Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.04.2010

Rechtsprechung
   BGH, 23.06.2010 - 2 StR 222/10   

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https://dejure.org/2010,6174
BGH, 23.06.2010 - 2 StR 222/10 (https://dejure.org/2010,6174)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2010 - 2 StR 222/10 (https://dejure.org/2010,6174)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 2 StR 222/10 (https://dejure.org/2010,6174)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 174 StGB; § 174a StGB; § 21 StGB; § 46 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    (Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern (Erörterungsmangel hinsichtlich des minder schweren Falles; erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Schuldprinzip)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 StPO
    Strafverfahren: Anforderungen an die sorgfältige Abfassung der Gründe eines auf einer Absprache in der Hauptverhandlung beruhenden Urteils

  • Wolters Kluwer

    Minderschwerer Fall des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes bei feststehender eingeschränkter Steuerungsfähigkeit

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die sorgfältige Abfassung der Gründe eines auf einer Absprache in der Hauptverhandlung beruhenden Urteils

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die sorgfältige Abfassung der Gründe eines auf einer Absprache in der Hauptverhandlung beruhenden Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StGB § 49; StGB § 176a Abs. 4 Hs. 2
    Minderschwerer Fall des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes bei feststehender eingeschränkter Steuerungsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Anforderungen an die sorgfältige Abfassung der Gründe eines auf einer Absprache in der Hauptverhandlung beruhenden Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 336
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 386/03

    Urteil wegen an zwei 16jährigen Schülerinnen im Jahr 1994 begangenen Mordes

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - 2 StR 222/10
    Deshalb ist regelmäßig eine Strafrahmenverschiebung vorzunehmen, wenn nicht andere schulderhöhende Umstände, die im Urteil konkret und widerspruchsfrei festgestellt werden müssen, entgegenstehen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 161; NStZ 2004, 619).
  • BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Beweiswürdigung - Strafrahmenverschiebung -

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - 2 StR 222/10
    Deshalb ist regelmäßig eine Strafrahmenverschiebung vorzunehmen, wenn nicht andere schulderhöhende Umstände, die im Urteil konkret und widerspruchsfrei festgestellt werden müssen, entgegenstehen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 161; NStZ 2004, 619).
  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

    Dabei folgt aus dem für die Regelung des § 21 StGB wesentlichen Schuldprinzip auch, dass die tatgerichtliche Ermessensentscheidung, ob eine Strafmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen oder zu versagen ist, nach dem Schuldgehalt der Tat, also unter Berücksichtigung aller schuldrelevanten Umstände des Einzelfalls, zu treffen ist (vgl. BGH, Urteile vom 10. November 1954 - 5 StR 476/54, BGHSt 7, 28, 30 f.; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 612/07, NStZ 2008, 619, 620, und vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15, aaO, 40, 42; Beschlüsse vom 4. September 1992 - 2 StR 380/92, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 24; vom 7. Januar 2003 - 4 StR 490/02, NStZ-RR 2003, 136; vom 23. Juni 2010 - 2 StR 222/10, NStZ-RR 2010, 336; vom 7. September 2015 - 2 StR 350/15, aaO).
  • BGH, 04.06.2013 - 2 StR 59/13

    Betrug (Vermögensschaden: genaue Bezifferung im Urteil; Schaden bei

    Abschließend weist der Senat darauf hin, dass es eines Mindestmaßes an Sorgfalt bei der Abfassung der Urteilsgründe auch dann bedarf, wenn das Urteil auf einer in der Hauptverhandlung getroffenen Absprache beruht (Senat, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 222/10, NStZ-RR 2010, 336).
  • BGH, 06.02.2024 - 6 StR 6/24

    Schuldspruch wegen schweren Bandendiebstahls; Aufnahme der rechtlichen

    Lediglich ergänzend bemerkt der Senat, dass auch ein verständigungsbasiertes Urteil sorgfältig abgefasst sein muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 StR 222/10, NStZ-RR 2010, 336; vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10 Rn. 4; vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 465/11 Rn. 2).
  • BGH, 29.12.2015 - 2 StR 322/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Geständnis des

