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   KG, 11.11.2011 - (4) 1 Ss 334/11 (270/11)   

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KG, 11.11.2011 - (4) 1 Ss 334/11 (270/11) (https://dejure.org/2011,8121)
KG, Entscheidung vom 11.11.2011 - (4) 1 Ss 334/11 (270/11) (https://dejure.org/2011,8121)
KG, Entscheidung vom 11. November 2011 - (4) 1 Ss 334/11 (270/11) (https://dejure.org/2011,8121)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tatidentität i.S.d. § 264 StPO zwischen einer Trunkenheitsfahrt und dem zeitgleich verwirklichten Besitz von Betäubungsmitteln

  • blutalkohol PDF, S. 124
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Strafklageverbrauch bei Fehlen eines inneren Beziehungs- bzw. Bedingungszusammenhang zwischen dem Führen des PKW unter Alkoholeinfluss und dem Besitz des Betäubungsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Aus zwei mach eins, oder Trunkenheitsfahrt und Btm-Besitz…..

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 155
  • NZV 2012, 305
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 111/06

    Keine Verletzung des Doppelbestrafungsverbots durch Verurteilung wegen Führens

    Auszug aus KG, 11.11.2011 - 1 Ss 334/11
    "Tat" im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG ist der geschichtliche - und damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzte - Vorgang, auf den Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (vgl. BVerfG, 2. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06 - m.w.N. [Juris]).

    Umgekehrt bilden mehrere im Sinne von § 53 StGB sachlich-rechtlich selbständige Handlungen grundsätzlich nur dann eine einheitliche prozessuale Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. Senat NStZ-RR 2008, 48; BVerfG Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06 - [Juris]; BGH NJW 2005, 836 m.w.N.).

  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04

    Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen

    Auszug aus KG, 11.11.2011 - 1 Ss 334/11
    Umgekehrt bilden mehrere im Sinne von § 53 StGB sachlich-rechtlich selbständige Handlungen grundsätzlich nur dann eine einheitliche prozessuale Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. Senat NStZ-RR 2008, 48; BVerfG Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06 - [Juris]; BGH NJW 2005, 836 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.09.2009 - 2 Ss 319/09

    Prozessualer Tatbegriff beim Erwerb von Betäubungsmitteln

    Auszug aus KG, 11.11.2011 - 1 Ss 334/11
    Zwischen Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen werden, und dem unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln während dieser Fahrten besteht verfahrensrechtlich keine Tatidentität im Sinne des § 264 StPO, wenn der Betäubungsmittelbesitz in keinem inneren Beziehungs- bzw. Bedingungszusammenhang mit dem Fahrvorgang steht (vgl. BGH NStZ 2009, 705; NStZ 2004, 694; OLG Hamm, Beschluss vom 14. September 2009 - 2 Ss 319/09 - [Juris]).
  • BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08

    Einstellung des Verfahrens (Strafklageverbrauch); Doppelbestrafungsverbot; ne bis

    Auszug aus KG, 11.11.2011 - 1 Ss 334/11
    Zwischen Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen werden, und dem unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln während dieser Fahrten besteht verfahrensrechtlich keine Tatidentität im Sinne des § 264 StPO, wenn der Betäubungsmittelbesitz in keinem inneren Beziehungs- bzw. Bedingungszusammenhang mit dem Fahrvorgang steht (vgl. BGH NStZ 2009, 705; NStZ 2004, 694; OLG Hamm, Beschluss vom 14. September 2009 - 2 Ss 319/09 - [Juris]).
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 466/03

    Keine verfahrensrechtliche Tateinheit zwischen dem unerlaubten Besitz von

    Auszug aus KG, 11.11.2011 - 1 Ss 334/11
    Zwischen Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen werden, und dem unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln während dieser Fahrten besteht verfahrensrechtlich keine Tatidentität im Sinne des § 264 StPO, wenn der Betäubungsmittelbesitz in keinem inneren Beziehungs- bzw. Bedingungszusammenhang mit dem Fahrvorgang steht (vgl. BGH NStZ 2009, 705; NStZ 2004, 694; OLG Hamm, Beschluss vom 14. September 2009 - 2 Ss 319/09 - [Juris]).
  • KG, 27.07.2007 - 1 Ss 496/06

