Weitere Entscheidungen unten: BGH, 29.09.2009 | BGH, 16.09.2009 | BGH, 16.09.2009

Rechtsprechung
   BGH, 10.09.2009 - 4 StR 366/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4747
BGH, 10.09.2009 - 4 StR 366/09 (https://dejure.org/2009,4747)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2009 - 4 StR 366/09 (https://dejure.org/2009,4747)
BGH, Entscheidung vom 10. September 2009 - 4 StR 366/09 (https://dejure.org/2009,4747)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4747) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 2 StGB; § 46 StGB
    Vergewaltigung (Erörterungsmangel hinsichtlich der möglichen Entkräftung eines Regelbeispiels; gewichtigen Milderungsgründe: vorherige intime Beziehung und Austausch einvernehmlicher Zärtlichkeiten am Tattage)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtberücksichtigung wesentlicher Umstände für die Strafrahmenwahl und Strafzumessung bei fehlender Auseinandersetzung mit den vor der Vergewaltigung liegenden freiwillig vorgenommenen sexuellen Handlungen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 177 Abs. 2
    Nichtberücksichtigung wesentlicher Umstände für die Strafrahmenwahl und Strafzumessung bei fehlender Auseinandersetzung mit den vor der Vergewaltigung liegenden freiwillig vorgenommenen sexuellen Handlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • strafrechtsblogger.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Strafmilderung im Rahmen der Vergewaltigung bei vorangegangener intimer Beziehung - eine längst überholte Praxis

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 364
  • NStZ-RR 2010, 9
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.07.2007 - 4 StR 262/07

    Strafzumessung bei Vergewaltigung (zu strenge Anforderungen an eine Ausnahme von

    Auszug aus BGH, 10.09.2009 - 4 StR 366/09
    Dabei hat es nicht erkennbar bedacht, dass nach ständiger Rechtsprechung eine Ausnahme von der Regelwirkung des § 177 Abs. 2 StGB dann in Betracht kommt, wenn ein Regelbeispiel mit gewichtigen Milderungsgründen zusammentrifft (vgl. BGH StraFo 2007, 472; Fischer StGB 56. Aufl. § 177 Rdn. 74 m.w.N.).
  • KG, 01.09.2023 - 3 ORs 52/23

    Strafverfahren: Anforderung an die richterliche Unterschrift;

    Trifft die Erfüllung eines Regelbeispiels - wie vorliegend § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB - mit gewichtigen Milderungsgründen zusammen, hat das Gericht im Rahmen der Strafrahmenwahl zunächst zu prüfen, ob eine Ausnahme von der Regelwirkung vorliegt, so dass von dem Normalstrafrahmen auszugehen ist (BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2015 - 3 StR 217/15 -, 10. September 2009 - 4 StR 366/09 - und 31. Juli 2007 - 4 StR 316/07 -, alle juris m. w. N.; Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - (3) 121 Ss 123/19 (86/19) -).

    Dies ist bei Vergewaltigungsfällen beispielsweise dann zu erwägen, wenn zwischen Täter und Opfer eine Beziehung bestand und es zunächst auch zu einverständlichen sexuellen Handlungen kam (BGH, Beschluss vom 10. September 2009, a.a.O.) oder es sich nur um ein kurzfristiges Eindringen handelt (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2015, a.a.O.).

  • BGH, 26.08.2020 - 6 StR 100/20

    Vergewaltigung (Vorsatz hinsichtlich des entgegenstehenden Willens des Opfers)

    Zwar kommt bei Beziehungstaten der Entstehung, Entwicklung und konkreten Ausgestaltung der Beziehung sowie einem etwa ambivalenten Verhalten des Tatopfers und der hierdurch möglicherweise herabgesetzten Hemmschwelle für die Begehung der Tat Relevanz für die Strafzumessung zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2009 - 5 StR 204/09, NStZ-RR 2009, 308, 309; vom 10. September 2009 - 4 StR 366/09, NStZ-RR 2010, 9, 10; differenzierend LK-StGB/Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 212).
  • BGH, 13.04.2011 - 4 StR 100/11

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Entkräftung eines Regelbeispiels im Wege der

    In extremen Ausnahmefällen kann sogar eine weiter gehende Milderung des Normalstrafrahmens (§ 177 Abs. 1 StGB) und die Bemessung der Strafe aus dem Rahmen für den minder schweren Fall (§ 177 Abs. 5 1. Halbs. StGB) in Betracht zu ziehen sein (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2000 - 1 StR 78/00, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 13 m.w.N.; vom 10. Februar 2004 - 4 StR 2/04; vom 19. Juli 2007 - 4 StR 262/07, StraFo 2007, 472; vom 10. September 2009 - 4 StR 366/09; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 177 Rn. 74 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 29.09.2009 - 1 StR 451/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7288
BGH, 29.09.2009 - 1 StR 451/09 (https://dejure.org/2009,7288)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2009 - 1 StR 451/09 (https://dejure.org/2009,7288)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2009 - 1 StR 451/09 (https://dejure.org/2009,7288)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,7288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 9
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.07.2001 - 4 StR 212/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung;

