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   BGH, 20.12.2011 - 3 StR 421/11   

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https://dejure.org/2011,30741
BGH, 20.12.2011 - 3 StR 421/11 (https://dejure.org/2011,30741)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2011 - 3 StR 421/11 (https://dejure.org/2011,30741)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11 (https://dejure.org/2011,30741)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 S 1 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Feststellung eines Hangs zum übermäßigen Genuss von Rauschmitteln

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei übermäßigem Alkoholkonsum und Drogenkonsum bei einer Verurteilung wegen räuberischer Erpressung

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Feststellung eines Hangs zum übermäßigen Genuss von Rauschmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 S. 1; StPO § 358 Abs. 2 S. 3
    Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei übermäßigem Alkoholkonsum und Drogenkonsum bei einer Verurteilung wegen räuberischer Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 204
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 329/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Übermaß bei Heroinkonsum);

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 3 StR 421/11
    Der Hang im Sinne von § 64 StGB verlangt eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 mwN).

    Denn ausreichend für die Annahme eines Hangs zum übermäßigen Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls, dass der Betroffene aufgrund seiner Konsumgewohnheiten sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 mwN).

    Nahe liegt demgegenüber ein Hang insbesondere bei Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210), die hier jedenfalls bei den zwei Vorstrafen vom 11. Juni 2003 und vom 17. September 2008 festgestellt wurde.

  • BGH, 01.04.2008 - 4 StR 56/08

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges;

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 3 StR 421/11
    Insoweit kann dem Umstand, dass durch den Rauschmittelgenuss bereits die Gesundheit, Arbeitsund Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind, zwar indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs zukommen; das Fehlen dieser Beeinträchtigungen schließt indes nicht notwendigerweise die Bejahung eines Hangs aus (BGH, Beschluss vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 3 StR 421/11
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5), er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 3 StR 421/11
    Es sind ferner keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass keine hinreichend konkrete Aussicht besteht, den Angeklagten von seinem Hang zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (BVerfG, Beschluss vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 u.a., NStZ 1994, 578), zumal das Landgericht bislang nicht zu klären vermochte, weshalb eine Drogentherapie in früherer Zeit unterblieben ist.
  • BGH, 11.08.1999 - 5 StR 207/99

    Versuch; Räuberische Erpressung; Schuldschein; Schadensgleiche

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 3 StR 421/11
    Damit hat er sich - wie das Landgericht in den Urteilsgründen zutreffend darlegt - der räuberischen Erpressung in drei tateinheitlichen Fällen schuldig gemacht (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 1999 - 5 StR 207/99, NStZ 1999, 618, 619).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 3 StR 421/11
    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5), er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).
  • OLG Bamberg, 07.02.2017 - 2 OLG 7 Ss 105/16

    Beurteilung der Schuldfähigkeit eines alkoholisierten Täters - Unzulässigkeit der

    Langjähriger exzessiver Alkoholkonsum macht die Auseinandersetzung damit erforderlich, ob bei dem Angekl. ein Hang im Sinne von § 64 StGB vorliegt, mithin eine chronische auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol zu sich zu nehmen (st.Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschl. v. 20.12.2011 - 3 StR 421/11 = NStZ-RR 2012, 204 m. w. N.).
  • BGH, 06.12.2017 - 1 StR 415/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Eine soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17 Rn. 10; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204 und vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07, StV 2008, 76 mwN; Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210).

    Der Annahme eines Hanges steht schließlich nicht entgegen, dass der Angeklagte immer wieder in der Lage war, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen (BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271 und Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204).

  • BGH, 15.05.2014 - 3 StR 386/13

    Beweiswürdigung (eigene Sachkunde des Gerichts bei der

    Dass der Angeklagte in der Lage war, während der Arbeitszeiten seinen Alkoholkonsum zu unterlassen, steht daher dem Vorliegen eines Hangs nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204 mwN).
  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 93/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs)

    Eine soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17 Rn. 10; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204 und vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07, StV 2008, 76 mwN; Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210).

    Ebenso wenig steht die Tatsache, dass ein Angeklagter kurzzeitig in der Lage war, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen, dem Vorliegen eines Hanges entgegen (BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271 und Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204).

  • BGH, 21.03.2019 - 3 StR 81/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang;

    Nahe liegt ein Hang demgegenüber insbesondere bei Beschaffungskriminalität (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204, 205).
  • BGH, 11.03.2014 - 1 StR 655/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Begriff des Hangs,

    Das Fehlen solcher Beeinträchtigungen schließt nicht notwendigerweise die Bejahung eines Hangs aus (BGH, Beschlüsse vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198, 199; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204, 205; vom 30. Juli 2013 - 2 StR 174/13, NStZ-RR 2013, 340).
  • BGH, 31.07.2019 - 5 StR 286/19

    Hang zum übermäßigen Genuss von Rauschmitteln (Abhängigkeit; Neigung; soziale

    Eine soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt insbesondere auch bei Taten aus dem Bereich der Beschaffungskriminalität in Betracht (BGH, Beschlüsse vom 27. März 2008 - 3 StR 38/08; vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204; vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07, StV 2008, 76 mwN).

    Ebenso wenig steht der Annahme eines Hanges entgegen, dass der Angeklagte immer wieder in der Lage war, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern (BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13; Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, aaO).

  • BGH, 14.06.2016 - 1 StR 219/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Hang,

    Ebenso wenig steht die Tatsache, dass ein Angeklagter kurzzeitig in der Lage war, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder einzustellen, dem Vorliegen eines Hanges entgegen (BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, NStZ-RR 2014, 271 und Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204).
  • BGH, 26.10.2016 - 1 StR 480/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen des Hangs)

    Ausreichend ist es bereits, wenn der Betroffene aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint, was insbesondere bei sogenannter Beschaffungskriminalität zu bejahen ist (BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210; Beschlüsse vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204; vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12, RuP 2013, 34 und vom 18. September 2013 - 1 StR 382/13, BGHR StGB § 64 Satz 1 Hang 1).
  • BGH, 30.07.2013 - 2 StR 174/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Das Fehlen solcher Beeinträchtigungen schließt nicht notwendigerweise die Bejahung eines Hangs aus (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 421/11, NStZ-RR 2012, 204; Beschluss vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198, 199; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 64 Rn. 10a).
  • BGH, 22.05.2017 - 1 StR 163/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen: Hang,

  • BGH, 16.06.2020 - 1 StR 155/20

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

  • BGH, 01.12.2021 - 1 StR 432/21

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 126/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • LG Duisburg, 09.01.2023 - 33 KLs 15/22
  • BGH, 08.07.2014 - 3 StR 204/14

    Korrektur eines Zählfehlers; rechtsfehlerhaft unterlassene Prüfung der

  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 253/12

    Erörterungsmangel hinsichtlich der mangelnden Anordnung der Unterbringung des

  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 50/12

    Rechtsfehlerhafte Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 24.11.2015 - 3 StR 410/15

    Sachlich-rechtlich mangelhaftes Unterlassen der sich aufdrängenden Prüfung einer

  • BGH, 26.05.2015 - 3 StR 159/15

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Prüfung der Unterbringung in einer

  • BGH, 16.10.2012 - 3 StR 414/12

    Unzulässigkeit der Revision (fehlende Beschwer des Angeklagten bei unterlassener

  • LG Hagen, 06.11.2019 - 31 Ks 5/19
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