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   BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11   

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https://dejure.org/2011,2394
BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11 (https://dejure.org/2011,2394)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2011 - 1 StR 120/11 (https://dejure.org/2011,2394)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2011 - 1 StR 120/11 (https://dejure.org/2011,2394)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 211 StGB; § 15 StGB; § 64 StGB; Vor § 296 StPO
    Totschlag (Tötungsvorsatz bei Stichen); Mord (Heimtücke; erforderliche Feststellungen für eine vorherige tätliche Auseinandersetzung); unwirksame Beschränkung der Revision (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: symptomatischer Zusammenhang; Auslegung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 212 Abs 1 StGB
    Tötungsdelikt mit bedingtem Vorsatz: Äußerst gefährliche Gewalthandlung durch gezielten Messerstich in den Brustbereich des Opfers

  • Wolters Kluwer

    Annahme von Tötungsvorsatz bei einem wuchtigen und gezielten Stich in den Brustbereich

  • rewis.io

    Tötungsdelikt mit bedingtem Vorsatz: Äußerst gefährliche Gewalthandlung durch gezielten Messerstich in den Brustbereich des Opfers

  • ra.de
  • rewis.io

    Tötungsdelikt mit bedingtem Vorsatz: Äußerst gefährliche Gewalthandlung durch gezielten Messerstich in den Brustbereich des Opfers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212; StGB § 64; StPO § 354 Abs. 1
    Annahme von Tötungsvorsatz bei einem wuchtigen und gezielten Stich in den Brustbereich

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 46
  • NStZ-RR 2012, 72
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11
    Grundsätzlich besteht entsprechend der "Zweispurigkeit" von Strafe und Maßregel zwischen beiden Rechtsfolgen keine Wechselwirkung, sie sollen unabhängig voneinander bemessen bzw. verhängt werden (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 365 mwN).

    Derartige Zusammenhänge können nicht nur je nach den Umständen des Einzelfalles für die (vorliegend wegen umfassender Anfechtung des Urteils auch im Schuldspruch nicht einschlägige) Frage der weiteren Beschränkbarkeit eines nicht gegen den Schuldspruch gerichteten Rechtsmittels im Zusammenhang mit der Unterbringungsanordnung bedeutsam sein (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362; BGH, Beschluss vom 14. Juli 1993 - 2 StR 352/93, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 6), sondern auch im Blick auf eine die Unterbringung betreffende Entscheidung auf den Bestand des Strafausspruches Einfluss haben (vgl. BGH aaO; BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03, NStZ 2004, 111).

  • BGH, 07.11.2006 - 1 StR 307/06

    Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen (Messerstich

    Auszug aus BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11
    Eine Stelle im vorderen Bereich des Oberkörpers, die den Tötungsvorsatz deshalb in Frage stellte, weil ein wuchtiger Stich gerade hierhin zielte, ist kaum vorstellbar (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2006 - 1 StR 307/06), bei einem Stich in den Brustbereich ist dies jedenfalls nicht der Fall.

    Bei alledem ist verkannt, dass richterliche Überzeugung keine absolute, das Gegenteil zwingend ausschließende, letztlich mathematische Gewissheit erfordert (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Urteile vom 4. Dezember 2008 - 1 StR 327/08 und 7. November 2006 - 1 StR 307/06 mwN).

  • BGH, 18.02.1997 - 1 StR 693/96

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11
    Erforderlich wäre, dass die rechtswidrige Tat entweder im Rausch begangen ist oder auf den Hang zurückgeht, wobei die erste dieser Alternativen ein Unterfall der zweiten Alternative ist (BGH, Urteil vom 18. Februar 1997 - 1 StR 693/96 mwN).

    Typisch sind hierfür Delikte, die begangen werden, um Rauschmittel selbst oder Geld für ihre Beschaffung zu erlangen (BGH, Urteil vom 18. Februar 1997 - 1 StR 693/96 mwN).

  • BGH, 15.06.2011 - 2 StR 140/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11
    Derartige Zusammenhänge können nicht nur je nach den Umständen des Einzelfalles für die (vorliegend wegen umfassender Anfechtung des Urteils auch im Schuldspruch nicht einschlägige) Frage der weiteren Beschränkbarkeit eines nicht gegen den Schuldspruch gerichteten Rechtsmittels im Zusammenhang mit der Unterbringungsanordnung bedeutsam sein (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362; BGH, Beschluss vom 14. Juli 1993 - 2 StR 352/93, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 6), sondern auch im Blick auf eine die Unterbringung betreffende Entscheidung auf den Bestand des Strafausspruches Einfluss haben (vgl. BGH aaO; BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03, NStZ 2004, 111).
  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 451/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges); volle

    Auszug aus BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11
    Nichts spricht dafür, dass er keine Revision eingelegt hätte, wenn seine Unterbringung gemäß § 64 StGB nicht angeordnet worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2003 - 1 StR 451/03 mwN).
  • BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Sitzungsprotokoll; Inhalt des Protokolls

