verfahrenserledigung zu fördern).
  • LG Bad Kreuznach, 15.08.2018 - 2 Qs 80/18

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Mitwirkung, Verfahrensverzögerung

    Es kommt darauf an, ob ein Beitrag des Verteidigers vorliegt, der objektiv geeignet ist, das Verfahren in formeller und/oder materieller Hinsicht im Hinblick auf eine Verfahrensbeendigung außerhalb der Hauptverhandlung zu fördern (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 08.03.2010 - 2 Ws 29/10-zitiert nach juris-online).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.03.2010 - 5 StR 503/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3284
BGH, 10.03.2010 - 5 StR 503/09 (https://dejure.org/2010,3284)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2010 - 5 StR 503/09 (https://dejure.org/2010,3284)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2010 - 5 StR 503/09 (https://dejure.org/2010,3284)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 20 StGB; § 2 Abs. 1 StrEG; § 413 StPO
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeit aufgrund psychischer Störung); Ablehnung des Antrags im Sicherungsverfahren; Entschädigungspflicht (Störung des Rechtsfriedens; Maß des Sonderopfers)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 Nr 2 StrEG, § 126a StPO
    Verfolgungsentschädigung für einstweilige Unterbringung eines schuldunfähigen Straftäters: Maß des vom Betroffenen erlittenen Sonderopfers

  • Wolters Kluwer

    Bezug zwischen einem Fehlverhalten im Bereich der Sexualität und der geistigen Behinderung einer Person; Entschädigung wegen ungerechtfertigter Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Beurteilung der Schwere der Störung des Rechtsfriedens zur Beurteilung des ...

  • rewis.io

    Verfolgungsentschädigung für einstweilige Unterbringung eines schuldunfähigen Straftäters: Maß des vom Betroffenen erlittenen Sonderopfers

  • ra.de
  • rewis.io

    Verfolgungsentschädigung für einstweilige Unterbringung eines schuldunfähigen Straftäters: Maß des vom Betroffenen erlittenen Sonderopfers

  • rechtsportal.de

    Bezug zwischen einem Fehlverhalten im Bereich der Sexualität und der geistigen Behinderung einer Person; Entschädigung wegen ungerechtfertigter Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Beurteilung der Schwere der Störung des Rechtsfriedens zur Beurteilung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 296
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 305/98

    Fehlende Hemmungsfähigkeit bezüglich sexuellem Verhalten gegenüber Kindern -

    Auszug aus BGH, 10.03.2010 - 5 StR 503/09
    Jedenfalls begegnet es aber keinen Bedenken, dass das Landgericht angesichts dieser besonderen Umstände eine Allgemeingefährlichkeit des Beschuldigten im Sinne einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades für die Begehung weiterer erheblicher rechtswidriger Taten zum Zeitpunkt des tatgerichtlichen Urteils nicht angenommen hat (vgl. BGH NStZ 1986, 572; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 25).
  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 10.03.2010 - 5 StR 503/09
    Die in der Anlasstat zum Ausdruck gekommene Gefährlichkeit des Täters muss als Folge der psychischen Störung erscheinen; die Störung muss mindestens wesentlich mitursächlich geworden sein (vgl. BGH NJW 1998, 2986 m.w.N.; BGHSt 27, 246, 249).
  • OLG Stuttgart, 11.02.2000 - 1 Ws 13/00
    Auszug aus BGH, 10.03.2010 - 5 StR 503/09
    Im Ansatz zu Recht geht das Landgericht davon aus, dass die Ablehnung der beantragten Unterbringung nach § 63 StGB einem Freispruch gleichzusetzen ist, so dass nach § 2 Abs. 1 StrEG grundsätzlich eine Entschädigungspflicht der Staatskasse für die Zeit des vorläufigen Freiheitsentzugs besteht (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2000, 190 f.).
  • BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98

