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   BGH, 01.03.2011 - 3 StR 28/11   

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https://dejure.org/2011,9119
BGH, 01.03.2011 - 3 StR 28/11 (https://dejure.org/2011,9119)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2011 - 3 StR 28/11 (https://dejure.org/2011,9119)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2011 - 3 StR 28/11 (https://dejure.org/2011,9119)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 29a BtMG; § 46 StGB; § 267 StPO; § 27 StGB; Art. 6 EMRK
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall; Beihilfe); Strafzumessung (Tatrichter; Revisionsgericht; Art des Rauschgifts; keine Mengenrechtsprechung; polizeilich beobachtetes Betäubungsmittelgeschäft; Tatprovokation); Urteilsgründe (minder ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 29a Abs 2 BtMG, § 46 StGB, §§ 46 ff StGB
    Unerlaubter Betäubungsmittelhandel: Anwendung der allgemeinen Strafzumessungsgrundsätze

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Ausschluss eines minder schweren Falles der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bei Orientierung allein an Art und Menge der Betäubungsmittel

  • rewis.io

    Unerlaubter Betäubungsmittelhandel: Anwendung der allgemeinen Strafzumessungsgrundsätze

  • ra.de
  • rewis.io

    Unerlaubter Betäubungsmittelhandel: Anwendung der allgemeinen Strafzumessungsgrundsätze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Ausschluss eines minder schweren Falles der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bei Orientierung allein an Art und Menge der Betäubungsmittel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 284
  • StV 2011, 544
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.03.2002 - 3 StR 26/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (minder

    Auszug aus BGH, 01.03.2011 - 3 StR 28/11
    Danach ist auch bei Rauschgiftgeschäften die Strafe jedes von mehreren Tatbeteiligten vor allem nach dem Maß seiner individuellen Schuld zuzumessen; maßgeblich für die Bemessung der Strafe eines Gehilfen ist das im Gewicht seines Tatbeitrages zum Ausdruck kommende Maß seiner Schuld, wenn auch unter Berücksichtigung des ihm zu rechenbaren Umfangs und der Folgen der Haupttat (BGH, Beschluss vom 14. März 2002 - 3 StR 26/02).
  • BGH, 26.06.1991 - 3 StR 145/91

    Eingreifen des Revisionsgerichts bei der Strafhöhenbemessung

    Auszug aus BGH, 01.03.2011 - 3 StR 28/11
    Das Revisionsgericht kann daher - wie bei der Strafhöhenbemessung - nur eingreifen, wenn die durch das Tatgericht vorgenommene Beurteilung Rechtsfehler erkennen lässt, etwa weil die maßgeblichen Erwägungen rechtlich anerkannten Strafzumessungsgrundsätzen zuwider laufen, in sich widersprüchlich oder in dem Sinne lückenhaft sind, dass naheliegende, sich aufdrängende Gesichtspunkte nicht erkennbar bedacht sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 26. Juni 1991 - 3 StR 145/91, NStZ 1991, 529).
  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    Hinsichtlich der bestehenbleibenden Einzelstrafe im Fall II. B. 2 von einem Jahr und vier Monaten erhellt der Zusammenhang der Urteilsgründe hinreichend, dass das Oberlandesgericht die im Einzelnen aufgeführten Aspekte tatsächlich abgewogen hat (vgl. demgegenüber zu einem besonders gelagerten Einzelfall BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 28/11, NStZ-RR 2011, 284 f.).
  • BGH, 20.10.2021 - 1 StR 136/21

    Strafzumessung (besondere Begründungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen

    Eine reine "Mengenrechtsprechung" wäre mit diesen Grundsätzen nicht zu vereinbaren (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2019 - 3 StR 242/19 Rn. 6; Beschlüsse vom 9. Dezember 2012 - 2 StR 455/11, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 38 Rn. 5 und vom 1. März 2011 - 3 StR 28/11 Rn. 8; vgl. aber auch BGH, Beschlüsse vom 9. Juni 2011 - 3 StR 154/11 Rn. 5 und vom 25. Oktober 2016 - 5 StR 408/16).
  • OLG Braunschweig, 06.11.2023 - 1 ORs 40/23

