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   BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11   

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BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11 (https://dejure.org/2011,713)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2011 - 1 StR 336/11 (https://dejure.org/2011,713)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11 (https://dejure.org/2011,713)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG; § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG; § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 5 KWG; § 263 Abs. 1, Abs. 5, Abs. 7 StGB; § 260 StPO; § 267 StPO; § 111i Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 6 StPO; § 337 StPO
    Erweiterter Verfall beim Betrug (Anlagebetrug; erlangtes, wertloses Aliud); vorsätzliches unerlaubtes Erbringen von Finanzdienstleistungen; unwirksamer Berichtigungsbeschluss (Widerspruch zwischen Urteilsformel und Urteilsgründen); Verfall (Rückgewinnungshilfe: für und ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 StGB, § 263 Abs 1 StGB, § 263 Abs 3 StGB, § 264a StGB
    Verfallsanordnung: Aus der Tat erlangter Vermögenswert bei Provisionszahlungen aus einem "Schneeballsystem"

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung etwaiger Ansprüche von Verletzten bei Anordnung eines Verfalls bzgl. des "für die Tat" Erlangten z.B. Provisionen für Geldanlagen

  • rewis.io

    Verfallsanordnung: Aus der Tat erlangter Vermögenswert bei Provisionszahlungen aus einem "Schneeballsystem"

  • ra.de
  • rewis.io

    Verfallsanordnung: Aus der Tat erlangter Vermögenswert bei Provisionszahlungen aus einem "Schneeballsystem"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 Abs. 1 S. 2; StPO § 111i Abs. 2
    Berücksichtigung etwaiger Ansprüche von Verletzten bei Anordnung eines Verfalls bzgl. des "für die Tat" Erlangten z.B. Provisionen für Geldanlagen

  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1 S. 2; StPO § 111i Abs. 2
    Berücksichtigung etwaiger Ansprüche von Verletzten bei Anordnung eines Verfalls bzgl. des "für die Tat" Erlangten z.B. Provisionen für Geldanlagen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Eine "Berichtigung”, die keine "Berichtigung” ist, geht nicht….

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 81
  • StV 2012, 151
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02

    Weitere Verurteilung im FlowTex-Verfahren bestätigt

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11
    "Aus der Tat" sind diejenigen Vermögenswerte erlangt, die dem Täter oder Teilnehmer unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen sind (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 66; BGH, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02; BGH, Beschluss vom 28. November 2000 - 5 StR 371/00).

    Um Vorteile "für die Tat" handelt es sich demgegenüber, wenn die Vermögenswerte dem Täter als Gegenleistung für sein rechtswidriges Tun gewährt werden, etwa wenn ein Lohn für die Tatbegehung gezahlt wird (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02 mwN).

    Dies ist auch gegeben, wenn der Vermögenswert zunächst - unbeschadet der zivilrechtlichen Besitz- und Eigentumsverhältnisse - nur einem anderen Tatbeteiligten zufließt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02; BGH, Urteil vom 12. August 2003 - 1 StR 127/03).

  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 447/10

    Verfall (für die Tat erlangtes; aus der Tat erlangtes: entgegenstehende Ansprüche

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11
    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB hindert eine Verfallsentscheidung aber nur dann, wenn der Täter oder Teilnehmer "aus der Tat" einen Vermögensvorteil erlangt hat und Gegenansprüche eines Verletzten bestehen; das "für die Tat" Erlangte unterliegt schon nach dem Gesetzeswortlaut dem Verfall hingegen ohne Rücksicht auf Ansprüche Verletzter (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10 mwN; BGH, Urteil vom 8. Juni 1999 - 1 StR 210/99).

    Diese Unklarheit nötigt zur Aufhebung des Ausspruchs nach § 111i Abs. 2 StPO mitsamt den zugrunde liegenden Feststellungen, um darüber neu zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 StR 447/10 mwN).

