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   OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 1 Ss 559/12   

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OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 1 Ss 559/12 (https://dejure.org/2012,41852)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.12.2012 - 1 Ss 559/12 (https://dejure.org/2012,41852)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 1 Ss 559/12 (https://dejure.org/2012,41852)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Urteilsgründe bei Freispruch; Verschreibungserschleichung von Arzneimitteln; Tateinheit mit Arzneimittelstraftaten

  • kkh.de PDF

    Ärztehopping des Versicherten als Betrug zum Nachteil der Krankenkasse

  • strafrechtsiegen.de

    Betrug durch Krankenversicherten bei Täuschung Arzt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an Urteilsgründe bei Freispruch; Verschrereibungserschleichung von Arzneimitteln; Tateinheit mit Arzneimittelstraftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Betrug mit Medikamentenrezepten - Wird dem Arzt ein Medikamentenbedarf vorgetäuscht, so ist der Betrug bereits durch das Verschreiben vollendet

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betrug bei Erschleichen von Rezepten über schmerzstillende Medikamente möglich

Besprechungen u.ä.

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Der Vertragsarzt, das unbekannte Wesen im Vermögensstrafrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 174
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 25.11.2003 - 4 StR 239/03

    Abgrenzung von Untreue und Betrug gegenüber Krankenkasse und Apotheker beim Bezug

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 1 Ss 559/12
    Mit Ausstellen des Kassenrezepts trifft der Kassenarzt eine Verfügung über das Vermögen der Krankenkasse, da er kraft Gesetzes in Verbindung mit dem jeweiligen Kassenarztvertrag befugt ist, den Anspruch des Kassenpatienten gegen seine Krankenkasse auf die Gewährung von Sachmitteln nach §§ 2 Abs. 2, 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 31 SBG V auszufüllen (BGH GSSt, NStZ 2012, 505 ; BGHSt 49, 17; BSG , Urteil vom 17.12.2009, B 3 KR 13/08 R, zitiert nach ; OLG Hamm NJW 2006, 2341).

    So hat er zwar die Einhaltung der Formalien der Verschreibung und die sich aus dem Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz ergebende Verpflichtung zur Abgabe eines preisgünstigeren wirkstoffgleichen Medikaments zu überprüfen (BGH GSSt 2/11, a.a.O.), eine Pflicht zur Überprüfung der medizinischen Indikation und der Notwendigkeit der Sachleistung im Sinne des § 12 SGB V trifft ihn indes nicht (BGHSt 49, 17, NStZ 2004, 568 ).

    Ungeachtet dessen, dass das angefochtene Urteil hierzu wiederum keine Feststellungen enthält, würde eine pflichtwidrige Ausreichung des Medikamentes keine neue Kausalkette in Gang setzen, sondern lediglich einen (nicht stoffgleichen) Regressanspruch der Krankenkasse gegen den Apotheker eröffnen (Wesser, a.a.O.; vgl. zum Regressanspruch der Krankenkasse gegen den verschreibenden Arzt: BGHSt 49, 17; LK-Tiedemann, § 263 RN 258; NK-Kindhäuser, § 263 RN 364).

  • BGH, 29.03.2012 - GSSt 2/11

    Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 1 Ss 559/12
    Mit Ausstellen des Kassenrezepts trifft der Kassenarzt eine Verfügung über das Vermögen der Krankenkasse, da er kraft Gesetzes in Verbindung mit dem jeweiligen Kassenarztvertrag befugt ist, den Anspruch des Kassenpatienten gegen seine Krankenkasse auf die Gewährung von Sachmitteln nach §§ 2 Abs. 2, 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 31 SBG V auszufüllen (BGH GSSt, NStZ 2012, 505 ; BGHSt 49, 17; BSG , Urteil vom 17.12.2009, B 3 KR 13/08 R, zitiert nach ; OLG Hamm NJW 2006, 2341).

    So hat er zwar die Einhaltung der Formalien der Verschreibung und die sich aus dem Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz ergebende Verpflichtung zur Abgabe eines preisgünstigeren wirkstoffgleichen Medikaments zu überprüfen (BGH GSSt 2/11, a.a.O.), eine Pflicht zur Überprüfung der medizinischen Indikation und der Notwendigkeit der Sachleistung im Sinne des § 12 SGB V trifft ihn indes nicht (BGHSt 49, 17, NStZ 2004, 568 ).

