Weitere Entscheidungen unten: BGH, 02.05.2012 | KG, 04.01.2012

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12   

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https://dejure.org/2012,12251
OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12 (https://dejure.org/2012,12251)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.02.2012 - 2 Ss 9/12 (https://dejure.org/2012,12251)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 (https://dejure.org/2012,12251)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegungspflicht des Tatgerichts bei Verdacht einer Aussageabsprache der Belastungszeugen; Wirksamkeit einer Berufungsbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung bei kurzfristiger Freiheitsstrafe

  • strafrechtsiegen.de

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufungsbeschränkung bei kurzfristiger Freiheitsstrafe; Anforderungen an die Urteilsgründe [Aussageabsprache der Belastungszeugen]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 289
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Karlsruhe, 18.11.2004 - 2 Ss 60/04

    Unerlaubter Besitz einer geringen Menge Heroin: Fehlerhafte Verhängung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12
    Aus dieser Begründung muss sich ergeben, aufgrund welcher konkreten Umstände sich die Tat oder der Täter derart von dem Durchschnitt solcher Taten oder dem durchschnittlichen Täter abhebt, dass eine Freiheitsstrafe ausnahmsweise unerlässlich ist (OLG Karlsruhe StV 2005, 275).

    Insbesondere - dies lassen die Ausführungen des Amtsgerichts (UA S. 13) befürchten - darf nicht durch den schematischen Hinweis auf einschlägige Vorstrafen und ein Bewährungsversagen auf die Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB geschlossen werden (OLG Karlsruhe StV 2003, 622 f.; StV 2005, 275 f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).

  • OLG Köln, 18.02.2003 - Ss 36/03

    Kurze Freiheitsstrafen sollen eine Ausnahme sein

    Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12
    Solche Freiheitsstrafen unter sechs Monaten sind aber nur dann auszusprechen, wenn sich diese Sanktion aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (BGH StV 2003, 485; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).

    Insbesondere - dies lassen die Ausführungen des Amtsgerichts (UA S. 13) befürchten - darf nicht durch den schematischen Hinweis auf einschlägige Vorstrafen und ein Bewährungsversagen auf die Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB geschlossen werden (OLG Karlsruhe StV 2003, 622 f.; StV 2005, 275 f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03

    Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und

    Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12
    Insbesondere - dies lassen die Ausführungen des Amtsgerichts (UA S. 13) befürchten - darf nicht durch den schematischen Hinweis auf einschlägige Vorstrafen und ein Bewährungsversagen auf die Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB geschlossen werden (OLG Karlsruhe StV 2003, 622 f.; StV 2005, 275 f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 2 Ss 138/02

    Ahndung von Bagatelldelikten: Verstoß gegen das Übermaßverbot durch Verhängung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12
    Insbesondere - dies lassen die Ausführungen des Amtsgerichts (UA S. 13) befürchten - darf nicht durch den schematischen Hinweis auf einschlägige Vorstrafen und ein Bewährungsversagen auf die Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB geschlossen werden (OLG Karlsruhe StV 2003, 622 f.; StV 2005, 275 f.; OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).
  • BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04

    Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch bei lückenhaften

    Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12
    Deshalb kann und darf das Revisionsgericht regelmäßig diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird (BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12
    Der Tatrichter hat vielmehr den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten eines Angeklagten nahelegt, in Verbindung mit den sonst festgestellten Tatsachen erschöpfend zu würdigen und diese Würdigung in den Urteilsgründen darzulegen (Meyer-Goßner a.a.O.; BGH NJW 1980, 2423; BGH MDR 1975, 548).
  • BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00

    Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der

    Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12
    aaa) Unstreitig ist zwar, dass eine Rechtsmittelbeschränkung allein auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen wie jede wirksame Rechtsmittelbeschränkung möglich ist, BGHSt 47, 32, 35.
  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 92/03

    Rechtsfehlerhafte Vernehmung des sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen

    Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12
    Solche Freiheitsstrafen unter sechs Monaten sind aber nur dann auszusprechen, wenn sich diese Sanktion aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (BGH StV 2003, 485; OLG Köln NStZ 2003, 421, 422).
  • BGH, 17.02.2009 - 3 StR 490/08

