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   OLG Saarbrücken, 08.08.2011 - 1 Ws 89/11   

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https://dejure.org/2011,10348
OLG Saarbrücken, 08.08.2011 - 1 Ws 89/11 (https://dejure.org/2011,10348)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.08.2011 - 1 Ws 89/11 (https://dejure.org/2011,10348)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. August 2011 - 1 Ws 89/11 (https://dejure.org/2011,10348)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen einer Terminsgebühr gemäß Nr. 4102 VV RVG für die Teilnahme an einer im Zwischenverfahren erfolgten Erörterung gemäß § 202a StPO mit dem Ziel einer Verständigung im Strafverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4102; StPO § 202a
    Rechtsanwaltsvergütung; Besondere Terminsgebühr der Nr. 4102 VV- RVG; Analoge Anwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Das war es dann mit der analogen Anwendung der Nr. 4102 VV RVG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 391 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Offenburg, 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Terminsgebühr für die Teilnahme an der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.08.2011 - 1 Ws 89/11
    Auch eine analoge Anwendung der - hier allein in Betracht kommenden - Nr. 4102 Nr. 1 und 3 VV RVG , die richterliche Vernehmungen und Augenscheinseinnahmen (Nr. 1) bzw. die Teilnahme an Haftprüfungsterminen (Nr. 3) betroffen (so: AG Freiburg/Breisgau, Beschluss vom 21.12.2010 - 20 Cs 620 Js 8165/08, juris; vgl. auch LG Offenburg, NStZ-RR 2006, 358 für die Teilnahme des Pflichtverteidigers an einem Termin zur Exploration des Beschuldigten durch einen psychiatrischen Sachverständigen und LG Braunschweig, Beschluss vom 6.5.2011 - 7 Qs 83/11, juris für die Teilnahme des Verteidigers an einem von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Ortstermin), scheidet - wie die Kammer zutreffend ausgeführt, hat - aus.
  • KG, 30.12.2005 - 4 Ws 160/05

    Pflichtverteidigerkosten: Terminsgebühr für Vorbereitungsgespräch mit dem Gericht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.08.2011 - 1 Ws 89/11
    Nr. 4102 VV RVG ist eine Ausnahmeregelung, die abschließend auflistet, für welche Termine außerhalb der Hauptverhandlung der Verteidiger eine Gebühr beanspruchen kann (vgl. Gerold/Schmidt-Burhoff, RVG , 19. Aufl., VV 4102, 4103 Rdn. 5; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., VV 4102, 4103 Rdn. 1; KG, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - 4 Ws 160/05, juris).
  • BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.08.2011 - 1 Ws 89/11
    Angesichts dessen, dass der Gesetzgeber diese Möglichkeit explizit in den Blick genommen hat, und im Hinblick darauf, dass bei (Inkrafttreten des RVG am 1. Juli 2004 die Praxis der Verständigung im Strafverfahren jedenfalls seit der Entscheidung des BVerfG vom 27. Januar 1987 (NJW 1987, 2662 ) bereits mehrere Jahre allgemein bekannt war, der BGH, in den auf diese Entscheidung folgenden Jahren in einer Vielzahl von Entscheidungen zu einzelnen Aspekten der Verständigung Stellung genommen hat (vgl. die Nachweise in BGHSt 43, 195 und NJW 2004, 2536) und bereits zu dieser Zeit Gespräche zwischen den Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung keineswegs unüblich waren, kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass bei Einführung der Nr. 4102 VV RVG Erörterungstermine außerhalb der Hauptverhandlung, die: der Verständigung im Strafverfahren dienen, vom Gesetzgeber übersehen worden sind.
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.08.2011 - 1 Ws 89/11
    Angesichts dessen, dass der Gesetzgeber diese Möglichkeit explizit in den Blick genommen hat, und im Hinblick darauf, dass bei (Inkrafttreten des RVG am 1. Juli 2004 die Praxis der Verständigung im Strafverfahren jedenfalls seit der Entscheidung des BVerfG vom 27. Januar 1987 (NJW 1987, 2662 ) bereits mehrere Jahre allgemein bekannt war, der BGH, in den auf diese Entscheidung folgenden Jahren in einer Vielzahl von Entscheidungen zu einzelnen Aspekten der Verständigung Stellung genommen hat (vgl. die Nachweise in BGHSt 43, 195 und NJW 2004, 2536) und bereits zu dieser Zeit Gespräche zwischen den Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung keineswegs unüblich waren, kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass bei Einführung der Nr. 4102 VV RVG Erörterungstermine außerhalb der Hauptverhandlung, die: der Verständigung im Strafverfahren dienen, vom Gesetzgeber übersehen worden sind.
  • LG Braunschweig, 06.05.2011 - 7 Qs 83/11

