Weitere Entscheidungen unten: BGH, 06.07.2007 | BGH, 28.10.2009 | OLG Oldenburg, 03.11.2009

Rechtsprechung
   BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06   

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https://dejure.org/2007,3829
BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06 (https://dejure.org/2007,3829)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2007 - 5 StR 494/06 (https://dejure.org/2007,3829)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - 5 StR 494/06 (https://dejure.org/2007,3829)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 251 StGB; Art. 6 Abs. 3 lit. d, Abs. 1 EMRK; § 261 StPO
    Raub mit Todesfolge (Leichtfertigkeit; Raubvorsatz); Beweiswürdigung und Konfrontationsrecht bei Verurteilung auf Grund von Aussagen von (früheren) Mitangeklagten (Würdigung wie normale Zeugenaussagen; Beurteilung einer möglicherweise alternativen Aufteilung der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wegfall der tateinheitlichen Verurteilung wegen Mordes in der Revisionsinstanz; Sukzessives Erstrecken des Vorsatzes hinsichtlich des Ansichnehmens der Kfz-Schlüssel aus der Kleidung des zurückgelassenen Schwerverletzten auf die Gewalthandlung des Mittäters; Möglichkeit ...

  • Judicialis

    StPO § 55; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 251

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage und einem Zeugen, der sich seiner Aussage entzieht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 73
  • StV 2007, 284
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06

    Konfrontationsrecht im Ermittlungsverfahren (Fragerecht: wesentliche Bedeutung

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06
    b) Der Senat ist nicht genötigt zu entscheiden, ob bei der vom Landgericht insoweit herangezogenen Beweislage eine Verurteilung wegen Mordes ohne Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 3 lit. d in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 MRK möglich ist (vgl. BGH NJW 2005, 1132; 2007, 237 zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; EGMR NJW 2003, 2893, 2894; 2006, 2753, 2755 f.), weil die Beweiswürdigung des Landgerichts jedenfalls sachlichrechtlichen Anforderungen nicht entspricht.

    dd) Das Landgericht hat es schließlich unterlassen, bei der Wertung der Beweise auf die sich aus der Konstellation Aussage-gegen-Aussage in Kumulation mit dem geringeren Beweiswert der bloß zur Verfügung stehenden mittelbaren Aussagen ergebenden erhöhten Schwierigkeiten Bedacht zu nehmen (vgl. BGH NStZ 2004, 691, 692; NJW 2007, 237, 239 m.w.N.).

  • BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04

    Konfrontationsrecht und faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Verantwortlichkeit

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06
    b) Der Senat ist nicht genötigt zu entscheiden, ob bei der vom Landgericht insoweit herangezogenen Beweislage eine Verurteilung wegen Mordes ohne Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 3 lit. d in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 MRK möglich ist (vgl. BGH NJW 2005, 1132; 2007, 237 zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; EGMR NJW 2003, 2893, 2894; 2006, 2753, 2755 f.), weil die Beweiswürdigung des Landgerichts jedenfalls sachlichrechtlichen Anforderungen nicht entspricht.
  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 283/03

    Raub nach Fesselung des Opfers

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06
    Der Angeklagte hat in Verfolgung des auf gewaltsame Wegnahme eines Pkw gerichteten gemeinsamen Tatplanes die, wenn nicht von ihm, so jedenfalls im Rahmen verabredeter Gewaltausübung von einem Mittäter dem Gewahrsamsinhaber beigebrachten lebensgefährlichen Körperverletzungen dazu ausgenutzt, sich und die Tatgenossen in den Besitz des Kraftfahrzeugs zu bringen (vgl. BGHSt 48, 365, 366 f.).
  • BGH, 04.02.1992 - 1 StR 787/91

