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   OLG Celle, 18.05.2011 - 2 Ws 131/11   

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https://dejure.org/2011,9876
OLG Celle, 18.05.2011 - 2 Ws 131/11 (https://dejure.org/2011,9876)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.05.2011 - 2 Ws 131/11 (https://dejure.org/2011,9876)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 2 Ws 131/11 (https://dejure.org/2011,9876)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 247
  • NStZ-RR 2011, 377
  • AnwBl 2012, 17
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08

    Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Umfassendes

    Auszug aus OLG Celle, 18.05.2011 - 2 Ws 131/11
    Gemäß § 55 StPO kann ein Zeuge die Auskunft auf Fragen verweigern, bei deren wahrheitsgemäßer Beantwortung er bestimmte Tatsachen angeben müsste, die unmittelbar oder mittelbar einen Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit und damit die Aufnahme von Ermittlungen gegen ihn begründen würden (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30.10.2008, 4 Ws 104/08 - juris).
  • OLG Hamm, 28.10.2014 - 5 Ws 375/14

    Anordnung von Beugehaft gegen einen Zeugen, dem kein Auskunftsverweigerungsrecht

    Ob es diese tatsächlichen Anhaltspunkte gibt, hat nicht etwa der Zeuge selbst zu entscheiden, sondern dies unterliegt der tatsächlichen Beurteilung und rechtlichen Würdigung des Tatrichters, dem insoweit ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2011, 377; KG, NStZ-RR 2010, 16, 17).
  • KG, 07.05.2013 - 4 Ws 51/13

    Strafverfahren: Ordnungsgeldverhängung bei unberechtigter Zeugnisverweigerung

    Ob es für die von dem Zeugen geltend gemachte Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung solche tatsächlichen Anhaltspunkte gibt und er sich deshalb auf § 55 StPO berufen kann, hat nicht etwa der Zeuge selbst zu entscheiden, sondern dies unterliegt der tatsächlichen Beurteilung und rechtlichen Würdigung des Tatrichters (vgl. KG, Beschluss vom 7. März 2011 - 3 Ws 86, 87/11 - Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 55 Rn. 7), dem insoweit ein weiter Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. BVerfG wistra 2010, 299; OLG Celle NStZ-RR 2011, 377; Senat NStZ-RR 2010, 16, 17 m.w.N.).
  • BSG, 22.09.1966 - 2 RU 101/66

    Unfallversicherungsschutz - Berufsschüler - Klassenreise - Eigentümliche

    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. BSG 8, 48 ff. ; 12, 247, 250 ; SozR RVO § 542 aF Nr. 17, 33, 57; § 543 aF Nr. 47; Urteil vom 26.04.1962, 2 RU 148/59, Urteil vom 25.03.1964, BG 1964, 373) ist auf einer Dienstreise der Unfallversicherungsschutz nicht schon deshalb ohne weiteres gegeben, weil sich der Reisende in einer fremden Stadt aufhalten muß; vielmehr kommt es auch hierbei darauf an, ob seine Betätigung mit dem Beschäftigungsverhältnis rechtlich wesentlich zusammenhängt; wenngleich ein solcher Zusammenhang am Ort der auswärtigen Beschäftigung in der Regel eher anzunehmen ist als am Wohnoder Betriebsort, entfällt der Versicherungsschutz jedenfalls, wenn der Reisende sich rein persönlichen, von der Betriebstätigkeit nicht mehr beeinflußten Belangen widmet.
  • LG Duisburg, 20.12.2017 - 33 Qs 38/17

    Ordnungsmittelbeschluss, Aussageverweigerung, Begründung

    Denn weder dem Hauptverhandlungsprotokoll vom 04.09.2017, dem Ordnungsgeldbeschluss vom 04.09.2017 noch der Nichtabhilfeentscheidung vom 01.10.2017 lässt sich entnehmen, dass der Tatrichter sich bei seiner Entscheidung innerhalb des ihm nach den Umständen des Einzelfalls eröffneten weiten Beurteilungsspielraums hinsichtlich der Annahme eines Anfangsverdachts gehalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.04.2010, BeckRS 2010, 49081; BGH, Beschluss vom 06.08.2002, BeckRS 2002, 30276571; OLG Celle NStZ-RR 2011, 377) sowie den richtigen Entscheidungsmaßstab unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich garantierten Selbstbelastungsfreiheit zugrunde gelegt hat (vgl. Karlsruher Kommentar zur StPO/Senge, 7. Auflage 2013, § 55 Rn. 4; OLG Köln BeckRS 2013, 08021).
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