    Urteilsgründe (Trennung von Feststellungen und Beweiswürdigung; keine

    Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12
    Dies bedeutet gerade nicht, dass in allen Einzelheiten darzulegen ist, auf welche Weise der Richter zu gewissen Feststellungen gelangt ist (BGH NStZ 2009, 403; Meyer-Goßner a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beschränkung der Berufung bei

    Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2012 - 2 Ss 9/12
    Deshalb kann und darf das Revisionsgericht regelmäßig diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird (BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23).
  • BGH, 07.05.1998 - 4 StR 88/98

    Offensichtlicher Schreibfehler - Maßgebende Sitzungsniederschrift - Kenntnis der

  • OLG Dresden, 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Gewaltbegriff; Berufungsbeschränkung;

    Deshalb darf das Revisionsgericht regelmäßig diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 -, juris; BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23).

    Dabei muss beachtet werden, ob der abzuurteilenden Tat Vorbelastungen aufgrund gleicher oder ähnlicher Taten vorangegangen sind oder ob kein Zusammenhang zu etwaigen früheren Straftaten besteht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. a.a.O.; sowie Beschluss vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 - NStZ-RR 2012, 289 f.; Urteil vom 19. Oktober 2012 - 2 Ss 643/12 - NStZ-RR 2013, 41 f.; jeweils m.w.N.).

  • OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15

    Diebstahl von Bekleidung

    "Unerlässlich" ist eine Freiheitsstrafe vielmehr nur dann, wenn eine andere schuldangemessene Sanktion keinesfalls ausreicht und wenn aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände auf sie nicht verzichtet werden kann (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. a.a.O.; sowie Beschluss vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 - NStZ-RR 2012, 289 f.; Urteil vom 19. Oktober 2012 - 2 Ss 643/12 - NStZ-RR 2013, 41 f.; jeweils m.w.N.).
  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

    Deshalb darf das Revisionsgericht regelmäßig diejenigen Entscheidungsteile nicht nachprüfen, deren Nachprüfung von keiner Seite begehrt wird (Senat, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 -, juris; BayObLG NStZ-RR 2004, 336 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23).

    Unerlässlich ist eine Freiheitsstrafe nur dann, wenn eine andere schuldangemessene Sanktion keinesfalls ausreicht und wenn auf sie nicht verzichtet werden kann (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. a.a.O.; sowie Beschluss vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 - NStZ-RR 2012, 289 f.; Urteil vom 19. Oktober 2012 - 2 Ss 643/12 - NStZ-RR 2013, 41 f.; jeweils m.w.N.).

  • OLG Bamberg, 25.11.2013 - 3 Ss 114/13

    Urteilsfeststellungen bei der Beleidigung eines Polizeibeamten

    Bei einer Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß umfasst diese Prüfung deshalb auch, ob der vom AG festgestellt Sachverhalt in Hinsicht auf die Rechtsfolgen tragfähig ist oder sich als lückenhaft erweist (vgl. aus der neueren Rspr. u.a. OLG München zfs 2012, 472 f., OLG Koblenz NZV 2013, 411 f. und OLG Dresden NStZ-RR 2012, 289 f.).
  • KG, 19.10.2015 - 161 Ss 195/15

    Revision in Strafsachen: Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der

    Dass möglicherweise weitere, dann von der Bewährungsfrage nicht zu trennende Strafzumessungserwägungen in Betracht gekommen wären (vgl. etwa OLG Dresden, NStZ-RR 2012, 289, 290 zu § 47 Abs. 1 StGB), verbindet beide Teile nicht konkret zu einer Einheit (vgl. BGH, NStZ 1993, 97, 98).
  • OLG Jena, 07.06.2019 - 1 OLG 121 Ss 10/19

    Berufung in Strafsachen: Berufungsbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung

    Der dahingehenden, letztlich auf die Fehlerhaftigkeit des (gerade nicht den Gegenstand der revisionsrechtlichen Überprüfung darstellenden) amtsgerichtlichen Urteils abstellenden Auffassung der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft, die sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (Beschluss vom 10.02.2012, Az. 2 Ss 9/12, bei juris) stützt, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Brandenburg, 17.03.2021 - 1 OLG 53 Ss 167/20

    Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Eine Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung ist dann nicht wirksam möglich, denn eine sinnvolle Prognose über die Wirkung der Verurteilung auf den Angeklagten kann nicht angestellt werden, wenn über die Angemessenheit der Strafe Unklarheit herrscht (OLG Köln a. a. O., Rn. 17 Hanseatisches OLG, Beschluss vom 09. Februar 2005 - 1 Ss 5/05 - Rz. 11 f.; vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 - Rz. 32).
  • KG, 28.08.2020 - 121 Ss 109/20

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die

    Insbesondere sind die täterbezogenen Umstände, die zur Begründung der Unerlässlichkeit der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe herangezogen werden, regelmäßig auch für die Entscheidung über die Strafaussetzung relevant (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 - juris Rn. 36f.; KG, Urteil vom 16. September 2016, a.a.O.).
  • KG, 28.08.2020 - 5 Ss 38/20
    Insbesondere sind die täterbezogenen Umstände, die zur Begründung der Unerlässlichkeit der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe herangezogen werden, regelmäßig auch für die Entscheidung über die Strafaussetzung relevant (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 2 Ss 9/12 - juris Rn. 36f.; KG, Urteil vom 16. September 2016, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.05.2012 - 3 StR 465/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5051
BGH, 02.05.2012 - 3 StR 465/11 (https://dejure.org/2012,5051)
BGH, Entscheidung vom 02.05.2012 - 3 StR 465/11 (https://dejure.org/2012,5051)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - 3 StR 465/11 (https://dejure.org/2012,5051)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 64 S. 1 StGB
    Abhängigkeit des Schuldgehalts beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vom Wirkstoffgehalt; Anforderungen an die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB
    Rechtsfolgenausspruch im Strafurteil gegen einen betäubungsmittelabhängigen Täter: Wechselwirkung zwischen Strafausspruch und Maßregelanordnung

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung bei Außerachtlassen des Wirkstoffgehalts von gehandelten Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Rechtsfolgenausspruch im Strafurteil gegen einen betäubungsmittelabhängigen Täter: Wechselwirkung zwischen Strafausspruch und Maßregelanordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29a Abs. 2; StPO § 349 Abs. 2
    Strafzumessung bei Außerachtlassen des Wirkstoffgehalts von gehandelten Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 289 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11

    Totschlag (Tötungsvorsatz bei Stichen); Mord (Heimtücke; erforderliche

    Auszug aus BGH, 02.05.2012 - 3 StR 465/11
    Ungeachtet der 'Zweispurigkeit' von Strafe und Maßregel kann im Einzelfall eine Wechselwirkung zwischen den beiden Rechtsfolgen zwar zu bejahen sein, weil die für deren Anordnung jeweils wesentlichen Gesichtspunkte nicht stets streng von einander zu trennen sind (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2011 - 1 StR 120/11).
  • AG Freiburg, 28.05.2020 - 28 Ds 620 Js 119/19

    Strafbarkeit des Verkaufs von Cannabidiol(CBD)-Produkten

    Strafmildernde Umstände im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität sind insbesondere ein geringes Ausmaß von Gefährlichkeit, die von dem Betäubungsmittel ausgeht (vgl. (Weber, Sechster Abschnitt. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Vorbemerkungen zu den §§ 29 ff Rn. 932, beck-online) und eine geringe Wirkstoffkonzentration, die sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der Strafzumessung im engeren Sinn zu berücksichtigen ist (BGH 3 StR 465/11).
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Rechtsprechung
   KG, 04.01.2012 - 4 Ws 107/11, (4) 1 Ss 466/11 (322/11)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12420
KG, 04.01.2012 - 4 Ws 107/11, (4) 1 Ss 466/11 (322/11) (https://dejure.org/2012,12420)
KG, Entscheidung vom 04.01.2012 - 4 Ws 107/11, (4) 1 Ss 466/11 (322/11) (https://dejure.org/2012,12420)
KG, Entscheidung vom 04. Januar 2012 - 4 Ws 107/11, (4) 1 Ss 466/11 (322/11) (https://dejure.org/2012,12420)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 318 StPO, § 46 StGB, § 29 BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Rechtsmittelbeschränkung und Strafzumessung bei fehlenden Angaben zum Wirkstoffgehalt der Betäubungsmittel