  • OLG Koblenz, 02.02.1995 - 1 Ss 349/94
    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11
    Nichts anderes kann für Fälle einer nicht nur floskelhaft sondern gänzlich fehlenden Ablehnungsbegründung gelten, jedenfalls wenn - wie hier - offenkundig ist, dass die konkrete Beweisbehauptung (Äußerungen und Verhalten der Zeugen) für das für den Strafvorwurf (Betrug zum Nachteil der über die Untervermittler eingeworbenen Anleger) einzig relevante Beweisthema (der Angeklagte habe die Untervermittler weder getäuscht noch kollusiv mit ihnen zusammengewirkt) ohne jede tatsächliche Bedeutung ist (vgl. für den ähnlich gelagerten Fall, dass die Beweisbehauptung mit dem angebotenen Beweismittel nicht zu beweisen ist, auch OLG Koblenz, Urteil vom 2. Februar 1995 - 1 Ss 349/94, OLGSt, StPO, § 244 Nr. 17).
  • BGH, 17.11.2009 - 4 StR 375/09

    Begriff des Beweisantrages und Ablehnung wegen mangelnder Konnexität (erweiterte

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11
    Diesbezüglich bedurfte es keiner weiteren Darlegungen zur Konnexität, denn es verstand sich angesichts der Beweisbehauptungen von selbst, dass die benannten Zeuginnen zum Inhalt der betreffenden, von ihnen geführten Gespräche aus eigenem Wissen bekunden sollten und konnten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2009 - 4 StR 375/09).
  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 379/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11
    Durch die aufgrund täuschungsbedingten Irrtums erfolgte Überweisung eines Anlagebetrages an E. erlitten die Geschädigten einen Schaden in Höhe der vollen Anlagesumme, weil die getätigte Anlage für sie wirtschaftlich völlig wertlos und verloren war; dieser Schaden wird nicht kompensiert durch die ungewisse - per se wertlose - Aussicht, möglicherweise Rückzahlungen aus den von E. zum Nachteil anderer begangenen Straftaten erlangten Geldern zu erhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08; BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 1 StR 379/05).
  • BGH, 07.04.2005 - 5 StR 532/04

    Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge (Zulässigkeit; faires Verfahren;

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11
    Der Revision ist darin zuzustimmen, dass dieser Antrag, wenn ihm die Strafkammer nicht nachgehen will und er sich nicht sonst erledigt hat (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 StR 191/09; BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04; BGH, Beschluss vom 3. Juni 1992 - 5 StR 175/92), eines ablehnenden Beschlusses gemäß § 244 Abs. 6 StPO bedurft hätte.
  • BGH, 28.08.2002 - 1 StR 277/02

    Beweiswürdigung; Nichteinhaltung einer Wahrunterstellung (keine Ablehnung des

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11
    Ist ein Beweisantrag nicht oder rechtsfehlerhaft verbeschieden, ist es dem Revisionsgericht zwar grundsätzlich verwehrt, eine rechtsfehlerfreie Begründung nachzuliefern (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2002 - 1 StR 277/02; BGH, Beschluss vom 2. August 2000 - 3 StR 154/00).
  • BGH, 05.05.2011 - 1 StR 116/11

    Regelbeispiel der Steuerverkürzung in großem Ausmaß bei der Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11
    Das Vorliegen eines von der Strafkammer der Strafbemessung jeweils zugrunde gelegten besonders schweren Falles des Betruges i.S.d. § 263 Abs. 3 StGB - der Angeklagte handelte sowohl gewerbsmäßig als auch in der Absicht, eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen - wird durch die Feststellungen belegt und ist vorliegend derart offenkundig, dass es näherer Ausführungen dazu, ob die Indizwirkung eines Regelbeispiels durch besondere strafmildernde Umstände entkräftet worden sein könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2011 - 1 StR 116/11 mwN), nicht bedurfte.
  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11
    Dies ist auch nicht aus dem Antrag (etwa durch Auslegung) zu entnehmen oder sonst offenkundig oder ersichtlich, so dass es überwiegend an der für einen i.S.d. § 244 Abs. 6 StPO verbescheidungsbedürftigen Beweisantrag erforderlichen Konnexität fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1997 3 StR 114/97, BGHSt 43, 329 f. mwN).
  • BGH, 03.06.1992 - 5 StR 175/92

