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Rechtsprechung
   BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10-1   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3316
BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10-1 (https://dejure.org/2010,3316)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2010 - 2 StR 100/10-1 (https://dejure.org/2010,3316)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 2 StR 100/10-1 (https://dejure.org/2010,3316)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 1 lit. 1b StGB; § 15 StGB; § 27 StGB; § 261 StPO
    Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung (Gehilfenvorsatz hinsichtlich der Qualifikation; Gaspistole)

  • HRR Strafrecht

    § 403 StPO; § 253 BGB
    Adhäsionsverfahren (ungenügende Begründung eines Schmerzensgeldanspruches)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 StGB, § 250 Abs 1 Nr 1 Buchst b StGB, § 255 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Strafurteil: Erforderliche Feststellungen zum inneren Tatbestand der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung bei einem Raubüberfall mit Einsatz einer Gaspistole

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 357 StPO, § 403 StPO, §§ 403 ff StPO, § 25 Abs 2 StGB, § 223 StGB
    Adhäsionsverfahren: Anforderungen an die Begründung der Höhe des Schmerzensgeldes und eines weitergehenden Schadens im Adhäsionsausspruch und dessen Erstreckung auf den nicht revidierenden Angeklagten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 StGB, § 250 Abs 1 Nr 1 Buchst b StGB, § 255 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Strafurteil: Erforderliche Feststellungen zum inneren Tatbestand der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung bei einem Raubüberfall mit Einsatz einer Gaspistole

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 357 StPO, § 403 StPO, §§ 403 ff StPO, § 25 Abs 2 StGB, § 223 StGB
    Adhäsionsverfahren: Anforderungen an die Begründung der Höhe des Schmerzensgeldes und eines weitergehenden Schadens im Adhäsionsausspruch und dessen Erstreckung auf den nicht revidierenden Angeklagten

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung durch Vorhalt einer ungeladenen Gaspistole

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Bemessung von Schmerzensgeldbeträgen bei einem Adhäsionsanspruch

  • rewis.io

    Adhäsionsverfahren: Anforderungen an die Begründung der Höhe des Schmerzensgeldes und eines weitergehenden Schadens im Adhäsionsausspruch und dessen Erstreckung auf den nicht revidierenden Angeklagten

  • rewis.io

    Adhäsionsverfahren: Anforderungen an die Begründung der Höhe des Schmerzensgeldes und eines weitergehenden Schadens im Adhäsionsausspruch und dessen Erstreckung auf den nicht revidierenden Angeklagten

  • rewis.io

    Strafurteil: Erforderliche Feststellungen zum inneren Tatbestand der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung bei einem Raubüberfall mit Einsatz einer Gaspistole

  • rewis.io

    Strafurteil: Erforderliche Feststellungen zum inneren Tatbestand der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung bei einem Raubüberfall mit Einsatz einer Gaspistole

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b
    Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung durch Vorhalt einer ungeladenen Gaspistole

  • datenbank.nwb.de

    Strafurteil: Erforderliche Feststellungen zum inneren Tatbestand der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung bei einem Raubüberfall mit Einsatz einer Gaspistole

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 337
  • NStZ-RR 2010, 344
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.07.2003 - 4 StR 222/03

    Adhäsionsverfahren (Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz sämtlicher Schäden;

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10
    Bei dieser Sachlage wäre es deshalb erforderlich gewesen darzutun, warum ein solcher Ausspruch gleichwohl gerechtfertigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03).
  • BGH, 19.11.2002 - 3 StR 395/02

    Adhäsionsverfahren (fehlende Eignung); Erstreckung auf einen Mitangeklagten

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10
    Es liegt kein Fall des § 357 StPO vor, weil die Aufhebung nicht wegen einer Gesetzesverletzung bei Anwendung eines Strafgesetzes erfolgt (vgl. BGH StV 2004, 61) und es nicht wie bei BGH NStZ 1988, 470 um eine von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung geht.
  • BGH, 03.06.1988 - 2 StR 244/88

    Revisionserfolg über einen im Adhäsionsverfahren ausgesprochenen

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10
    Es liegt kein Fall des § 357 StPO vor, weil die Aufhebung nicht wegen einer Gesetzesverletzung bei Anwendung eines Strafgesetzes erfolgt (vgl. BGH StV 2004, 61) und es nicht wie bei BGH NStZ 1988, 470 um eine von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung geht.
  • BGH, 27.03.1987 - 2 StR 106/87

