Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.09.2012

Rechtsprechung
   BGH, 04.09.2012 - 3 StR 337/12   

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https://dejure.org/2012,28464
BGH, 04.09.2012 - 3 StR 337/12 (https://dejure.org/2012,28464)
BGH, Entscheidung vom 04.09.2012 - 3 StR 337/12 (https://dejure.org/2012,28464)
BGH, Entscheidung vom 04. September 2012 - 3 StR 337/12 (https://dejure.org/2012,28464)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 25 StGB; § 27 StGB
    Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (keine Täterschaft bei bloßer Vermittlung und Begleitung eines fremden Umsatzgeschäfts)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 29a BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Anhaltspunkte für die Annahme einer Beihilfe

  • Wolters Kluwer

    Bewertung einer Beteiligung an unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als Mittäterschaft oder Beihilfe

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Anhaltspunkte für die Annahme einer Beihilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Bewertung einer Beteiligung an unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als Mittäterschaft oder Beihilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Die Abgrenzung der Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Das Vermitteln und Begleiten bei einem Drogengeschäft ist regelmäßig nur als Beihilfe anzusehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 46 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 339/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vermittlung eines

    Auszug aus BGH, 04.09.2012 - 3 StR 337/12
    Diese Grundsätze gelten auch für denjenigen, der ein Betäubungsmittelgeschäft vermittelt (BGH, Beschluss vom 14. August 2012 - 3 StR 274/12; Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, NStZ-RR 2011, 57 mwN).
  • BGH, 14.08.2012 - 3 StR 274/12

    Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (keine Täterschaft bei bloßer

    Auszug aus BGH, 04.09.2012 - 3 StR 337/12
    Diese Grundsätze gelten auch für denjenigen, der ein Betäubungsmittelgeschäft vermittelt (BGH, Beschluss vom 14. August 2012 - 3 StR 274/12; Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, NStZ-RR 2011, 57 mwN).
  • BGH, 08.06.2022 - 5 StR 128/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch eigennützige Förderung fremder

    Für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gelten auch bei Vermittlungsgeschäften die allgemeinen Grundsätze (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117 f.; vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, NStZ-RR 2011, 57), wobei insbesondere auf die Bedeutung des Tatbeitrags, das Tatinteresse und die Tatherrschaft oder wenigstens den Willen zur Tatherrschaft abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20; Beschluss vom 4. September 2012 - 3 StR 337/12).
  • BGH, 16.03.2016 - 4 StR 42/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreibens:

    In den Fällen, in denen der Angeklagte den Kontakt zwischen dem Lieferanten B. und den Abnehmern von Betäubungsmitteln herstellte (Taten II.2. Nr. 8, 10, 11, 18 und 19 der Urteilsgründe), ist durch die Urteilsfeststellungen ein täterschaftliches Handeln des Angeklagten hinreichend belegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 75; vom 4. September 2012 - 3 StR 337/12, NStZ-RR 2013, 46).
  • BGH, 08.06.2022 - 5 StR 168/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch die eigennützige Förderung fremder

    Für die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme gelten auch bei Vermittlungsgeschäften die allgemeinen Grundsätze (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18, NStZ-RR 2019, 117 f.; vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, NStZ-RR 2011, 57), wobei insbesondere auf die Bedeutung des Tatbeitrags, das Tatinteresse und die Tatherrschaft oder wenigstens den Willen zur Tatherrschaft abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20; Beschluss vom 4. September 2012 - 3 StR 337/12).
  • BGH, 15.10.2013 - 3 StR 224/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewaffnung eines Teilnehmers

    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 4. September 2012 - 3 StR 337/12, NStZ-RR 2013, 46, und vom 22. Dezember 2011 - 3 StR 371/11, NStZ-RR 2012, 120).
  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 640/18

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe: erforderliche Gesamtbetrachtung);

    Vor dem Hintergrund, dass sich der Tatbeitrag des Angeklagten hier nach den Feststellungen des Landgerichts nur darauf beschränkte, einmalig eine Bestellung an einen Lieferanten weiterzuleiten und im Auftrag seines Arbeitgebers, des anderweitig Verfolgten G., für einen Gewinnanteil von 500 Euro bei der Übergabe der Betäubungsmittel anwesend zu sein, ohne diese selbst in Empfang zu nehmen, wäre eine solche wertende Gesamtwürdigung erforderlich gewesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 2014 - 4 StR 20/14, juris Rn. 5 f.; vom 4. September 2012 - 3 StR 337/12, juris Rn. 5 f. und vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 75 Rn. 5 f.).
  • BGH, 27.03.2014 - 4 StR 20/14

