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   OLG Frankfurt, 19.04.2013 - 3 Ws 87/13 (StVollz)   

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OLG Frankfurt, 19.04.2013 - 3 Ws 87/13 (StVollz) (https://dejure.org/2013,14400)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.04.2013 - 3 Ws 87/13 (StVollz) (https://dejure.org/2013,14400)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. April 2013 - 3 Ws 87/13 (StVollz) (https://dejure.org/2013,14400)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug; Fernsehgerät mit USB- und/oder SD-Memory-Card-Anschlus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug; Fernsehgerät mit USB- und/oder SD-Memory-Card-Anschlus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 325
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 28.04.2008 - 3 Ws 279/08

    Strafvollzug: Besitz und Betrieb einer Spielkonsole durch einen Gefangenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2013 - 3 Ws 87/13
    Der Senat verweist insoweit zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen Ausführungen in der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Frankfurt [Senat] ZfStrVo 2004, 248; NStZ-RR 2006, 125; Beschluss vom 28. April 2008 - 3 Ws 279/08 - juris; Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 114; Thüringer OLG ZfStrVo 2003, 304; KG NStZ-RR 2004, 157; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2005 - I Vollz [Ws] 9+10/04; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 1 Ws 203/05; jeweils zit. nach juris; weitere Nachweise bei Arloth, StVollzG 3. Aufl. § 70 Rn. 6 Stichwort: Telespielgeräte; siehe auch die auf der Grundlage zweier Sachverständigengutachten ergangene und ausführlich begründete Entscheidung des LG Bochum NStZ-RR 2005, 124).
  • KG, 08.01.2004 - 5 Ws 641/03

    Strafvollzug: Untersagung des Besitzes der Spielkonsole "Sony Playstation 2"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2013 - 3 Ws 87/13
    Der Senat verweist insoweit zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen Ausführungen in der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Frankfurt [Senat] ZfStrVo 2004, 248; NStZ-RR 2006, 125; Beschluss vom 28. April 2008 - 3 Ws 279/08 - juris; Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 114; Thüringer OLG ZfStrVo 2003, 304; KG NStZ-RR 2004, 157; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2005 - I Vollz [Ws] 9+10/04; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 1 Ws 203/05; jeweils zit. nach juris; weitere Nachweise bei Arloth, StVollzG 3. Aufl. § 70 Rn. 6 Stichwort: Telespielgeräte; siehe auch die auf der Grundlage zweier Sachverständigengutachten ergangene und ausführlich begründete Entscheidung des LG Bochum NStZ-RR 2005, 124).
  • LG Bochum, 27.07.2004 - Vollz M 960/03

    Besitz von Gegenständen bei Betäubungsmitteltätern im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2013 - 3 Ws 87/13
    Der Senat verweist insoweit zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen Ausführungen in der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Frankfurt [Senat] ZfStrVo 2004, 248; NStZ-RR 2006, 125; Beschluss vom 28. April 2008 - 3 Ws 279/08 - juris; Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 114; Thüringer OLG ZfStrVo 2003, 304; KG NStZ-RR 2004, 157; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2005 - I Vollz [Ws] 9+10/04; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 1 Ws 203/05; jeweils zit. nach juris; weitere Nachweise bei Arloth, StVollzG 3. Aufl. § 70 Rn. 6 Stichwort: Telespielgeräte; siehe auch die auf der Grundlage zweier Sachverständigengutachten ergangene und ausführlich begründete Entscheidung des LG Bochum NStZ-RR 2005, 124).
  • OLG Frankfurt, 02.01.2004 - 3 Ws 1384/02

    Strafvollzug: Unzulässiger Besitz einer Spielkonsole der Marke "Sony Playstation

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2013 - 3 Ws 87/13
    Der Senat verweist insoweit zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen Ausführungen in der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Frankfurt [Senat] ZfStrVo 2004, 248; NStZ-RR 2006, 125; Beschluss vom 28. April 2008 - 3 Ws 279/08 - juris; Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 114; Thüringer OLG ZfStrVo 2003, 304; KG NStZ-RR 2004, 157; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2005 - I Vollz [Ws] 9+10/04; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 1 Ws 203/05; jeweils zit. nach juris; weitere Nachweise bei Arloth, StVollzG 3. Aufl. § 70 Rn. 6 Stichwort: Telespielgeräte; siehe auch die auf der Grundlage zweier Sachverständigengutachten ergangene und ausführlich begründete Entscheidung des LG Bochum NStZ-RR 2005, 124).
  • KG, 08.06.2005 - 5 Ws 171/05

