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Rechtsprechung
   BGH, 08.12.2011 - 4 StR 428/11   

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https://dejure.org/2011,1895
BGH, 08.12.2011 - 4 StR 428/11 (https://dejure.org/2011,1895)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2011 - 4 StR 428/11 (https://dejure.org/2011,1895)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 4 StR 428/11 (https://dejure.org/2011,1895)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 176 StGB, § 176a StGB, § 51 Abs 1 BZRG
    Sexueller Missbrauch von Kindern: Strafzumessung bei fehlender Gewaltanwendung; Verwertung vom Angeklagten mitgeteilter getilgter Vorstrafen

  • Wolters Kluwer

    Revision bzgl. einer strafmildernden Berücksichtigung fehlender psychischer und physischer Auswirkungen von Sexualstraftaten auf das Opfer

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch von Kindern: Strafzumessung bei fehlender Gewaltanwendung; Verwertung vom Angeklagten mitgeteilter getilgter Vorstrafen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BZRG § 51 Abs. 1; StPO § 154 Abs. 2
    Revision bzgl. einer strafmildernden Berücksichtigung fehlender psychischer und physischer Auswirkungen von Sexualstraftaten auf das Opfer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Die Auswirkungen auf das Missbrauchsopfer und die Strafzumessung - Erleidet das Missbrauchsopfer keine psychischen oder physischen Auswirkungen, kann dies strafmildernd berücksichtigt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 143
  • StV 2012, 533
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.05.2002 - 1 StR 48/02

    Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - 4 StR 428/11
    Den dort allein geführten Angriffen gegen den Rechtsfolgenausspruch ist - auch soweit die Unvollständigkeit der Feststellungen geltend gemacht wird - ein auf diesen bezogener Beschränkungswille der Beschwerde1 2 3 führerin zu entnehmen (vgl. Nr. 156 Abs. 2 RiStBV; zur Auslegung in solchen Fällen BGH, Beschluss vom 14. Mai 2002 - 1 StR 48/02 mwN).
  • BGH, 05.03.1997 - 2 StR 641/96

    Strafmildernde Berücksichtigung fehlender Gewaltanwendung bei sexuellem

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - 4 StR 428/11
    Die fehlende Gewaltanwendung darf einem Angeklagten im Fall einer Verurteilung nach § 176 oder § 176a StGB als solche zwar nicht strafmildernd zugutegehalten werden (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 1997 - 2 StR 641/96).
  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 183/00

    Inbegriff der Hauptverhandlung; Erörterungsbedürftigkeit;

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - 4 StR 428/11
    c) Soweit der der Revision der Staatsanwaltschaft beigetretene Generalstaatsanwalt meint, das Landgericht hätte die nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellten sowie die dem Angeklagten in der Nachtragsanklage (deren Einbeziehung der Angeklagte nicht zugestimmt hat) zur Last gelegten Taten strafschärfend berücksichtigen müssen, fehlt es an einer zulässigen Verfahrensrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1 StR 183/00, NStZ-RR 2001, 174, 175).
  • BGH, 15.01.1986 - 2 StR 608/85

    Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - 4 StR 428/11
    a) Die Strafkammer durfte strafmildernd berücksichtigen, dass die Taten für die Opfer keine psychischen oder physischen Auswirkungen hatten und haben (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1986 - 2 StR 608/85).
  • BGH, 20.08.2002 - 5 StR 259/02

    Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG auch bei freiwilliger Bezugnahme durch den

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - 4 StR 428/11
    Die mehrfache Erörterung der Verurteilung des Angeklagten wegen "Unzucht mit Kindern" im Jahr 1957 in dem Urteil, etwa im Rahmen der Strafzumessung (UA S. 23 f.), begegnet Bedenken und gibt Anlass zu dem Hinweis, dass das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG auch dann besteht, wenn der Angeklagte eine getilgte oder tilgungsreife Vorstrafe von sich aus mitgeteilt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 398/00, NStZ-RR 2001, 237; vom 20. August 2002 - 5 StR 259/02, StV 2003, 444 jeweils mwN).
  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08