    Beweiswürdigung - In dubio pro reo - Tatbeteiligung - Teilnahme - Täterschaft -

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06
    Der Grundsatz in dubio pro reo nötigt bei den hier vorhandenen Mittätern zur Annahme, dass diese und nicht der Angeklagte das Opfer getötet haben (vgl. BGHR StPO § 261 in dubio pro reo 8).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06
    Die Schwurgerichtskammer hat nicht alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in ihre Überlegungen einbezogen (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.).
  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01

    Verurteilungen wegen Korruption von Fahrprüfern rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06
    Daneben hätte der Umstand kritischer Erörterung bedurft, dass sich S., den der Angeklagte in seiner Einlassung belastet hat und der nach dem Beweisergebnis des Landgerichts während der Tatausführung anwesend war, ohne Grund der Zeugenrolle entzogen hat, ähnlich einem Zeugen, der § 55 StPO in Anspruch nimmt (vgl. BGHSt 47, 220, 223 f.).
  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04

    Beweiswürdigung bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06
    dd) Das Landgericht hat es schließlich unterlassen, bei der Wertung der Beweise auf die sich aus der Konstellation Aussage-gegen-Aussage in Kumulation mit dem geringeren Beweiswert der bloß zur Verfügung stehenden mittelbaren Aussagen ergebenden erhöhten Schwierigkeiten Bedacht zu nehmen (vgl. BGH NStZ 2004, 691, 692; NJW 2007, 237, 239 m.w.N.).
  • EGMR, 17.11.2005 - 73047/01

    Konfrontationsrecht (Verwertungsverbot hinsichtlich einer entscheidenden

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06
    b) Der Senat ist nicht genötigt zu entscheiden, ob bei der vom Landgericht insoweit herangezogenen Beweislage eine Verurteilung wegen Mordes ohne Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 3 lit. d in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 MRK möglich ist (vgl. BGH NJW 2005, 1132; 2007, 237 zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; EGMR NJW 2003, 2893, 2894; 2006, 2753, 2755 f.), weil die Beweiswürdigung des Landgerichts jedenfalls sachlichrechtlichen Anforderungen nicht entspricht.
  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 66/98

    Döner-Imbiß-Überfall - §§ 251, 22 StGB, versuchter Raub mit Todesfolge, zum (hier

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06
    Durch das Ansichnehmen der Kfz-Schlüssel aus der Kleidung des dann zurückgelassenen Schwerverletzten hat sich deren Vorsatz - entsprechend der Version des Angeklagten - wenigstens sukzessiv auf die Gewalthandlung des Mittäters erstreckt (vgl. BGH NJW 1998, 3361, 3362; Tröndle/ Fischer, StGB 54. Aufl. § 251 Rdn. 5).
  • EGMR, 20.12.2001 - 33900/96

    Fall P. S. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06
    b) Der Senat ist nicht genötigt zu entscheiden, ob bei der vom Landgericht insoweit herangezogenen Beweislage eine Verurteilung wegen Mordes ohne Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 3 lit. d in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 MRK möglich ist (vgl. BGH NJW 2005, 1132; 2007, 237 zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; EGMR NJW 2003, 2893, 2894; 2006, 2753, 2755 f.), weil die Beweiswürdigung des Landgerichts jedenfalls sachlichrechtlichen Anforderungen nicht entspricht.
  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 495/87

    Revision wegen unrechtmäßiger Ablehnung eines Beweisantrags - Anforderungen an

  • BGH, 08.01.2009 - 5 StR 578/08

    Beweiswürdigung (besondere Anforderungen; Aussage gegen Aussage;

    Sie erfüllt nicht die besonderen Anforderungen, die in der auch hier insoweit gegebenen Konstellation Aussage gegen Aussage zu stellen sind (vgl. BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 2; BtMG § 29 Beweiswürdigung 7; BGH StV 2000, 243, 244; 2007, 284, 285; Brause NStZ 2007, 505, 509 f.) und die es gebieten, dass der Tatrichter alle Umstände, die die Entscheidung beeinflussen können, in seine Überlegungen einzubeziehen und in besonderem Maße eine Gesamtwürdigung aller Indizien vorzunehmen hat (vgl. BGH StV 2000, 599; 2002, 467, 468).

