Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 13.01.2012

Rechtsprechung
   BGH, 07.08.2012 - 1 StR 212/12   

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https://dejure.org/2012,22103
BGH, 07.08.2012 - 1 StR 212/12 (https://dejure.org/2012,22103)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2012 - 1 StR 212/12 (https://dejure.org/2012,22103)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2012 - 1 StR 212/12 (https://dejure.org/2012,22103)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 2 StPO, § 26a Abs 1 Nr 2 StPO
    Richterablehnung im Strafverfahren: Vorbefassung des Revisionsrichters als Ablehnungsgrund

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Ablehnung eines Richters bei Annahme der Befangenheit durch Fehlen der Neutralität, Distanz und Unparteilichkeit

  • rewis.io

    Richterablehnung im Strafverfahren: Vorbefassung des Revisionsrichters als Ablehnungsgrund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24 Abs. 2
    Rechtfertigung der Ablehnung eines Richters bei Annahme der Befangenheit durch Fehlen der Neutralität, Distanz und Unparteilichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ist der 1. Strafsenat des BGH befangen? - Nein, ist er nicht….

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 350
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08

    Unbegründete Befangenheitsanträge gegen vorbefasste Mitglieder des 1. Strafsenats

    Auszug aus BGH, 07.08.2012 - 1 StR 212/12
    Die Ablehnung eines Richters nach § 24 Abs. 2 StPO ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine erforderliche Neutralität, Distanz und Unparteilichkeit störend beeinflussen kann (BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1967 - 2 BvR 235/64, BVerfGE 21, 139, 146; BGH, Urteil vom 9. Februar 1951 - 3 StR 48/50, BGHSt 1, 34, 39; BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).

    Die Vorbefassung eines Richters mit dem Verfahrensgegenstand ist für sich allein nie ein Ablehnungsgrund, da der vernünftige Angeklagte davon ausgehen kann, dass der Richter auch dann unvoreingenommen an die Sache herantritt, wenn er sich schon früher über den Sachverhalt ein Urteil gebildet hat (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1971 - 2 BvR 443/69, BVerfGE 30, 149, 153; BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).

    Dies gilt auch für den Revisionsrichter (BGH, Beschluss vom 18. November 2009 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85).

    Besondere Umstände, die auch für einen verständigen Antragsteller eine solche Besorgnis rechtfertigten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 18. November 2009 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85; BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44), sind aber weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.

  • BGH, 09.02.1951 - 3 StR 48/50
    Auszug aus BGH, 07.08.2012 - 1 StR 212/12
    Die Ablehnung eines Richters nach § 24 Abs. 2 StPO ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine erforderliche Neutralität, Distanz und Unparteilichkeit störend beeinflussen kann (BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1967 - 2 BvR 235/64, BVerfGE 21, 139, 146; BGH, Urteil vom 9. Februar 1951 - 3 StR 48/50, BGHSt 1, 34, 39; BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).
  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Auszug aus BGH, 07.08.2012 - 1 StR 212/12
    Ein allein auf den Umstand der Vorbefassung gestützter Ablehnungsantrag ist daher schon unzulässig nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO (BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 221).
  • BGH, 30.06.2010 - 2 StR 455/09

    Erfolgreiche Befangenheitsrüge (Besorgnis der Befangenheit; Abtrennung des

    Auszug aus BGH, 07.08.2012 - 1 StR 212/12
    Besondere Umstände, die auch für einen verständigen Antragsteller eine solche Besorgnis rechtfertigten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 18. November 2009 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85; BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44), sind aber weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BGH, 07.08.2012 - 1 StR 212/12
    Die Ablehnung eines Richters nach § 24 Abs. 2 StPO ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine erforderliche Neutralität, Distanz und Unparteilichkeit störend beeinflussen kann (BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1967 - 2 BvR 235/64, BVerfGE 21, 139, 146; BGH, Urteil vom 9. Februar 1951 - 3 StR 48/50, BGHSt 1, 34, 39; BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BGH, 07.08.2012 - 1 StR 212/12
    Die Vorbefassung eines Richters mit dem Verfahrensgegenstand ist für sich allein nie ein Ablehnungsgrund, da der vernünftige Angeklagte davon ausgehen kann, dass der Richter auch dann unvoreingenommen an die Sache herantritt, wenn er sich schon früher über den Sachverhalt ein Urteil gebildet hat (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1971 - 2 BvR 443/69, BVerfGE 30, 149, 153; BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - 1 StR 541/08, NStZ-RR 2009, 85 f.).
  • BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11