  • Wolters Kluwer

    Auswirkung von fehlenden Angaben und Feststellungen zum Wirkstoffgehalt von Betäubungsmittel auf die Strafzumessung und Rechtsmittelbeschränkung

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1; StGB § 46; StPO § 318
    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung bei fehlenden Feststellungen zum Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 289 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus KG, 04.01.2012 - 4 Ws 107/11
    Eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist nur dann nicht wirksam, wenn die tatrichterlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils so dürftig, unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie keine hinreichende Grundlage für die Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung bilden (BGHSt 33, 59; Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., § 318 Rn. 16).
  • BGH, 29.01.1985 - 4 StR 790/84

    Bestimmung der Mindestqualität von Haschisch

    Auszug aus KG, 04.01.2012 - 4 Ws 107/11
    Den Wirkstoffgehalt - unter Beachtung des Zweifelssatzes - mit hinreichender Genauigkeit festzustellen, ist in der Regel auch dann möglich, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch einen Sachverständigen nicht zur Verfügung stehen (vgl. BGH a.a.O.; zu den Grundlagen: BGH NStZ 1985, 221).
  • OLG Oldenburg, 27.08.2007 - Ss 249/07

    Strafprozessrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung bei fehlender

    Auszug aus KG, 04.01.2012 - 4 Ws 107/11
    Auch beim Fehlen von Angaben zum Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels kann der Schuldspruch je nach Lage des Einzelfalles - wenn tatbestandliche Voraussetzungen, wie zum Beispiel das Vorliegen einer nicht geringen Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, nicht in Frage stehen - revisionsrechtlicher Prüfung standhalten (vgl. Senat, Beschluss vom 12. April 2011 - (4) 1 Ss 29/11 (47/11) - KG, Beschluss vom 27. April 2004 - (3) 1 Ss 493/03 (31/04); Brandenburgisches OLG, NStZ-RR 2009, 209; OLG Oldenburg, NStZ-RR 2008, 117; Thüringer OLG, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 Ss 188/07 - [Juris]).
  • OLG Jena, 12.09.2007 - 1 Ss 188/07
    Auszug aus KG, 04.01.2012 - 4 Ws 107/11
    Auch beim Fehlen von Angaben zum Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels kann der Schuldspruch je nach Lage des Einzelfalles - wenn tatbestandliche Voraussetzungen, wie zum Beispiel das Vorliegen einer nicht geringen Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, nicht in Frage stehen - revisionsrechtlicher Prüfung standhalten (vgl. Senat, Beschluss vom 12. April 2011 - (4) 1 Ss 29/11 (47/11) - KG, Beschluss vom 27. April 2004 - (3) 1 Ss 493/03 (31/04); Brandenburgisches OLG, NStZ-RR 2009, 209; OLG Oldenburg, NStZ-RR 2008, 117; Thüringer OLG, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 Ss 188/07 - [Juris]).
  • OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 1 Ss 10/09

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erforderlichkeit von

    Auszug aus KG, 04.01.2012 - 4 Ws 107/11
    Auch beim Fehlen von Angaben zum Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels kann der Schuldspruch je nach Lage des Einzelfalles - wenn tatbestandliche Voraussetzungen, wie zum Beispiel das Vorliegen einer nicht geringen Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, nicht in Frage stehen - revisionsrechtlicher Prüfung standhalten (vgl. Senat, Beschluss vom 12. April 2011 - (4) 1 Ss 29/11 (47/11) - KG, Beschluss vom 27. April 2004 - (3) 1 Ss 493/03 (31/04); Brandenburgisches OLG, NStZ-RR 2009, 209; OLG Oldenburg, NStZ-RR 2008, 117; Thüringer OLG, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 Ss 188/07 - [Juris]).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus KG, 04.01.2012 - 4 Ws 107/11
    Gewerbsmäßig handelt, wer sich durch die wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer verschaffen will (std. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 gewerbsmäßig 1 m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 05.03.2004 - Ss 493/03