    Der Senat schließt angesichts der noch zur Verfügung stehenden Beweismittel minderer Qualität aus, dass ein neues Tatgericht weitergehende als diese zuletzt genannten, dem angefochtenen Urteil zu entnehmenden Mindestfeststellungen zum Nachteil des Angeklagten wird treffen können (vgl. BGH StV 2007, 284, 285), dessen Vorsatz sich selbstverständlich auf das eingeführte Rauschgift bezog.

  • BGH, 17.04.2007 - 5 StR 99/07

    Beweiswürdigung bei ausschließlicher Belastung durch die Aussage eines anderen

    Aufgrund dieser Erörterungslücke bleiben die Erwägungen unvollständig, mit denen das Landgericht weitere Qualitätsmängel der Aussage des Zeugen B. (differierender Zeitpunkt der ersten Haschischlieferung in vier polizeilichen Vernehmungen und in der Hauptverhandlung - ersichtlich nach einem dem Angeklagten für den zunächst genannten Liefertag geglückten Alibi, unzutreffende Angaben zum Typ des vom Angeklagten gefahrenen Pkw, ungenaue Angaben bezüglich der Festlegung des Preises für das Haschisch und widersprüchliche Darlegungen der Zeugen B. und Do. zum Vorteil des B.) relativiert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 494/06).

    Das Landgericht hätte sämtliche Qualitätsmängel der Aussage des Zeugen B. in einer Gesamtschau daraufhin würdigen müssen, ob sie in ihrer Häufung zu durchgreifenden Zweifeln an der Richtigkeit des Tatvorwurfs Anlass geben konnten (vgl. BGHR StPO § 261 Zeuge 3; Indizien 1, 7; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 494/06).

    b) Soweit das Landgericht der den Angeklagten belastenden Aussage des Zeugen B. eine größere Zuverlässigkeit wegen der Selbstbelastung hinsichtlich der ersten - zunächst unbekannt gewesenen - Teillieferung und der dargestellten Komplikationen im Handlungsablauf zugebilligt hat, lässt solches besorgen, dass einem bloßen schlüssig geschilderten Tatgeschehen eines Mittäters - was stets die Aktionen eines anderen Mittäters umfasst, aber nicht dessen wahre Identität umfassen muss - eine zu große Bedeutung für die Glaubhaftigkeit der Angaben zur Identifizierung des genannten Mittäters beigemessen worden sein kann (vgl. BGH StV 2006, 683; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 494/06).

  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 143/10

    Täterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Beihilfe; Umfang der

    Das Landgericht ist von einer sukzessiven Mittäterschaft durch aktives Tun des Angeklagten ausgegangen, weil diesem der - nach dem Grundsatz in dubio pro reo (vgl. BGHR StPO § 261 in dubio pro reo 8; BGH StV 2007, 284, 286; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 5 StR 459/06 Tz. 5) dem unbekannten T. zugeschriebene - verletzungsintensive Schlag mit der Flasche wegen anschließender gemeinsamer Tatvollendung durch Zurücklassen des Opfers zuzurechnen sei.

    Mangels eines Beitrags zu einer aktiven Tatbestandsverwirklichung scheidet hier die Annahme sukzessiver aktiver Mittäterschaft aus (vgl. BGH NStZ 1984, 548, 549 m.w.N.; BGH StV 2007, 284, 285).

    Der Senat schließt im Blick auf die äußerst eingeschränkte Beweislage aus, dass ein neues Tatgericht weitergehende Feststellungen wird treffen können, die eine mittäterschaftliche Begehung des Freiheitsberaubungs- und Tötungsverbrechens oder - bei Annahme von Beihilfe - zusätzlich für einen Verdeckungsmord durch Unterlassen (vgl. Fischer, StGB 57. Aufl. § 13 Rdn. 32) wird tragen können, und entscheidet entsprechend § 354 Abs. 1 StPO auf Beihilfe durch (vgl. BGH StV 2007, 284, 286; 2009, 176, 177; BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 5 StR 219/08 Tz. 9).