    Falsche Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals

    Auszug aus BGH, 07.08.2012 - 1 StR 212/12
    Durch Beschluss vom 20. Oktober 2011 ( 1 StR 354/11) hatte der Senat ein erstes Erkenntnis auf Revision des Antragstellers aufgehoben, soweit er wegen falscher Angaben verurteilt worden war, sowie im Ausspruch über die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe, seine weitergehende Revision hingegen verworfen.
  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 169/15

    Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit (Vorbefassung mit

    Knüpft die Besorgnis der Befangenheit an eine den Verfahrensgegenstand betreffende Vorbefassung der abgelehnten Richter an, ist jenseits gesetzlicher Ausschließungsgründe (vgl. etwa § 22 Nr. 4 und 5; § 23 StPO) dieser Umstand als solcher regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, wenn und soweit nicht besondere Umstände hinzutreten (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - 2 StR 455/09, NStZ 2011, 44, 46 Rn. 23 mwN; Beschlüsse vom 7. August 2012 - 1 StR 212/12, NStZ-RR 2012, 350 mwN; vom 19. August 2014 - 3 StR 283/14, NStZ 2015, 46; in der Sache nicht anders BGH, Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 489/13, NStZ 2014, 660, 662 Rn. 25).

    Dies gilt nicht nur für die Vorbefassung mit Zwischenentscheidungen im selben Verfahren, etwa die Mitwirkung am Eröffnungsbeschluss oder an Haftentscheidungen, sondern auch für die Befassung eines erkennenden Richters in Verfahren gegen andere Beteiligte derselben Tat (st. Rspr.; etwa BGH, Urteil vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 337; Beschlüsse vom 7. August 2012 - 1 StR 212/12, NStZ-RR 2012, 350; vom 19. August 2014 - 3 StR 283/14, NStZ 2015, 46 mwN).

  • VG Sigmaringen, 24.01.2019 - 10 K 335/18

    Entziehung des Jagdscheins; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit;

    Denn die Mitwirkung eines Richters an einem Verfahren, der bereits mit der entscheidungserheblichen Rechtsfrage in einem anderen Verfahren (vor)befasst war, rechtfertigt - ohne Hinzutreten besonderer zusätzlicher Gesichtspunkte - nicht die Annahme seiner Befangenheit (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 07.05.2013 - 2 BvR 909/06 - BVerfGE 133, 377 = juris Rn. 71; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 13. April 2017 - 1 BvR 610/17 - juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 07.08.2012 - 1 StR 212/12, wistra 2012, 444 = juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 08.05.2014 - 1 StR 726/13 - juris Rn. 12; BFH, Beschluss vom 03. Juli 2014 - V S 15/14 - juris Rn. 7).
  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 283/14

    Begründete Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Misstrauen gegen die

    Dies gilt nicht nur für die Vorbefassung mit Zwischenentscheidungen im selben Verfahren, insbesondere etwa die Mitwirkung am Eröffnungsbeschluss oder an Haftentscheidungen, sondern etwa auch die Befassung eines erkennenden Richters in Verfahren gegen andere Beteiligte derselben Tat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. September 1966 - 4 StR 261/66, BGHSt 21, 142; vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 341 und vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 337 sowie Beschluss vom 7. August 2012 - 1 StR 212/12, NStZ-RR 2012, 350; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 24 Rn. 12 ff. mwN).
  • BGH, 02.10.2013 - 1 StR 386/13

    Grundsatz des fairen Strafverfahrens und Verständigung (Zulässigkeit getrennt

    Vom maßgeblichen Standpunkt eines vernünftigen Ablehnenden (st. Rspr.; siehe etwa BGH, Beschluss vom 7. August 2012 - 1 StR 212/12, NStZ-RR 2012, 350) war daher kein Grund für Zweifel an der Unbefangenheit der Richter mehr gegeben.
  • FG Hamburg, 28.11.2016 - 3 K 24/16

    Prozessrecht: Keine Befangenheit durch Justiz-Kontakte

    a) unzulässig (Beschlüsse BVerfG vom 27.04.2016 2 BvC 36/14, Juris; BGH vom 07.08.2012 1 StR 212/12, NStZ-RR 2012, 350; OVG Münster vom 31.01.2013, Juris) oder.

    c) auch bei strafrechtlicher Vorbefassung (Beschlüsse BGH vom 10.02.2016 2 StR 533/14, Juris; vom 03.12.2015 1 StR 169/15, NStZ 2016, 357; vom 07.08.2012 1 StR 2112/12, NStZ-RR 2012, 350; vom 10.01.2012 3 StR 400/11, NStZ 2012, 519; OLG Rostock vom 18.05.2016 20 Ws 100/16, Juris Rz. 26).