  • BGH, 04.12.2002 - 2 StR 332/02

    Betrug (Stoffgleichheit; Schaden; Vermögensverfügung; Vermögensvorteil;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 1 Ss 559/12
    Können auch Verfügender und Geschädigter beim Betrug auseinander fallen, so fehlt es selbst bei Zugrundeliegen desselben Entstehungstatbestandes an der Stoffgleichheit zwischen Vermögensvorteil und Vermögensschaden, wenn der Vorteil dem Täter aus dem Vermögen eines Dritten zufließt (BGH NStZ 2003, 264 ; Satzger/Schmitt/Widmaier, § 263 RN 230; Schönke-Schröder, § 263 RN 168; v. Heintschel-Heinegg, StGB , § 263 RN 78).
  • OLG Stuttgart, 10.01.2012 - 4 Ws 293/11

    Anrechnung von Auflagen: Zulässiges Rechtsmittel gegen die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 1 Ss 559/12
    Während sich die Strafnorm der berufs- oder gewerbsmäßigen Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Verbraucher außerhalb von Apotheken nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 4, 43 Abs. 3 Satz 1 AMG nur an Apotheker selbst als Normadressaten richtet, trifft das Verbot des unerlaubten Handeltreibens im Sinne dieser Norm jede entgeltliche Abgabe von Arzneimitteln durch andere, nicht am Arzneimittelverkehr Beteiligte, auch wenn dies nicht berufs- oder gewerbsmäßig geschieht (OLG Stuttgart Die Justiz 2012, 276).
  • BGH, 20.02.1991 - 2 StR 421/90

    Betrug durch Überschreibung von Geschäftsanteilen einer GmbH -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 1 Ss 559/12
    Dem Erfordernis der Unmittelbarkeit steht nicht entgegen, wenn bei mehraktigen Verfügungen erst die letzte die Vermögensminderung herbeiführt, solange dies zwingende oder wirtschaftliche Folge des durch Täuschung hervorgerufenen Irrtums ist (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 29; KG Berlin, Beschluss vom 29.09.2012, 121 Ss 21/12, zitiert nach ).
  • BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch wegen Steuerhinterziehung,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 1 Ss 559/12
    Im Anschluss an die Darlegung, welcher Anklagevorwurf dem einzelnen Angeklagten gemacht wird, sind in einem Strafurteil auch bei einem Freispruch aus Rechtsgründen tatsächliche Feststellungen zu treffen (BGH NStZ-RR 1997, 374; LR-Gollwitzer, StPO , 25. Aufl., § 267 RN 152; KK-Engelhardt, StPO , 6. Aufl., § 267 RN 42; Graf, StPO , § 267 RN 52; HK-Julius, StPO , 4. Aufl., § 267 RN 30).
  • BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02

    Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 1 Ss 559/12
    Der Begriff des Handeltreibens meint im AMG dasselbe wie im BtMG (BGH NStZ 2004, 457 ; OLG Stuttgart a.a.O.).
  • BGH, 27.04.2004 - 1 StR 165/03

    Urteil gegen Augenärzte und Arzeimittellieferanten aufgehoben

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 1 Ss 559/12
    So hat er zwar die Einhaltung der Formalien der Verschreibung und die sich aus dem Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz ergebende Verpflichtung zur Abgabe eines preisgünstigeren wirkstoffgleichen Medikaments zu überprüfen (BGH GSSt 2/11, a.a.O.), eine Pflicht zur Überprüfung der medizinischen Indikation und der Notwendigkeit der Sachleistung im Sinne des § 12 SGB V trifft ihn indes nicht (BGHSt 49, 17, NStZ 2004, 568 ).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R

    Vergütung von Arzneimitteln nach Abgabe auf Grund verfälschter ärztlicher

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 1 Ss 559/12
    Mit Ausstellen des Kassenrezepts trifft der Kassenarzt eine Verfügung über das Vermögen der Krankenkasse, da er kraft Gesetzes in Verbindung mit dem jeweiligen Kassenarztvertrag befugt ist, den Anspruch des Kassenpatienten gegen seine Krankenkasse auf die Gewährung von Sachmitteln nach §§ 2 Abs. 2, 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 31 SBG V auszufüllen (BGH GSSt, NStZ 2012, 505 ; BGHSt 49, 17; BSG , Urteil vom 17.12.2009, B 3 KR 13/08 R, zitiert nach ; OLG Hamm NJW 2006, 2341).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 1 Ss 559/12
    Aus dem soeben Gesagten ergibt sich weiter, dass die Vermögensverfügungen der Kassenärzte bei gewöhnlichem Gang der Dinge nach dem Tatplan des Angeklagten nicht nur einen ungewissen, von unbeherrschbaren Risiken abhängenden Vermögensschaden herbeizuführen geeignet waren, sondern dass das Vermögen der Krankenkasse mit Ausstellung des Kassenrezeptes auch unter Berücksichtigung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu dem Rechtsinstitut der "schadensgleichen Vermögensgefährdung" (vgl. BVerfG NStZ 2012, 496; NStZ 2010, 626) bereits konkret gefährdet war.
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

