Rechtsprechung
BGH, 20.10.2010 - 2 StR 434/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 22 StGB; § 24 StGB; § 250 StGB; § 249 StGB; § 15 StGB; § 261 StPO
Voraussetzungen des Rücktritts vom Versuch (erforderliche Feststellungen für den unbeendeten Versuch; Rücktrittshorizont; Zweifelsgrundsatz); versuchter Totschlag; besonders schwerer Raub; Beweiswürdigung hinsichtlich des Tötungsvorsatzes - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO, § 24 Abs 1 S 1 StGB, § 52 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB
Rücktritt vom Versuch des Tötungsdelikts; Tateinheit zwischen gefährlicher Körperverletzung und besonders schwerem Raub - rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO, § 24 Abs 1 S 1 StGB, § 52 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB
Rücktritt vom Versuch des Tötungsdelikts; Tateinheit zwischen gefährlicher Körperverletzung und besonders schwerem Raub - Wolters Kluwer
Vorliegen eines Beweiswürdigungsfehlers bei Fehlen von widerspruchsfreien und durch objektive Beweisanzeichen hinreichend gestützten Feststellungen zum Rücktrittshorizont eines Angeklagten
- rewis.io
Rücktritt vom Versuch des Tötungsdelikts; Tateinheit zwischen gefährlicher Körperverletzung und besonders schwerem Raub
- rewis.io
Rücktritt vom Versuch des Tötungsdelikts; Tateinheit zwischen gefährlicher Körperverletzung und besonders schwerem Raub
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 22
Vorliegen eines Beweiswürdigungsfehlers bei Fehlen von widerspruchsfreien und durch objektive Beweisanzeichen hinreichend gestützte Feststellungen zum Rücktrittshorizont eines Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urteil wegen Überfall auf Kölner Taxifahrer teilweise aufgehoben
Verfahrensgang
- LG Köln, 11.11.2009 - 104 Ks 78/09
- BGH, 20.10.2010 - 2 StR 434/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2011, 87
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.01.2016 - 2 StR 438/15
Geiselnahme (Voraussetzungen); besonders schwere Vergewaltigung
Der Angeklagte war jedoch tateinheitlich wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu verurteilen, da die Verletzungen mit der brennenden Zigarette von der Verwirklichung des § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB nicht umfasst werden (vgl. zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB: BGH, Urteil vom 20. Oktober 2010 - 2 StR 434/10, NStZ-RR 2011, 87, 88).