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 13.01.2012 - 1 Ss Rs 185/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21320
OLG Jena, 13.01.2012 - 1 Ss Rs 185/11 (https://dejure.org/2012,21320)
OLG Jena, Entscheidung vom 13.01.2012 - 1 Ss Rs 185/11 (https://dejure.org/2012,21320)
OLG Jena, Entscheidung vom 13. Januar 2012 - 1 Ss Rs 185/11 (https://dejure.org/2012,21320)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 30 Abs. 1 Nr. 1, 50 Abs. 8, 10 Nr. 1 und 2; 69a Abs. 3 Nr. 1 und 18a StVZO, Nr. 214, 214.1 Anlage zur BKatV
    Ordnungswidrigkeiten, Xenonlicht, Normenkonkurrenz, Geldbuße, Bemessung, Verkehr

  • verkehrslexikon.de

    Das Betreiben von Xenonscheinwerfern ohne Scheinwerferreinigungsanlage und ohne automatische Leuchtweiteregelung (Höhenregelung) stellt einen Verstoß nach § 50 Abs. 10 Nr. 1 und 2 StVZO dar und ist nach § 69a Abs. 3 Nr. 18a StVZO i.V.m. Nr 214 der Anlage zum BKatV zu ahnden.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreiben von Xenonscheinwerfern (Scheinwerferreinigungsanlage, Leuchtweiteregelung)

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Ahndung nicht vorschriftsmäßiger Xenonscheinwerfer

  • Justiz Thüringen

    § 30 Abs 1 Nr 1 StVZO, § 50 Abs 8 StVZO, § 50 Abs 10 Nr 1 StVZO, § 50 Abs 10 Nr 2 StVZO, § 69a Abs 3 Nr 18a StVZO
    Verkehrsordnungswidrigkeit: Bußgeldrechtliche Ahndung nicht vorschriftsmäßiger Xenonscheinwerfer

  • rechtsportal.de

    Ordnungswidrigkeitenrecht; Betreiben von Xenonscheinwerfern [Scheinwerferreinigungsanlage, Leuchtweiteregelung]

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 30 Abs. 1 Nr. 1, 50 Abs. 8, 10 Nr. 1 und 2; 69a Abs. 3 Nr. 1 und 18a StVZO, Nr. 214, 214.1 Anlage zur BKatV
    Ordnungswidrigkeiten, Xenonlicht, Normenkonkurrenz, Geldbuße, Bemessung, Verkehr

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Xenonscheinwerfer ohne Scheinwerferreinigungsanlage und Höhenregelung?

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Zulassungsvoraussetzungen: Nachrüsten von Xenonscheinwerfern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 350 (Ls.)
  • NZV 2012, 605 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Inhaltskontrolle

    Auszug aus OLG Jena, 13.01.2012 - 1 SsRs 185/11
    Eine mit "insbesondere" eingeleitete Auflistung von Einzelfällen ist nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht abschließend (vgl. BAG NJW 2007, 3018, 3019).
  • BayObLG, 07.05.1981 - 1 ObOWi 127/81

    Anwendbarkeit des § 30 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) im Falle einer

    Auszug aus OLG Jena, 13.01.2012 - 1 SsRs 185/11
    Ist die Verkehrsunsicherheit aber auf Umstände zurückzuführen, die Gegenstand spezieller Beschaffensvorschriften in den §§ 32 ff. StVZO sind, greift § 30 Abs. 1 StVZO nicht ein (BayOblG, VerkMitt 1967 Nr. 106 und NJW 1981, 2135; Beschluss des Senats vom 18.5.2004, 1 Ss 121/04 in DAR 2005, 643).
  • OLG Jena, 18.05.2005 - 1 Ss 121/04

    Ahndung der Vorschriftswidrigkeit der Reifen eines Fahrzeuges im Falle einer

    Auszug aus OLG Jena, 13.01.2012 - 1 SsRs 185/11
    Ist die Verkehrsunsicherheit aber auf Umstände zurückzuführen, die Gegenstand spezieller Beschaffensvorschriften in den §§ 32 ff. StVZO sind, greift § 30 Abs. 1 StVZO nicht ein (BayOblG, VerkMitt 1967 Nr. 106 und NJW 1981, 2135; Beschluss des Senats vom 18.5.2004, 1 Ss 121/04 in DAR 2005, 643).
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