    Täterschaftliches Handeltreiben (Abgrenzung von der Beihilfe)

    Diese Grundsätze gelten auch für denjenigen, der ein Betäubungsmittelgeschäft vermittelt (BGH, Beschluss vom 4. September 2012 - 3 StR 337/12, NStZ-RR 2013, 46; Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10, NStZ-RR 2011, 57 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.09.2012 - 4 StR 345/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,34199
BGH, 26.09.2012 - 4 StR 345/12 (https://dejure.org/2012,34199)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2012 - 4 StR 345/12 (https://dejure.org/2012,34199)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2012 - 4 StR 345/12 (https://dejure.org/2012,34199)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 52 Abs. 1 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tateinheit bei mehrfacher Tatbegehung aus dem gleichen Güterumsatz)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • ozsr.de PDF, S. 3 (Rechtsprechungsübersicht)

    Übersicht über die aktuelle BGH-Rechtsprechung zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 46
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01

    Bewertungseinheiten; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 26.09.2012 - 4 StR 345/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGH, Beschluss vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28, 31; Senatsurteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4; BGH, Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01, NJW 2002, 1810).

    Zwar gebietet es der Zweifelssatz nicht, von einer Tat im Sinne einer Bewertungseinheit auszugehen, wenn lediglich eine nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, dass mehrere veräußerte Kleinmengen aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren; auch eine willkürliche Zusammenfassung kommt nicht in Betracht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 5. März 2002 aaO).

    Die von der Rechtsprechung insoweit für die vergleichbare Konstellation von Serientaten entwickelten Grundsätze müssen auch bei der hier gegebenen Situation Anwendung finden, bei der der Gesamtschuldumfang durch die Zahl und die jeweilige Menge der Einzelverkäufe innerhalb eines bestimmten Zeitraums feststeht, ferner konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Einzelverkäufe jeweils größeren Einkaufsmengen entstammen und deshalb aus Rechtsgründen zu Bewertungseinheiten zusammengefasst werden müssen, die genaue Zuordnung bestimmter Verkäufe zu bestimmten Erwerbsmengen jedoch Schwierigkeiten bereitet (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. März 2002 aaO mwN).

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 26.09.2012 - 4 StR 345/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGH, Beschluss vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28, 31; Senatsurteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4; BGH, Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01, NJW 2002, 1810).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 26.09.2012 - 4 StR 345/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGH, Beschluss vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28, 31; Senatsurteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4; BGH, Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01, NJW 2002, 1810).
  • BGH, 24.03.1999 - 3 StR 636/98

    Betäubungsmittel in nicht geringer Menge; Wirkstoffgehalt von 15 % HHC;

    Auszug aus BGH, 26.09.2012 - 4 StR 345/12
    Die vom Landgericht in diesem Zusammenhang in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 24. März 1999 - 3 StR 636/98, NStZ-RR 1999, 218) besagt nichts anderes: Im damaligen Fall war der Tatrichter jedoch rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass der Angeklagte jeweils täglich nur die Mengen verkaufte, die er auf Grund einer vorherigen Absprache mit seinem Mittäter von diesem als Gesamtmenge zum Zwecke des Weiterverkaufs an diesem Tag erhalten hatte.
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 495/12

    Wahlfeststellung (Berücksichtigung des Grundsatzes in dubio pro reo; Anwendung

    Eine willkürliche Zusammenfassung zu einer Einheit oder zu mehreren Bewertungseinheiten ist nicht geboten (vgl. zum Betäubungsmittelhandel etwa BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 345/12, NStZ-RR 2013, 46 f.).
  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 547/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zweckbestimmung bei

    a) Beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, als eine Tat in Bezug auf die Gesamtmenge anzusehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 2012 - 4 StR 345/12, NStZ-RR 2013, 46; vom 29. November 1996 - 4 StR 561/96, NStZ 1997, 192, 193; vom 27. Mai 1997 - 4 StR 194/97, StV 1997, 471).
  • OLG Braunschweig, 16.04.2015 - 1 Ws 90/15

    Bindung des Ausgangsgerichts an die Haftfortdauerentscheidung des

    Ob eine Bewertungseinheit vorliegt (dazu: BGH, Beschluss vom 26.09.2012, 4 StR 345/12, juris), wird in der Hauptverhandlung zu klären sein und hat allenfalls Bedeutung für die Anzahl der Straftaten.
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