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - 1 StR 451/09
    Ergänzend wird auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Juli 2001 - 4 StR 212/01 - verwiesen.
  • BGH, 24.03.1988 - 1 StR 83/88

    Hinderung der Auflösung einer fehlerhaft gebildeten Gesamtstrafe durch die

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - 1 StR 451/09
    § 55 StGB ermächtigt und verpflichtet den Tatrichter, in rechtskräftige frühere Gesamtstrafen einzugreifen; die Rechtskraft einer Gesamtstrafe stellt auch dann kein Hindernis dar, wenn nicht alle in ihr zusammengefassten Einzelstrafen in eine neue Gesamtstrafe einzubeziehen sind, sie vielmehr zu verschiedenen Gesamtstrafen zusammengefügt werden oder als Einzelstrafe bestehen bleiben sollen (vgl. Senat in BGHSt 35, 243 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2004, 137; NStZ 1996, 329).
  • BGH, 13.10.1995 - 3 StR 431/95

    Zwei Vorverurteilungen - Gesamtstrafenfähig - Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - 1 StR 451/09
    § 55 StGB ermächtigt und verpflichtet den Tatrichter, in rechtskräftige frühere Gesamtstrafen einzugreifen; die Rechtskraft einer Gesamtstrafe stellt auch dann kein Hindernis dar, wenn nicht alle in ihr zusammengefassten Einzelstrafen in eine neue Gesamtstrafe einzubeziehen sind, sie vielmehr zu verschiedenen Gesamtstrafen zusammengefügt werden oder als Einzelstrafe bestehen bleiben sollen (vgl. Senat in BGHSt 35, 243 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2004, 137; NStZ 1996, 329).
  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 394/03

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung)

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - 1 StR 451/09
    § 55 StGB ermächtigt und verpflichtet den Tatrichter, in rechtskräftige frühere Gesamtstrafen einzugreifen; die Rechtskraft einer Gesamtstrafe stellt auch dann kein Hindernis dar, wenn nicht alle in ihr zusammengefassten Einzelstrafen in eine neue Gesamtstrafe einzubeziehen sind, sie vielmehr zu verschiedenen Gesamtstrafen zusammengefügt werden oder als Einzelstrafe bestehen bleiben sollen (vgl. Senat in BGHSt 35, 243 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2004, 137; NStZ 1996, 329).
  • BGH, 03.11.2010 - 1 StR 449/10

    Aufklärungspflicht und Verständigung (unterbliebene Belehrung über die

    Der Angeklagte wurde wegen schweren Raubes und Verstoßes gegen das BtMG als Ergebnis einer Verständigung (§ 257c StPO) nach Auflösung einer früher gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe und teilweiser Einbeziehung der ihr zugrunde liegenden Einzelstrafen zu einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt; aus den übrigen Einzelstrafen der aufgelösten Gesamtfreiheitsstrafe wurde eine weitere Gesamtstrafe gebildet (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - 1 StR 451/09, NStZ-RR 2010, 9 mwN).
  • BGH, 01.08.2017 - 4 StR 231/17

    Eigene Entscheidung in der Sache (Anwendung auf den Anrechnungsmaßstab eins zu

    Der Senat kann den Anrechnungsmaßstab entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst bestimmen, da vorliegend nur ein Anrechnungsmaßstab von 1:1 in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 1 StR 137/07 - mwN; Beschluss vom 29. September 2009 - 1 StR 451/09).
  • OLG Hamm, 06.03.2014 - 5 RVs 3/14

    Zwingende Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe bei Vorliegen der

    Die Rechtskraft einer Gesamtstrafe stellt auch dann kein Hindernis dar, wenn nicht alle in ihr zusammengefaßten Einzelstrafen in eine neue Gesamtstrafe einzubeziehen sind, sondern sie vielmehr zu verschiedenen Gesamtstrafen - gegebenenfalls auch mit anderen früheren Vorverurteilungen - zusammengeführt werden müssen (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 9 ; NStZ 2007, 28, 29).
  • KG, 19.01.2010 - 2 Ws 556/09

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Zuständigkeit bei mehreren zu bildenden

    In der Hauptverhandlung führt das nach der Auflösung einer anderweitigen Gesamtstrafe dazu, daß das erkennende Gericht alle Einzelstrafen, auch die übrig gebliebenen aus der aufgelösten Gesamtstrafe, in den nach § 55 StGB vorgeschriebenen Gesamtzusammenhang einzuordnen hat (vgl. BGHSt 35, 243, 246 = NJW 1988, 2749 = NStZ 1988, 359; BGH NStZ-RR 2010, 9; …
  • KG, 19.01.2010 - 1 AR 1858/09