    Anspruch eines Verteidigers auf Terminsgebühr für einen von einem gerichtlich

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.08.2011 - 1 Ws 89/11
    Auch eine analoge Anwendung der - hier allein in Betracht kommenden - Nr. 4102 Nr. 1 und 3 VV RVG , die richterliche Vernehmungen und Augenscheinseinnahmen (Nr. 1) bzw. die Teilnahme an Haftprüfungsterminen (Nr. 3) betroffen (so: AG Freiburg/Breisgau, Beschluss vom 21.12.2010 - 20 Cs 620 Js 8165/08, juris; vgl. auch LG Offenburg, NStZ-RR 2006, 358 für die Teilnahme des Pflichtverteidigers an einem Termin zur Exploration des Beschuldigten durch einen psychiatrischen Sachverständigen und LG Braunschweig, Beschluss vom 6.5.2011 - 7 Qs 83/11, juris für die Teilnahme des Verteidigers an einem von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Ortstermin), scheidet - wie die Kammer zutreffend ausgeführt, hat - aus.
  • BVerfG, 27.01.1987 - 2 BvR 1133/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensabsprache im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.08.2011 - 1 Ws 89/11
    Angesichts dessen, dass der Gesetzgeber diese Möglichkeit explizit in den Blick genommen hat, und im Hinblick darauf, dass bei (Inkrafttreten des RVG am 1. Juli 2004 die Praxis der Verständigung im Strafverfahren jedenfalls seit der Entscheidung des BVerfG vom 27. Januar 1987 (NJW 1987, 2662 ) bereits mehrere Jahre allgemein bekannt war, der BGH, in den auf diese Entscheidung folgenden Jahren in einer Vielzahl von Entscheidungen zu einzelnen Aspekten der Verständigung Stellung genommen hat (vgl. die Nachweise in BGHSt 43, 195 und NJW 2004, 2536) und bereits zu dieser Zeit Gespräche zwischen den Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung keineswegs unüblich waren, kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass bei Einführung der Nr. 4102 VV RVG Erörterungstermine außerhalb der Hauptverhandlung, die: der Verständigung im Strafverfahren dienen, vom Gesetzgeber übersehen worden sind.
  • OLG Köln, 23.07.2014 - 2 Ws 416/14

    Keine Terminsgebühr für Teilnahme eines Pflichtverteidigers an einem

    Die durch den Verteidiger erbrachten Bemühungen werden nämlich durch die Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug nach Nr. 4112 VV RVG abgegolten (vgl. KG, Beschluss v. 18.11.2011 - 1 Ws 86/11 - KG, Beschluss v. 30.12.2005 - 4 Ws 160/05; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 08.08.2011 - 1 Ws 89/11 - OLG Bremen, Beschluss v. 19.11.2012 - Ws 183/12 - alle zit. nach juris).

    Der Pflichtverteidiger, der erschwerende Umstände nicht über eine Rahmengebühr geltend machen kann, kann gegebenenfalls eine Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG beantragen, jedenfalls sofern die Pflichtverteidigergebühren in einer Gesamtschau nicht zumutbar erscheinen (vgl. KG, Beschluss v. 18.11.2011 - 1 Ws 86/11 - OLG Saarbrücken, Beschluss v. 08.08.2011 - 1 Ws 89/11 - alle zit. nach juris).

    Denn im Hinblick darauf, dass bei Inkrafttreten des RVG am 1. Juli 2004 die Praxis der Verständigung im Strafverfahren jedenfalls seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Januar 1987 (NJW 1987, 2662) bereits mehrere Jahre allgemein bekannt war, der Bundesgerichtshof in den auf diese Entscheidung folgenden Jahren in einer Vielzahl von Entscheidungen zu einzelnen Aspekten der Verständigung Stellung genommen hat (vgl. die Nachweise in BGHSt 43, 195 und NJW 2004, 2536) und bereits zu dieser Zeit Gespräche zwischen den Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung keineswegs unüblich waren, kann nicht davon ausgegangen werden, dass bei Einführung der Nr. 4102 VV RVG Erörterungstermine außerhalb der Hauptverhandlung, die der Verständigung im Strafverfahren dienen, vom Gesetzgeber übersehen worden sind (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss v. 08.08.2011 - 1 Ws 89/11 - zit. nach juris).