    Erforderlichkeit der Prognose der Begehung vergleichbarer Taten für eine

    Auszug aus BGH, 10.03.2010 - 5 StR 503/09
    Die in der Anlasstat zum Ausdruck gekommene Gefährlichkeit des Täters muss als Folge der psychischen Störung erscheinen; die Störung muss mindestens wesentlich mitursächlich geworden sein (vgl. BGH NJW 1998, 2986 m.w.N.; BGHSt 27, 246, 249).
  • BGH, 11.07.1986 - 3 StR 274/86

    Schuldunfähigkeit - Alkoholismus - Entzug - Unterbringung - Psychiatrisches

    Auszug aus BGH, 10.03.2010 - 5 StR 503/09
    Jedenfalls begegnet es aber keinen Bedenken, dass das Landgericht angesichts dieser besonderen Umstände eine Allgemeingefährlichkeit des Beschuldigten im Sinne einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades für die Begehung weiterer erheblicher rechtswidriger Taten zum Zeitpunkt des tatgerichtlichen Urteils nicht angenommen hat (vgl. BGH NStZ 1986, 572; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 25).
  • OLG Hamm, 26.07.1982 - 1 Ws 264/82
    Auszug aus BGH, 10.03.2010 - 5 StR 503/09
    Die Norm gilt auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft von vornherein ein Sicherungsverfahren nach §§ 413 f. StPO betreibt, ihr Ziel der Unterbringung des Beschuldigten nach § 63 StGB jedoch nicht erreicht (vgl. OLG Stuttgart aaO; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 1982 - 1 Ws 264/82).
  • LG Hagen, 06.01.2021 - 49 KLs 29/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Faustschlag ins Gesicht,

    Andererseits ist das Maß des Sonderopfers zu betrachten, das der Beschuldigte durch die Strafverfolgungsmaßnahme zu erleiden hatte (BGH, Urt. vom 10.03.2010, NStZ-RR 2010, 296, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 2 StrEG Rn. 6).

    Insoweit kann die Eingriffsintensität der einstweiligen Unterbringung etwa dadurch relativiert werden, dass der Beschuldigte schon zuvor in einem Heim lebte, ferner durch den Umstand, dass die Unterbringung im Hinblick auf seine Störung nicht etwa von vorneherein unangemessen war und seine fachkundige Betreuung gewährleistete (BGH, Urt. vom 10.03.2010, a.a.O.).

  • BGH, 17.02.2021 - 4 StR 528/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Risikoprognose:

    Eine Entschädigung für die Zeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis entsprechend § 2 Abs. 2 Nr. 5 StrEG (zur Anwendbarkeit dieser Vorschrift im Sicherungsverfahren vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2010 - 5 StR 503/09, NStZ-RR 2010, 296) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil der Beschuldigte diese Maßnahme durch seine vorsätzlich begangenen eklatanten Vorfahrtsverstöße im Rahmen einer Polizeiflucht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 StrEG grob fahrlässig verursacht hat (vgl. zum Maßstab BGH, Beschluss vom 24. September 2009 - 3 StR 350/09 Rn. 4; MüKo-StPO/Kunz, 1. Aufl., § 5 StrEG Rn. 33 f. mwN).
  • KG, 06.02.2019 - 4 Ws 1/19

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Ablehnung der Unterbringung im

    Zutreffend ist die Jugendkammer davon ausgegangen, dass das Absehen von der zunächst von der Staatsanwaltschaft erstrebten Unterbringung nach § 63 StGB einem Freispruch gleichzusetzen ist, so dass nach § 2 Abs. 1 StrEG grundsätzlich eine Entschädigungspflicht der Staatskasse für die Zeit des vorläufigen Freiheitsentzuges besteht (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 296 m.w.N.).
  • OLG Celle, 16.02.2011 - 1 Ws 78/11

    Entschädigung für eine einstweilige Unterbringung bei eingeschränkter

    Die Ablehnung des Antrages im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO steht dabei einem Freispruch gleich (BGH NStZ-RR 2010, 296; Meyer-Goßner, 53. Aufl. StrEG § 2 Rn. 1).
  • KG, 02.02.2022 - 2 Ws 144/21

    Anwendung zivilrechtlicher Zurechnungsmaßstäbe im Rahmen des § 5 Abs. 2 StrEG

    Die Ablehnung des Antrags im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO steht dabei einem Freispruch gleich (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 296; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 2 StrEG Rn. 1).

