Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 17.05.2011

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 23.05.2011 - 1 Ss 81/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18656
OLG Oldenburg, 23.05.2011 - 1 Ss 81/11 (https://dejure.org/2011,18656)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.05.2011 - 1 Ss 81/11 (https://dejure.org/2011,18656)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. Mai 2011 - 1 Ss 81/11 (https://dejure.org/2011,18656)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Für die wahlweise Verurteilung wegen Diebstahls, Unterschlagung oder Hehlerei muss die Anklage das historische Geschehen sämtlicher Tatvarianten erfassen; Verfahrensvoraussetzung für eine Wahlfeststellung zwischen Diebstahl, Unterschlagung oder Hehlerei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Für die wahlweise Verurteilung wegen Diebstahls, Unterschlagung oder Hehlerei muss die Anklage das historische Geschehen sämtlicher Tatvarianten erfassen; Verfahrensvoraussetzung für eine Wahlfeststellung zwischen Diebstahl, Unterschlagung oder Hehlerei

  • strafrechtsiegen.de

    Anforderungen an die Anklageschrift bei beabsichtigter wahlfeststellender Verurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 200 Abs. 1 S. 1
    Verfahrensvoraussetzung für eine Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Unterschlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 282
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 27.04.1999 - 2 Ss 31/99

    Voraussetzungen einer wahlweisen Verurteilung wegen Diebstahls oder Hehlerei;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.05.2011 - 1 Ss 81/11
    OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 304.
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.05.2011 - 1 Ss 81/11
    Es handelt sich dabei vielmehr um prozessual selbständige Taten, wegen derer eine Verurteilung nur hätte ergehen können, wenn sie (gegebenenfalls durch Nachtragsanklage) angeklagt gewesen wären, vgl. OLG Celle NJW 1988, 1255.
  • OLG Oldenburg, 15.09.2011 - 1 Ss 156/11

    Strafverfahren: Wahlweise Verurteilung wegen Betruges oder Unterschlagung

    Es handelt sich deshalb bei der Unterschlagung um eine prozessual selbständige Tat, wegen der eine Verurteilung nur hätte ergehen können, wenn sie - gegebenenfalls im Wege der Nachtragsanklage - angeklagt gewesen wäre (vgl. Senatsentscheidung v. 23.05.2011, 1 Ss 81/11, bei juris).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 17.05.2011 - 1 Ws 227/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12580
OLG Oldenburg, 17.05.2011 - 1 Ws 227/11 (https://dejure.org/2011,12580)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.05.2011 - 1 Ws 227/11 (https://dejure.org/2011,12580)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 1 Ws 227/11 (https://dejure.org/2011,12580)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 310 Abs. 2 StPO
    Gegen die Aufhebung eines dinglichen Arrests ist die weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft nicht statthaft; Voraussetzungen für die Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Aufhebung eines dinglichen Arrestes

  • Wolters Kluwer

    Gegen die Aufhebung eines dinglichen Arrests ist die weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft nicht statthaft; Voraussetzungen für die Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Aufhebung eines dinglichen Arrestes

  • rechtsportal.de

    StPO § 310 Abs. 2; StPO § 310 Abs. 1 Nr. 3
    Unzulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die durch eine Beschwerdeentscheidung erfolgte Aufhebung eines dinglichen Arrestes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 282
  • StV 2011, 613
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 20.05.2008 - 2 Ws 155/08

    Statthaftes Rechtsmittel gegen die Anordnung des dinglichen Arrests oder eine

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.05.2011 - 1 Ws 227/11
    MeyerGoßner, 53. Auflage, § 310 Rn. 9. a.A.: OLG Celle, Beschluss vom 20.05.2008 ( 2 Ws 155/08 ), StV 2009, 120 ff. .
  • OLG München, 12.11.2007 - 2 Ws 942/07

    Weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung bei Anordnung eines dinglichen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.05.2011 - 1 Ws 227/11
    Dieser liegt nur vor, wenn durch die vorangegangene erste Beschwerdeentscheidung ein dinglicher Arrest überhaupt erstmals angeordnet oder ein bereits zuvor angeordneter dinglicher Arrest bestätigt wurde (so auch OLG München, Beschluss v. 12.11.2007 ( 2 Ws 942/07 ), NJW 2008, 389 ff.
  • KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.05.2011 - 1 Ws 227/11
    KG Berlin, Beschluss vom 16.04.2010 ( 1 Ws 171/09 ), NStZ 2011, 175 f.).
  • OLG Hamburg, 19.12.2011 - 2 Ws 123/11