    Hierfür spricht bereits der Wortlaut der Vorschrift, welcher in den Ziffern 1 bis 5, ohne einen Auffangtatbestand vorzusehen, einzelne konkret bestimmte Tatbestände regelt und nicht etwa bloße Anwendungsbeispiele wie dies bei der Verwendung von Formulierungen wie "insbesondere" oder "beispielsweise" der Fall wäre (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss v. 08.08.2011 - 1 Ws 89/11 - zit. nach juris).

  • KG, 18.11.2011 - 1 Ws 86/11

    Verteidigervergütung: Anspruch auf eine Terminsgebühr für die Teilnahme an einem

    Es ist nicht davon auszugehen, dass der Gesetzgeber bei der umfassenden Novellierung des Rechtsanwaltsvergütungsrechts, bei der die außerhalb der Hauptverhandlung geleisteten Verteidigungsbemühungen bedacht und ausdrücklich aufgewertet wurden, versehentlich unterlassen hat, die Erörterungen und Absprachen einem gesonderten Vergütungstatbestand zuzuführen (so auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. August 2011 - 1 Ws 89/11 - bei Burhoff online).
  • LG Zweibrücken, 29.06.2012 - Qs 56/12

    Entstehen einer Terminsgebühr für die Teilnahme eines Verteidigers bei einem

    Der Beschwerdeführer verteidigt sein Rechtsmittel im replizierenden Schriftsatz und hält die vom Bezirksrevisor zitierte Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgericht (Beschluss v. 08.08.2011, Az. 1 Ws 89/11, zitiert nach [...]) für "nicht vertretbar" und "im Widerspruch zur herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur" stehend.
  • OLG Brandenburg, 12.01.2023 - 2 Ws 156/22

    Gesondertes Erfallen der Terminsgebühr für die außerhalb der Hauptverhandlung

    Verneint wird die Möglichkeit einer analogen Anwendung vor allem in der Literatur (vgl. Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG VV 4102 Rn.5; BeckOK RVG/Knaudt RVG VV 4102 Rn. 11, Burhoff in Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, Nr. 4102 VV Rn. 45) und der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8. August 2011, Az.: 1 Ws 89/11; KG, Beschluss vom 18. November 2011, Az.: 1 Ws 86/11; OLG Köln, Beschluss vom 23. Juli 2014, Az.: III-2 Ws 416/14; alle zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 14.06.2011 - Ws 61/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11795
OLG Bremen, 14.06.2011 - Ws 61/11 (https://dejure.org/2011,11795)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14.06.2011 - Ws 61/11 (https://dejure.org/2011,11795)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14. Juni 2011 - Ws 61/11 (https://dejure.org/2011,11795)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Revision, Staatsanwaltschaft, Rücknahme, Kostenerstattung

  • openjur.de

    §§ 346 Abs. 1, 347 Abs. 1, 473 Abs. 2 Satz 1 StPO; §§ 56 Abs. 2, 56 Abs. 3, 33 Abs. 3 RVG; Nr. 4131 VV-RVG
    Keine Erstattung von Auslagen und Gebühren im Revisionsverfahren, wenn Staatsanwaltschaft die Revision zurücknimmt, ohne sie zu begründen

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    StPO §§ 346 Abs. 1, 347 Abs. 1, 473 Abs. 2 Satz 1; RVG §§ 33 Abs. 3, 56 Abs. 2 und 3; VV RVG Nr. 4131
    Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    Keine Erstattung von Auslagen und Gebühren im Revisionsverfahren, wenn Staatsanwaltschaft die Revision zurücknimmt, ohne sie zu begründen - Revisionsverfahren; Erstattung; Auslagen; Grebühren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1672
  • NStZ-RR 2011, 391
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 03.07.2006 - 2 Ws 424/06

    Gebühren und Kosten: Notwendige Auslagen bei Revisionsrücknahme durch die

    Auszug aus OLG Bremen, 14.06.2011 - Ws 61/11
    Die durch eine Tätigkeit des Rechtsanwalts unter Umständen entstandenen Auslagen sind dementsprechend nicht erstattungsfähig, wenn die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel zurücknimmt (OLG Rostock, Beschluss vom 13.07.2009 - 1 Ws 192/09; OLG Koblenz, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 Ws 424/06; KG Berlin, Beschluss vom 13.02.2006, 3 Ws 463/05; OLG Köln, Beschluss vom 05.06.2003 - 2 Ws 317/03; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.12.2001 - 1 Ws 647/01; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.03.1999 - 2 Ws 31/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.1991 - 3 Ws 616/91).
  • KG, 13.02.2006 - 3 Ws 463/05

