Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 07.12.2010

Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2010 - 3 StR 401/10   

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https://dejure.org/2010,10132
BGH, 21.12.2010 - 3 StR 401/10 (https://dejure.org/2010,10132)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2010 - 3 StR 401/10 (https://dejure.org/2010,10132)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 3 StR 401/10 (https://dejure.org/2010,10132)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 244 Abs 5 S 2 StPO, § 244 Abs 6 StPO, § 177 Abs 1 Nr 1 StGB, § 177 Abs 1 Nr 3 StGB
    Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Auslandszeugen; Voraussetzungen einer Vergewaltigung unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 244 Abs 5 S 2 StPO, § 244 Abs 6 StPO, § 177 Abs 1 Nr 1 StGB, § 177 Abs 1 Nr 3 StGB
    Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Auslandszeugen; Voraussetzungen einer Vergewaltigung unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage

  • Wolters Kluwer

    Beweisantrag auf Vernehmung eines im Ausland ansässigen Zeugen

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Auslandszeugen; Voraussetzungen einer Vergewaltigung unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Vergewaltigung: Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Auslandszeugen; Voraussetzungen einer Vergewaltigung unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 5 S. 2
    Beweisantrag auf Vernehmung eines im Ausland ansässigen Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Vergewaltigung: Erfolgreiche Revision - Aufklärungspflicht auch bei Auslandszeugen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 116
  • StV 2011, 398
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - 3 StR 401/10
    Kommt er dabei unter Berücksichtigung sowohl des Vorbringens zur Begründung des Beweisantrags als auch der in der bisherigen Beweisaufnahme angefallenen Erkenntnisse mit rechtsfehlerfreier Begründung zu dem Ergebnis, dass der Zeuge die Beweisbehauptung nicht werde bestätigen können oder dass ein Einfluss der Aussage auf seine - des Tatrichters - Überzeugungsbildung auch dann sicher ausgeschlossen sei, wenn der Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist die Ablehnung des Beweisantrags in aller Regel nicht zu beanstanden (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 3 StR 374/06, BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 13; Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2323 mwN).

    Auf diese Rechtsprüfung ist der Senat beschränkt; er kann insbesondere die notwendige vorweggenommene Beweiswürdigung des Tatgerichts nicht durch eine eigene Bewertung ersetzen (BGH, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2323).

  • BGH, 26.10.2006 - 3 StR 374/06

    Aufklärungspflicht; Zurückweisung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - 3 StR 401/10
    Kommt er dabei unter Berücksichtigung sowohl des Vorbringens zur Begründung des Beweisantrags als auch der in der bisherigen Beweisaufnahme angefallenen Erkenntnisse mit rechtsfehlerfreier Begründung zu dem Ergebnis, dass der Zeuge die Beweisbehauptung nicht werde bestätigen können oder dass ein Einfluss der Aussage auf seine - des Tatrichters - Überzeugungsbildung auch dann sicher ausgeschlossen sei, wenn der Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist die Ablehnung des Beweisantrags in aller Regel nicht zu beanstanden (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 3 StR 374/06, BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 13; Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NJW 2005, 2322, 2323 mwN).
  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - 3 StR 401/10
    Hieraus folgt, dass das Tatgericht in seinem Beschluss die für die Ablehnung wesentlichen Gesichtspunkte, wenn auch nicht in allen Einzelheiten, so doch in ihrem wesentlichen Kern nachvollziehbar darlegen muss (BGH, Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 63; Beschluss vom 19. Januar 2010 - 3 StR 451/09, StraFo 2010, 155).
  • BGH, 19.01.2010 - 3 StR 451/09

    Zurückweisung eines Beweisantrags (Vernehmung eines Auslandszeugen; Begründung);

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - 3 StR 401/10
    Hieraus folgt, dass das Tatgericht in seinem Beschluss die für die Ablehnung wesentlichen Gesichtspunkte, wenn auch nicht in allen Einzelheiten, so doch in ihrem wesentlichen Kern nachvollziehbar darlegen muss (BGH, Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 63; Beschluss vom 19. Januar 2010 - 3 StR 451/09, StraFo 2010, 155).
  • BGH, 04.12.2008 - 3 StR 494/08

    Vergewaltigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage); Beihilfe; Unterlassen