    Die schriftlichen Urteilsgründe müssen deshalb nicht nur die für erwiesen erachteten Tatsachen, ihre rechtliche Würdigung sowie die für die Entscheidung der Straffrage maßgeblichen Erwägungen wiedergeben (vgl. § 267 StPO); der Tatrichter ist außerdem verpflichtet, seine Beweiserwägungen so geschlossen und aus sich heraus verständlich in den schriftlichen Urteilsgründen niederzulegen, dass die Beweiswürdigung einer revisionsgerichtlichen Kontrolle anhand des genannten Maßstabes einer sachlich-rechtlichen Überprüfung zugänglich ist (st. Rspr; Senat, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 2 StR 75/14, juris; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 222/10; vgl. BGH, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14 mwN; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15, NStZ-RR 2015, 180).
  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 339/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vermittlung eines

    Mit Blick auf die Urteilsgründe besteht insgesamt Anlass zu dem Hinweis, dass deren Abfassung auch dann eines Mindestmaßes an Sorgfalt bedarf, wenn das Urteil auf einer Absprache beruht (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 222/10 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.2010 - 3 StR 106/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5332
BGH, 27.04.2010 - 3 StR 106/10 (https://dejure.org/2010,5332)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2010 - 3 StR 106/10 (https://dejure.org/2010,5332)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10 (https://dejure.org/2010,5332)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB;§ 212 StGB; § 213 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 50 StGB
    Strafzumessung; Totschlag in einem minder schweren Fall (allgemeine Strafzumessungsgründe; vertypte Milderungsgründe); erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 Abs 2 StGB, § 46 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 212 StGB
    Strafzumessung: Anforderungen an die Strafzumessung beim minder schweren Fall des versuchten Totschlags ohne Veranlassung durch das Opfer

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung gesetzlich vertypter Strafmilderungsgründe

  • rewis.io

    Strafzumessung: Anforderungen an die Strafzumessung beim minder schweren Fall des versuchten Totschlags ohne Veranlassung durch das Opfer

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafzumessung: Anforderungen an die Strafzumessung beim minder schweren Fall des versuchten Totschlags ohne Veranlassung durch das Opfer

  • rechtsportal.de

    Heranziehung gesetzlich vertypter Strafmilderungsgründe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 336 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 3 StR 106/10
    Dies ist hier rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 34, 345, 350).
  • BGH, 09.10.2013 - 2 StR 119/13

    Schuldspruch wegen Angriffs auf Polizisten rechtskräftig

    Daher kann der Umstand, dass ein Täter "grundlos" gegen das Tatopfer vorgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 1993 - 4 StR 207/93 Rn. 6 juris; Senat, Beschluss vom 11. Februar 1998 - 2 StR 668/97 Rn. 3 juris) oder, dass das Opfer dem Täter "keinerlei Anlass" für die Tat geboten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10; Senat, Urteil vom 20. November 1992 - 2 StR 392/92), grundsätzlich nicht strafschärfend berücksichtigt werden, weil damit lediglich das Fehlen von Umständen beschrieben wird, die sich - wenn sie vorlägen - strafmildernd auswirken könnten.
  • BGH, 13.10.2016 - 3 StR 248/16

    Garantenpflicht von Kindern gegenüber Eltern bei bestehender häuslicher

    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin die Anwendung des milderen Strafrahmens nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, juris Rn. 2, NStZ-RR 2010, 336 (LS)).
  • BGH, 17.12.2014 - 3 StR 521/14

    Strafrahmenwahl bei der Verurteilung wegen Beihilfe zum Raub (Zusammentreffen von