    Zulässigkeit der Begründung eines Schmerzensgeldanspruchs aufgrund der

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10
    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Adhäsionsanspruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1988, 237).
  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 137/14

    Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs; Bemessung der

    Wenn aber ein Umstand berücksichtigt werden "kann', muss das Tatgericht in den Urteilsgründen regelmäßig auch erkennen lassen, dass es diesen Umstand in den Blick genommen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344).
  • BGH, 18.07.2018 - 4 StR 170/18

    Mord (Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln); Brandstiftung (Begriff der Hütte);

    Zwar soll regelmäßig eine Zurückverweisung allein zur Entscheidung über einen Adhäsionsantrag unterbleiben; in diesen Fällen soll vielmehr von einer Entscheidung über die Entschädigung des Verletzten ganz abgesehen werden (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 27. März 1987 - 2 StR 106/87, NStZ 1988, 237, 238; vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03, juris Rn. 5; vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 337).
  • BGH, 05.03.2015 - 3 ARs 29/14

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem

    Soweit ersichtlich erstmals der anfragende Senat hat in der Folge - ohne dass dem die Qualität einer Entscheidung im Sinne des § 132 Abs. 2 GVG zukäme - die Auffassung vertreten, es sei "regelmäßig erforderlich", auch die wirtschaftlichen Verhältnisse "der Tatbeteiligten" zu berücksichtigen (Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344).
  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 337/14
    Wenn aber ein Umstand berücksichtigt werden "kann", muss das Tatgericht in den Urteilsgründen regelmäßig auch erkennen lassen, dass es diesen Umstand in den Blick genommen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344).
  • BGH, 12.02.2020 - 2 StR 5/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Verbot der Doppelverwertung); sexueller Übergriff

    Die Strafkammer hat es versäumt, ihre Entscheidung über den Adhäsionsantrag auch nur im Ansatz zu begründen, so dass dem Senat eine Überprüfung der Entscheidung unmöglich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 337).

    b) Was den Ausspruch über die Verpflichtung des Angeklagten zur Zahlung von Schadensersatz für alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden anbelangt, verweist der Senat auf die zutreffenden Ausführungen in der Zuschrift des Generalbundesanwalts und auf seine dazu ergangenen Entscheidungen (Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344; vom 23. April 2019 - 2 StR 79/19 und vom 22. Oktober 2019 - 2 StR 397/19, NStZ-RR 2020, 53).

  • BGH, 08.01.2014 - 3 StR 372/13

    Adhäsionsverfahren: Bemessung des Schmerzensgeldes bei mittäterschaftlich

    Diese Begründung der Adhäsionsentscheidung hat schon deshalb keinen Bestand, weil nicht deutlich wird, ob die Kammer dabei, wie regelmäßig erforderlich, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Tatbeteiligten berücksichtigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344).

    Es liegt kein Fall des § 357 StPO vor, weil der Aufhebung der Adhäsionsentscheidung gegen den Angeklagten M.    keine Gesetzesverletzung bei Anwendung eines Strafgesetzes zugrunde liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 3 StR 395/02, StV 2004, 61, 62; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344).

  • BGH, 14.03.2018 - 4 StR 516/17

    Vergewaltigung (Konkurrenzverhältnis bei mehreren hintereinander begangenen

    Zwar soll regelmäßig eine Zurückverweisung allein zur Entscheidung über einen Adhäsionsantrag unterbleiben; in diesen Fällen soll vielmehr von einer Entscheidung über die Entschädigung des Verletzten ganz abgesehen werden (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 27. März 1987 - 2 StR 106/87, NStZ 1988, 237, 238; vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03, juris Rn. 5; vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 337).
  • BGH, 18.09.2012 - 3 StR 348/12

    Recht auf ein faires Strafverfahren (Schweigerecht; Recht auf effektive

    Eine solche floskelhafte Begründung ist hier keine tragfähige Grundlage für die Bestimmung der Schmerzensgeldhöhe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344; vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 478/92, NStZ 1993, 145).
  • BGH, 12.11.2019 - 3 StR 436/19

    Adhäsionsausspruch (Zeitpunkt des Zinsbeginns; Feststellungsausspruch)