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - 3 StR 401/10
    Erforderlich ist dabei stets, dass sich das Opfer aus Angst vor körperlicher Beeinträchtigung, also vor Körperverletzungs- oder gar Tötungshandlungen, nicht gegen den Täter zur Wehr setzt; es genügt nicht, dass es dies aus Furcht vor der Zufügung anderer Übel unterlässt (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 3 StR 494/08, NStZ 2009, 443; Beschluss vom 7. Juli 2009 - 3 StR 223/09, NStZ 2010, 149 jeweils mwN).
  • BGH, 07.07.2009 - 3 StR 223/09

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage)

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - 3 StR 401/10
    Erforderlich ist dabei stets, dass sich das Opfer aus Angst vor körperlicher Beeinträchtigung, also vor Körperverletzungs- oder gar Tötungshandlungen, nicht gegen den Täter zur Wehr setzt; es genügt nicht, dass es dies aus Furcht vor der Zufügung anderer Übel unterlässt (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 3 StR 494/08, NStZ 2009, 443; Beschluss vom 7. Juli 2009 - 3 StR 223/09, NStZ 2010, 149 jeweils mwN).
  • OLG Karlsruhe, 29.01.2016 - 2 (6) Ss 318/15

    Gewerbsmäßiger Verrat von Betriebsgeheimnissen: Strafbarkeit der unbefugten

    Die Ladung eines Auslandszeugen darf nur abgelehnt werden, wenn das Gericht aufgrund hinreichender Anhaltspunkte die sichere Überzeugung gewinnt, dass durch die beantragte Einvernahme eine weiterführende und bessere Sachaufklärung nicht zu erwarten ist, etwa weil abzusehen ist, dass der Zeuge die Beweisbehauptung nicht bestätigen kann, oder für den Fall, dass der Zeuge dem Beweisantrag entsprechend aussagt, ein Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Gerichts auszuschließen ist (BGH NJW 2005, 2322; NStZ 2009, 168; NStZ-RR 2011, 116).
  • BGH, 10.05.2011 - 3 StR 78/11

    Sexuelle Nötigung (Gewalt; via absoluta; vis compulsiva; finaler Zusammenhang;

    Dieser Tatbestand erfasst zunächst (nur) Fälle, in denen weder Gewalt ausgeübt noch mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben des Opfers gedroht wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 3 StR 401/10, NStZ-RR 2011, 116).

    Diese spezifische Schutzlosigkeit gegenüber nötigenden Gewalteinwirkungen des Täters muss ferner eine Zwangswirkung auf das Opfer dahin entfalten, dass es aus Angst vor Körperverletzungs- oder gar Tötungshandlungen einen - ihm grundsätzlich möglichen - Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet (BGH aaO 365 f.; Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 3 StR 401/10, NStZ-RR 2011, 116).

  • BGH, 13.03.2014 - 4 StR 445/13

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Ladung eines Auslandszeugen (Voraussetzungen:

    Kommt es unter Berücksichtigung sowohl des Vorbringens zur Begründung des Beweisantrags, als auch der in der bisherigen Beweisaufnahme angefallenen Erkenntnisse zu dem Ergebnis, dass ein Einfluss auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen ist, wenn der benannte Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist eine Ablehnung des Beweisantrags rechtlich nicht zu beanstanden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 3 StR 401/10, NStZ-RR 2011, 116, 117; Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 3 StR 374/06, NStZ 2007, 349, 350; Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 62; weitere Nachweise bei Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 356).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 3 Ws 1142/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9549
OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 3 Ws 1142/10 (https://dejure.org/2010,9549)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.12.2010 - 3 Ws 1142/10 (https://dejure.org/2010,9549)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 3 Ws 1142/10 (https://dejure.org/2010,9549)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung wegen Fristversäumnis infolge der Postlaufzeit (Einschreiben)

  • rechtsportal.de

    StPO § 44; StPO § 45; PUDLV § 2 Nr. 3
    Wiedereinsetzung wegen Fristversäumnis infolge der Postlaufzeit [Einschreiben]

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 116
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.04.1999 - IX ZB 57/98

    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei rechtzeitiger Aufgabe einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 3 Ws 1142/10
    Die genannte Rechtsprechung der OLG Hamm und des BGH (vgl. auch NJW 1999, 2118; GA 1994, 75; BGHR StPO § 44 S. 1 Verhinderung 4), die - wie dargestellt - nur normale Postsendungen bzw. Einwurf-Einschreiben betrifft, steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 14.09.1993 - 5 StR 567/93