    Die für sich genommen in weiten Teilen nachvollziehbaren Billigkeitserwägungen der Strafkammer, die bei einer Ermessensentscheidung im Rahmen des § 6 StrEG durchaus hätten Berücksichtigung finden können (vgl. etwa BGH, Urteil vom 10. März 2010 - 5 StR 503/09 -, juris), haben im Rahmen des § 5 Abs. 2 StrEG indes keinen Raum.

  • OLG Hamm, 30.12.2014 - 1 Ws 518/14

    Entschädigung; einstweilige Unterbringung

    Bei der Ausübung des durch § 6 Abs. 1 Nr. 2 StrEG eingeräumten Ermessens ist zum einen darauf abzustellen, wie hoch der Unrechtsgehalt der rechtswidrigen Taten ist und ob durch sie der Rechtsfrieden empfindlich gestört wurde, zum anderen ist das Maß des Sonderopfers zu berücksichtigen, dass der Betroffene durch die Strafverfolgungsmaßnahme zu erleiden hatte (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 296; OLG Hamm, a. a. O.; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2000, 190).
  • OLG Hamm, 09.07.2012 - 3 RVs 41/12

    Fehlende Beschwer bei Freispruch; Entscheidung des Beschwerdegerichts

    Das Beschwerdegericht ist dabei nicht darauf beschränkt, die angefochtene Entscheidung auf Ermessensfehler zu überprüfen (gegen eine solche Beschränkung ausdrücklich OLG Stuttgart, NStZ-RR 2000, 190, und Meyer-Goßner, a.a.O., § 8 StrEG Rdnr. 22; ebenso wohl auch BGH, NStZ-RR 2010, 296; an seiner anderslautenden Auffassung in NJW 1974, 374, hält der Senat nicht mehr fest), sondern trifft eine eigene Ermessensentscheidung.
  • KG, 15.06.2012 - 4 Ws 57/12

    Ermessensreduzierung auf Null nach Wegfall einer geeigneten Anlasstat

    Die Entscheidung muss eine Gesamtwürdigung erkennen lassen, in die die Schwere des Tatvorwurfes und der eingetretenen Störung des Rechtsfriedens, die Gefährlichkeit des Täters sowie das Maß des Sonderopfers, das der Betroffene durch die Strafverfolgungsmaßnahme zu erleiden hatte, einfließen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2010 - 5 StR 503/09 - = NStZ-RR 2010, 296; Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 4 Ws 124/10 - ; OLG Köln, Beschluss vom 2. November 2011 - 2 Ws 686/11 = StraFo 2012, 41).
  • OLG Köln, 02.11.2011 - 2 Ws 686/11

    Versagung der Entschädigung bei Unterbringung nach § 63 StGB

    Nach § 2 Abs. 1, Abs. 2 Ziff. 1 StrEG ist aus der Staatskasse zu entschädigen, wer im Falle des Freispruchs, wobei die Ablehnung der Unterbringung nach § 63 StGB einem Freispruch gleichsteht (BGH NStZ-RR 2010, 296), durch eine einstweilige Unterbringung einen Schaden erlitten hat, Nach § 6 Abs. 1 Ziff. 2 StrEG kann die Entschädigung versagt werden, wenn der Beschuldigte nicht verurteilt wird, weil er im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hat.
  • KG, 08.07.2021 - 5 Ws 104/21

    Entschädigung für vorläufigen Freiheitsentzug bei Absehen von der Unterbringung

    "Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass das Absehen von der zunächst von der Staatsanwaltschaft erstrebten Unterbringung nach § 63 StGB einem Freispruch gleichzusetzen ist, so dass nach § 2 Abs. 1 StrEG grundsätzlich eine Entschädigungspflicht der Staatskasse für die Zeit des vorläufigen Freiheitsentzuges besteht (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 296 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 27.06.2019 - 1 Ws 106/19
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