    Der Feststellungsausspruch bedarf grundsätzlich einer - gegebenenfalls kurzen - Begründung mit Blick auf die Umstände des Einzelfalls (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juli 2003 - 4 StR 222/03, juris Rn. 4; vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344), soweit sich der Anspruch nicht ohne Weiteres aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe erklärt.
  • KG, 29.10.2018 - 161 Ss 147/18

    Anwendbares Recht bei Nichtanordnung von Vermögensabschöpfung,

    Ebenso wenig reicht es aus, lediglich formelhaft allgemein gültige Kriterien für die Bemessung von Schmerzensgeldbeträgen aufzuzeigen, ohne im Hinblick auf die konkret zu Grunde liegende Tat auch nur ansatzweise deutlich zu machen, warum dies zu den ausgeurteilten Beträgen führt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10 -, NStZ-RR 2010, 344).

    Vielmehr soll in Fällen der Rechtsfehlerhaftigkeit des Adhäsionsausspruchs regelmäßig im Umfang der Aufhebung des Ausspruchs gemäß § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO von einer Entscheidung abgesehen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11 - juris Rdn. 6; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10 -, NStZ-RR 2010, 344; Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98 - juris Rdn. 5; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 406a Rdn. 8; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 406a Rdn. 5).

  • BGH, 19.06.2019 - 5 StR 249/19

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Adhäsionsantrags (Geldleistung im

  • BGH, 22.10.2019 - 2 StR 397/19

    Entscheidung über den Antrag im Strafurteil (Begründung des

  • BGH, 21.01.2014 - 3 StR 388/13

    Zu weitgehendes Berufsverbot bei der Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von

  • BGH, 02.09.2014 - 3 StR 325/14

    Unzureichend begründete Adhäsionsentscheidung (formelhafte allgemeine Erwägungen;

  • BGH, 27.02.2013 - 2 StR 206/12

    Adhäsionsverfahren

  • BGH, 22.12.2015 - 2 StR 468/15

    Beihilfe zur räuberischen Erpressung (Anforderungen an Beihilfevorsatz:

  • BGH, 13.08.2015 - 2 StR 62/15

    Adhäsionsverfahren (Begründung der Adhäsionsentscheidung: Auseinandersetzung mit

  • BGH, 15.01.2020 - 4 StR 431/19

    Prozesszinsen (maßgeblicher Zeitpunkt); Aufhebungserstreckung

  • BGH, 23.04.2019 - 2 StR 79/19

    Antrag des Verletzten im Adhäsionsverfahren (Berechnung des Zinsanspruchs;

  • BGH, 30.03.2021 - 4 StR 433/20

    Adhäsionsverfahren (Bindung an die Parteianträge im strafprozessualen

  • BGH, 09.05.2017 - 4 StR 111/17

    Kosten bei zurückgenommenem oder erfolglosem Rechtsmittel (Überbürdung)

  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 603/12

    Begründung des Anspruchs auf Zahlung von Schmerzensgeld für immaterielle Schäden

  • BGH, 25.03.2015 - 5 StR 43/15

    Unzureichende Feststellungen zur Höhe eines im Adhäsionsverfahren zuerkannten

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Rechtsprechung
   KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10, 1 AR 754/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17616
KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10, 1 AR 754/10 (https://dejure.org/2010,17616)
KG, Entscheidung vom 02.06.2010 - 4 Ws 64/10, 1 AR 754/10 (https://dejure.org/2010,17616)
KG, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 4 Ws 64/10, 1 AR 754/10 (https://dejure.org/2010,17616)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 268a StPO, § 331 Abs 1 StPO
    Bewährungsbeschluss: Verschlechterungsverbot bei Erteilung einer ergänzenden Auflage durch das Berufungsgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang und Geltung eines Verschlechterungsverbots für erstmalig erlassene Bewährungsbeschlüsse im Zusammenhang mit einem Berufungsverfahren gem. § 268a der Strafprozessordnung (StPO)

  • rechtsportal.de

    StPO § 268a; StPO § 331 Abs. 1
    Geltung des Verschlechterungsverbots für Bewährungsbeschlüsse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 344 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 04.03.1980 - 1 Ws 51/80
    Auszug aus KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10
    Die näheren Bestimmungen zur Strafaussetzung zur Bewährung ergehen indessen gemäß § 268a StPO durch besonderen Beschluss, der zwar mit dem Urteil eng zusammenhängt, aber nicht Teil desselben ist und insbesondere hinsichtlich Verkündung und Anfechtung völlig selbständig neben dem Urteil steht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4. März 1980, NJW 1981, 470 m.w.Nachw; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. März 1996, NStZ-RR 1997, 9 ).