    Auslegung eines Antrags auf Entscheidung des Revisionsgerichts als Antrag auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 3 Ws 1142/10
    Die genannte Rechtsprechung der OLG Hamm und des BGH (vgl. auch NJW 1999, 2118; GA 1994, 75; BGHR StPO § 44 S. 1 Verhinderung 4), die - wie dargestellt - nur normale Postsendungen bzw. Einwurf-Einschreiben betrifft, steht dem nicht entgegen.
  • OLG Hamm, 19.04.2010 - 3 Ws 179/10

    Wiedereinsetzung; Postlaufzeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 3 Ws 1142/10
    Es kann dahinstehen, ob der Absender einer normalen Postsendung bzw. eines Einwurf -Einschreibens darauf vertrauen kann, dass diese einen Tag nach Aufgabe bei der Post beim Empfangsgericht eingeht (so OLG Hamm; NJW 2009, 2230 und Beschl. v. 19.04.2010 - II - 3 Ws 179-180/10 -juris = BeckRS 2010, 15025; wohl auch - für normale Postsendungen - BGH, NJW-RR 2004, 1217) oder ob er nach Maßgabe des § 270 S. 2 ZPO (OLG Stuttgart; NStZ-RR 2010, 15) bzw. § 2 Nr. 3 PUDVL (OLG Stuttgart aaO; BVerfG [Kammer], NStZ 2004, 215 [216]; NStZ-RR 2005, 176 - für normale Postsendungen) mit einer normalen Postlauffrist von zwei Beförderungstagen rechnen muss.
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 3 Ws 1142/10
    Es kann dahinstehen, ob der Absender einer normalen Postsendung bzw. eines Einwurf -Einschreibens darauf vertrauen kann, dass diese einen Tag nach Aufgabe bei der Post beim Empfangsgericht eingeht (so OLG Hamm; NJW 2009, 2230 und Beschl. v. 19.04.2010 - II - 3 Ws 179-180/10 -juris = BeckRS 2010, 15025; wohl auch - für normale Postsendungen - BGH, NJW-RR 2004, 1217) oder ob er nach Maßgabe des § 270 S. 2 ZPO (OLG Stuttgart; NStZ-RR 2010, 15) bzw. § 2 Nr. 3 PUDVL (OLG Stuttgart aaO; BVerfG [Kammer], NStZ 2004, 215 [216]; NStZ-RR 2005, 176 - für normale Postsendungen) mit einer normalen Postlauffrist von zwei Beförderungstagen rechnen muss.
  • OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ws 37/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 3 Ws 1142/10
    Es kann dahinstehen, ob der Absender einer normalen Postsendung bzw. eines Einwurf -Einschreibens darauf vertrauen kann, dass diese einen Tag nach Aufgabe bei der Post beim Empfangsgericht eingeht (so OLG Hamm; NJW 2009, 2230 und Beschl. v. 19.04.2010 - II - 3 Ws 179-180/10 -juris = BeckRS 2010, 15025; wohl auch - für normale Postsendungen - BGH, NJW-RR 2004, 1217) oder ob er nach Maßgabe des § 270 S. 2 ZPO (OLG Stuttgart; NStZ-RR 2010, 15) bzw. § 2 Nr. 3 PUDVL (OLG Stuttgart aaO; BVerfG [Kammer], NStZ 2004, 215 [216]; NStZ-RR 2005, 176 - für normale Postsendungen) mit einer normalen Postlauffrist von zwei Beförderungstagen rechnen muss.
  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags gem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 3 Ws 1142/10
    Es kann dahinstehen, ob der Absender einer normalen Postsendung bzw. eines Einwurf -Einschreibens darauf vertrauen kann, dass diese einen Tag nach Aufgabe bei der Post beim Empfangsgericht eingeht (so OLG Hamm; NJW 2009, 2230 und Beschl. v. 19.04.2010 - II - 3 Ws 179-180/10 -juris = BeckRS 2010, 15025; wohl auch - für normale Postsendungen - BGH, NJW-RR 2004, 1217) oder ob er nach Maßgabe des § 270 S. 2 ZPO (OLG Stuttgart; NStZ-RR 2010, 15) bzw. § 2 Nr. 3 PUDVL (OLG Stuttgart aaO; BVerfG [Kammer], NStZ 2004, 215 [216]; NStZ-RR 2005, 176 - für normale Postsendungen) mit einer normalen Postlauffrist von zwei Beförderungstagen rechnen muss.
  • OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 1 Ss 1215/09