    Beweiserhebung - Prozessualer Hinweis durch den Tatrichter - Beweisantrag -

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 336/11
    Der Revision ist darin zuzustimmen, dass dieser Antrag, wenn ihm die Strafkammer nicht nachgehen will und er sich nicht sonst erledigt hat (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 StR 191/09; BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04; BGH, Beschluss vom 3. Juni 1992 - 5 StR 175/92), eines ablehnenden Beschlusses gemäß § 244 Abs. 6 StPO bedurft hätte.
  • BGH, 28.05.2009 - 5 StR 191/09

    Beweisantrag (Individualisierung eines Beweismittels); Nichtbescheidung eines

  • BGH, 01.04.2004 - 1 StR 101/04

    Darlegungsanforderungen bei der Rüge einer durch einen Beweisantrag

  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 154/00

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Konnexität bei offensichtlichem

  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum

  • BGH, 07.07.2004 - 1 StR 115/04

    Unerlaubte Abgabe und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00

    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat

  • BGH, 23.04.2009 - 5 StR 401/08

    Betrug in besonders schwerem Fall (Nichtannahme eines besonders schweren Falles;

  • BGH, 07.07.2011 - 3 StR 144/11

    Verfall; erweiterter Verfall; Vorrang von Ansprüchen Geschädigter; Verfall von

  • BGH, 07.01.2003 - 3 StR 421/02

    Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Beruhen; Kronzeugenregelung

  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

  • BGH, 08.06.1999 - 1 StR 210/99

    Nur wegen Vorteilsannahme ergangene Verurteilung eines Beamten der LVA

  • BGH, 12.08.2003 - 1 StR 127/03

    Verfall (Bruttoprinzip; Erlangen); Verfall des Wertersatzes

  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 196/11

    Unzureichende Begründung einer Freiheitstrafe (Abweichung vom Urteilstenor)

  • BGH, 20.10.2009 - 4 StR 340/09

    Wertersatzverfall (entgegenstehende Ansprüche des Verletzten)

  • BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der

  • BGH, 09.05.2001 - 2 StR 42/01

    Beweiskraft des Sitzungsprotokolls hinsichtlich der Urteilsformel

  • BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94

    Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme

  • BGH, 25.05.2007 - 1 StR 223/07

    Widerspruch zwischen Urteilsformel und den Urteilsgründen zum

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung;

    Diese Summe hatte der Angeklagte auch "aus der Tat" erlangt; der Umstand, dass der Angeklagte zuvor den größten Teil der eingegangenen Kundengelder an Firmen des Ö. überwiesen hatte, steht dem nicht entgegen: Vermögenswerte sind auch dann im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB aus einer Tat erlangt, wenn sie zwischenzeitlich einem anderen Tatbeteiligten zugeflossen waren (in vergleichbarem Sinne BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11, NStZ-RR 2012, 81, 82 mwN).
  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Solche Vorteile sind regelmäßig nicht "durch" die Tat erlangt, sondern können allein als "für" die Tat erlangtes Etwas unter den Voraussetzungen des § 73 Abs. 1 Alt. 2 StGB der Einziehung unterliegen (vgl. BGH, Urteil vom 28.11.2019 - 3 StR 294/19, juris Rn. 38 f.; zum alten Einziehungsrecht BGH, Urteil vom 19.10.2011 - 1 StR 336/11, juris Rn. 12 ff.).

    Derartige Vermögensmehrungen können als Honorierung "für" die Tatbegehung geleistet sein und daher der Einziehung nach § 73 Abs. 1 Alt. 2 StGB unterliegen (vgl. BGH, Urteil vom 28.11.2019 - 3 StR 294/19, juris Rn. 39; zum alten Einziehungsrecht bereits BGH, Urteile vom 30.05.2008 - 1 StR 166/07, juris Rn. 65 ff.; vom 19.10.2011 - 1 StR 336/11, juris Rn. 12 ff.).