    Verknüpfung Gewaltanwendung und Beischlaf bei gewaltsamer Überschreitung von

    Auszug aus KG, 04.01.2012 - 4 Ws 107/11
    Auch beim Fehlen von Angaben zum Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels kann der Schuldspruch je nach Lage des Einzelfalles - wenn tatbestandliche Voraussetzungen, wie zum Beispiel das Vorliegen einer nicht geringen Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, nicht in Frage stehen - revisionsrechtlicher Prüfung standhalten (vgl. Senat, Beschluss vom 12. April 2011 - (4) 1 Ss 29/11 (47/11) - KG, Beschluss vom 27. April 2004 - (3) 1 Ss 493/03 (31/04); Brandenburgisches OLG, NStZ-RR 2009, 209; OLG Oldenburg, NStZ-RR 2008, 117; Thüringer OLG, Beschluss vom 12. September 2007 - 1 Ss 188/07 - [Juris]).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2019 - Ss 114/18

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Fehlende Feststellungen zum

    Das Fehlen von Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bzw. zur Wirkstoffmenge gefährdet den Bestand des Schuldspruchs nämlich dann nicht, wenn - wie hier - festgestellt ist, dass es sich tatsächlich um Betäubungsmittel handelt, und nach ihrem Bruttogewicht ausgeschlossen werden kann, dass die Grenze zur nicht geringen Menge i. S. des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG überschritten ist, also tatbestandliche Voraussetzungen und damit der Schuldspruch nicht in Frage stehen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23, 24; OLG Celle NStZ-RR 2012, 59; KG, Beschl. v. 4.1.2012 - 1 Ss 466/11 (322/11), Rn. 10 nach juris; OLG Bamberg OLGSt StPO § 318 Nr. 21 - Rn. 10 nach juris; Senatsbeschlüsse vom 23. Mai 2014 - Ss 36/2014 (21/14) - und vom 26. Juni 2014 - Ss 20/2014 (14/14) -).
  • KG, 12.01.2017 - 121 Ss 197/16

    Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch im Strafverfahren wegen

    a) Die dem Rechtsmittelberechtigten in § 318 Satz 1 StPO eingeräumte Verfügungsmacht über den Umfang der Anfechtung gebietet es, den in den Rechtsmittelerklärungen zum Ausdruck kommenden Gestaltungswillen im Rahmen des rechtlich Möglichen zu respektieren (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 4 StR 306/00 -, BGHSt 47, 32-39, juris Rn. 19; KG, Beschluss vom 4. Januar 2012 - [4] 1 Ss 466/11 [322/11] -, juris Rn. 10).

    Für den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten ist neben Art und Menge des Betäubungsmittels der jeweilige Wirkstoffgehalt von besonderer Bedeutung (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 521/10 -, juris Rn. 8; KG, Beschluss vom 4. Januar 2012 - [4] 1 Ss 466/11 [322/11] -, juris Rn. 12; Senat, Beschluss vom 11. März 2016 - 5 Ws 40/16 - Fischer, StGB, 64. Auflage, § 46 Rn. 35; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, Betäubungsmittelgesetz 8. Auflage, Vor §§ 29 ff. BtMG), denn ohne Feststellungen zur Mindestqualität durch den Tatrichter lässt sich nicht abschätzen, welche Mindestzahl an Konsumportionen aus der gehandelten Menge hergestellt werden kann (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 9. Juni 1997 - 4St RR 137/97 -, Rn. 8, juris).

    Von der Erfüllung eines Regelbeispiels geht regelmäßig nur eine Indizwirkung aus, die ausnahmsweise durch besondere strafmildernde Umstände, die für sich allein oder in ihrer Gesamtheit so schwer wiegen, dass die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle unangemessen erscheint, entkräftet werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 5 StR 170/16 -, juris Rn. 3; KG, Beschluss vom 4. Januar 2012 - [4] 1 Ss 466/11 [322/11] - juris Rn. 14).