  • KG, 29.02.2012 - 121 Ss 21/12

    Betrugsversuch bei einem mehraktigen Geschehensablauf

  • OLG Hamm, 09.03.2006 - 1 Ss 58/06

    Mißbrauch einer Krankenversicherungskarte, gekündigte Mitgliedschaft in einer

  • BGH, 07.12.2010 - 3 StR 434/10

    Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden;

  • BGH, 16.08.2016 - 4 StR 163/16

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes gegenüber der Krankenkasse

    Voraussetzung ist vielmehr, dass unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls der Eintritt eines Schadens so naheliegend erscheint, dass der Vermögenswert aufgrund der Verlustgefahr bereits gemindert ist (BGH, Beschluss vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, wistra 2016, 314, 321, juris Rn. 62 mwN), etwa weil im Tatzeitpunkt schon aufgrund der Rahmenumstände die sichere Erwartung besteht, dass der Schadensfall auch tatsächlich eintreten wird (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2015 - 3 StR 17/15, wistra 2016, 314, 325, juris Rn. 90; ferner OLG Stuttgart, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 Ss 559/12, NStZ-RR 2013, 174, 175; Corsten/Raddatz, MedR 2013, 538, 539 f.).

    Bereits mit Ausstellen der Heilmittelverordnung begründet der Vertragsarzt - wie ausgeführt - eine "Verpflichtung' für das Vermögen der Krankenkasse (dazu auch Bülte, NZWiSt 2013, 346, 348), da er befugt ist, durch eine solche Verordnung den Anspruch des Patienten gegen seine Krankenkasse auf die Gewährung von Sachmitteln zu konkretisieren (vgl. obige Nachweise sowie OLG Stuttgart, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 Ss 559/12, NStZ-RR 2013, 174, 175 für den Fall einer Täuschung des Arztes durch den Patienten).

    Nach Begründung dieser "Verpflichtung' durch die Heilmittelverordnung des Angeklagten waren bei gewöhnlichem Gang der Dinge nach dem vom Landgericht festgestellten Tatplan des Angeklagten und der Eheleute T. die Inanspruchnahme der Krankenkassen nahezu sicher zu erwarten und deren Zahlungen insbesondere aufgrund der schon zuvor mit der Überlassung der Krankenversicherungskarte gezeigten Mitwirkungsbereitschaft der "Patienten' nicht von ungewissen oder unbeherrschbaren Geschehensabläufen abhängig (vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 18. Dezember 2012 - 1 Ss 559/12, NStZ-RR 2013, 174, 175; OLG Hamm, Urteil vom 22. Dezember 2004 - 3 Ss 431/04; ferner BGH, Beschluss vom 13. April 2011 - 1 StR 94/10, BGHSt 56, 203, 220, juris Rn. 57).

  • BGH, 22.03.2018 - 5 StR 566/17

    Gebührenunterschreitung durch einen Notar im Gegenzug für einen

    Ob von Feststellungen auch dann abgesehen werden kann, wenn ein dem Angeklagten vorgeworfenes Verhalten mit Sicherheit straflos ist (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 2013, 174; OLG Jena, Urteil vom 22. April 2015 - 162 Ss 127/14 und 128/14; vgl. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 9. November 2010 - (2) 53 Ss 67/10 (39/10)), kann dahinstehen.
  • BGH, 20.12.2017 - 4 StR 66/17