  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 36/15

    Betrug (Vermögenschaden; Schädigungsvorsatz: Gefährdungsschaden; Vorliegen eines

    Diese Rückzahlungen waren gemäß § 111i Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 StPO von dem erlangten Betrag in Abzug zu bringen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11, NStZ-RR 2012, 81, 82).

    Durch einen Tatbeteiligten erlangt sind auch solche Gelder, die aus einer "gesammelten' Menge durch Betrug erlangter Vermögenswerte entnommen oder aufgeteilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11, NStZ-RR 2012, 81, 82).

    Das Landgericht hätte stattdessen den Verfall von Wertersatz (§ 73a StGB) anordnen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11, NStZ-RR 2012, 81).

  • BGH, 04.02.2021 - III ZR 7/20

    Haftung für fehlgeschlagene Kapitalanlage: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

    Der solchermaßen getäuschte Anleger erleidet durch die Zahlung des anzulegenden Betrags einen unmittelbaren und endgültigen Vermögensschaden in Höhe der vollen Anlagesumme, weil die getätigte Anlage wirtschaftlich wertlos ist (vgl. zB BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11, NStZ-RR 2012, 81, 82).

    Ein solcher bestünde in einer nicht durch einen Vermögenszuwachs ausgeglichenen Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts seines Vermögens (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11 aaO; Beschluss vom 18. Februar 2009 aaO Rn. 10).

  • BGH, 23.02.2012 - 1 StR 586/11

    Untreue zulasten von Personenhandelsgesellschaften oder Gesellschaftern (GmbH "

    Eine derart ungewisse Aussicht auf Rückzahlung ist wirtschaftlich ohne Wert (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11 mwN).
  • OLG Frankfurt, 16.08.2021 - 3 Ws 406/21

    Einziehung von Taterträgen und diesbezüglicher Vermögensarrest

    Daraus hat die Rechtsprechung damals überwiegend gefolgert, dass die Einziehung des für die Tat Erlangten möglich bleibe (vgl. BGH NStZ 2011, 229; BGH NStZ-RR 2012, 81 und, auch zur streitigen Frage, ob § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB analog auch auf das für die Tat Erlangte anzuwenden sei, MüKo-StGB/Joecks, 3. Aufl. 2016 Rn. 44-47 jeweils m. w. N.).

    Auch im vorliegenden Fall liegt es nahe, das vom Angeklagten dem angefochtenen Beschluss zufolge mutmaßlich Erlangte als Teil einer "mit Gruppenwillen für alle" "gesammelten Gesamtmenge" durch die Straftat erlangter Vermögenswerte zu verstehen (vgl. dazu BGH NStZ-RR 2012, 81, 82).

  • BGH, 28.05.2014 - 2 StR 437/13

    Betrug (konkludente Täuschung durch wahre Angaben: Darstellung eines Angebots als

    Hierfür hätten sie ihm entweder unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestands selbst in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen oder als Gegenleistung für sein rechtswidriges Tun gewährt werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11, NStZ-RR 2012, 81).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 632/18

    Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde

    Der Senat hat Bedenken, dem 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 3. Mai 2019 - 3 StR 462/18 Rn. 3-5) zu folgen, der eine Verfahrensrüge des Beschwerdeführers (§ 344 Abs. 2 Satz 1 Alternative 1, Satz 2 StPO) für erforderlich hält, um ein Abweichen des Urteilstenors aus der zu den Akten gebrachten Urteilsurkunde von der verkündeten Urteilsformel in der Revisionsinstanz zu erkennen (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2013 - 1 StR 529/12; vom 9. Mai 2001 - 2 StR 42/01 und vom 4. Februar 1986 - 1 StR 643/85, BGHSt 34, 11, 12 f.; Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11 Rn. 6-8).

    Bei Divergenz ist der "authentische" Wortlaut der Urteilsformel aus der Sitzungsniederschrift gegenüber der Urteilsurkunde maßgeblich (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2013 - 1 StR 529/12 Rn. 2; vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 340/09 Rn. 2; vom 9. Mai 2001 - 2 StR 42/01 Rn. 2; vom 13. September 1991 - 3 StR 315/91, BGHR StPO § 274 Beweiskraft 10 und vom 4. Februar 1986 - 1 StR 643/85, BGHSt 34, 11, 12; Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11 Rn. 9).