  • KG, 19.10.2015 - 161 Ss 195/15

    Revision in Strafsachen: Rechtsmittelbeschränkung auf die Frage der

    Das Rechtsmittelgericht muss deshalb den erkennbaren Willen des Angeklagten, seinen Angriff zu beschränken, im Rahmen des rechtlich Möglichen respektieren (BGH, NJW 2001, 3134, 3135; NStZ 1993, 97; KG, Beschluss vom 4. Januar 2012 - (4) 1 Ss 466/11 (322/11) -, juris Rn. 10).

    Das ist der Fall, wenn die Feststellungen des nicht angegriffenen Teils so unzureichend sind, dass für die noch zu treffende Entscheidung eine tragfähige Grundlage fehlt (BGH NJW 1985, 1089; KG, Beschluss vom 4. Januar 2012 - (4) 1 Ss 466/11 (322/11) -, juris Rn. 10; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 16. August 2011 - 2-26/11 (REV) -, juris Rn. 7).

  • OLG Saarbrücken, 22.11.2023 - 1 Ss 23/23

    Berufungsbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch, Wirksamkeit, BtM-Belikt

    b) Für den Fall einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hat der Senat bereits entschieden, dass das Fehlen von Feststellungen zum Wirkstoffgehalt der Betäubungsmittel den Bestand des Schuldspruchs dann nicht gefährdet, wenn festgestellt ist, dass es sich tatsächlich um Betäubungsmittel handelt und nach dem Bruttogewicht der Betäubungsmittel ausgeschlossen werden kann, dass die Grenze zur nicht geringen Menge i.S.d. § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG überschritten ist (Senatsbeschlüsse vom 23. Mai 2014 - Ss 36/2014 (21/14) -, 26. Juni 2014 - Ss 20/2014 (14/14) - und vom 29. Januar 2019 - Ss 114/2018 (64/18) -, vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 12. Januar 2017 - (5) 121 Ss 197/16 (56/18) -, juris; OLG Celle NStZ-RR 2012, 59; KG Berlin, Beschluss vom 4. Januar 2012 - 1 Ss 466/11 (322/11) -, juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 23), die Berufung demnach trotz der fehlenden Feststellungen wirksam auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden kann.
  • KG, 29.07.2013 - 161 Ss 127/13

    Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels;

    Denn es ist nicht zu besorgen, dass tatbestandliche Voraussetzungen in Frage stehen könnten (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 4. Januar 2012 - [4] 1 Ss 466/11 [322/11] - und 21. Februar 2012 - [4] 121 Ss 32/12 [45/12] -).

    Die Urteilsfeststellungen sind damit hinsichtlich eines Umstandes, der neben Art und Menge des Betäubungsmittels für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat von besonderer Bedeutung ist (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Januar 2012 - [4] 1 Ss 466/11 [322/11] - m.w.Nachw.), lückenhaft.

  • KG, 15.12.2021 - 5 Ss 48/21

    Anforderungen an die Feststellung gewerbsmäßigen Handelns im Sinne von § 29 Abs.

    Dies gilt auch, wenn infolge der Unvollständigkeit die Feststellungen für die erneut vorzunehmende Strafzumessung zu ergänzen sind, solange die neu zu treffenden Feststellungen den bindend gewordenen nicht widersprechen und der Schuldspruch davon nicht betroffen sein kann (vgl. KG, Beschluss vom 4. Januar 2012 - [4] 1 Ss 466/11 [322/11] -, juris Rn. 10).

    Auch beim Fehlen von Angaben zum Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels kann der Schuldspruch je nach Lage des Einzelfalles revisionsrechtlicher Prüfung standhalten, wenn tatbestandliche Voraussetzungen - wie z. B. das Vorliegen einer nicht geringen Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG - nicht in Frage stehen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 26. Februar 2009 - 1 Ss 10/09 -, juris Rn. 16; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. August 2007 - Ss 249/07 -, juris Rn. 9; KG, Beschlüsse vom 21. Februar 2012 - [4] 121 Ss 32/12 [45/12] -, juris Rn. 7, und 4. Januar 2012, a. a. O.).