    Bestechung; Amtsträgereigenschaft (Durchführung einer medizinisch-psychologischen

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - 4 StR 428/11
    Aus dem Urteil selbst ergibt sich weder, dass die Strafkammer diese Taten - wie erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2009 - 1 StR 470/08, StraFo 2009, 154 mwN) - festgestellt hat, noch dass sie den Angeklagten auf deren strafschärfende Berücksichtigung hingewiesen hat.
  • BGH, 06.12.2000 - 1 StR 398/00

    Lebenslange Freiheitsstrafe im Mordfall Carla bestätigt

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - 4 StR 428/11
    Die mehrfache Erörterung der Verurteilung des Angeklagten wegen "Unzucht mit Kindern" im Jahr 1957 in dem Urteil, etwa im Rahmen der Strafzumessung (UA S. 23 f.), begegnet Bedenken und gibt Anlass zu dem Hinweis, dass das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG auch dann besteht, wenn der Angeklagte eine getilgte oder tilgungsreife Vorstrafe von sich aus mitgeteilt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 398/00, NStZ-RR 2001, 237; vom 20. August 2002 - 5 StR 259/02, StV 2003, 444 jeweils mwN).
  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 497/07

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (minder schwerer Fall; Strafzumessung;

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - 4 StR 428/11
    Hiergegen ist nichts zu erinnern (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 497/07, StraFo 2008, 172).
  • BGH, 29.10.2015 - 3 StR 382/15

    Strafzumessung bei Kindesmissbrauch: Strafschärfende Berücksichtigung

    Dieses bereits mit Eintritt der Tilgungsreife entstehende Vorhalte- und Verwertungsverbot der Eintragung im Register bedeutet einen Schutz des Betroffenen auch in den Fällen, in denen seine frühere Verurteilung auf andere Weise als durch eine Registerauskunft bekannt wird, etwa durch Mitteilungen von dritter Seite oder den Betroffenen selbst (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 428/11, NStZ-RR 2012, 143, 144 mwN).
  • BGH, 25.01.2017 - 1 StR 570/16

    Vorhalte- und Verwertungsverbot für aus dem Bundeszentralregister getilgte

    Das Vorhalte- und Verwertungsverbot der Eintragung im Register bedeutet einen Schutz des Angeklagten auch in den Fällen, in denen seine frühere Verurteilung auf andere Weise als durch eine Registerauskunft bekannt wird, etwa durch Mitteilungen von dritter Seite - wie hier durch die Zeugenaussage der Kriminalbeamtin (UA S. 89) - oder den Angeklagten selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 3 StR 382/15, NStZ 2016, 468; Urteil vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 428/11, NStZ-RR 2012, 143, 144 mwN).
  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 309/12

    Eintragungen im Bundeszentralregister (Verwertungsverbot bei Einträgen aus

    Dieses Verwertungsverbot gilt auch, soweit über die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung zu entscheiden ist (BGH, Urteil vom 10. Januar 1973 - 2 StR 451/72, BGHSt 25, 100, 104; Beschluss vom 4. Oktober 2000 - 2 StR 352/00, BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 7; Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 162/02, NStZ-RR 2002, 332), und selbst dann, wenn der Angeklagte eine getilgte oder tilgungsreife Vorstrafe von sich aus mitgeteilt hat (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 428/11, NStZ-RR 2012, 143 mwN).
  • VGH Bayern, 20.03.2013 - 16a D 11.2002

