Weitere Entscheidungen unten: BGH, 16.12.2010 | OLG Nürnberg, 01.12.2010

Rechtsprechung
   BGH, 09.12.2010 - 5 StR 485/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9475
BGH, 09.12.2010 - 5 StR 485/10 (https://dejure.org/2010,9475)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2010 - 5 StR 485/10 (https://dejure.org/2010,9475)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - 5 StR 485/10 (https://dejure.org/2010,9475)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 338 Nr. 7 StPO
    Urteilsabsetzungsfrist (Überschreiten; hinreichende Rechtfertigung; gesundheitliche Probleme; Verantwortung des Vorsitzenden; Verantwortung der Berufsrichter)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 275 Abs 1 StPO, § 338 Nr 7 StPO
    Absoluter Revisionsgrund in Strafsachen: Nichteinhaltung der Urteilsabsetzungsfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 275 Abs 1 StPO, § 338 Nr 7 StPO
    Absoluter Revisionsgrund in Strafsachen: Nichteinhaltung der Urteilsabsetzungsfrist

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung aller berufsrichterlichen Mitglieder des Spruchkörpers in einem Strafprozess für eine Einhaltung der Frist gemäß § 275 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO)

  • rewis.io

    Absoluter Revisionsgrund in Strafsachen: Nichteinhaltung der Urteilsabsetzungsfrist

  • ra.de
  • rewis.io

    Absoluter Revisionsgrund in Strafsachen: Nichteinhaltung der Urteilsabsetzungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 275 Abs. 1 S. 2
    Verpflichtung aller berufsrichterlichen Mitglieder des Spruchkörpers in einem Strafprozess für eine Einhaltung der Frist gemäß § 275 Abs. 1 Strafprozessordnung ( StPO )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 118
  • StV 2011, 211
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.09.1982 - 1 StR 249/82

    Urteilsniederschrift - Vorliegen eines versuchten Raubes - Urteilsgründe -

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - 5 StR 485/10
    Im Übrigen hätten auch andere Dienstgeschäfte des Berichterstatters, etwa auch die Teilnahme an einer Hauptverhandlung, zur rechtzeitigen Abfassung des Urteils zurücktreten müssen (vgl. BGH NStZ 1982, 519).
  • BGH, 05.03.1997 - 3 StR 18/97

    Verwerfung einer Revision

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - 5 StR 485/10
    "Die verspätete Absetzung des Urteils beruht maßgeblich auf einem Irrtum über die Dauer der Hauptverhandlung; dies kann eine Überschreitung der Frist nicht rechtfertigen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 204-205; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 207).
  • BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung -

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - 5 StR 485/10
    Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn nach den Geschäftsverhältnissen des Spruchkörpers und der Belastung seiner Mitglieder diesen das nicht möglich und zumutbar ist (vgl. BGHSt 26, 247, 249).
  • BGH, 09.08.1988 - 5 StR 295/88

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Nichteinhaltung des einem

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - 5 StR 485/10
    Spätestens zu dem Zeitpunkt, als der Vorsitzende einen Unfall an der Hand erlitt, musste er dafür sorgen, dass die rechtzeitige Abfassung der Urteilsgründe gesichert ist (vgl. Senat in BGHR StPO § 338 Nr. 7 Fristüberschreitung 1; BGH StV 1982, 105; NStZ 1982, 80).
  • BGH, 04.11.1981 - 2 StR 318/81

    Voraussetzungen des rechtzeitigen Bringens eines Urteils zu den Akten -

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - 5 StR 485/10
    Spätestens zu dem Zeitpunkt, als der Vorsitzende einen Unfall an der Hand erlitt, musste er dafür sorgen, dass die rechtzeitige Abfassung der Urteilsgründe gesichert ist (vgl. Senat in BGHR StPO § 338 Nr. 7 Fristüberschreitung 1; BGH StV 1982, 105; NStZ 1982, 80).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2010 - 4 StR 508/10   

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https://dejure.org/2010,10619
BGH, 16.12.2010 - 4 StR 508/10 (https://dejure.org/2010,10619)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2010 - 4 StR 508/10 (https://dejure.org/2010,10619)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10 (https://dejure.org/2010,10619)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 22 StGB, § 23 StGB, § 242 StGB
    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen - versuchten - Diebstahls: Behandlung unwahren Entlastungsvorbringens und teilweisen Schweigens als Belastungsindizien

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 22 StGB, § 23 StGB, § 242 StGB
    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen - versuchten - Diebstahls: Behandlung unwahren Entlastungsvorbringens und teilweisen Schweigens als Belastungsindizien

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Berücksichtigung des teilweisen Schweigens eines Beschuldigten bei der Beweiswürdigung zu seinem Nachteil