    Nur unter dem Gesichtspunkt des Beruhens (§ 337 Abs. 1 StPO) kann das Revisionsgericht auf die niedrigere Strafe durcherkennen (§ 354 Abs. 1 StPO entsprechend; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11 Rn. 9; Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 340/09 Rn. 2).

  • BGH, 06.06.2018 - 4 StR 569/17

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Voraussetzung: Beendigung der Tat im

    Eine Anordnung des Verfalls bzw. des Wertersatzverfalls nach §§ 73, 73a StGB aF für Erlöse aus nicht zur Aburteilung gelangten Straftaten ist unzulässig; insoweit kommt - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - nur der erweiterte Verfall nach § 73d StGB aF in Betracht (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11, NStZ-RR 2012, 81, 82).
  • BGH, 28.11.2019 - 3 StR 294/19

    Einziehung von Taterträgen bei Vermögenszuflüssen an eine drittbegünstigte

    (1) Vor der Reform des Vermögensabschöpfungsrechts setzte ein Erlangen aus der Tat im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB aF nicht voraus, dass die Vermögenswerte vom Opfer an den Täter ohne Zwischenschritte übergegangen waren (s. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11, NStZ-RR 2012, 81, 82).

    Vielmehr war es beispielsweise ausreichend, dass der Taterlös zunächst von einem anderen Tatbeteiligten vereinnahmt worden war, bevor er dem vom Verfall betroffenen (Mit-)Täter selbst übertragen wurde (s. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2002 - 1 StR 169/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 4; vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11, NStZ-RR 2012, 81, 82).

  • BGH, 15.01.2014 - 1 StR 379/13

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Voraussetzungen;

  • OLG Hamm, 18.12.2018 - 4 Ws 190/18

    Einziehung; mittelbarer Gewinn; Gewinn aus Wettspiel; Sportwetten; Neukundenbonus

  • BGH, 19.11.2015 - 4 StR 115/15

    Urteilsgründe (Darstellungsanforderungen bei mehreren Taten); Betrug (Schaden:

  • OLG Stuttgart, 19.01.2012 - 1 Ss 730/11

    Verfallsanordnung im Bußgeldverfahren: Wirkungen des Einspruchs gegen den

  • BGH, 11.06.2013 - 5 StR 174/13

    Widerspruch zwischen Strafhöhe im Tenor und in den Urteilsgründen (Abgrenzung zu

  • BGH, 14.01.2016 - 1 StR 615/15

    Absehen von der Anordnung des Verfalls (Nichtmehrvorhandensein des Erlangten im

  • BGH, 25.09.2013 - 4 StR 351/13

    Anordnung des Wertersatzverfalls (Mittäter als Gesamtschuldner)

  • OLG Hamm, 05.11.2015 - 5 Ws 292/15

    Rückgewinnungshilfe bei Ansprüchen eines nicht durch die abgeurteilte Tat

  • BGH, 18.03.2019 - 5 StR 462/18

    Beruhen des Urteils bei Nichtbescheidung eines Beweisantrags (offenkundige

  • LG Münster, 22.10.2013 - 7 KLs 7/13
  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 22/22

    Divergenz zwischen der Urteilsformel in der Sitzungsniederschrift und dem Tenor

  • LG Detmold, 27.08.2018 - 23 Qs 115/18

    Einziehung - Arrestanordnung - Sportwetten - Neukundenboni

  • BGH, 15.07.2020 - 4 StR 242/20

    Urteil (kein offenkundiges Fassungsversehen bei Widerspruch zwischen der

  • LG Detmold, 31.08.2018 - 23 Qs 116/18

    Einziehung - Arrestanordnung - Sportwetten- Neukundenbonus

  • OLG Zweibrücken, 21.01.2019 - 1 OWi 2 SsBs 64/18

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Unterlassen einer förmlichen

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