    Regierungshauptsekretär; Wesentlicher Mangel des behördlichen

    Die Umsetzung von Verwertungsverboten durch die Gerichte ist im Disziplinar- und Strafrecht vorgesehen (vgl. z.B. hinsichtlich der Tatsachenfeststellung: BVerwG, B.v. 06.08.2009 - 2 B 45/09 - juris Rn. 18; Meyer-Goßner, StPO, Kommentar, 52. Aufl., Einleitung Rn. 55 ff; zu materiellen Verwertungsverboten: BVerwG, U.v. 23.02.2005 - 1 D 13/04 - juris Rn. 25 a.E.; BGH, U.v. 08.12.2011 - 4 StR 428/11 - juris Rn. 12) und kann nur im Fall einer Verletzung des Verwertungsverbots zum Erfolg eines Rechtsmittels führen.
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Rechtsprechung
   BGH, 17.01.2012 - 3 StR 449/11   

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https://dejure.org/2012,1174
BGH, 17.01.2012 - 3 StR 449/11 (https://dejure.org/2012,1174)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2012 - 3 StR 449/11 (https://dejure.org/2012,1174)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - 3 StR 449/11 (https://dejure.org/2012,1174)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 223 StGB, § 224 StGB
    Gefährliche Körperverletzung durch Verabreichung von K.O.-Tropfen: Beendigung der Tat

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Urteils im Schuldspruch auf die Revision des Angeklagten wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung durch Verabreichung von K.O.-Tropfen: Beendigung der Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Änderung des Urteils im Schuldspruch auf die Revision des Angeklagten wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 143 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.10.2007 - 3 StR 248/07

    Körperverletzung (Gesundheitsbeschädigung; Infektion mit HIV); Änderung der

    Auszug aus BGH, 17.01.2012 - 3 StR 449/11
    Damit war zum Zeitpunkt des Eingreifens des Angeklagten der vorübergehende pathologische Zustand beim Tatopfer aber schon eingetreten und die Körperverletzung beendet (vgl. BGH NStZ 2009, 34; Fischer StGB 58. Aufl. § 78a Rdn. 8a).
  • BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16

    Rechtsfehlerhafte Verneinung des doppelten Gehilfenvorsatzes (psychische

    Nach Beendigung der Tat kommt eine sukzessive Mittäterschaft jedoch nicht mehr in Betracht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 3 StR 449/11, juris Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2012 - 1 StR 658/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2516
BGH, 08.02.2012 - 1 StR 658/11 (https://dejure.org/2012,2516)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2012 - 1 StR 658/11 (https://dejure.org/2012,2516)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 1 StR 658/11 (https://dejure.org/2012,2516)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 354 Abs. 1 StPO; § 337 StPO; § 46 Abs. 2 StGB; § 78 StGB; § 174 StGB
    Aufrechterhaltung des Strafausspruchs nach Korrektur des Schuldspruchs und Fortfall von 37 Fällen (Strafverfolgungsverjährung; Strafschärfung infolge verjährter Straftaten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78b Abs 1 Nr 1 StGB, § 174 StGB, Art 1 Nr 4 SelbstbG
    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Ruhen der Strafverfolgungsverjährung nach Gesetzesänderung

  • Wolters Kluwer

    Eintritt der Verfolgungsverjährung bei Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Ruhen der Strafverfolgungsverjährung nach Gesetzesänderung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 174 Abs. 1; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4
    Eintritt der Verfolgungsverjährung bei Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 143 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.1999 - 1 StR 565/99

    Strafverfolgungsverjährung; Frist; Ruhen; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Art.

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 1 StR 658/11
    Diese Regelung gilt zudem auch rückwirkend für vor Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. April 2004 begangene Taten; ihre Anwendung ist indes ausgeschlossen, wenn - wie hier - zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes bereits Strafverfolgungsverjährung eingetreten war (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06; aber auch BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 7).
  • BGH, 08.02.2006 - 1 StR 7/06

    Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch von Kindern (langer Zeitablauf);

    Auszug aus BGH, 08.02.2012 - 1 StR 658/11
    Diese Regelung gilt zudem auch rückwirkend für vor Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. April 2004 begangene Taten; ihre Anwendung ist indes ausgeschlossen, wenn - wie hier - zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes bereits Strafverfolgungsverjährung eingetreten war (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06; aber auch BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 7).
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