    Strafzumessung, BtM-Verfahren, minder schweren Fall, Nemo-tenetur

    Das Revisionsgericht kann daher - wie bei der Strafhöhenbemessung - nur eingreifen, wenn die durch das Tatgericht vorgenommene Beurteilung Rechtsfehler erkennen lässt, etwa, weil die maßgeblichen Erwägungen rechtlich anerkannten Strafzumessungsgrundsätzen zuwiderlaufen, in sich widersprüchlich oder in einem Sinne lückenhaft sind, dass naheliegende, sich aufdrängende Gesichtspunkte nicht erkennbar bedacht sind (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 01.03.2011- 3 StR 28/11, NStZ-RR 2011, 284; Urteil vom 26.06.1991 - 3 StR 145/91, NStZ 1991, 529).
  • LG Kiel, 20.12.2018 - 8 Ks 6/18
    Die Annahme eines solchen minder schweren Falls kommt dann in Betracht, wenn sich die Tat aufgrund einer Gesamtbetrachtung aller Umstände, die für die Wertung von Tat und Täter bedeutsam sein können und bei der alle wesentlichen entlastenden und belastenden Faktoren, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen, gegeneinander abzuwägen sind, in einem solchen Grad vom Normalfall eines (hier:) Schleusens mit Todesfolge abhebt, dass die Anwendung des Regelstrafrahmens unangemessen wäre (vgl. BGH, NStZ-RR 2011, 284 f.).
  • BGH, 03.05.2011 - 5 StR 568/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall;

    Hinzu kommt eine Reihe gewichtiger für die Angeklagten sprechender Strafmilderungsgründe, so etwa die Geständnisse aller Angeklagten, die durch die Angeklagten B. und S. geleistete Aufklärungshilfe und beim Angeklagten Sc. das Bemühen darum, die vergleichsweise geringere Gefährlichkeit und die Art der Aufbewahrung des durch den Angeklagten B. besessenen Gegenstandes im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, die Unbestraftheit der Angeklagten Sc. und S. sowie die besondere Strafempfindlichkeit des Angeklagten Sc. (vgl. zum Ganzen zuletzt BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 28/11).
  • BGH, 25.02.2021 - 1 StR 20/21

    Strafzumessung (Annahme eines minderschweren Falls der Beihilfe zum Handeltreiben

    Die Strafzumessungserwägungen lassen nicht erkennen, ob sich die Strafkammer bewusst war, dass auch bei der Prüfung eines minder schweren Falles für die Einordnung der Schuld eines Gehilfen das Gewicht seiner Beihilfehandlung maßgeblich ist, wenn auch die Schwere der Haupttat mitzuberücksichtigen ist (vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - 1 StR 664/13 Rn. 6; vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15 Rn. 40; vom 11. Februar 2003 - 5 StR 402/02 Rn. 7; vom 19. März 2003 - 2 StR 530/02 Rn. 3; vom 1. März 2011 - 3 StR 28/11 Rn. 8; vom 14. März 2002 - 3 StR 26/02 Rn. 4 und vom 20. November 2001 - 4 StR 414/01 Rn. 3; jeweils mwN).
  • BGH, 30.07.2014 - 5 StR 275/14

    Rechtsfehlerhafte Verneinung eines minder schweren Falles beim schweren Raub;

    Auch bei der Anlegung des insoweit bestehenden begrenzten Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2011 - 3 StR 28/11, NStZ-RR 2011, 284 mwN, und vom 16. Oktober 2013 - 2 StR 312/13) begegnet die Wertung des Landgerichts, hier den Regelstrafrahmen des § 250 Abs. 1 StGB zugrunde zu legen, durchgreifenden Bedenken.
  • BGH, 09.02.2012 - 2 StR 455/11

    Strafzumessung beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bedeutung

    Eine reine "Mengenrechtsprechung" ist mit diesen Grundsätzen nicht zu vereinbaren (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 28/11, NStZ-RR 2011, 284 f.).
  • BGH, 06.08.2015 - 3 StR 239/15

    Wertungsfehlerhafte Strafzumessungserwägungen (identische Einzelfreiheitsstrafen

    In beiden Fällen hat sie - was grundsätzlich nicht zu beanstanden ist, prägen doch Art und Menge des Rauschgifts regelmäßig den Unrechtsgehalt der Tat wesentlich (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 28/11, NStZ-RR 2011, 284) - ausschlaggebend auf die Menge des Heroins abgestellt, die der Angeklagte im Auftrag des ehemaligen Mitangeklagten A. besaß und auslieferte.
  • BGH, 14.11.2019 - 3 StR 242/19

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (wesentliche Prägung des

    Eine reine "Mengenrechtsprechung' wäre mit diesen Grundsätzen nicht zu vereinbaren (BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 28/11, NStZ-RR 2011, 284 f.).
  • BGH, 09.06.2011 - 3 StR 154/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; physische Abhängigkeit;

  • LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18

    Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten

  • BGH, 23.01.2013 - 5 StR 633/12

    Verhältnis von Betäubungsmittelbesitz und mehreren Erwerbshandlungen;

  • BGH, 25.10.2016 - 5 StR 408/16

    Berücksichtigung von Art und Menge des Rauschgifts für den Unrechtsgehalt der Tat

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