    Strafvollzug: Ablehnung des Besitzes eines PC durch Sicherungsverwahrten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2013 - 3 Ws 87/13
    Die sich hieraus ergebenden Missbrauchsmöglichkeiten lassen sich mit vertretbarem Kontrollaufwand nicht verhindern (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17. August 2010 - 1 Vollz (Ws) 255/10; KG, Beschluss vom 8. Juni 2005 - 5 Ws 171/05).
  • OLG Hamm, 17.08.2010 - 1 Vollz (Ws) 255/10

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug/in der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2013 - 3 Ws 87/13
    Die sich hieraus ergebenden Missbrauchsmöglichkeiten lassen sich mit vertretbarem Kontrollaufwand nicht verhindern (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17. August 2010 - 1 Vollz (Ws) 255/10; KG, Beschluss vom 8. Juni 2005 - 5 Ws 171/05).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2007 - 1 Ws 203/05

    Allgemeine Gefährlichkeit einer Computerspielkonsole ("Sony Playstation 2") für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2013 - 3 Ws 87/13
    Der Senat verweist insoweit zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen Ausführungen in der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Frankfurt [Senat] ZfStrVo 2004, 248; NStZ-RR 2006, 125; Beschluss vom 28. April 2008 - 3 Ws 279/08 - juris; Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 114; Thüringer OLG ZfStrVo 2003, 304; KG NStZ-RR 2004, 157; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2005 - I Vollz [Ws] 9+10/04; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 1 Ws 203/05; jeweils zit. nach juris; weitere Nachweise bei Arloth, StVollzG 3. Aufl. § 70 Rn. 6 Stichwort: Telespielgeräte; siehe auch die auf der Grundlage zweier Sachverständigengutachten ergangene und ausführlich begründete Entscheidung des LG Bochum NStZ-RR 2005, 124).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 3 Ws 950/05

    Strafvollzug: Untersagung des Besitzes einer Sony Playstation II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2013 - 3 Ws 87/13
    Der Senat verweist insoweit zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen Ausführungen in der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Frankfurt [Senat] ZfStrVo 2004, 248; NStZ-RR 2006, 125; Beschluss vom 28. April 2008 - 3 Ws 279/08 - juris; Brandenburgisches OLG ZfStrVo 2004, 114; Thüringer OLG ZfStrVo 2003, 304; KG NStZ-RR 2004, 157; OLG Rostock, Beschluss vom 19. Dezember 2005 - I Vollz [Ws] 9+10/04; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Januar 2007 - 1 Ws 203/05; jeweils zit. nach juris; weitere Nachweise bei Arloth, StVollzG 3. Aufl. § 70 Rn. 6 Stichwort: Telespielgeräte; siehe auch die auf der Grundlage zweier Sachverständigengutachten ergangene und ausführlich begründete Entscheidung des LG Bochum NStZ-RR 2005, 124).
  • VerfGH Bayern, 22.07.2015 - 84-VI-14

    Fernsehgerät in Haftraum

    Einerseits entspricht es obergerichtlicher Rechtsprechung, dass von einem in der Vollzugsanstalt betriebenen Computer oder einer Spielkonsole mit Speichermöglichkeit eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt ausgeht, der mit zumutbarem Kontrollaufwand nicht begegnet werden kann (OLG Frankfurt vom 19.4.2013 NStZ-RR 2013, 325/326 m. w. N.; OLG Celle vom 13.10.2010 NStZ-RR 2011, 31), und dass grundsätzlich die einem Gegenstand generell und losgelöst von einem bestimmten Gefangenen innewohnende abstrakte Gefährlichkeit einer Besitzerlaubnis entgegenstehen kann, wenn sie sich mit einem der Anstalt zumutbaren Kontrollaufwand nicht ausschließen lässt (Laubenthal in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, G 34 m. w. N.; Schwind/ Goldberg in Schwind/ Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, § 70 Rn. 7).

    Die Gefahr gründet bei elektronischen Geräten auf der technischen Möglichkeit, Daten auf elektronischem Weg zu verarbeiten und zu übertragen, namentlich durch die Nutzung leicht ausbaufähiger und auswechselbarer Datenträger und Datenspeicher, wie USB-Sticks, SD-Speicherkarten, Wechselfestplatten und dergleichen (OLG Frankfurt NStZ-RR 2013, 325/326; Schwind/Goldberg, a. a. O., § 70 Rn. 9).