    Strafklageverbrauch: Verurteilung wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus KG, 11.11.2011 - 1 Ss 334/11
    Umgekehrt bilden mehrere im Sinne von § 53 StGB sachlich-rechtlich selbständige Handlungen grundsätzlich nur dann eine einheitliche prozessuale Tat, wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (vgl. Senat NStZ-RR 2008, 48; BVerfG Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06 - [Juris]; BGH NJW 2005, 836 m.w.N.).
  • KG, 23.05.2017 - 161 Ss 81/17

    Strafverfahren wegen Inverkehrbringens von Falschgeld: Verfahrenshindernis

    Allein die zeitliche und örtliche Verknüpfung der Handlungen führt nicht zur Annahme einer Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO, also eines einheitlichen Lebensvorgangs, der durch getrennte Würdigung und Aburteilung unnatürlich aufgespalten würde (vgl. KG, Beschlüsse vom 31. März 2014 - [2] 121 Ss 41/14 [8/14] - und vom 11. November 2011 - [4] 1 Ss 334/11 [270/11] -, juris Rn. 10 m. w. N.).
  • OLG Köln, 21.02.2017 - 1 RBs 361/16

    Voraussetzungen eines Verfolgungsverbots bei gleichzeitigem Führen eines

    bb) Nach diesen Maßstäben geht die Rechtsprechung in den Fällen des Zusammentreffens von Betäubungsmittelbesitz und Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel vom Vorliegen zweier Taten im prozessualen Sinne dann aus, wenn beide ohne innere Beziehung zueinander stehen, der Drogenbesitz gleichsam nur "bei Gelegenheit" der Fahrt stattfindet (BGH NStZ 2004, 694 = StV 2005, 256; SenE v. 09.05.2014 - III-1 RVs 49/14; SenE v. 09.02.2007 - 83 Ss 1/07 - OLG Hamm NStZ-RR 2010, 154; KG NStZ-RR 2012, 155 = NZV 2012, 305; OLG Braunschweig Urt. v. 10.10.2014 - 1 Ss 52/14 bei Juris Tz. 21; zust. König/Seitz DAR 2012, 362).
  • KG, 15.03.2019 - 4 Ws 24/19

    Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl: Haftbefehlsaufhebung wegen

    Daneben besteht bei Anwendung der anzulegenden Maßstäbe (vgl. nur Senat StV 2012, 350 mwN = StRR 2012, 154 mit zust. Anm. Burhoff) - auch Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO).
  • OLG Köln, 20.07.2021 - 1 RVs 123/21

    Strafklageverbrauch bei einheitlichem Lebenssachverhalt; Unfallflucht wegen

    Nach diesen Maßstäben geht die Rechtsprechung in den Fällen des Zusammentreffens von Betäubungsmittelbesitz und Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel vom Vorliegen zweier Taten im prozessualen Sinne dann aus, wenn beide ohne innere Beziehung zueinander stehen, der Drogenbesitz gleichsam nur "bei Gelegenheit" der Fahrt stattfindet (BGH NStZ 2004, 694 = StV 2005, 256; SenE v. 09.05.2014 - III-1 RVs 49/14; SenE v. 09.02.2007 - 83 Ss 1/07 - OLG Hamm NStZ-RR 2010, 154; KG NStZ-RR 2012, 155 = NZV 2012, 305; OLG Braunschweig Urt. v. 10.10.2014 - 1 Ss 52/14 bei Juris Tz. 21; zust. König/Seitz DAR 2012, 362).
  • KG, 30.04.2019 - 161 HEs 22/19

    Haftgrund der Verdunkelungsgefahr; Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes im

    Es besteht unter Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsgrundsätze (vgl. nur Senat StV 2012, 350 m.w.N. = StRR 2012, 154 mit zust. Anm. Burhoff) der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO), die derzeit durch mildere Maßnahmen als den Vollzug der Untersuchungshaft (§ 116 Abs. 1 StPO) nicht ausgeräumt werden kann.
  • OLG Köln, 14.02.2017 - 1 RVs 294/16