    Strafverteidigerkosten im Revisionsverfahren: Verfahrensgebühr durch Erwiderung

    Auszug aus OLG Bremen, 14.06.2011 - Ws 61/11
    Die durch eine Tätigkeit des Rechtsanwalts unter Umständen entstandenen Auslagen sind dementsprechend nicht erstattungsfähig, wenn die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel zurücknimmt (OLG Rostock, Beschluss vom 13.07.2009 - 1 Ws 192/09; OLG Koblenz, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 Ws 424/06; KG Berlin, Beschluss vom 13.02.2006, 3 Ws 463/05; OLG Köln, Beschluss vom 05.06.2003 - 2 Ws 317/03; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.12.2001 - 1 Ws 647/01; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.03.1999 - 2 Ws 31/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.1991 - 3 Ws 616/91).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.1991 - 3 Ws 616/91
    Auszug aus OLG Bremen, 14.06.2011 - Ws 61/11
    Die durch eine Tätigkeit des Rechtsanwalts unter Umständen entstandenen Auslagen sind dementsprechend nicht erstattungsfähig, wenn die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel zurücknimmt (OLG Rostock, Beschluss vom 13.07.2009 - 1 Ws 192/09; OLG Koblenz, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 Ws 424/06; KG Berlin, Beschluss vom 13.02.2006, 3 Ws 463/05; OLG Köln, Beschluss vom 05.06.2003 - 2 Ws 317/03; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.12.2001 - 1 Ws 647/01; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.03.1999 - 2 Ws 31/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.1991 - 3 Ws 616/91).
  • OLG Köln, 05.06.2003 - 2 Ws 317/03

    Kein Einzelrichter im strafprozessualen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Bremen, 14.06.2011 - Ws 61/11
    Die durch eine Tätigkeit des Rechtsanwalts unter Umständen entstandenen Auslagen sind dementsprechend nicht erstattungsfähig, wenn die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel zurücknimmt (OLG Rostock, Beschluss vom 13.07.2009 - 1 Ws 192/09; OLG Koblenz, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 Ws 424/06; KG Berlin, Beschluss vom 13.02.2006, 3 Ws 463/05; OLG Köln, Beschluss vom 05.06.2003 - 2 Ws 317/03; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.12.2001 - 1 Ws 647/01; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.03.1999 - 2 Ws 31/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.1991 - 3 Ws 616/91).
  • OLG Frankfurt, 17.03.1999 - 2 Ws 31/99
    Auszug aus OLG Bremen, 14.06.2011 - Ws 61/11
    Die durch eine Tätigkeit des Rechtsanwalts unter Umständen entstandenen Auslagen sind dementsprechend nicht erstattungsfähig, wenn die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel zurücknimmt (OLG Rostock, Beschluss vom 13.07.2009 - 1 Ws 192/09; OLG Koblenz, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 Ws 424/06; KG Berlin, Beschluss vom 13.02.2006, 3 Ws 463/05; OLG Köln, Beschluss vom 05.06.2003 - 2 Ws 317/03; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.12.2001 - 1 Ws 647/01; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.03.1999 - 2 Ws 31/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.1991 - 3 Ws 616/91).
  • OLG Oldenburg, 21.12.2001 - 1 Ws 647/01

    Rücknahme der Revision durch die Staatsanwaltschaft noch vor Einreichung der

    Auszug aus OLG Bremen, 14.06.2011 - Ws 61/11
    Die durch eine Tätigkeit des Rechtsanwalts unter Umständen entstandenen Auslagen sind dementsprechend nicht erstattungsfähig, wenn die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel zurücknimmt (OLG Rostock, Beschluss vom 13.07.2009 - 1 Ws 192/09; OLG Koblenz, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 Ws 424/06; KG Berlin, Beschluss vom 13.02.2006, 3 Ws 463/05; OLG Köln, Beschluss vom 05.06.2003 - 2 Ws 317/03; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.12.2001 - 1 Ws 647/01; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.03.1999 - 2 Ws 31/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.1991 - 3 Ws 616/91).
  • OLG Rostock, 13.07.2009 - I Ws 192/09

    Revision im Strafverfahren: Erstattungsfähigkeit der vor der Begründung der

    Auszug aus OLG Bremen, 14.06.2011 - Ws 61/11
    Die durch eine Tätigkeit des Rechtsanwalts unter Umständen entstandenen Auslagen sind dementsprechend nicht erstattungsfähig, wenn die Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel zurücknimmt (OLG Rostock, Beschluss vom 13.07.2009 - 1 Ws 192/09; OLG Koblenz, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 Ws 424/06; KG Berlin, Beschluss vom 13.02.2006, 3 Ws 463/05; OLG Köln, Beschluss vom 05.06.2003 - 2 Ws 317/03; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.12.2001 - 1 Ws 647/01; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.03.1999 - 2 Ws 31/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.1991 - 3 Ws 616/91).
  • OLG Köln, 03.07.2015 - 2 Ws 400/15