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Straftatbestände im Zusammenhang mit der

    Dem gleichzustellen ist jedoch die Fallkonstellation einer durch Beschwerdeentscheidung aufrechterhaltenen (ursprünglichen) Arrestanordnung (HansOLG Hamburg in NStZ 2009, 232; KG in wistra 2010, 317; OLG München in wistra 2011, 400; OLG Oldenburg in StV 2011, 613; vgl. auch Senat in StV 2009, 122).
  • OLG Hamburg, 19.05.2015 - 2 Ws 75/15

    Strafverfahren: Weiteren Beschwerde gegen die ablehnende Beschwerdeentscheidung

    In Rechtsprechung und Literatur ist seit Einführung des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO durch das Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24. Oktober 2006 (BGBl. I, S. 2350, 2352) umstritten, ob diese neue Regelung nur gegen die Anordnung des dinglichen Arrestes die Möglichkeit einer weiteren Beschwerde eröffnet (so OLG München in NJW 2008, 389, 390, und Beschluss vom 6. Juli 2011, Az.: 1 Ws 545/11 - zitiert nach juris - OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 282; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg NJW 2008, 1830, 1831, nicht tragend; Meyer-Goßner /Schmitt § 310 Rn. 9; BeckOK-StPO/ Cirener § 310 Rn. 9; KMR- Plöd § 310 Rn. 8; Theile StV 2009, 161, 162; Pfordte StV 2008, 243, 244; sowie eine weitere Beschwerde der Strafverfolgungsbehörden generell ablehnend LR/ Matt § 310 Rn. 18ff, 21), oder ob eine weitere Beschwerde auch im Falle der Aufhebung oder - wie vorliegend - der Bestätigung der Ablehnung eines dinglichen Arrestes zulässig ist (so OLG Celle StV 2009, 120, 121; KG Berlin NStZ 2011, 175, 176; OLG Thüringen NStZ-RR 2011, 278; OLG Braunschweig, Beschluss vom 5. Mai 2014, Az.: 1 Ws 103/14 - zitiert nach juris -: jedenfalls dann, wenn ein zunächst angeordneter dinglicher Arrest im Beschwerdeverfahren aufgehoben wurde; KK-StPO/ Zabeck § 310 Rn. 13; HK- Rautenberg § 310 Rn. 9; SSW- Hoch § 310 Rn. 21, 22; SK- Frisch § 310 Rn. 30).
  • OLG Braunschweig, 05.05.2014 - 1 Ws 103/14

    Umdeutung einer Beschwerde in einen Antrag auf Aufhebung einer vor einem

    Dem Wortlaut des § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO lässt sich eine Einschränkung der Anfechtungsmöglichkeit der Staatsanwaltschaft nicht entnehmen (so auch OLG Celle, Beschluss vom 20.05.2008, 2 Ws 155/08, juris, Rn. 7; OLG Hamburg, Beschluss vom 27.11.2008, 2 Ws 197/08, juris, Rn. 6 f.; KG, Beschluss vom 16.04.2010, 1 Ws 171/09, juris, Rn. 7; OLG Jena, Beschluss vom 15.04.2011, 1 Ws 129/11, juris, Rn. 13; a. A. OLG München, Beschluss vom 12.11.2007, juris, Rn. 8; OLG Oldenburg, Beschluss vom 17.05.2011, 1 Ws 227/11, Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2017 - 4 Ws 146/16
    Vielmehr spricht der Vergleich mit den Ausnahmeregelungen in § 310 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StPO, in denen eine Anfechtungsmöglichkeit der Staatsanwaltschaft allgemein bejaht wird, dafür, diese auch im Fall der Nr. 3 zuzulassen (ablehnend: OLG München, Beschluss vom 12. November 2007 - 2 Ws 942/07 -, ; Beschluss vom 6. Juli 2011 - 1 Ws 545/11 -, ; OLG Hamburg, Beschluss vom 13. März 2008 - 3 Ws 32-35/08 -, ; OLG Oldenburg, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 1 Ws 227/11 -, ; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 310 Rn. 9; Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 310 Rn. 18 ff., 21; Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl., § 310 Rn. 16, 11).
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