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   BGH, 08.11.2011 - 4 StR 468/11   

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https://dejure.org/2011,5152
BGH, 08.11.2011 - 4 StR 468/11 (https://dejure.org/2011,5152)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2011 - 4 StR 468/11 (https://dejure.org/2011,5152)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2011 - 4 StR 468/11 (https://dejure.org/2011,5152)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 177 Abs 2 S 2 Nr 1 StGB, § 177 Abs 2 S 2 Nr 2 StGB
    Gemeinschaftliche Vergewaltigung: Abgrenzung zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Vergewaltigung bei erzwungenem "Lecken" einer weiblichen Angeklagten

  • rewis.io

    Gemeinschaftliche Vergewaltigung: Abgrenzung zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Gemeinschaftliche Vergewaltigung: Abgrenzung zwischen Vergewaltigung und sexueller Nötigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1, 2
    Verurteilung wegen Vergewaltigung bei erzwungenem "Lecken" einer weiblichen Angeklagten

  • rechtsportal.de

    StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1, 2
    Verurteilung wegen Vergewaltigung bei erzwungenem "Lecken" einer weiblichen Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Erzwungenes "Lecken" ist lediglich eine sexuelle Nötigung iSd § 177 Abs. 1 StGB - Ist das "Lecken" einer Geschädigten nicht mit dem Eindringen in den Körper verbunden, handelt es sich nicht um eine Vergewaltigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 332
  • NStZ-RR 2012, 45
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.04.2009 - 4 StR 531/08

    Gefährliche Körperverletzung und besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 4 StR 468/11
    Dieser ist indes - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat - im Urteilstenor als "sexuelle Nötigung" zu bezeichnen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. April 2009 - 4 StR 531/08).
  • BGH, 06.05.2013 - 1 StR 178/13

    Vergewaltigung (Täterschaft: eigenhändige Verwirklichung); Anordnung der

    Tatbeteiligte, bei denen diese eigenhändige Verwirklichung nicht vorliegt, können nicht als Mittäter einer Vergewaltigung verurteilt werden (BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 4 StR 468/11, NStZ-RR 2012, 45).

    der Urteilsgründe ist die Berichtigung des Schuldspruchs gemäß § 357 Satz 1 StPO auch auf die nicht revidierende Mitangeklagte J. zu erstrecken (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 4 StR 468/11, NStZ-RR 2012, 45).

  • BGH, 12.03.2014 - 4 StR 562/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Begriff des sexuellen Handlungen:

    Als Täter nach § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB kann daher nur bestraft werden, wer entweder selbst ("eigenhändig") entsprechend § 176 Abs. 1 StGB Körperkontakt zu dem Kind aufnimmt (BGH, Beschluss vom 26. August 1998 - 2 StR 357/98, NStZ-RR 1999, 321, 322, bei Pfister; Urteil vom 7. September 1995 - 1 StR 236/95, BGHSt 41, 242, 243) und dabei mit ihm den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Hörnle in: LK-StGB, 12. Aufl., § 176a Rn. 45; vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 4 StR 468/11, NStZ-RR 2012, 45; Urteil vom 22. April 1999 - 4 StR 3/99, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Mittäter 1, jeweils zu § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB) oder wer entsprechend § 176 Abs. 2 StGB das Kind dazu bestimmt, eine der genannten Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von diesem an sich vornehmen zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2004 - 4 StR 134/04, NStZ 2005, 152, 153; Hörnle in: LK-StGB, 12. Aufl., § 176a Rn. 46).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17

    Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem

    Der Senat hat den Urteilstenor neu gefasst, weil weder ein Mitwirken von Mittätern ("gemeinschaftlich' im Sinne des § 25 Abs. 2 StGB) noch eine Strafzumessungsregel ("besonders schwerer Fall' gemäß § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alternative 1 StGB) zur rechtlichen Bezeichnung der Tat im Schuldspruch (§ 260 Abs. 4 StPO) gehört (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77, BGHSt 27, 287, 289; vom 9. Dezember 1998 - 3 StR 558/98, juris Rn. 2; vom 26. Juni 2002 - 3 StR 202/02, NStZ 2002, 656; vom 13. Dezember 2006 - 5 StR 315/06, NStZ-RR 2007, 71; vom 8. November 2011 - 4 StR 468/11, NStZ-RR 2012, 45; vom 9. Oktober 2013 - 4 StR 344/13, juris Rn. 5; vom 30. Mai 2017 - 3 StR 102/17, juris Rn. 7).
  • BGH, 25.09.2018 - 2 StR 275/18

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Voraussetzungen der Täterschaft);

    Tatbeteiligte, bei denen diese eigenhändige Verwirklichung nicht vorliegt, können nicht als Mittäter einer Vergewaltigung verurteilt werden (BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 4 StR 468/11, NStZ-RR 2012, 45).
  • LG Stendal, 30.10.2019 - 502 KLs 4/19

    Strafverfahren wegen eines Sexualdelikts: Abgrenzung von versuchter

    Tatbeteiligte, bei denen diese eigenhändige Verwirklichung nicht vorliegt, können nicht als Täter - auch nicht als mittelbare Täter (vgl. zur Strafbarkeit aufgrund mittelbaren Täterschaft bei einem eigenhändigen Delikt: Joecks in Münchener Kommentar, StGB, 3. Aufl., § 25, Rn. 50 m.w.N.) - einer Vergewaltigung verurteilt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - 2 StR 275/18; BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 4 StR 468/11, NStZ-RR 2012, 45).
  • BGH, 30.05.2017 - 3 StR 102/17

    Von den Feststellungen nicht getragene Annahme einer gemeinschaftlichen Begehung

    b) Der Senat weist im Übrigen darauf hin, dass die Bezeichnung der Tat als "gemeinschaftlich' begangen nicht in die Urteilsformel aufzunehmen ist (BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77, BGHSt 27, 287, 289; vom 13. Dezember 2006 - 5 StR 315/06, NStZ-RR 2007, 71; vom 8. November 2011 - 4 StR 468/11, NStZ-RR 2012, 45; vom 9. Oktober 2013 - 4 StR 344/13, juris Rn. 5; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 260 Rn. 24).
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