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei zurückgenommener Berufung der

    Diese Auffassung steht in Übereinstimmung mit dem weit überwiegenden Teil der Rechtsprechung (KG Berlin JurBüro 2012, 471 (Berufung), KG JurBüro 2010, 599 (Revision); OLG Bremen NStZ-RR 2011, 391 (Revision); OLG Rostock JurBüro 2009, 541 (Revision); OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 351 (Revision); OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 31 (Revision); OLG Koblenz Rpfleger 2006, 670 (Revision); OLG Düsseldorf MDR 1993, 582 (Revision) JurBüro 1981, 229 (Revision); OLG Oldenburg JurBüro 2002, 531 (Revision); OLG Düsseldorf MDR 1993, 582 (Revision); OLG Bamberg JurBüro 1988, 64; LG Bochum JurBüro 2007, 38 (Berufung); LG Koblenz JurBüro 2009, 198 (Berufung), LG Köln StraFo 2007, 305, a.A. OLG Stuttgart StV 1998, 615 (Revision).
  • OLG Karlsruhe, 07.08.2017 - 2 Ws 176/17

    Rechtsanwaltsgebühren im Strafverfahren nach Freispruch: Spruchkörperbesetzung

    Insoweit teilt der Senat die in der obergerichtlichen Rechtsprechung deutlich überwiegende Auffassung, dass die für das Rechtsmittelverfahren geltend gemachten Gebühren und Auslagen nicht erstattungsfähig sind, wenn die Staatsanwaltschaft das von ihr eingelegte Rechtsmittel vor der Begründung zurücknimmt, da die entsprechenden Auslagen nicht notwendig im Sinne von § 473 Abs. 2 i.V.m. § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO waren (OLG Düsseldorf NStZ 92, 299; OLG Karlsruhe Rechtspfleger 1995, 517; OLG Celle NStZ-RR 1996, 63; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 351; OLG Koblenz NStZ 2007, 423; NStZ-RR 2014, 327; OLG Rostock Beschluss vom 13.07.2009, I Ws 192/09, BeckRS 2009, 20370; OLG Bremen NStZ-RR 2011, 391 - ebenso in der Literatur: Rehberg/Schons/Vogt u. a., aaO, Strafsachen I. 2.5, S. 874; aA: Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 464a Rn. 10; LR-Hilger, StPO, 26. Aufl. 2010, § 464a Rn. 34 ff., 37; Hartung/Schons/Enders, aaO, Nr. 4130-4135 VV Rn. 11; Burhoff, aaO, Nr. 4130 VV Rn. 6).
  • OLG Stuttgart, 22.02.2021 - 2 Ws 246/20

    Erstattungsfähigkeit der Berufungs-Verfahrensgebühr eines Pflichtverteidigers bei

    Für das Revisionsverfahren hat der weit überwiegende Teil der Rechtsprechung bereits entschieden, dass ein anwaltliches Handeln vor Eingang der gegnerischen Begründungsschrift prozessual nicht notwendig und deshalb nicht nach Nr. 4130 VV RVG zu vergüten ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. September 1978 - 1 Ws 726/78 -, juris ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03. September 1980 - 1 Ws 517/80 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Februar 1989 - 1 Ws 1158/88 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. November 1991 - 3 Ws 616/91 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. März 1995 - 2 Ws 138/94 -, juris; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17. März 1999 - 2 Ws 31/99 -, NStZ-RR 1999, 351; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2001 - 1 Ws 647/01 -, BeckRS 2003, 04569; KG Berlin, Beschluss vom 13. Februar 2006 - 3 Ws 463/05 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 03. Juli 2006 - 2 Ws 424/06 -, BeckRS 2006, 10821; OLG Rostock, Beschluss vom 13. Juli 2009 - I Ws 192/09 -, BeckRS 2009, 20370; KG Berlin, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 Ws 61/20 -, juris; OLG Bremen, Beschluss vom 14. Juni 2011 - Ws 61/11 -, NStZ-RR 2011, 391; a. A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. April 1993 - 1 Ws 110/93 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02. April 1998 - 3 Ws 102/95, - 3 Ws 103/95 -, BeckRS 1998, 16636).
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 61-IV-19
    Es entspricht überwiegender obergerichtlicher Rechtsprechung, dass - wie vom Landgericht angenommen - die durch eine Tätigkeit des Rechtsanwalts unter Umständen entstandenen Auslagen nicht erstattungsfähig sind, wenn die Staatsanwaltschaft ein von ihr eingelegtes Rechtsmittel vor dessen Begründung zurücknimmt (vgl. für die Revision: OLG Bremen, Beschluss vom 14. Juni 2011 - Ws 61/11 - juris m.w.N.; KG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 3 Ws 463/05 - juris m.w.N.; für die Berufung: KG, Beschluss vom 19. Mai 2011 - 1 Ws 168/10 - juris; OLG Köln - Beschluss vom 3. Juli 2015 - 2 Ws 400/15 - juris m.w.N.) Hiermit setzt sich der Beschwerdeführer im Rahmen seines Beschwerdevorbringens nicht auseinander.
  • OLG Celle, 28.04.2021 - 2 Ws 122/21