  • BGH, 28.10.2009 - 5 StR 443/09

    Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Strafzumessung (Unerlaubtes Handeltreiben

    Er entnimmt dem vorliegenden Urteil als Mindestfeststellung zum Nachteil dieses Angeklagten (vgl. BGH StV 2007, 284, 285), dass dieser im Zeitraum seines zweiten Aufenthalts vom 23. Juni bis 2. Juli 2008 vorsätzlich als Gehilfe des Nichtrevidenten und seiner Hinterleute an der Bewachung der Cannabisplantage einschließlich der erzielten Ernte durch Verwahrung der Schlüssel der Pflanzräume und Verbarrikadierung des Hausflures sowie an der Kontrolle der Anbauräume und der darin gezüchteten Cannabispflanzen mitgewirkt hat, und entscheidet auf Beihilfe durch (vgl. BGH StV 2009, 176, 177).
  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07
    Dadurch sowie durch das Ansichnehmen der Kfz-Schlüssel aus der Kleidung des dann zurückgelassenen tödlich Verletzten und durch das folgende Entwenden des Fahrzeugs hat sich sein Vorsatz sukzessiv auf die zum Tod führende Gewalthandlung des Mittäters S. erstreckt (vgl. BGH NJW 1998, 3361, 3362; BGH, Beschl. vom 1. Februar 2007 - 5 StR 494/06; Fischer, StGB 55. Aufl. § 251 Rdn. 10).
  • BGH, 12.09.2012 - 5 StR 401/12

    Beweiswürdigung (Anforderungen in Aussage-gegen-Aussage-Konstellation;

    Der Senat schließt angesichts der gegebenen Beweislage aus, dass ein neues Tatgericht zu einer Verurteilung des Angeklagten gelangen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 494/06, StV 2007, 284, 286).
  • BGH, 13.09.2011 - 5 StR 308/11

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung eines Gerichts im

    Auf den in den Angaben zu einzelnen Fahrtabschnitten hervorgetretenen Detailreichtum geht das Landgericht nicht ein; er wäre indes, weil jeder Tatbeteiligte Selbsterlebtes unschwer berichten kann, hinsichtlich der Glaubhaftigkeit der Angaben zur Identität der Mittäter von eher geringerer Bedeutung (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 494/06, StV 2007, 284, 285 zur Aufteilung von Tatbeiträgen).
  • BGH, 22.05.2007 - 5 StR 94/07

    Besetzungsrüge (gesetzlicher Richter; vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts;

    Der Senat weist darauf hin, dass der bisher als glaubhaftigkeitssteigernd bewertete Umstand der Selbstbelastung des K. ersichtlich nahezu ohne Bedeutung ist, weil K. als bekannter Rauschgifthändler durch zahlreiche Beweismittel bereits ganz erheblich belastet gewesen ist (vgl. BGH StraFo 2007, 202, 203).
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit Aussagen tatbeteiligter Zeugen)

    Sie sind aber entgegen den Wertungen der Strafkammer für die Tatbeteiligung des Angeklagten und die Art seiner Mitwirkung keine wesentlich glaubhaftigkeitssteigernden Aspekte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15 Rn. 24; vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11 Rn. 7 und vom 1. Februar 2007 - 5 StR 494/06 Rn. 13).
  • BGH, 16.07.2009 - 5 StR 84/09

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; besondere Anforderungen)