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Rechtsmittelfrist wegen unzutreffend

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 3 Ws 1142/10
    Es kann dahinstehen, ob der Absender einer normalen Postsendung bzw. eines Einwurf -Einschreibens darauf vertrauen kann, dass diese einen Tag nach Aufgabe bei der Post beim Empfangsgericht eingeht (so OLG Hamm; NJW 2009, 2230 und Beschl. v. 19.04.2010 - II - 3 Ws 179-180/10 -juris = BeckRS 2010, 15025; wohl auch - für normale Postsendungen - BGH, NJW-RR 2004, 1217) oder ob er nach Maßgabe des § 270 S. 2 ZPO (OLG Stuttgart; NStZ-RR 2010, 15) bzw. § 2 Nr. 3 PUDVL (OLG Stuttgart aaO; BVerfG [Kammer], NStZ 2004, 215 [216]; NStZ-RR 2005, 176 - für normale Postsendungen) mit einer normalen Postlauffrist von zwei Beförderungstagen rechnen muss.
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04

    Darlegungsanforderungen für einen Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 3 Satz 1

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 3 Ws 1142/10
    Es kann dahinstehen, ob der Absender einer normalen Postsendung bzw. eines Einwurf -Einschreibens darauf vertrauen kann, dass diese einen Tag nach Aufgabe bei der Post beim Empfangsgericht eingeht (so OLG Hamm; NJW 2009, 2230 und Beschl. v. 19.04.2010 - II - 3 Ws 179-180/10 -juris = BeckRS 2010, 15025; wohl auch - für normale Postsendungen - BGH, NJW-RR 2004, 1217) oder ob er nach Maßgabe des § 270 S. 2 ZPO (OLG Stuttgart; NStZ-RR 2010, 15) bzw. § 2 Nr. 3 PUDVL (OLG Stuttgart aaO; BVerfG [Kammer], NStZ 2004, 215 [216]; NStZ-RR 2005, 176 - für normale Postsendungen) mit einer normalen Postlauffrist von zwei Beförderungstagen rechnen muss.
  • KG, 02.12.1998 - 5 Ws 591/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 3 Ws 1142/10
    Der Senat hat deshalb bereits mit Beschluss vom 02.12.2007 (3 Ws 1202/07) im Anschluss an das Kammergericht (Beschl. v. 02.12.1998 - 5 Ws 591/98; 30.08.2000 - 3 Ws 397/00 - jew. juris und NStZ-RR 2006, 142) ausgesprochen, dass ein Rechtsmittelführer nicht darauf vertrauen kann, dass seine Rechtsmittel bereits am Tag nach seiner Aufgabe beim Empfangsgericht eingehen werde.
  • KG, 30.08.2000 - 3 Ws 397/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2010 - 3 Ws 1142/10
    Der Senat hat deshalb bereits mit Beschluss vom 02.12.2007 (3 Ws 1202/07) im Anschluss an das Kammergericht (Beschl. v. 02.12.1998 - 5 Ws 591/98; 30.08.2000 - 3 Ws 397/00 - jew. juris und NStZ-RR 2006, 142) ausgesprochen, dass ein Rechtsmittelführer nicht darauf vertrauen kann, dass seine Rechtsmittel bereits am Tag nach seiner Aufgabe beim Empfangsgericht eingehen werde.
  • OLG Hamm, 16.10.2014 - 3 Ws 357/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Aufgabe eines Einschreibens einen Tag

    Da die Deutsche Post gegenwärtig ausdrücklich weder für Einschreiben noch für Einschreiben mit Rückschein eine von einfachen Postsendungen abweichende Postlaufzeit benennt, besteht keine Rechtfertigung zu einer abweichenden Beurteilung der Postlaufzeit bei diesen Übersendungsarten, etwa aufgrund von besonderen Kontrollen, denen eine solche Sendung unterliege (gegen OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Dezember 2010, 32 Ws 1142/10, NStZ-RR 2011, 116 sowie KG, Beschluss vom 10. Mai 2005, 3 Ws 186, NStZ-RR 2006, 142).