    Keine Gebühr für Nebenklagevertreter bei Revisionsrücknahme vor Begründung;

    Solche Besprechungen vor Begründung des Rechtsmittels durch die Staatsanwaltschaft gehörten allerdings noch nicht zum Revisionsverfahren, sondern seien mit den in der Vorinstanz angefallenen Gebühren abgegolten (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 27.01.202 - 1 Ws 214/19 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.08.2017 - 2 Ws 176/17 -, juris; OLG Koblenz, Beschl. v. 21.08.2014 - 2 Ws 376/14 -, juris; OLG Bremen, Beschl. v. 14.06.2011 - Ws 61/11 -, juris; OLG Rostock, Beschl. v. 13.07.2009 - 1 Ws 192/09 -, juris).
  • LG Köln, 14.03.2014 - 111 Qs 64/14

    Revision, Staatsanwaltschaft, Rücknahme, Kostenerstattung

    Das Nichtbestehen eines Gebührenanspruches im vorliegenden Fall entspricht der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 14.06.2011 - Ws 61/11; OLG Rostock, Beschluss vom 13.07.2009 - 1 Ws 192/09; KG, Beschluss vom 25.07.2008 - 1 Ws 262/08; OLG Koblenz, Beschluss vom 03.07.2006 - 2 Ws 424/06; KG, Beschluss vom 13.02.2006, 3 Ws 463/05; OLG Köln, Beschluss vom 05.06.2003 - 2 Ws 317/03; LG Koblenz, Beschluss vom 27.08.2008 - 9 Qs 50/08; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.12.2001 - 1 Ws 647/01; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.03.1999 - 2 Ws 31/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.1991 - 3 Ws 616/91; jeweils abrufbar unter juris).
  • OLG Hamm, 29.07.2021 - 4 Ws 69/21

    Gebühren für Pflichtverteidiger der 1. Instanz bei Beratung nach Einlegung und

    Daher löst die zwar zulässige, aber objektiv zwecklose Beratung durch den Verteidiger grds. keinen Erstattungs- oder Vergütungsanspruch wegen der dadurch entstandenen Gebühren aus (Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, Teil 1: Justiz, Anwaltschaft, Notariat Vergütungsverzeichnis VV RVG Nr. 4124 - 4129 Rn. 15, 16, beck-online mwN, so u.a. OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.02.2021 - 2 Ws 246/20; OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2015 - 2 Ws 400/15 und KG, Beschluss vom 19.05.2011 - 1 Ws 168/10; Mayer / Kroiß, RVG, 8. Aufl. 2021 Rn. 3 mwN, OLG Bremen, Beschluss vom 14.6.2011 - Ws 61/11 (betr.
  • OLG Brandenburg, 21.02.2022 - 2 Ws 169/21