    Besonders schwerer Fall des Betrugs (Vermögensschaden: Berechnung bei Betrug im

    a) In den Fällen III. 17, 19, 21, 23, 27, 31 bis 37 der Urteilsgründe sind durch die vom Landgericht hierzu getroffenen - äußerst knappen - Feststellungen die Voraussetzungen eines Betrugs zum Nachteil der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse zumal mit Blick auf die Besonderheiten des kassenärztlichen Versorgungs- und Abrechnungssystems (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 29. März 2012 - GSSt 2/11, BGHSt 57, 202; vom 16. August 2016 - 4 StR 1 2 3 163/16, NJW 2016, 3253; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2013, 174; zur sozialgerichtlichen Rechtsprechung BSGE 105, 157) nicht ausreichend dargetan.
  • KG, 11.05.2023 - 121 Ss 124/22

    Volksverhetzung: Veröffentlichung eines sog. "Judensterns" mit Aufschrift

    Dies setzt voraus, dass die Feststellungen zur Sache derart geschlossen mitgeteilt werden, dass sie den Bezugspunkt für die rechtliche Würdigung einerseits und den angenommenen Umfang tatgerichtlicher Kognition andererseits revisionsgerichtlich erkennbar machen (vgl. Wenske in MüKo/StPO, § 267 Rdn. 502; vgl. auch OLG Stuttgart NStZ-RR 2013, 174).
  • LG Bonn, 10.05.2013 - 27 KLs 3/11

    World Conference Center Bonn

    Damit steht dem Erfordernis der Unmittelbarkeit aber nicht entgegen, dass die Verfügung aus mehreren Akten besteht, von denen erst die letzte die eigentliche Vermögensminderung herbeiführt, solange diese letztlich zwingende oder wirtschaftliche Folge des durch Täuschung hervorgerufenen Irrtums ist (BGH NJW 2013, 1460, 1462; NStZ 2011, 400, 401; OLG Stuttgart , Urt. v. 18.12.2012, Az. 1 Ss 559/12, BeckRS 2013, 00785; KG Berlin , Beschl. v. 29.02.2012, Az. 121 Ss 21/12, BeckRS 2012, 12410; Fischer , a.a.O., § 263 Rz. 76; Cramer/Perron , a.a.O., § 263 Rz. 61 f.).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    a) Die Strafvorschrift wendet sich zwar an Jedermann (OLG Stuttgart NStZ-RR 2013, 174; Weber BtMG § 95 AMG Rn. 195).
  • LG Frankfurt/Main, 06.02.2018 - 27 KLs 3/16

    § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 9 BtMG

    Der niedergelassene, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassene Arzt, der vom Patienten über die medizinische Notwendigkeit der Verschreibung eines Medikaments getäuscht wird, verfügt daher bereits mit der irrtumsbedingten Ausstellung eines Kassenrezepts über das Vermögen der Krankenkasse ( OLG Stuttgart , Urteil vom 18. Dezember 2012, Az. 1 Ss 559/12; Weber , BtMG, 5. Auflage, § 29 Rz. 1717).

    Durch diese Vermögensverfügung tritt bei Ausstellung des Rezeptes zwar noch kein endgültiger Vermögensverlust, jedenfalls aber eine schadensgleiche Gefährdung des Vermögens der verpflichteten Krankenkasse ein ( OLG Stuttgart , Urteil vom 18. Dezember 2012, Az. 1 Ss 559/12).

  • LG Frankfurt/Main, 06.02.2018 - 5-27

    § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 9 BtMG

    Der niedergelassene, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassene Arzt, der vom Patienten über die medizinische Notwendigkeit der Verschreibung eines Medikaments getäuscht wird, verfügt daher bereits mit der irrtumsbedingten Ausstellung eines Kassenrezepts über das Vermögen der Krankenkasse ( OLG Stuttgart , Urteil vom 18. Dezember 2012, Az. 1 Ss 559/12; Weber , BtMG, 5. Auflage, § 29 Rz. 1717).

    Durch diese Vermögensverfügung tritt bei Ausstellung des Rezeptes zwar noch kein endgültiger Vermögensverlust, jedenfalls aber eine schadensgleiche Gefährdung des Vermögens der verpflichteten Krankenkasse ein ( OLG Stuttgart , Urteil vom 18. Dezember 2012, Az. 1 Ss 559/12).

  • OLG Stuttgart, 10.08.2016 - 4 Ws 282/15

    Untreue: Vermögensbetreuungspflicht eines Kassenarztes gegenüber dem

    Die sofortige Beschwerde verkennt allerdings die Reichweite und Intention des Urteils des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 18. Dezember 2012 (1 Ss 559/12; NStZ-RR 2013, 174), wenn sie meint, dieses stärke ihre Ansicht.
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