    Auszug aus BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11
    Derartige Zusammenhänge können nicht nur je nach den Umständen des Einzelfalles für die (vorliegend wegen umfassender Anfechtung des Urteils auch im Schuldspruch nicht einschlägige) Frage der weiteren Beschränkbarkeit eines nicht gegen den Schuldspruch gerichteten Rechtsmittels im Zusammenhang mit der Unterbringungsanordnung bedeutsam sein (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362; BGH, Beschluss vom 14. Juli 1993 - 2 StR 352/93, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 6), sondern auch im Blick auf eine die Unterbringung betreffende Entscheidung auf den Bestand des Strafausspruches Einfluss haben (vgl. BGH aaO; BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03, NStZ 2004, 111).
  • BGH, 14.07.1993 - 2 StR 352/93

    Begründung eines Provokationsfalles durch einen auf Alkoholgenuß beruhenden

    Auszug aus BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11
    Derartige Zusammenhänge können nicht nur je nach den Umständen des Einzelfalles für die (vorliegend wegen umfassender Anfechtung des Urteils auch im Schuldspruch nicht einschlägige) Frage der weiteren Beschränkbarkeit eines nicht gegen den Schuldspruch gerichteten Rechtsmittels im Zusammenhang mit der Unterbringungsanordnung bedeutsam sein (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. Juni 2011 - 2 StR 140/11; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362; BGH, Beschluss vom 14. Juli 1993 - 2 StR 352/93, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 6), sondern auch im Blick auf eine die Unterbringung betreffende Entscheidung auf den Bestand des Strafausspruches Einfluss haben (vgl. BGH aaO; BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03, NStZ 2004, 111).
  • BGH, 15.04.2008 - 1 StR 167/08

    Unwirksame Beschränkung der Revision auf die Anordnung des teilweisen

    Auszug aus BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11
    Daher erkennt er entsprechend § 354 Abs. 1 StPO auf Wegfall der Unterbringungsanordnung (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 StR 167/08 mwN).
  • BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11

    Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde;

    Auszug aus BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11
    Allein die Denkbarkeit eines Geschehensablaufs, für den die Urteilsgründe keine Anhaltspunkte bieten, führt daher nicht dazu, dass er zu Gunsten (BGH aaO) oder gar zu Lasten des Angeklagten zu unterstellen oder auch nur erörterungsbedürftig wäre (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11 mwN).
  • BGH, 13.06.2007 - 3 StR 194/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Sachrüge; Verfahrensrüge;

    Auszug aus BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11
    Freilich treten Alkoholmissbrauch und Drogenmissbrauch nicht selten gleichzeitig auf (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 3 StR 194/07; Schöch in LK-StGB, 12. Aufl., § 64 Rn. 80; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 64 Rn. 7a mwN).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

  • BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09

    Hochgradiger Affekt als Beeinträchtigung im Sinne des § 20 StGB; Beweisantrag auf

  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85

    Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der

  • BGH, 13.06.1995 - 1 StR 268/95

    Schuldunfähigkeit - Seelische Störung - Steuerungsfähigkeit - Chronische Psychose

  • BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02

    Diebstahl (Mitgewahrsam; Angestellter; Hilflosigkeit; Verhältnis des besonders

  • BGH, 16.08.2006 - 2 StR 284/06

    Tötungsvorsatz (Willenselement; voluntatives Element; Motiv); Strafzumessung

  • BGH, 04.12.2008 - 1 StR 327/08

    Verurteilung im "Fall Hutter" erneut aufgehoben

  • BGH, 11.12.2001 - 1 StR 408/01

    Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen; Hemmschwelle);

  • BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11

    "Dracula-Fall"; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Anforderungen an

    Dies wäre ein überspannter und daher rechtlich unzutreffender Maßstab (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 20. September 2011 1 StR 120/11 mwN).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Dass sich auch bei einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit (selbst im Milliarden- oder Billionenbereich) wegen der statistischen Herangehensweise die Spurenverursachung durch eine andere Person niemals völlig ausschließen lässt, hindert das Tatgericht nicht daran, seine Überzeugungsbildung gegebenenfalls allein auf die DNA-Spur zu stützen; denn eine mathematische, jede andere Möglichkeit ausschließende Gewissheit ist für die Überzeugungsbildung nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - VI ZR 132/10, juris Rn. 8; Urteil vom 20. September 2011 - 1 StR 120/11, NStZ-RR 2012, 72, 73 mwN).
  • OLG Hamm, 08.11.2016 - 3 RVs 85/16

    Unterbringung; Entziehungsanstalt; Trunkenheitsfahrt; Gefährdung; Straßenverkehr;

    Etwas anderes kann gelten, wenn sich aus den Urteilsgründen Anhaltspunkte für eine mögliche Wechselwirkung ergeben (BGH, Urteil vom 20. September 2011 - 1 StR 120/11, BeckRS 2011, 25933) oder wenn die Einzelstrafen an der oberen Grenze der jeweiligen Strafrahmen angesiedelt sind (Senat, Beschluss vom 22. April 2014 - III-3 RVs 30/14).
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