    Kein Gebührenanspruch im Revisionsverfahren bei Rücknahme der Revision innerhalb

    Der Senat folgt insoweit der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung, dass für das Revisionsverfahren geltend gemachte Auslagen grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind, wenn die Staatsanwaltschaft ihre zu Ungunsten des Angeklagten eingelegte Revision noch innerhalb der Frist zur Revisionsbegründung (§ 345 Abs. 1 StPO) zurücknimmt, denn insoweit besteht vor Zustellung der Revisionsschrift regelmäßig kein schützenswertes Interesse für ein anwaltliches Tätigwerden des Verteidigers, so dass entstandene Auslagen nicht notwendig im Sinne von § 473 Abs. 2, § 464 a Abs. 2 Nr. 2 StPO sind (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21. August 2014 - 2 Ws 376/14; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 7. August 2017 - 2 WS 176/17; OLG Hamm, Beschl. v. 13. April 2021 - III-4 WS 22/21; OLG Celle, Beschl. v. 28. April 2021 - 2 Ws 122/21; KG, Beschl. v. 13. Februar 2006 - 3 Ws 463/05, jeweils zit. nach Juris; OLG Bremen NStZ-RR 2011, 391; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 351; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 299, 300; LG Dresden, Beschl. v. 6. Mai 2019 - 15 Qs 30/19, zit. nach Juris; aA Löwe-Rosenberg/Hilger, StPO 26. Aufl. § 464a, Rn. 37 mit Darstellung des Meinungsstandes Rn. 34; Burhoff AGS 2021, 313).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 29.07.2010 - 1 Ws 82/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25986
OLG Saarbrücken, 29.07.2010 - 1 Ws 82/10 (https://dejure.org/2010,25986)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.07.2010 - 1 Ws 82/10 (https://dejure.org/2010,25986)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - 1 Ws 82/10 (https://dejure.org/2010,25986)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Terminsvertreter, Nebenklägerbeistand, Abrechnung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines ersatzweise zu einem Termin bestellten Nebenklagevertreters neben der Terminsgebühr auf Gebühr für vorgelagerte Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    RVG § 5
    Anspruch eines ersatzweise zu einem Termin bestellten Nebenklagevertreters neben der Terminsgebühr auf Gebühr für vorgelagerte Tätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 391 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Saarbrücken, 10.11.2014 - 1 Ws 148/14

    Vergütung des Strafverteidigers: Vergütungsanspruch des Terminsvertreters für den

    a) Nach einer Ansicht kann ein solcher "Terminsvertreter" die Grundgebühr, die Verfahrensgebühr für das gerichtliche Verfahren sowie die Post- und Telekommunikationspauschale nicht verlangen, sondern nur die Terminsgebühren (vgl. OLG Celle StraFo 2006, 471 f. und NdsRpfl 2009, 141 f. - Rn. 10 ff. nach juris; KG NStZ-RR 2005, 327 f. - Rn. 11 ff. nach juris und NStZ-RR 2011, 295 f. - Rn. 4 f. nach juris; OLG Hamm, Beschl. v. 28.11.2006 - 3 Ws 569/06, Rn. 4 nach juris für den Fall einer ausdrücklichen Beiordnung als Vertreter des bestellten Pflichtverteidigers; OLG Stuttgart Justiz 2011, 108 ff. - Rn. 9 ff. nach juris sowie OLG Rostock, Beschl. v. 15.09.2011 - 1 Ws 201/11, Rn. 26 ff. nach juris, die allerdings neben einer Bestellung zum bloßen Vertreter aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls auch eine Bestellung zum weiteren Verteidiger für möglich halten; Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., 4100, 4101 VV Rn. 2; vgl. auch Senatsbeschluss vom 29.07.2010 - 1 Ws 82/10 für den Fall der Bestellung eines Vertreters des Nebenklägerbeistands).

    Der Senat, der dies in seinem Beschluss vom 29.07.2010 (1 Ws 82/10) für den hier vorliegenden Fall der Pflichtverteidigung ausdrücklich offen gelassen hat, schließt sich der zuletzt genannten Auffassung an, da für sie die besseren Argumente sprechen.

  • OLG Koblenz, 16.10.2012 - 2 Ws 759/12

    Rechtsanwaltsvergütung; Vergütung für den als Terminsvertreter beigeordneten

    Sowohl die geltend gemachte Grundgebühr als auch die Verfahrensgebühr seien (unter Hinweis auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 29. Juli 2010 - 1 Ws 82/10 -) fälschlicherweise angewiesen worden.

    Anderenfalls könnte ein Pflichtverteidiger, der sich an verschiedenen Sitzungstagen durch verschiedene Vertreter vertreten lässt, zahlreiche Gebührentatbestände entstehen lassen, ohne dass dafür ein sachlicher Grund bestünde (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 Ws 82/10 - OLG Hamm, Beschluss vom 28. November 2006 - 3 Ws 569/06 - OLG Celle, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 2 Ws 258/06 - KG, Beschluss vom 13. März 2008 - 1 Ws 77/08 - und in NStZ-RR 2005, 327 ; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., RVG VV 4100, 4101 Rdnr. 2).

