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   BGH, 11.07.2012 - 2 StR 60/12   

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https://dejure.org/2012,21608
BGH, 11.07.2012 - 2 StR 60/12 (https://dejure.org/2012,21608)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2012 - 2 StR 60/12 (https://dejure.org/2012,21608)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12 (https://dejure.org/2012,21608)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 15 StGB; § 16 StGB
    Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug; Tatvorsatz); Körperverletzung (rein psychische Beeinträchtigung; Hervorrufen von Angst)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 223 Abs 1 StGB, § 224 Abs 1 Nr 5 StGB, § 261 StPO, § 264 StPO, § 267 StPO
    Körperverletzung: Tritte und Schläge gegen den Kopf als lebensgefährdende Behandlung; Hervorrufen von Angst als Taterfolg

  • Wolters Kluwer

    Tritte oder heftige Schläge gegen den Kopf eines Opfers als eine das Leben gefährdende Behandlung

  • rewis.io

    Körperverletzung: Tritte und Schläge gegen den Kopf als lebensgefährdende Behandlung; Hervorrufen von Angst als Taterfolg

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 223 Abs. 1; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5
    Tritte oder heftige Schläge gegen den Kopf eines Opfers als eine das Leben gefährdende Behandlung

  • datenbank.nwb.de

    Körperverletzung: Tritte und Schläge gegen den Kopf als lebensgefährdende Behandlung; Hervorrufen von Angst als Taterfolg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Bisschen knapp die Feststellungen zur gefährlichen Körperverletzung - "nicht nachzuvollziehen”

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Wird das Opfer vom Täter gefesselt und gerät dadurch in Panik, zittert und weint, so stellt dies keine Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB dar

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Entführung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 340
  • NStZ-RR 2013, 265
  • NStZ-RR 2013, 266
  • NStZ-RR 2013, 268
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.1964 - 5 StR 182/64
    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - 2 StR 60/12
    Erforderlich ist zudem ein Vorsatz des Täters zur Herbeiführung einer derartigen potenziellen Lebensgefahr (vgl. BGHSt 19, 352 f.).
  • BGH, 06.09.1968 - 4 StR 320/68

    Wand - § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, Gebäudewand ist kein "gefährliches Werkzeug"

    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - 2 StR 60/12
    § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB greift nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ein, wenn der Täter das Opfer gegen einen unbeweglichen Gegenstand bewegt (vgl. BGHSt 22, 235, 236; BGH NStZ-RR 2005, 75).
  • BGH, 05.11.1996 - 4 StR 490/96

    Fön in der Badewanne - §§ 223, 224 StGB, Geringfügigkeit, psychische

    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - 2 StR 60/12
    Das körperliche Wohlempfinden kann nicht allein durch psychische Reaktionen beeinträchtigt werden (vgl. BGH NStZ 1997, 123, 124), so dass das Hervorrufen von Angst nicht als Taterfolg im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB ausreicht.
  • BGH, 04.11.2004 - 4 StR 81/04

    Beweiswürdigung (mangelnde Feststellungen beim Raub einer leeren Geldbörse);

    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - 2 StR 60/12
    § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB greift nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht ein, wenn der Täter das Opfer gegen einen unbeweglichen Gegenstand bewegt (vgl. BGHSt 22, 235, 236; BGH NStZ-RR 2005, 75).
  • BGH, 06.06.2007 - 2 StR 105/07

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); Misshandlung von

    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - 2 StR 60/12
    Tritte oder heftige Schläge gegen den Kopf des Opfers können eine das Leben gefährdende Behandlung darstellen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07).
  • BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85

    Tateinheit zwischen rauberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub -

    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - 2 StR 60/12
    Bedrohungs- oder Einschüchterungshandlungen dürfen sich hinsichtlich der Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens nicht nur auf das seelische Gleichgewicht auswirken, sondern sie müssen auch die körperliche Verfassung des Opfers betreffen (vgl. BGH NStZ 1986, 166).
  • BGH, 20.02.2013 - 1 StR 585/12

    Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen trotz erteilter Einwilligung bei

    Sie verwirklichen das Merkmal der das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne von § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB jedenfalls dann, wenn sie nach der Art der Ausführung der Verletzungshandlung im Einzelfall zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, NStZ-RR 2012, 340 f.; siehe auch BGH, Urteil vom 22. März 2002 - 2 StR 517/01, NStZ 2002, 432 f. sowie Senat, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 1 StR 400/11, NStZ-RR 2012, 105 f.).
  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 548/14

    Körperverletzung (Begriff der Gesundheitsschädigung; psychische Einwirkungen als

    Rein psychische Empfindungen genügen bei keiner Handlungsalternative, um einen Körperverletzungserfolg gemäß § 223 Abs. 1 StGB zu begründen (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 36; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, NStZ-RR 2012, 340 f.; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2118; Meyer, ZStW 115 (2003), 249, 261).
  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

    Rein psychische Empfindungen genügen bei keiner Handlungsalternative, um einen Körperverletzungserfolg gemäß § 223 Abs. 1 StGB zu begründen (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 36; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, NStZ-RR 2012, 340 f.; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2118; Meyer, ZStW 115 (2003), 249, 261).

    Zudem hätte es - wie auch bei den anderen Opfern - einer tragfähigen, sich nicht auf die Wiedergabe der Umschreibung des bedingten Vorsatzes beschränkenden Begründung des Wissens und Wollens des Körperverletzungserfolges bedurft (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, NStZ-RR 2012, 340 f.; Senatsbeschluss vom 5. November 1996 - 4 StR 490/96, NStZ 1997, 123; Beschluss vom 22. November 2006 - 2 StR 382/06, bei Miebach, NStZ-RR 2007, 65).