    Dies stößt, wie der Senat bereits im Beschluss vom 6. Februar 2008 - 5 StR 597/07 (insoweit in NStZ 2008, 421 nicht abgedruckt) ausgeführt hat, auf Bedenken, weil ein Mittäter selbst Erlebtes leicht schildern kann, ohne dass sich aus den mitgeteilten Handlungen des anderen Mittäters Umstände ergeben müssen, die für die Identität dieses Mittäters Wesentliches belegen (vgl. BGH StV 2006, 683; StraFo 2007, 202; 294).
  • OLG Hamm, 06.02.2008 - 3 Ss 7/08

    Aufklärungsrüge; Beweismittel; ladungsfähige Anschrift

  • BGH, 16.07.2009 - 5 StR 597/07
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Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2007 - 2 StR 207/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9311
BGH, 06.07.2007 - 2 StR 207/07 (https://dejure.org/2007,9311)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2007 - 2 StR 207/07 (https://dejure.org/2007,9311)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2007 - 2 StR 207/07 (https://dejure.org/2007,9311)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung mehrerer Einzelstrafen und Auswirkungen auf die Gesamtstrafen; Ausnahme des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern; Beihilfe der Strafverfolgung; Aufhebung der Einzelstrafen bei Beschränkung der Strafverfolgung; Notwendigkeit der Aufhebung des ...

  • Judicialis

    StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § ... 265 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 52 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 177 Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 2 a; ; StGB § 232; ; StGB § 232 Abs. 3 Nr. 3; ; StGB § 232 Abs. 4 Nr. 1; ; BtMG § 29 a Abs. 1; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2; ; AufenthG § 96 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    StPO § 260 Abs. 4, Abs. 5
    Fassung von Tenor und Liste der angewendeten Vorschriften bei Verurteilung mehrerer Angeklagter

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 72
  • NStZ-RR 2010, 73
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Bielefeld, 08.05.2015 - 9 KLs 16/14
    Nach den getroffenen Feststellungen waren die Fälle zu Ziff. 2. - 10. der Anklageschrift rechtlich zu einer einzigen Tat des als solcher im Urteilsausspruch zu bezeichnenden (vgl. BGH, Beschluss v. 06.07.2007 - 2 StR 207/07) schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung in Tateinheit mit ausbeuterischer Zuhälterei (s.o. zu Ziff. II. 2.) zusammenzufassen.
  • OLG München, 07.05.2009 - 2 Ws 209/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Begriff der neuen Tatsache; Neubewertung

    Hang ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts eine "psychologische Tatsache" (BVerfG NJW 2006, 3483, 3484), nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (2 StR 207/07) ein "eingeschliffener innerer Zustand".
  • BGH, 29.11.2011 - 3 StR 378/11

    Strafzumessung (Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Täters);

    Das gewerbsmäßige Einschleusen von Ausländern (§ 96 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG) ist ein Qualifikationstatbestand und als solcher im Schuldspruch kenntlich zu machen (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2007 - 2 StR 207/07, Rn. 10; vgl. Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 260 Rn. 25a).
  • BGH, 26.03.2008 - 2 StR 90/08

    Unbegründete Revision (Schuldspruchänderung); schwerer Menschenhandel zum Zweck

    Die Qualifikationen nach § 232 Abs. 3 und 4 StGB sind zur Klarstellung im Schuldspruch als "schwerer Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung" zu bezeichnen (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juli 2007 - 2 StR 207/07; Fischer aaO § 232 Rdn. 3).
  • KG, 10.08.2016 - 121 HEs 8/16