    Dafür, dass der Gesetzgeber eine dem § 331 StPO entsprechende Regelung für Bewährungsbeschlüsse versehentlich unterlassen hätte, geben die Gesetzesmaterialien nichts her (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 4. März 1980 NJW 1981, 470; OLG Oldenburg aaO.).

  • BGH, 14.05.1998 - 4 StR 185/98

    Verbot der Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen unter vierzehn Jahren -

    Auszug aus KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10
    Ein Verstoß gegen materielles Recht liegt vor, wenn die Anordnung keine ausreichende Rechtsgrundlage hat, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt ist oder das Gericht unzumutbare Anforderungen an den Verurteilten stellt und damit ein Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. BGH StV 1998, 658; KG, Beschluss vom 23. August 1999 - 5 Ws 572/99 - Meyer-Goßner aaO.).
  • OLG Oldenburg, 14.03.1996 - 1 Ws 8/96

    Geltung des Verschlechterungsverbotes für Entscheidungen des Berufungsgericht im

    Auszug aus KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10
    Die näheren Bestimmungen zur Strafaussetzung zur Bewährung ergehen indessen gemäß § 268a StPO durch besonderen Beschluss, der zwar mit dem Urteil eng zusammenhängt, aber nicht Teil desselben ist und insbesondere hinsichtlich Verkündung und Anfechtung völlig selbständig neben dem Urteil steht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4. März 1980, NJW 1981, 470 m.w.Nachw; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. März 1996, NStZ-RR 1997, 9 ).
  • KG, 17.06.2005 - 5 Ws 453/04

    Bewährungsbeschluss: Erteilung ergänzender Auflagen und Weisungen durch das

    Auszug aus KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10
    Das Kammergericht hat in dem von dem Verteidiger aufgeführten Beschluss vom 17. Juni 2005 - 5 Ws 453/04 - keine gegenteilige Meinung vertreten, vielmehr hat es in dem ihm vorliegenden Fall deutlich gemacht, dass wegen der zu Gunsten des Geschädigten verhängten Auflage eine Befriedigung eingetreten ist und - selbst wenn die Auflage dem Verschlechterungsverbot unterliegen würde - in dem speziellen Fall keine Verschlechterung vorlag.
  • KG, 08.10.1999 - 5 Ws 572/99
    Auszug aus KG, 02.06.2010 - 4 Ws 64/10
    Ein Verstoß gegen materielles Recht liegt vor, wenn die Anordnung keine ausreichende Rechtsgrundlage hat, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt ist oder das Gericht unzumutbare Anforderungen an den Verurteilten stellt und damit ein Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. BGH StV 1998, 658; KG, Beschluss vom 23. August 1999 - 5 Ws 572/99 - Meyer-Goßner aaO.).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2016 - 2 (10) Ss 138/16

    Revision im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Ausnahme der

    "Nach überwiegender Ansicht scheidet sowohl eine unmittelbare als auch eine entsprechende Anwendung des Verschlechterungsverbots insoweit aus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.1993 - 3 Ws 596 - 597/93, 3 Ws 597/93, zitiert nach juris, OLG Koblenz, Beschluss vom 25.11.1980 - 1 Ws 728/80, zitiert nach juris, OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.1980 - 1 Ws 51/80, NJW 1981, 470; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.01.1954 - Ss 395/53, NJW 1954, 611, OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.03.1996 - 1 Ws 8/96, zitiert nach juris, KG Berlin, Beschluss vom 02.06.2010, a.a.O. [StraFo 2010, 426], Fischer, StGB, 63. Aufl., § 56b, Rn. 10, Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, § 56b Rn. 32, Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 331 Rn. 83).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.08.2010 - 1 Ss 141/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,30501
OLG Koblenz, 13.08.2010 - 1 Ss 141/10 (https://dejure.org/2010,30501)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.08.2010 - 1 Ss 141/10 (https://dejure.org/2010,30501)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. August 2010 - 1 Ss 141/10 (https://dejure.org/2010,30501)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 244 Abs 5 S 1 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Beweisantrag: Ablehnung eines Antrags auf Einnahme eines Augenscheins