    Angst als solche stellt jedoch - insbesondere wenn die Reaktion "zeitlich begrenzt" bzw. "kurzfristig" auftritt - lediglich eine Beeinträchtigung des seelischen Wohlbefindens und eine normale Reaktion auf Bedrohungen, nicht aber einen pathologischen Zustand dar (Senatsbeschluss vom 5. November 1996 - 4 StR 490/96, NStZ 1997, 123; vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, NStZ-RR 2012, 340 f.; OLG Köln, NJW 1997, 2191, 2192; NK-StGB/Paeffgen, 4. Aufl., § 223 Rn. 11a).

  • BGH, 18.08.2015 - 3 StR 289/15

    Körperverletzung aufgrund des Hervorrufens von Brechreiz durch Anspucken

    Seelische Beeinträchtigungen als solche genügen nicht; nötig sind vielmehr körperliche Auswirkungen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, NStZ-RR 2012, 340).
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19

    Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei

    Es genügt vielmehr, dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls (generell) geeignet war, das Leben zu gefährden (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12 Rn. 3; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 224 Rn. 27 mwN; vgl. zu Schlägen gegen den Kopf BGH, Urteil vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13 Rn. 7; Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12 Rn. 3 f.; vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12 Rn. 6 und vom 20. Februar 2013 - 1 StR 585/12 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23

    StGB: Ein wuchtiger Fausthieb in das obere Gesicht - Eine das Leben gefährdende

    Heftige Schläge gegen den Kopf des Opfers können eine das Leben gefährdende Behandlung sein, wenn sie nach der Art der Ausführung der Verletzungshandlungen im Einzelfall zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2022 - 2 StR 267/22, juris Rn. 9; vom 7. Oktober 2021 - 6 StR 393/21, juris; Urteile vom 22. Januar 2015 - 3 StR 301/14, juris Rn. 6; vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13, NStZ-RR 2013, 342; Beschlüsse vom 16. Januar 2013 - 2 StR 520/12, NStZ 2013, 345, 346; vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Werkzeug 8; Urteil vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07, juris Rn. 5; Beschluss vom 23. Juli 2004 - 2 StR 101/04, NStZ 2005, 156 Rn. 4; Urteile vom 8. März 1990 - 2 StR 615/89, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung; vom 23. Juni 1964 - 5 StR 182/64, BGHSt 19, 352; MüKoStGB/Hardtung, 4. Aufl., § 224 Rn. 45).
  • OLG Koblenz, 09.07.2014 - 2 OLG 3 Ss 198/13

    Gefährliche Körperverletzung: Das Leben gefährdende Behandlung; Erkennen der

    Die von der Strafkammer beschriebenen Verletzungen wurden nicht mittels dieses Werkzeugs, sondern durch Aufschlagen des Kopfes des Opfers auf den Asphalt verursacht, der als unbeweglicher Gegenstand kein gefährliches Werkzeug darstellt (st. Rspr.; vgl. BGHSt 22, 235, 236; BGH NStZ-RR 2005, 75; NStZ-RR 2012, 340).
  • BGH, 31.07.2013 - 2 StR 38/13

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung: abstrakte

    Tritte oder heftige Schläge gegen den Kopf des Opfers können eine das Leben gefährdende Behandlung darstellen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12).
  • VG Braunschweig, 20.12.2018 - 6 A 612/15

    Aufbau; Bewertungsspielraum; Doppelverwertung; fachspezifische Beurteilung;

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Prozessbevollmächtigen des Klägers zitierten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, welches zu der Frage der Prüfungsreihenfolge bei Grundtatbestand und Qualifikation keine Aussage trifft (U. v. 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R -, juris); ebenso wenig geht das durch das Bundessozialgericht in dieser Entscheidung zitierte Urteil des LG Aachen (U. v. 17.07.2002 - 61 KLS/42 Js 1109/2000 -, n. v.) oder der BGH in seiner Revisionsentscheidung (B. v. 17.04.2012 - 2 StR 60/12 -, juris) auf diese Frage ein.
  • BGH, 20.12.2022 - 2 StR 267/22

    Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung:

    Heftige Schläge gegen den Kopf des Opfers können eine das Leben gefährdende Behandlung darstellen, wenn sie nach der Art der Ausführung der Verletzungshandlungen im Einzelfall zu lebensgefährlichen Verletzungen führen können (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1964 - 5 StR 182/64, BGHSt 19, 352; Senat, Urteile vom 8. März 1990 - 2 StR 615/89, BGHR StGB § 223a Abs. 1 Lebensgefährdung 5; vom 6. Juni 2007 - 2 StR 105/07, Rn. 5; vom 31. Juli 2013 - 2 StR 38/13, Rn. 7; Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12; BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - 6 StR 393/21).
  • LAG Hamm, 25.10.2013 - 10 Sa 99/13

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2017 - L 13 VG 11/16

    Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz und Bundesversorgungsgesetz ;

  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 301/14

    Beweiswürdigung bei durch Erinnerungslücken gekennzeichneter Aussage des einzigen

  • BGH, 09.09.2020 - 4 StR 117/20

    Verwirklichung der gefährlichen Körperverletzung mittels einer lebensgefährdenden

  • BGH, 11.04.2019 - 4 StR 60/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Tatvariante des

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