  • OLG Bamberg, 05.03.2013 - 2 Ss 135/12

    Revision im Strafverfahren wegen eines Betäubungsmitteldelikts: Wirksamkeit der

    Die Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch kann gleichwohl ausnahmsweise wirksam sein, wenn nach den Feststellungen sicher ist, dass es sich tatsächlich um Betäubungsmittel handelt und angesichts des festgestellten Bruttogewichts (hier: 4 g "Crystal-Speed") einerseits die Grenze zur nicht geringen Menge selbst unter Zugrundelegung eines Wirkstoffgehalts von 100 % nicht überschritten und andererseits ein Fall des § 29 Abs. 5 BtMG auszuschließen ist (u.a. Anschluss an OLG Celle NStZ-RR 2012, 59 und KG, Beschluss vom 04.01.2012 - (4) 1 Ss 446/11 (322/11) = BeckRS 2012, 12416 = NStZ-RR 2012, 289 [Ls]).

    Das Fehlen von Feststellungen zum Wirkstoffgehalt soll den Bestand des Schuldspruchs allerdings ausnahmsweise dann nicht gefährden, wenn festgestellt ist, dass es sich tatsächlich um Betäubungsmittel handelt und nach ihrem Bruttogewicht ausgeschlossen werden kann, dass die Grenze zur nicht geringen Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG überschritten ist oder ein Fall des § 29 Abs. 5 BtMG vorliegt, der Schuldspruch also durch ergänzende Feststellungen nicht in Frage gestellt werden kann (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2012, 59; KG, Beschluss vom 04.01.2012 - (4) 1 Ss 446/11 (322/11) = BeckRS 2012, 12416).

  • KG, 03.03.2023 - 161 Ss 212/22

    Entbehrlichkeit von Feststellungen zum Betäubungsmittel-Wirkstoffgehalt;

    Der Wirkstoffgehalt des gehandelten Rauschgifts ist grundsätzlich für die Bestimmung des Unrechts- und Schuldgehalts einer Straftat rechtlich belangvoll (vgl. BGH NStZ 2023, 46; KG, Beschluss vom 4. Januar 2012 - (4) 1 Ss 466/11 (322/11), BeckRS 2012, 12416; OLG München Beschluss vom 6. August 2009 - 4 St RR 113/09, BeckRS 2010, 30585).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 53 Ss 20/20

    Voraussetzungen der Tatmehrheit bei unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln

    Das Fehlen von Feststellungen zum Wirkstoffgehalt soll den Bestand des Schuldspruchs allerdings ausnahmsweise dann nicht gefährden, wenn festgestellt ist, dass es sich tatsächlich um Betäubungsmittel handelt und nach ihrem Bruttogewicht ausgeschlossen werden kann, dass die Grenze zur nicht geringen Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG überschritten ist oder ein Fall des § 29 Abs. 5 BtMG vorliegt, der Schuldspruch also durch ergänzende Feststellungen nicht in Frage gestellt werden kann (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2012, 59; KG, Beschluss vom 04. Januar 2012 - (4) 1 Ss 446/11 (322/11) = BeckRS 2012, 12416; OLG Bamberg, Urteil vom 05. März 2013 - 2 Ss 135/12 -).
  • KG, 21.02.2012 - 121 Ss 32/12

    Angaben zu Handelsmengen und Wirkstoffgehalt

    Auch beim Fehlen von Angaben zum Wirkstoffgehalt des Betäubungsmittels kann der Schuldspruch je nach Lage des Einzelfalles - wenn tatbestandliche Voraussetzungen, wie zum Beispiel das Vorliegen einer nicht geringen Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, nicht in Frage stehen - revisionsrechtlicher Prüfung standhalten (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Januar 2012 - (4) 1 Ss 466/11 (322/11) - m.w.Nachw.; OLG Celle, NStZ-RR 2012, 59).
  • KG, 28.08.2020 - 121 Ss 109/20

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die

  • KG, 28.08.2020 - 5 Ss 38/20
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