    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens nicht für gerechtfertigt hält, darf er den (allein) wegen des vorliegenden gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, NStZ-RR 2010, 336 ; vom 5. August 2014 - 3 StR 138/14, juris Rn. 6).
  • BGH, 26.10.2011 - 2 StR 218/11

    Zusammentreffen mehrerer vertypter Strafmilderungsgründe (minder schwerer Fall)

    Das Landgericht hat damit nicht bedacht, dass nach ständiger Rechtsprechung in den Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minderschweren Fall vorsieht und im Einzelfall ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 StGB gegeben ist, bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen ist, ob ein minderschwerer Fall vorliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 1990 - 2 StR 457/89, BGHR StGB vor § 1 minderschwerer Fall Strafrahmenwahl 7; Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07, NStZ-RR 2008, 105; BGH, Urteil vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86, NStZ 1987, 72; Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, NStZ-RR 2010, 336; Fischer, StGB 58. Aufl., § 50 Rn. 3 f. mwN).
  • BGH, 14.12.2016 - 2 StR 338/16

    Strafzumessung (Strafzumessung bei Mittätern: gerechtes Verhältnis der Strafen

    In den Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und im Einzelfall ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 StGB gegeben ist, ist bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 1990 - 2 StR 457/89, BGHR StGB vor § 1 minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 7; Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07, NStZ-RR 2008, 105; BGH, Urteil vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86, NStZ 1987, 72; Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, NStZ-RR 2010, 336; Fischer, StGB 63. Aufl., § 50 Rn. 3 f. mwN).
  • BGH, 24.06.2014 - 3 StR 168/14

    Schwere Körperverletzung (Begriff der "Lähmung"; Erfordernis der Aufhebung der

    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des vorliegenden gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, juris Rn. 2).
  • BGH, 04.07.2023 - 2 StR 167/23

    Bestehen einer rechtlichen Bewertungseinheit zwischen der versuchten räuberischen

    Dies ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 350; Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10).
  • BGH, 08.07.2014 - 3 StR 276/14

    Prüfung eines minder schweren Falles bei der gefährlichen Körperverletzung im

    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den - wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten - Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, juris Rn. 2).
  • BGH, 30.03.2011 - 5 StR 12/11

    Beihilfe (Strafzumessung; Gewicht der Haupttat, Gewicht der Beihilfehandlung;

    Überdies hat das Landgericht ersichtlich nicht bedacht, dass nach Ablehnung des minder schweren Falles auf der Grundlage einer Abwägung aller allgemeinen Strafzumessungsumstände eine weitere Prüfung geboten ist, ob der mildere Sonderstrafrahmen auf Grund gesetzlich vertypter Strafmilderungsgründe anzuwenden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 50 Rn. 4 mN).
  • BGH, 14.11.2014 - 3 StR 392/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung des minder schweren Falls beim Totschlag (zusätzliche

    Jedenfalls hat es nicht bedacht, dass nach Ablehnung des Vorliegens eines minder schweren Falles auf der Grundlage einer Abwägung aller allgemeinen Strafzumessungsumstände bei der weitergehenden Prüfung, ob der mildere Sonderstrafrahmen zur Anwendung kommt, gegebene gesetzlich vertypte Strafmilderungsgründe (hier: nur versuchte Tat) zusätzlich zu berücksichtigen sind (st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, NStZ-RR 2010, 336).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 520/14

    Strafrahmenwahl bei Zusammentreffen von minder schwerem Fall (hier: des

  • LG Aurich, 12.02.2021 - 13 KLs 15/20

    Unerlaubter Handeltreiben mit und unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln

  • LG Aurich, 09.02.2021 - 19 KLs 16/20

    Besonders schwerer Raub

  • LG Aurich, 29.09.2020 - 19 KLs 6/19
  • LG Aurich, 27.03.2017 - 11 KLs 3/17
  • LG Aurich, 28.07.2020 - 11 KLs 21/18

    Besonders schwere räuberische Erpressung

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