Rechtsprechung
BGH, 24.01.2012 - 4 StR 594/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 66 StGB; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG
Sicherungsverwahrung (Beachtung der strikten Verhältnismäßigkeitsanforderungen; Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualkriminalität; einzelfallbezogene Begründung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 66 StGB, § 249 StGB, § 250 Abs 1 StGB, § 253 StGB, § 255 StGB
Anordnung der Sicherungsverwahrung bei schwerer räuberischer Erpressung: Strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung nach der Rechtsprechung des BVerfG - Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Herleitung einer Gefahr schwerer Gewaltstraftaten oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Täters bei der Anordnung einer Sicherungsverwahrung
- rewis.io
Anordnung der Sicherungsverwahrung bei schwerer räuberischer Erpressung: Strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung nach der Rechtsprechung des BVerfG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB a.F. § 66 Abs. 1 Nr. 3; StPO § 349 Abs. 2
Notwendigkeit der Herleitung einer Gefahr schwerer Gewaltstraftaten oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Täters bei der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Rostock, 08.07.2011 - 13 KLs 34/10
- BGH, 24.01.2012 - 4 StR 594/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 141
- StV 2012, 721
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus BGH, 24.01.2012 - 4 StR 594/11
Diese Begründung hält unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a., NJW 2011, 1931) rechtlicher Nachprüfung nicht stand.Die Anordnung wird danach "in der Regel" nur verhältnismäßig sein, wenn "eine Gefahr schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in 8 9 der Person oder dem Verhalten des Betroffenen abzuleiten ist (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 aaO, Tz. 172).
- BGH, 19.10.2011 - 2 StR 305/11
Zur Anwendbarkeit der Sicherungsverwahrung in der Übergangszeit bis zur …
Auszug aus BGH, 24.01.2012 - 4 StR 594/11
Jedenfalls sind schwere räuberische Erpressungen im Sinne der §§ 249, 250 Abs. 1, §§ 253, 255 StGB wegen der dafür angedrohten Mindeststrafe von drei Jahren und der für die Tatopfer damit regelmäßig verbundenen psychischen Auswirkungen grundsätzlich als ausreichend "schwere Straftaten" im vorstehenden Sinne anzusehen (BGH, Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11, StV 2011, 673, Tz. 6 m.w.N.; einschränkend BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11, Tz. 13 ff.). - BGH, 04.08.2011 - 3 StR 235/11
Sicherungsverwahrung (regelmäßig keine Anordnung gegen sehr jungen Angeklagten); …
Auszug aus BGH, 24.01.2012 - 4 StR 594/11
Jedenfalls sind schwere räuberische Erpressungen im Sinne der §§ 249, 250 Abs. 1, §§ 253, 255 StGB wegen der dafür angedrohten Mindeststrafe von drei Jahren und der für die Tatopfer damit regelmäßig verbundenen psychischen Auswirkungen grundsätzlich als ausreichend "schwere Straftaten" im vorstehenden Sinne anzusehen (BGH, Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11, StV 2011, 673, Tz. 6 m.w.N.; einschränkend BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11, Tz. 13 ff.). - BGH, 02.08.2011 - 3 StR 208/11
Sicherungsverwahrung (Doppelbestrafungsverbot; Hang; Gesamtwürdigung; Phasen …
Auszug aus BGH, 24.01.2012 - 4 StR 594/11
Nicht alle "erheblichen Straftaten", durch welche die Opfer "seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden" (§ 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F. bzw. § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB), sind auch "schwere Gewaltoder Sexualstraftaten" im Sinne der Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zur Weitergeltung von § 66 StGB (BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, Tz. 12).
- BGH, 11.12.2012 - 5 StR 431/12
Fortdauer der Sicherungsverwahrung bei zu erwartenden Raubtaten mit Scheinwaffe …
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs will schließlich auch mit einer Scheinwaffe begangene Raubtaten nach § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB im Hinblick auf die Höhe der angedrohten Mindeststrafe und die für die Tatopfer damit regelmäßig verbundenen psychischen Auswirkungen grundsätzlich als "ausreichend schwere Straftaten" im Sinne der Weitergeltungsanordnung verstehen (BGH, Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11, StV 2011, 673, nicht tragend; vgl. auch den Beschluss des 4. Strafsenats vom 24. Januar 2012 - 4 StR 594/11, NStZ-RR 2012, 141, 142; noch offen gelassen im Beschluss vom 27. September 2011 - 4 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 109, 110). - BGH, 13.03.2013 - 2 StR 392/12
Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (einzelfallabhängige …
Dies erfordert eine auf die Umstände des Einzelfalls zugeschnittene, detaillierte Darlegung derjenigen Taten, die in Zukunft vom Täter zu erwarten sind (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 4 StR 594/11, NStZ-RR 2012, 141; Senat, Urteil vom 18. Juli 2012 - 2 StR 605/11). - OLG Celle, 08.08.2012 - 2 Ws 165/12
Taten nach § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB als schwere Gewaltstraftaten; BGH-Vorlage
Auch der 4. Strafsenat des BGH (Beschl. v. 24 . Januar 2012, 4 StR 594/11) hat die Ansicht geäußert, dass schwere räuberische Erpressungen im Sinne der §§ 249, 250 Abs. 1, §§ 253, 255 StGB wegen der dafür angedrohten Mindeststrafe von drei Jahren und der für die Tatopfer damit regelmäßig verbundenen psychischen Auswirkungen jedenfalls dann ausreichend "schwere Straftaten" seien, wenn der Täter sein Opfer durch den Einsatz einer Waffe in Todesangst versetzt. - BGH, 20.03.2012 - 1 StR 64/12
Sicherungsverwahrung: Berücksichtung zulässigen Verteidigungsverhaltens des …
Es kann dahinstehen, ob die vom Landgericht gegebene Begründung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u.a., NJW 2011, 1931) und des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 8. Februar 2012 - 2 StR 346/11; BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 4 StR 594/11) gerecht wird. - OLG Nürnberg, 22.09.2014 - 1 Ws 276/14
Anordnung und Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen bei …
Demgegenüber will der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sogar die bei den Tatopfern regelmäßig eintretenden psychischen Auswirkungen genügen lassen, insbesondere wenn das Opfer in Todesangst versetzt wird (Beschluss vom 24.01.2012, Az.: 4 StR 594/11, NStZ-RR 2012, 141), ebenso der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 04.08.2011 (Az.: 3 StR 235/11, StV 2011, 673) betreffend einen Banküberfall mit einer ungeladenen Schreckschusspistole.