  • OLG Braunschweig, 15.07.2015 - 1 Ws 103/15

    Zubilligung einer Vergütung gegenüber einem wegen der Abwesenheit des

    Bezüglich der darauf folgenden Frage, ob dem Vertreter hinsichtlich des von ihm wahrgenommenen Termins ein eigener Vergütungsanspruch zusteht oder ob unter Berücksichtigung von § 5 RVG grundsätzlich nur der vertretene Pflichtverteidiger die im Rahmen seiner Vertretung angefallenen Gebühren abrechnen darf, bestehen wiederum divergierende Auffassungen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005, Az.: 5 Ws 164/05 - juris Rn. 11-13; OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2008, Az.: 2 Ws 365/08 - juris Rn. 12, 15; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10. September 2009, Az.: 2 Ws 125/09 - juris Rn. 24 f.; OLG Bremen, Beschluss vom 14. Dezember 2009, Az.: Ws 119/09 - BeckRS 2011, 03437; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Juli 2010, Az.: 1 Ws 82/10 - juris Rn. 5 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Februar 2011, Az.: 4 Ws 195/10 - juris Rn. 13, 16; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011, Az.: I Ws 201/11 - juris Rn. 36, 46; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 17. September 2012, Az.: 3 Ws 93/12 - juris Rn. 15; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Oktober 2012, Az.: 2 Ws 759/12 - juris Rn. 14; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. Mai 2014, Az.: 1 Ws 195/14 - juris Rn. 14).
  • LG Saarbrücken, 30.06.2014 - 2 KLs 2/13

    Terminsvertreter, Grundgebühr, Verfahrensgebühr

    Entsprechend hat das Saarländische Oberlandesgericht im Fall eines ersatzweise bestellten Nebenklagevertreters bereits entschieden, dass diesem nur die Gebühren zustehen, die der originär bestellte Nebenklagevertreter geltend machen könnte, sofern er die Tätigkeit selbst ausgeübt hätte (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 29.07.2010 - 1 Ws 82/10).
  • LG Hannover, 19.10.2015 - 33 Qs 51/15

    Vergütung der Beiordnung eines Rechtsanwalts als Terminsvertreter; Begründung

    Bezüglich der darauf folgenden Frage, ob dem Vertreter hinsichtlich des von ihm wahrgenommenen Termins ein eigener Vergütungsanspruch zusteht oder ob unter Berücksichtigung von § 5 RVG grundsätzlich nur der vertretene Pflichtverteidiger die im Rahmen seiner Vertretung angefallenen Gebühren abrechnen darf, bestehen wiederum divergierende Auffassungen (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 15. Juli 2015, Az.: 1 Ws 103115, ; KG Berlin, Beschluss vom 29. Juni 2005, Az.: 5 Ws 164/05 , Rn. 11-13; OLG Gelle, Beschluss vom 19. Dezember 2008, Az.: 2 Ws 365/08 , Rn. 12, 15; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 10. September 2009, Az.: 2 Ws 125/09 , Rn. 24 f.; OLG Bremen, Beschluss vom 14. Dezember 2009, Az.: Ws 119/09 , BeckRS 2011, 03437; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. Juli 2010, Az.: 1 Ws 82/10 , Rn. 5 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Februar 2011, Az.: 4 Ws 195/10 , Rn. 13, 16; OLG Rostock, Beschluss vom 15. September 2011, Az.: I Ws 201/11, Rn. 36, 46; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 17. September 2012, Az.: 3 Ws 93/12 , Rn. 15; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Oktober 2012, Az.: 2 Ws 759/12 , Rn. 14; OLG Oldenburg, Beschluss vom 13. Mai 2014, Az.: 1 Ws 195/14, Rn. 14).
  • LG Koblenz, 21.08.2012 - 2 Qs 77/12

    Anspruch eines "Terminsvertreters" des Pflichtverteidigers auf Grundgebühr und

    Nach Kenntnisnahme des Bezirksrevisors hiervon und Verweis auf eine Entscheidung des OLG Saarbrücken (Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 Ws 82/10) schrieb das Amtsgericht sodann am 05. Juni 2012 Rechtsanwältin M an und forderte von dieser einen Betrag von 290, 26 EUR zurück, da versehentlich die Grund-und die Verfahrensgebühr erstattet worden seien; diese stünden der Rechtsanwältin - so das Amtsgericht unter Verweis auf die Rechtsprechung des OLG Saarbrücken - indes nicht zu.
  • AG Sinzig, 11.07.2012 - 2090 Js 71483/10

    Terminsvertreter, Pflichtverteidiger, Abrechnung

    Die Grundgebühr und die Verfahrensgebühr sind in dem Beschluss unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 29.07.2010 - 1 Ws 82/10 abgesetzt worden, mit dem Hinweis, dass diese Entscheidung, die für den Terminsvertreter des Nebenklagevertreters nur die Festsetzung einer Terminsgebühr vorsieht, auch auf den vorliegenden Sachverhalt anwendbar sei.
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