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen - versuchten - Diebstahls: Behandlung unwahren Entlastungsvorbringens und teilweisen Schweigens als Belastungsindizien

  • ra.de
  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen - versuchten - Diebstahls: Behandlung unwahren Entlastungsvorbringens und teilweisen Schweigens als Belastungsindizien

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Berücksichtigung des teilweisen Schweigens eines Beschuldigten bei der Beweiswürdigung zu seinem Nachteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 118
  • StV 2011, 269
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 370/01

    Teilschweigen des Angeklagten (Begrenzung der möglichen nachteiligen Schlüsse);

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - 4 StR 508/10
    Selbst wenn vorliegend ein grundsätzlich einer Würdigung zugängliches teilweises Schweigen gegeben wäre, dürften daraus für den Angeklagten nachteilige Schlüsse nur dann gezogen werden, wenn nach den Umständen Angaben zu diesem Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Ursachen des Verschweigens ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht ersichtlich lediglich fragmentarischer Natur sind (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 370/01, NJW 2002, 2260).
  • BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95

    Beweiswürdigung eines misslungenen oder gar nicht erst erbrachten Alibibeweises

    Auszug aus BGH, 16.12.2010 - 4 StR 508/10
    Soll eine Lüge als Belastungsindiz dienen, setzt dies vielmehr voraus, dass mit rechtsfehlerfreier Begründung dargetan wird, warum im zu entscheidenden Fall eine andere Erklärung nicht in Betracht kommt oder - wiewohl denkbar - nach den Umständen so fernliegt, dass sie ausscheidet (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1995 - 2 StR 137/95, BGHSt 41, 153, 155 f.).
  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 364/18

    Verbotsirrtum (Unvermeidbarkeit bei Einholung von Rechtsrat: Anforderungen an die

    Das Widerlegen der Einlassung eines Angeklagten hat nur einen begrenzten Beweiswert, weil auch ein unschuldiger Angeklagter durch eine Lüge sich besser zu verteidigen glauben kann (BGH, Urteil vom 5. Juli 1995 - 2 StR 137/95, BGHSt 41, 153, 156; Beschlüsse vom 18. Mai 2017 - 2 StR 473/16 Rn. 10; vom 30. September 2015 - 1 StR 445/15 Rn. 15; vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10 Rn. 3 und vom 17. Mai 2000 - 3 StR 161/00 Rn. 8).
  • OLG Stuttgart, 08.10.2019 - 2 RVs 36 Ss 469/19

    Erwerb von Betäubungsmitteln, Darknet, Urteilsfeststellungen

    Selbst wenn im Aussageverhalten des Angeklagten ein der Würdigung zugängliches teilweises Schweigen gesehen werden könnte, dürften zu seinem Nachteil Schlüsse hieraus nur dann gezogen werden, wenn nach den Umständen Angaben zu diesem Punkt zu erwarten gewesen wären und andere mögliche Ursachen des Schweigens ausgeschlossen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118), was vorliegend nicht der Fall ist.
  • BGH, 21.12.2021 - 3 StR 380/21

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Einlassung des Angeklagten

    Allerdings dürfen aus einem Teilschweigen im Rahmen einer Einlassung zu einem bestimmten, einheitlichen Geschehen nur dann nachteilige Schlüsse für den Angeklagten gezogen werden, wenn nach den Umständen Angaben zu dem verschwiegenen Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Ursachen des Verschweigens ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht ersichtlich lediglich fragmentarischer Natur sind, es sei denn, der Angeklagte hat zu dem betreffenden Teilaspekt auch auf konkrete Nachfrage hin keine Antwort gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15, NStZ 2015, 601; vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118; Urteile vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04, NStZ-RR 2005, 147, 148; vom 18. April 2002 - 3 StR 370/01, NJW 2002, 2260; vom 26. Oktober 1983 - 3 StR 251/83, BGHSt 32, 140, 145; vom 3. Dezember 1965 - 4 StR 573/65, BGHSt 20, 298, 300; MüKoStPO/Miebach, § 261 Rn. 194 f.; KKStPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 163; Meyer-Goßner/Schmitt, 64. Aufl., § 261 Rn. 17 mwN; kritisch Schneider, NStZ 2017, 73, 75 ff.).
  • LG Köln, 07.07.2017 - 113 KLs 3/15

    Schuldspruch wegen Vergewaltigung, des schweren Menschenhandels zum Zweck der

    Da der Angeklagte eine ersichtlich nicht nur fragmentarische Einlassung zum Tatvorwurf abgeben hat und zu diesem Punkt explizit befragt worden ist, darf die Kammer sein insoweit erfolgtes Schweigen, für das eine andere Erklärung auszuschließen ist, zum Nachteil des Angeklagten werten (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 16.12.2010 - 4 StR 508/10; zitiert nach beck-online ).
  • BGH, 22.09.2015 - 4 StR 359/15

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: Voraussetzungen, Betrachtung nach

    Die nur fragmentarischen Angaben des Angeklagten noch am Tatort gegenüber der Zeugin PK'in H., er sei gefahren, bulgarischer Staatsangehöriger und die Nebenklägerin sei eine Bekannte von ihm, begründen kein der Verwertung zugängliches Teilschweigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15 und vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, Rn. 17 mwN).
  • BGH, 16.04.2015 - 2 StR 48/15

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kriterien für die Festlegung der

    Dies gilt aber nur dann, wenn nach den Umständen Angaben zu diesem Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Ursachen des Verschweigens ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht ersichtlich lediglich fragmentarischer Natur sind (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118 mwN).
  • LG Köln, 27.05.2020 - 119 KLs 7/19
    Da der Angeklagte eine ersichtlich nicht nur fragmentarische Einlassung zum Tatvorwurf abgeben hat und zu diesem Punkt explizit befragt worden ist, darf die Kammer sein insoweit erfolgtes Schweigen, für das eine andere Erklärung auszuschließen ist, zum Nachteil des Angeklagten werten (vgl. BGH, Beschl. v. 16.12.2010 - 4 StR 508/10).
  • BGH, 30.09.2015 - 1 StR 445/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Indizwirkung wahrheitswidrigen

    Soll eine Lüge als Belastungsindiz dienen, setzt dies vielmehr voraus, dass mit rechtsfehlerfreier Begründung dargetan wird, warum im zu entscheidenden Fall eine andere Erklärung nicht in Betracht kommt oder - wiewohl denkbar - nach den Umständen so fernliegt, dass sie ausscheidet (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1995 - 2 StR 137/95, BGHSt 41, 153, 155 f.; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118; Sander in Löwe/ Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 74).
  • BGH, 16.04.2015 - 2 StR 518/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Bewertung des partiellen Schweigens des

    Macht ein Angeklagter zu einem bestimmten Punkt eines einheitlichen Geschehens keine Angaben, dürfen daraus für ihn nachteilige Schlüsse nur gezogen werden, wenn nach den Umständen Äußerungen zu diesem Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Ursachen des Verschweigens ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht ersichtlich fragmentarischer Natur sind (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 370/01, NStZ 2003, 45; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118).
  • BayObLG, 12.07.2021 - 202 StRR 76/21

    Besondere Anforderungen an Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

    Soll eine Lüge als Belastungsindiz dienen, setzt dies voraus, dass mit rechtsfehlerfreier Begründung dargetan wird, warum eine andere Erklärung nicht in Betracht kommt oder nach den Umständen so fern liegt, dass sie ausscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 30.09.2015 - 1 StR 445/15 = NJW 2016, 262 = StraFo 2016, 26 = NStZ-RR 2016, 55; 17.05.2000 - 3 StR 161/00 = NStZ 2000, 549 = StV 2001, 439; 16.12.2010 - 4 StR 508/10 = NStZ-RR 2011, 118 = StV 2011, 269).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

  • BGH, 28.04.2022 - 5 StR 511/21

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil;

  • BGH, 18.05.2017 - 2 StR 473/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit; Darstellung

  • VG Köln, 20.05.2011 - 18 K 106/11

    Ausschluss einer Fahrtenbuchauflage aufgrund einer verspäteten Anhörung bei

  • OLG Stuttgart, 08.10.2019 - 2 Rv 36 Ss 469/19

    Erwerb von Betäubungsmitteln bei Versand an eine Postfachadresse

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 01.12.2010 - 1 St OLG Ss 234/10, 1 St OLG Ss 234/2010   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20765
OLG Nürnberg, 01.12.2010 - 1 St OLG Ss 234/10, 1 St OLG Ss 234/2010 (https://dejure.org/2010,20765)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.12.2010 - 1 St OLG Ss 234/10, 1 St OLG Ss 234/2010 (https://dejure.org/2010,20765)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 267 Abs. 1, 261 StPO
    Glaubwürdigkeitsgutachten; Abweichung im Urteil; Erfordernis einer detaillierten und nachvollziehbaren Auseinandersetzung mit dem Gutachten

  • openjur.de

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen: Anforderungen an die Beweiswürdigung bei "Aussage-gegen-Aussage-Konstellation und Abweichung von einem Sachverständigengutachten zur Glaubwürdigkeit des Opfers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiswürdigung in "Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen"; Anforderungen an die Urteilsgründe bei Abweichen vom Ergebnis eines Sachverständigengutachtens

  • rechtsportal.de

    StPO § 261; StPO § 267 Abs. 1
    Beweiswürdigung in "Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen"; Anforderungen an die Urteilsgründe bei Abweichen vom Ergebnis eines Sachverständigengutachtens

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 118 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.06.2000 - 5 StR 173/00

    Vergewaltigung; (Rechtsfehlerhafte) Beweiswürdigung bei Freispruch

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2010 - 1 St OLG Ss 234/10
    Dem Urteil des Landgerichts N-F lag eine sogenannte "Aussagegegen-Aussage-Konstellation" zugrunde, bei der nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 2000, 550; BGH StraFo 2009, 71; BGH StV 1995, 115; BGH StV 1996, 249; und Darstellungen in: Maier NStZ 2005, 246; Deckers StraFo 2010, 372; Schmandt StraFo 2010, 446) besondere Anforderungen an Tatsachenfeststellung und (Darstellung der) Beweiswürdigung zu stellen sind.

    Erholt das Gericht ein Glaubwürdigkeitsgutachten und zeigt dadurch, dass es der besonderen Sachkunde eines Sachverständigen bedurfte, und weicht vom Ergebnis des Sachverständigen ab, so bedarf es der Darlegung der Ausführungen des Sachverständigen im Einzelnen und insbesondere eine Stellungnahme zu den Gesichtspunkten, auf welche der Tatrichter seine abweichende Auffassung stützen will (vgl. BGH NStZ 2000, 550).

  • BGH, 16.09.2008 - 3 StR 302/08

    Beweiswürdigung (Abweichen vom Gutachten eines Sachverständigen zur Frage der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2010 - 1 St OLG Ss 234/10
    Dem Urteil des Landgerichts N-F lag eine sogenannte "Aussagegegen-Aussage-Konstellation" zugrunde, bei der nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 2000, 550; BGH StraFo 2009, 71; BGH StV 1995, 115; BGH StV 1996, 249; und Darstellungen in: Maier NStZ 2005, 246; Deckers StraFo 2010, 372; Schmandt StraFo 2010, 446) besondere Anforderungen an Tatsachenfeststellung und (Darstellung der) Beweiswürdigung zu stellen sind.

    Auch in derartigen Fällen ist zwar eine Verurteilung möglich, jedoch ist die Entscheidung des Gerichts tragfähig und nachvollziehbar zu begründen, um zu belegen, dass das Gericht mit Recht ausreichendes Fachwissen für sich in Anspruch nimmt, nachdem es zuvor glaubte, sachverständiger Beratung zu bedürfen (vgl. BGH StraFo 2009, 71 m. w. N.).

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2010 - 1 St OLG Ss 234/10
    Grundsätzlich ist es auch in diesen Fällen möglich, im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 261 StPO eine Verurteilung auf die Aussage des/der einen Belastungszeugen/-in zu stützen, auch wenn diesem/dieser nicht von vorneherein etwa wegen der Strafbewehrung einer Falschaussage (§§ 153 f StGB) höheres Gewicht zukommt, als den Angaben des Angeklagten (vgl. BGHSt 44, 153; Deckers StraFo 2010, 372, 376).
  • BGH, 05.12.1995 - 1 StR 580/95

    Beweiswürdigung - Aussage gegen Aussage - Beweismöglichkeiten -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2010 - 1 St OLG Ss 234/10
    Dem Urteil des Landgerichts N-F lag eine sogenannte "Aussagegegen-Aussage-Konstellation" zugrunde, bei der nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 2000, 550; BGH StraFo 2009, 71; BGH StV 1995, 115; BGH StV 1996, 249; und Darstellungen in: Maier NStZ 2005, 246; Deckers StraFo 2010, 372; Schmandt StraFo 2010, 446) besondere Anforderungen an Tatsachenfeststellung und (Darstellung der) Beweiswürdigung zu stellen sind.
  • BGH, 18.11.1994 - 2 StR 458/94

    Zeugenvernehmung - Kind - Glaubwürdigkeitsgutachten - Widersprüchlichkeit -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2010 - 1 St OLG Ss 234/10
    Dem Urteil des Landgerichts N-F lag eine sogenannte "Aussagegegen-Aussage-Konstellation" zugrunde, bei der nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 2000, 550; BGH StraFo 2009, 71; BGH StV 1995, 115; BGH StV 1996, 249; und Darstellungen in: Maier NStZ 2005, 246; Deckers StraFo 2010, 372; Schmandt StraFo 2010, 446) besondere Anforderungen an Tatsachenfeststellung und (Darstellung der) Beweiswürdigung zu stellen sind.
  • VG Meiningen, 29.09.2022 - 6 D 459/20

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen sexuellen Missbrauchs

    Gleiches muss in Konstellationen gelten, in denen der Sachverständige eine Glaubwürdigkeit nicht aus Gutachtersicht bejahen konnte, andererseits aber auch die Unglaubwürdigkeit nicht positiv bestätigt (OLG Nürnberg, B v. 01.12.2010 - 1 St OLG Ss 234/10 -, juris, Rdnr. 8).
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