    Prozessualer Tatbegriff bei Zusammentreffen von Fahren ohne Fahrerlaubnis und

    Nach diesen Maßstäben geht die Rechtsprechung in den Fällen des Zusammentreffens von Betäubungsmittelbesitz und Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel vom Vorliegen zweier Taten im prozessualen Sinne dann aus, wenn beide ohne innere Beziehung zueinander stehen, der Drogenbesitz gleichsam nur "bei Gelegenheit" der Fahrt stattfindet (BGH NStZ 2004, 694 = StV 2005, 256; SenE v. 09.05.2014 - III-1 RVs 49/14; SenE v. 09.02.2007 - 83 Ss 1/07 - OLG Hamm NStZ-RR 2010, 154; KG NStZ-RR 2012, 155 = NZV 2012, 305; OLG Braunschweig Urt. v. 10.10.2014 - 1 Ss 52/14 bei Juris Tz. 21; zust. König/Seitz DAR 2012, 362).
  • KG, 10.08.2016 - 121 HEs 8/16

    Haftprüfung bei Menschenhandel: Berechnung der Vorlagefrist; tatbestandliche

    Es besteht - bei Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsgrundsätze (vgl. nur KG StV 2012, 350 m.w.N. = StRR 2012, 154 mit zust. Anm. Burhoff) - der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO).
  • KG, 06.11.2014 - 4 Ws 112/14

    Beschwerde gegen die Wiederinvollzugsetzung eines Untersuchungshaftbefehls durch

    Es besteht aus den fortgeltenden Gründen des angefochtenen Haftbefehls - bei Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsgrundsätze (vgl. nur Senat StV 2012, 350 m.w.N. = StRR 2012, 154 mit zust. Anm. Burhoff) - weiterhin Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO).
  • KG, 31.03.2017 - 5 Ws 81/17

    Fortdauer von Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot bei Überhaft

    Es besteht bei Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsgrundsätze (vgl. nur KG StV 2012, 350 m. w. N. = StRR 2012, 154 mit zust. Anm. Burhoff) der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO).
  • KG, 07.05.2021 - 4 Ws 28/21

    Aufhebung des Haftbefehls und Entlassung aus der Untersuchungshaft wegen

    Insoweit erschiene es allerdings unter Berücksichtigung der maßgeblichen Rechtsgrundsätze (vgl. nur Senat StV 2012, 350 mwN = StRR 2012, 154 mit zust. Anm. Burhoff) jedenfalls bei den beiden unbestraften Angeklagten Kxxx und insbesondere Kxxx fraglich, ob die erforderlichen haftbegründenden Tatsachen feststellbar wären.
  • OLG Köln, 28.06.2016 - 1 RBs 181/16

    Verbot der Doppelverfolgung bei Zusammentreffen von unerlaubtem Besitz von

  • KG, 24.02.2015 - 4 Ws 9/15

    Untersuchungshaftfortdauer: Haftgrund der Fluchtgefahr bei bandenmäßig begangener

  • KG, 23.12.2019 - 3 Ss 105/19

    Verstoß gegen Anklagegrundsatz im Berufungsverfahren

  • KG, 24.01.2017 - 4 Ws 10/17

    Untersuchungshaft: Fluchtgefahr bei Rückkehr des Beschuldigten an den

  • KG, 25.11.2016 - 161 HEs 31/16

    Jugendstrafverfahren: Terminierung in Haftsachen bei mehreren Angeklagten in

  • KG, 17.06.2015 - 4 Ws 48/15

    Haftfortdauerentscheidung während laufender Hauptverhandlung: Umfang der

  • KG, 30.04.2019 - 4 HEs 10/19

    Zum Haftgrund der Verdunkelungsgefahr; Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes

  • KG, 07.09.2021 - 4 Ws 71/21

    Außervollzugsetzung des Haftbefehls während laufender Hauptverhandlung u. a.

  • KG, 09.06.2015 - 161 HEs 13/15

    Untersuchungshaft über 6 Monate in Umfangsverfahren: Anforderungen an die Prüfung

  • KG, 23.12.2019 - 121 Ss 181/19

    Berufung in Strafsachen: Entscheidung des Erstgerichts über eine nicht angeklagte

  • KG, 23.12.2019 - 122 Ss 136/19
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