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Bildung mehrerer Gesamtstrafen

    In der Hauptverhandlung führt das nach der Auflösung einer anderweitigen Gesamtstrafe dazu, daß das erkennende Gericht alle Einzelstrafen, auch die übrig gebliebenen aus der aufgelösten Gesamtstrafe, in den nach § 55 StGB vorgeschriebenen Gesamtzusammenhang einzuordnen hat (vgl. BGHSt 35, 243, 246 = NJW 1988, 2749 = NStZ 1988, 359 ; BGH NStZ-RR 2010, 9 ; BayObLGSt 1955, 152).
  • OLG Hamm, 07.10.2013 - 5 RVs 86/13

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei Zäsurwirkung der früheren Gesamtstrafe

    § 55 StGB ermächtigt und verpflichtet den Tatrichter, unter den dort geregelten Voraussetzungen in rechtskräftige frühere Gesamtstrafen einzugreifen; die Rechtskraft einer Gesamtstrafe stellt auch dann kein Hindernis dar, wenn nicht alle in ihr zusammengefassten Einzelstrafen in eine neue Gesamtstrafe einzubeziehen sind, sondern sie vielmehr zu verschiedenen Gesamtstrafen- ggfs. auch mit anderen früheren Vorverurteilungen - zusammengeführt werden müssen (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 9 ; NStZ 2007, 28, 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 16.09.2009 - 2 StR 233/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6494
BGH, 16.09.2009 - 2 StR 233/09 (https://dejure.org/2009,6494)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2009 - 2 StR 233/09 (https://dejure.org/2009,6494)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2009 - 2 StR 233/09 (https://dejure.org/2009,6494)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6494) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 56 StGB; Art. 6 Abs. 3 EMRK
    Strafzumessung (rechtsfehlerhafte mangelnde Erörterung wesentlicher für den Angeklagten sprechender Umstände; nötige Gesamtwürdigung; geringe Folgen der Tat; unzulässige strafschärfende Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens); Aussetzung der Freiheitsstrafe zur ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 9 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.04.2009 - 2 StR 112/09

    Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (besondere Umstände: überspannte

    Auszug aus BGH, 16.09.2009 - 2 StR 233/09
    Dies gilt schon deshalb, weil zu den nach Absatz 2 zu berücksichtigenden Faktoren auch solche gehören, die schon für die Prognose nach Absatz 1 von Belang sein können (vgl. Senatsbeschluss vom 30. April 2009 - 2 StR 112/09 m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 25.02.2015 - 1 Ss 13/15

    Strafaussetzung zur Bewährung wegen Vorliegens besonderer Umstände i.S.d. § 56

    Dies gilt schon deshalb, weil zu den nach § 56 Abs. 2 StGB zu berücksichtigenden Faktoren auch solche gehören, die schon für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB von Belang sein können, wie auch umgekehrt besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB für die Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB von Belang sein können (vgl. BGH, Beschluss v. 16.09.2009 - 2 StR 233/09 -, juris; BGH, Beschluss v. 30.04.2009 - 2 StR 112/09 - juris).
  • BGH, 10.02.2015 - 4 StR 418/14

    Strafaussetzung zur Bewährung (Aussetzung einer Freiheitsstrafe von über einem

    Dies gilt schon deshalb, weil zu den nach Absatz 2 zu berücksichtigenden Faktoren auch solche gehören, die schon für die Prognose nach Absatz 1 von Belang sein können (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 StR 233/09, Rn. 3; Beschluss vom 30. April 2009 - 2 StR 112/09, NStZ 2009, 441; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 56 Rn. 19 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 16.09.2009 - 2 StR 288/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10873
BGH, 16.09.2009 - 2 StR 288/09 (https://dejure.org/2009,10873)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2009 - 2 StR 288/09 (https://dejure.org/2009,10873)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2009 - 2 StR 288/09 (https://dejure.org/2009,10873)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,10873) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 9 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 26.02.2014 - 4 StR 577/13

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Subsumtion der Geringwertigkeit;

    Jedoch können mehrfache erfolglose Therapieversuche darauf hindeuten, dass es an der erforderlichen Erfolgsaussicht der Unterbringung fehlt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 StR 288/09 (juris)).
  • BGH, 18.12.2012 - 4 StR 453/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Angesichts der Tatsache, dass diese nur kurzfristig erfolgreiche Maßnahme bereits annährend zwei Jahrzehnte zurückliegt, der Angeklagte nach seinem Rückfall durchgängig Alkohol konsumiert hat und mehrere Entgiftungsbehandlungen - zuletzt im Jahre 2002 - ohne nachhaltigen Erfolg geblieben sind, erweist sich die Einschätzung des Landgerichts als nicht tragfähig (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 StR 288/09); über die Frage der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt ist daher erneut zu befinden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht