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   OLG Celle, 20.12.2010 - 1 Ws 611/10   

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https://dejure.org/2010,12039
OLG Celle, 20.12.2010 - 1 Ws 611/10 (https://dejure.org/2010,12039)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.12.2010 - 1 Ws 611/10 (https://dejure.org/2010,12039)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - 1 Ws 611/10 (https://dejure.org/2010,12039)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Strafvollstreckung: Nachträgliche Verkürzung der Bewährungszeit und Straferlass bei vollständiger Verbüßung der Freiheitsstrafe in Sicherungshaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 453c StPO; § 56a Abs. 2 S. 1 StGB; § 56f StGB; § 56g StGB
    Erledigung der laufenden Bewährung durch Vollzug der Sicherungshaft aufgrund einer Anrechnung zur vollständigen Verbüßung der Freiheitsstrafe; Erlass der Strafe bei nachträglicher Verkürzung der Bewährungszeit bis zum Entscheidungszeitpunkt i.R.d. ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erledigung der laufenden Bewährung durch Vollzug der Sicherungshaft aufgrund einer Anrechnung zur vollständigen Verbüßung der Freiheitsstrafe; Erlass der Strafe bei nachträglicher Verkürzung der Bewährungszeit bis zum Entscheidungszeitpunkt i.R.d. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 453c Abs. 2 S. 1
    Rechtsfolgen des Vollzugs von Sicherungshaft; Erledigung der laufenden Bewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 122
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der angeordneten Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2010 - 1 Ws 611/10
    Grundsätzlich ist in der Rechtsprechung geklärt, dass eine Strafaussetzung zur Bewährung in einem Urteil nicht in Betracht kommt, wenn die verhängte Strafe auf Grund von Anrechnung bereits als voll verbüßt anzusehen ist (vgl. BGHSt 31, 25).

    Dass dem Verurteilten mangels zu verbüßender Reststrafe ein Widerruf der Strafaussetzung nicht mehr droht (vgl. BGHSt 31, 25 (28)), ändert nichts an der staatlich ihm aufgegebenen Anordnung, bestimmte Weisungen erfüllen zu müssen.

    Denn ein Widerruf setzt voraus, dass im Zeitpunkt seines Erlasses ein noch zu verbüßender Strafrest vorhanden sein muss (vgl. BGHSt 31, 25 (28)).

  • OLG Köln, 10.06.1999 - 2 Ws 272/99
    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2010 - 1 Ws 611/10
    Unterbleibt diese Anfechtung indessen, lässt sich dieser Rechtsfehler gleichwohl nicht durch den Erlass der Strafe vor Ablauf der Bewährungszeit korrigieren (vgl. OLG Köln, NStZ 1999, 534).
  • BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01

    Auferlegung der notwendigen Auslagen des Nebenklägers (vom Zulassungsgrund

    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2010 - 1 Ws 611/10
    Geschieht die Anordnung einer Strafaussetzung gleichwohl, beschwert diese den Verurteilten und kann im Wege des Rechtsmittels angefochten werden (vgl. BGH NJW 2002, 1356; NJW 1961, 612).
  • OLG München, 28.11.1960 - 11 W 1311/60
    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2010 - 1 Ws 611/10
    Geschieht die Anordnung einer Strafaussetzung gleichwohl, beschwert diese den Verurteilten und kann im Wege des Rechtsmittels angefochten werden (vgl. BGH NJW 2002, 1356; NJW 1961, 612).
  • OLG Celle, 20.06.2019 - 2 Ws 154/19

    Kein Erfordernis der Einholung eines Prognosegutachtens für Anordnung der

    Dies ist zu bejahen, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. hierzu KK-StPO/Appl, 7. Auflage 2013, § 453 Rn. 13; OLG Celle NStZ-RR 2011, 122-123, juris Rn. 5; OLG Bamberg StV 2012, 737-740, juris Rn. 13).
  • KG, 20.12.2013 - 2 Ws 541/13

    Führungsaufsicht: Nachträgliche Änderung der Dauer der Unterstellung unter

    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; Senat, Beschlüsse vom 12. Januar 2012 - 2 Ws 11/12 -, 11. August 2011 - 2 Ws 290/11 -, 23. Februar 2011 - 2 Ws 42/11 -, 28. Oktober 2008 - 2 Ws 524/08 - und 1. September 2008 - 2 Ws 426/08 - ferner - jeweils zu Entscheidungen nach §§ 56a ff. StGB - OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2006, 327; OLG Celle NStZ-RR 2011, 122; OLG Jena NStZ 2006, 39; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 89; NStZ-RR 2004, 362; Appl in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 453 Rdnr. 13; Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl., § 453 Rdn. 12).
  • KG, 10.08.2018 - 5 Ws 126/18

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen einer Anordnung des Entfallens der Maßregel;

    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; KG, Beschlüsse vom 12. Januar 2012 - 2 Ws 11/12 -, 11. August 2011 - 2 Ws 290/11 -, 23. Februar 2011 - 2 Ws 42/11 -, 28. Oktober 2008 - 2 Ws 524/08 - und 1. September 2008 - 2 Ws 426/08 - ferner - jeweils zu Entscheidungen nach §§ 56a ff. StGB - OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2006, 327; OLG Celle NStZ-RR 2011, 122; OLG Jena NStZ 2006, 39; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 89; Appl in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 453 Rdnr. 13; Meyer-Goßner, StPO 61. Aufl., § 453 Rdn. 12).
  • KG, 22.01.2014 - 2 Ws 14/14

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit eines Aufenthaltsverbots

    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; Senat, Beschlüsse vom 12. Januar 2012 - 2 Ws 11/12 -, 11. August 2011 - 2 Ws 290/11 -, 23. Februar 2011 - 2 Ws 42/11 -, 28. Oktober 2008 - 2 Ws 524/08 - und 1. September 2008 - 2 Ws 426/08 - ferner - jeweils zu Entscheidungen nach §§ 56a ff. StGB - OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2006, 327; OLG Celle NStZ-RR 2011, 122; OLG Jena NStZ 2006, 39; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 89; Appl in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 453 Rdnr. 13; Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl., § 453 Rdn. 12).
  • KG, 18.12.2014 - 5 Ws 57/14

    Bedeutung der Anhörung des Sachverständigen für Anordnungen nach §§ 56a ff. StGB

    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2006, 327; OLG Celle NStZ-RR 2011, 122; OLG Jena NStZ 2006, 39; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 89; Appl in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 453 Rdn. 13; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl., § 453 Rdn. 12; ferner - jeweils zu Entscheidungen nach §§ 68a ff. StGB - OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; KG, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 Ws 14/14 - m.w.N.).
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