    Haftprüfung bei Menschenhandel: Berechnung der Vorlagefrist; tatbestandliche

    Mit Anklageschrift vom 27. März 2016 legt die Staatsanwaltschaft Berlin dem Angeklagten Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung in Tateinheit mit ausbeuterischer Zuhälterei in zwei Fällen (Fälle 1 und 7), davon in einem Fall (Fall 7) in weiterer Tateinheit mit dirigierender Zuhälterei, schweren Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (nach § 232 Abs. 4 StGB; zur Tenorierung vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2007 - 2 StR 207/07 - juris; Fischer, StGB 63. Aufl., § 232 Rdn. 3, 25) in Tateinheit mit ausbeuterischer Zuhälterei in drei Fällen (Fälle 2, 3 und 8), davon in einem Fall (Fall 8) in weiterer Tateinheit mit dirigierender Zuhälterei sowie mit Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (nach § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB), vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung, ferner versuchte Nötigung (Fall 4) sowie Bedrohung in zwei Fällen (Fälle 5 und 6) zur Last (§§ 181a Abs. 1 Nr. 1 und 2, 223 Abs. 1, 232 Abs. 1 Satz 1, Satz 2, Abs. 4 Nr. 1, 240 Abs. 1 bis 3, 241 Abs. 1, 22, 23, 25 Abs. 2, 52 StGB).
  • BGH, 10.11.2020 - 2 StR 486/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet hinsichtlich des schweren Menschenhandels

    Der Senat verweist hinsichtlich der vorgenommenen Schuldspruchänderungen auf seinen Beschluss vom 6. Juli 2007 - 2 StR 207/07.
  • LG Bochum, 10.09.2019 - VI StVK 10/18
    "Hang" im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes eine "psychologische Tatsache" (vgl. BVerfG NJW 06, 3483, 3484), nach Ansicht des 2. Strafsenats des BGH (vgl. 2 StR 207/07) ein "eingeschliffener innerer Zustand".
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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.2009 - 2 StR 383/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11171
BGH, 28.10.2009 - 2 StR 383/09 (https://dejure.org/2009,11171)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2009 - 2 StR 383/09 (https://dejure.org/2009,11171)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 383/09 (https://dejure.org/2009,11171)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 165
  • NStZ-RR 2010, 73
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 28.10.2009 - 2 StR 383/09
    Entscheidend sind die Anforderungen, die die Rechtsordnung an jedermann stellt (std. Rspr., vgl. BGHSt 49, 45, 53).
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 56/15

    Fall Mollath: Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen

    Sie müssen deshalb festgestellt und in den Urteilsgründen in für das Revisionsgericht nachprüfbarer Weise dargelegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1960 - 2 StR 640/59, BGHSt 14, 114, 116; vom 21. September 1982 - 1 StR 489/82, NJW 1983, 350; und vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97, NStZ 1997, 485, 486; Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 383/09, NStZ-RR 2010, 73, 74).
  • BGH, 14.08.2014 - 4 StR 163/14

    Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tötungsversuch: Urteilsfeststellungen

    Entscheidend sind die Anforderungen, die die Rechtsordnung an jedermann stellt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309, 310; Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 383/09, NStZ-RR 2010, 73, 74; weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 61. Aufl., § 21 Rn. 7b).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12

    Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und

    bb) Auch die Frage, ob die Steuerungsfähigkeit bei der Tat infolge der festgestellten "schweren anderen seelischen Abartigkeit" im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert war, hat der Tatrichter ohne Bindung an die Äußerungen des Sachverständigen wertend zu beantworten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 2 StR 383/09, NStZ-RR 2010, 73, 74; Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 53; Urteil vom 26. April 1955 - 5 StR 86/55, BGHSt 8, 113, 124; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 21 Rn. 7 mwN) und in den Urteilsgründen darzulegen.
  • BGH, 19.10.2011 - 2 StR 172/11

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Rechtsbegriff;

    a) Bei der Frage, ob sich ein medizinisch-psychiatrischer Befund in der Tatsituation "erheblich" auf das Steuerungsvermögen im Sinne des § 21 StGB ausgewirkt hat, handelt es sich um einen Rechtsbegriff, über dessen Voraussetzungen nach ständiger Rechtsprechung das Gericht in eigener Verantwortung und ohne Bindung an die Ausführungen des Sachverständigen zu entscheiden hat ( BGHSt 49, 45, 53; NJW 06, 386 f.; NStZ-RR 10, 73 f.; weitere Nachweise bei Fischer StGB, 58. Aufl. 2011, § 21 Rn. 7).
  • LG Frankfurt/Oder, 25.08.2021 - 22 KLs 4/21