    Nachdem - wie ausgeführt - die Deutsche Post zumindest gegenwärtig ausdrücklich weder für Einschreiben noch für Einschreiben mit Rückschein eine andere Quote benennt, besteht keine Rechtfertigung zu einer abweichenden Beurteilung bei diesen Übersendungsarten aufgrund von besonderen Kontrollen, denen eine solche Sendung unterliege (so noch OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Dezember 2010, 3 Ws 1142/10, NStZ-RR 2011, 116 sowie KG, Beschluss vom 10. Mai 2005, 3 Ws 186/05, NStZ-RR 2006, 142).

  • BGH, 20.03.2018 - AnwZ (Brfg) 8/17

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Es kann dahin gestellt bleiben, ob der Klägerin - wie von ihr rechtzeitig innerhalb der Frist gemäß § 112e Satz 2 BRAO, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 60 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 VwGO beantragt - wegen der vorgenannten Versäumung einer rechtzeitigen Einreichung des Prozesskostenhilfeantrags Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 112e Satz 2 BRAO, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 60 Abs. 1 VwGO) gewährt werden kann, weil sie unter Zugrundelegung ihres oben genannten Wiedereinsetzungsvorbringens auf einen Zugang ihres Einwurfeinschreibens bereits am nächsten Werktag trotz des Umstands hätte vertrauen dürfen, dass die Einlieferung hier an einem Samstag erfolgt ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. September 1988 - 6 C 1/88, juris Rn. 12 mwN; LAG Köln, Urteil vom 8. November 2011 - 11 Sa 1410/09, juris Rn. 16 [jeweils für vergleichbare Fallgestaltungen bejahend]; vgl. auch OLG Oldenburg, NStZ-RR 2014, 113, und ZfS 2011, 471 [jeweils zum normalen Einschreiben]; OLG Hamm, NJW 2009, 2230, 2231; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 3 Ws 956/15, juris Rn. 3 mwN und Leitsatz [jeweils zum Einwurfeinschreiben]; OLG Hamm, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 3 Ws 357/14, juris Rn. 8 ff. [zum Einschreiben mit Rückschein]; vgl. ferner Hessisches LSG, Urteil vom 31. August 1978 - L 6 An 641/77, juris Rn. 26; aA KG Berlin, Beschluss vom 30. August 2000 - 3 Ws 397/00, juris Rn. 4 mwN, und NStZ-RR 2006, 142 mwN; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juli 2017 - 4 PA 205/17, juris Rn. 3 f. [jeweils zum normalen Einschreiben]; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2010, 15 f. [zum Einwurfeinschreiben, unter Heranziehung des § 270 Satz 2 ZPO]; OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2011, 116 mwN [für das normale Einschreiben verneinend, für das Einwurfeinschreiben offenlassend]; OVG Münster, NJW 1996, 2809 [zum Einschreiben mit Rückschein]).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2020 - L 11 VG 7/20

    Corona-Pandemie kein Wiedereinsetzungsgrund

    Offen bleiben kann daher, ob daneben der Kläger auch deshalb nicht mit einem Eingang des Briefes am Folgetag rechnen konnte, weil er ihn per Einschreiben versendet hat (für eine Behandlung des Einschreibens wie einen "normalen" Brief Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Juli 2012 - L 19 AS 1725/11 NZB - aA Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 3 Ws 1142/10 - beide bei juris).
  • OLG Oldenburg, 16.09.2013 - 1 Ws 547/13

    Vertrauen eines Rechtsmittelführers auf Einhalten der normalen Postlaufzeit

    Geht die Post demnach selbst von dem Regelfall einer Zustellung einen Tag nach Einlieferung aus, dann sprechen keine ausreichend konkreten Anhaltspunkte für die in der Rechtsprechung verbreitete Gegenmeinung, wonach bei einem Einschreiben von einer längeren Laufzeit, nämlich 2 Tagen, auszugehen sei (so etwa OLG Frankfurt, 3 Ws 1142/10, Rn. 4, bei juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - 12 E 1340/11

    Geltung des Vertretungszwangs für Beschwerden gegen eine Rechtswegverweisung

    vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 3 Ws 1142/10 -, NStZ-RR 2011, 116, juris.
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