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge unter Bezugnahme auf einen von dritter Seite gestellten Beweisantrag; Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrags auf Einnahme eines Augenscheins

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 5 S. 1; StPO § 344 Abs. 2
    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge unter Bezugnahme auf einen von dritter Seite gestellten Beweisantrag; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einnahme eines Augenscheins

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 344 (Ls.)
  • StV 2013, 553
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94

    Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.08.2010 - 1 Ss 141/10
    Soll mit Hilfe eines Augenscheins die Richtigkeit der Bekundungen eines Zeugen zu erheblichen räumlichen Gegebenheiten widerlegt werden, so darf das Gericht bei seiner nach Maßgabe der Aufklärungspflicht zu treffenden Ermessensentscheidung nicht in vorweggenommener Beweiswürdigung auf eben die Zeugenaussage zurückgreifen, die durch das Beweismittel des Augenscheins gerade erschüttert werden soll; denn der Augenschein ist aufgrund seiner Objektivität für eine solche Beweisfrage insoweit als überlegenes Beweismittel zu werten (vgl. BGH StV 1994, 411 ff. Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98

    Untersuchungshaft; Begriff der Wohnung (nicht bei einem Besuchsraum in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.08.2010 - 1 Ss 141/10
    Daher bedarf es zur Zulässigkeit der Verfahrensrüge auch nicht des Vortrags, dass sich der Angeklagte dem Beweisantrag seines Mitangeklagten angeschlossen habe (vgl. insgesamt BGH, Beschluss vom 24.07.1998, 3 StR 78/98).
  • KG, 01.09.2006 - 1 Ss 176/05

    Strafverfahren: Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.08.2010 - 1 Ss 141/10
    Dabei genügt die bloße Wiedergabe des Gesetzeswortlauts in der Regel ebenso wenig wie formelhafte und allgemeine Wendungen (vgl. KG NStZ 2007, 480).
  • KG, 15.09.2011 - 1 Ss 307/11

    Strafverfahren - fehlerhafte Behandlung eines umfangreichen Beweisantrags

    Soweit es den Angeklagten G. betrifft, scheitert die Verfahrensrüge im Übrigen nicht daran, dass der abgelehnte Beweisantrag von dem Angeklagten V. gestellt worden war und sich der Angeklagte G. dem Antrag nicht ausdrücklich angeschlossen hatte; denn er kann die Behandlung des Antrages rügen, weil das Beweisbegehren auch in seinem Interesse lag (BGH NStZ 1984, 372; BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 96; StV 1998, 523; OLG Koblenz NStZ-RR 2010, 344 (L)).
  • KG, 07.10.2019 - 121 Ss 94/19

    Ablehnung Beweisantrag auf Inaugenscheinnahme des Tatorts

    Zutreffend wird mit der Revisionsbegründung darauf hingewiesen, dass die Vornahme 'der Beweiserhebung dann geboten ist, wenn durch diese - wie hier - gerade bestimmte-, die Örtlichkeiten betreffende Behauptungen des vom Gericht als Augenscheinsgehilfen behandelten Zeugen widerlegt werden sollen (vgl. BGH NStZ 1984, 565 ;.KG NStZ 2007, 25 ; OLG Koblenz StV 2013, 553 f.; OLG Köln StV 2002, 238 ff.; Becker in Löwe-Rosenberg, StPO , 26. Aufl., § 244 Rdnr. 347).
  • KG, 07.10.2019 - 3 Ss 59/19
    Zutreffend wird mit der Revisionsbegründung darauf hingewiesen, dass die Vornahme 'der Beweiserhebung dann geboten ist, wenn durch diese - wie hier - gerade bestimmte-, die Örtlichkeiten betreffende Behauptungen des vom Gericht als Augenscheinsgehilfen behandelten Zeugen widerlegt werden sollen (vgl. BGH NStZ 1984, 565;.KG NStZ 2007, 25; OLG Koblenz StV 2013, 553 f.; OLG Köln StV 2002, 238 ff.; Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auï‚., § 244 Rdnr. 347).
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