    Wirksamkeit eines Verlöbnisses im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO

    Die erhebliche Minderung der Steuerungsfähigkeit ist eine Rechtsfrage (BGHSt 43, 66, 77; 49, 45, 53; BGH NStZ-RR 2010, 73, 74; 2011, 4; 2021, 69, 70), die das Tatgericht ohne Bindung an Wertungen durch Sachverständige zu beantworten hat (BGHSt 43, 66, 77; BGH NStZ 2005, 92, 93; 2007, 639, 640; NStZ-RR 2015, 137, 138; BeckRS 2019, 36626) und für die der Zweifelssatz nicht gilt (BGH NStZ-RR 2007, 43, 45; NStZ 2011, 106, 107).
  • OLG Koblenz, 22.09.2021 - 1 Ws 481/21

    Erledigung der Unterbringung in psychiatrisches Krankenhaus wegen Fehleinweisung

    Ebenso eine Rechtsfrage, die im Erkenntnisverfahren abschließend und vom Gericht nach sachverständiger Beratung in eigener Verantwortung auch für das Vollstreckungsgericht verbindlich beantwortet wird, ist die Frage der Erheblichkeit im Sinne des § 21 StGB (vgl. OLG Koblenz, 2 Ws 860/20 v. 17.02.2021; 2 Ws 532/20 v. 28.12.2020; 2 Ws 774/20 v. 14.12.2020; 1 Ws 381/17 v. 19.07.2018; 1 Ws 286, 287/18 v. 05.07.2018; 1 Ws 651/11 v. 19.03.2012; BGH, 2 StR 383/09 v. 28.10.2009 - NStZ-RR 2010, 73).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 03.11.2009 - 1 Ss 167/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7195
OLG Oldenburg, 03.11.2009 - 1 Ss 167/09 (https://dejure.org/2009,7195)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.11.2009 - 1 Ss 167/09 (https://dejure.org/2009,7195)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. November 2009 - 1 Ss 167/09 (https://dejure.org/2009,7195)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Beweisaufnahme: Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens zur Schuldfähigkeit des Angeklagten bei einem Blutalkoholwert von 3 Promille und hinzutretender Lebervorschädigung oder Betäubungsmittelintoxikation

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 244 Abs. 2 StPO; § 20 StGB
    Feststellungen zur Schuldfähigkeit bei Alkoholgenuss; Sachverständigenbeweis bei hohem Blutalkoholwert und Leberschädigung sowie Betäubungsmittelgebrauch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungen zur Schuldfähigkeit bei Alkoholgenuss; Sachverständigenbeweis bei hohem Blutalkoholwert und Leberschädigung sowie Betäubungsmittelgebrauch

  • blutalkohol PDF, S. 65
  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; StGB § 20

  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 2; StGB § 20
    Feststellungen zur Schuldfähigkeit bei Alkoholgenuss; Sachverständigenbeweis bei hohem Blutalkoholwert und Leberschädigung sowie Betäubungsmittelgebrauch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 73 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.11.2009 - 1 Ss 167/09
    Angesichts des von ihm festgestellten sehr hohen Blutalkoholwertes des Angeklagten von ca. 3 o/oo im Zeitpunkt der Tat bei bestehender Lebervorschädigung und vorangegangener zweijähriger Alkoholabstinenz drängte sich die Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens zur Klärung einer in Betracht kommenden (vgl. BGH NJW 1989, 779) Schuldunfähigkeit des Angeklagten so sehr auf, dass dem zur Wahrheitsermittlung nachzugehen war, ohne dass es eines dahingehenden Beweisantrages oder einer Beweisanregung des Angeklagten bedurft hätte.
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