    Die Gefahr des unkontrollierten Datenaustausches besteht bei ihnen in gleicher Weise, insbesondere weil Speichermedien wie USB-Sticks oder SD-Speicherkarten schon wegen ihrer geringen Größe leicht in die JVA eingeschmuggelt, versteckt oder unbemerkt weitergegeben werden können (OLG Frankfurt NStZ-RR 2013, 325/326 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 22.05.2018 - 1 Vollz (Ws) 137/18

    Aushändigung einer Spielekonsole PlayStation 1 im Strafvollzug

    Anderes gilt beispielsweise für das Hessische Strafvollzugsgesetz, nach dessen Regelung in § 20 Abs. 1 Gefangene " Gegenstände nur mit Erlaubnis der jeweiligen (Unterstreichung durch den Senat) Anstalt in diese einbringen, einbringen lassen, annehmen, besitzen oder abgeben" dürfen, wodurch der dortige Landesgesetzgeber klargestellt hat, dass sich die erteilte Erlaubnis stets nur auf diejenigen Anstalt bezieht, die diese erteilt hat, mit der Folge, dass ein Vertrauens- oder Bestandsschutz nicht besteht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. April 2013 - 3 Ws 87/13 (StVollz) -, Rn. 15, juris).
  • KG, 28.12.2015 - 2 Ws 289/15

    Besitz von Spielkonsolen und TV-Geräten im Strafvollzug

    Obergerichtlich ist geklärt, dass von einer in der Vollzugsanstalt betriebenen Spielkonsole (hier einer "Nintendo Wii") mit Speichermöglichkeit eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der Anstalt im Sinne des § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG ausgeht, der mit zumutbarem Kontrollaufwand nicht begegnet werden kann (OLG Frankfurt NStZ-RR 2013, 325/326 mit weit. Nachweisen; OLG Celle NStZ-RR 2011, 31), und dass grundsätzlich die einem Gegenstand generell und losgelöst von einem bestimmten Gefangenen innewohnende abstrakte Gefährlichkeit einer Besitzerlaubnis entgegenstehen kann, wenn sie sich mit einem der Anstalt zumutbaren Kontrollaufwand nicht ausschließen lässt (Laubenthal in LNNV, StVollzG 12. Aufl., Abschn. G 34 mit weit. Nachweisen; Schwind/Goldberg in SBJL, StVollzG 6. Aufl., § 70 Rdn. 7).

    Die Gefahr gründete sich bei den Geräten früherer Generationen zunächst auf der technischen Möglichkeit, Daten auf elektronischem Weg zu verarbeiten und zu übertragen, namentlich durch die Nutzung leicht ausbaufähiger und auswechselbarer Datenträger und Datenspeicher wie USB-Sticks, SD-Speicherkarten, Wechselfestplatten und dergleichen (siehe die obergerichtliche Rspr. a.a.O. sowie OLG Frankfurt NStZ-RR 2013, 325, 326; Schwind/Goldberg in SBJL, StVollzG 6. Aufl., § 70 Rdn. 9).

  • OLG Brandenburg, 26.08.2019 - 1 Ws (Vollz) 97/19

    Rechtsfolgen der Einführung eines Haftraum-Mediensystems in einer Brandenburger

    Selbst für den Fall seiner Verlegung in eine andere JVA des Landes Brandenburg musste er daher mit Blick auf § 55 BbgJVollzG von vorneherein davon ausgehen, dass der Besitz der Geräte der erneuten Erlaubnis durch die dortige JVA bedurfte und diese hierüber nach eigener neuer Prüfung entscheiden würde (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. April 2013 -3 Ws 87/13 (StVollz)-).
  • LG Kassel, 29.03.2023 - 2 StVK 171/22
    Die Gefahr gründete sich bei den Geräten früherer Generationen zunächst auf der technischen Möglichkeit, Daten auf elektronischem Weg zu verarbeiten und zu übertragen, namentlich durch die Nutzung leicht ausbaufähiger und auswechselbarer Datenträger und Datenspeicher wie USB-Sticks, SD-Speicherkarten, Wechselfestplatten und dergleichen (siehe die obergerichtliche Rspr. a. a. O. sowie OLG Frankfurt NStZ-RR 2013, 325, 326; Schwind/Goldberg in SBJL, StVollzG 6. Aufl., § 70 Rdn. 9).
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