Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.05.2014

Rechtsprechung
   BGH, 16.04.2014 - 1 StR 638/13   

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BGH, 16.04.2014 - 1 StR 638/13 (https://dejure.org/2014,12116)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2014 - 1 StR 638/13 (https://dejure.org/2014,12116)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2014 - 1 StR 638/13 (https://dejure.org/2014,12116)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. d EMRK; § ... 393 AO; § 193 AO; § 140 AO; § 200 AO; § 266a StGB; § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV; § 10 Abs. 1 AÜG; § 9 Nr. 1 AÜG; § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG; § 223 SGB V; § 226 SGB V; § 161 SGB VI; § 162 SGB VI; § 341 SGB III; § 3
    Verletzung des Konfrontationsrechts (Fragerecht; Zurechenbarkeit des Ausfalls); Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Arbeitgeberbegriff: Abgrenzung von der Arbeitnehmerüberlassung; Berechnungsdarstellung: Feststellung des Arbeitsentgelts); Verwertung von ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 3 Buchst d MRK, § 55 StPO, § 261 StPO
    Strafverfahren: Erfolglosigkeit der Verfahrensrüge der Verletzung des Rechts des Angeklagten zur Befragung eines Belastungszeugen

  • Wolters Kluwer

    Unverwertbarkeit einer belastenden Aussage aufgrund des Ausschlusses des Befragungsrechts

  • rewis.io

    Strafverfahren: Erfolglosigkeit der Verfahrensrüge der Verletzung des Rechts des Angeklagten zur Befragung eines Belastungszeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2
    Unverwertbarkeit einer belastenden Aussage aufgrund des Ausschlusses des Befragungsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Scheinselbstständigkeit, ja oder nein?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 246
  • StV 2015, 142
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 08.10.2009 - 2 BvR 547/08

    Faires Verfahren; Recht auf unmittelbare und konfrontative Befragung von

    Auszug aus BGH, 16.04.2014 - 1 StR 638/13
    Wenn ein Belastungszeuge nur außerhalb der Hauptverhandlung vernommen worden ist, muss dem Beschuldigten dieses Recht zur konfrontativen Befragung entweder bei der Vernehmung oder zu einem späteren Zeitpunkt eingeräumt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 2 BvR 547/08, NJW 2010, 925; BGH, Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09, BGHSt 55, 70, 74 jeweils mwN).

    Der Ausschluss des Befragungsrechts führt hier jedoch nicht zur Unverwertbarkeit der belastenden Aussage, da das Verfahren in seiner Gesamtheit einschließlich der Art und Weise der Beweiserhebung und -würdigung den Geboten der Verfahrensfairness genügt (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 2 BvR 547/08, NJW 2010, 925, 926; BGH, Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09, BGHSt 55, 70, 74 f. jeweils mwN).

    Der Umstand, dass der Angeklagte keine Möglichkeit zur konfrontativen Befragung des Zeugen hatte, ist der Justiz nicht zuzurechnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 2 BvR 547/08, NJW 2010, 925, 926; BGH, Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06, BGHSt 51, 150, 155).

    Die Strafkammer hat zudem im Rahmen der Beweiswürdigung hinreichend berücksichtigt, dass Be. vom Angeklagten nicht befragt werden konnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 2 BvR 547/08, NJW 2010, 925, 926; BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93, 104 f.).

  • BGH, 22.06.2005 - 2 StR 4/05

    Konfrontationsrecht (Begriff des Zeugen; Gesamtwürdigung der Fairness des

    Auszug aus BGH, 16.04.2014 - 1 StR 638/13
    Belastungszeuge in diesem Sinn kann auch der (frühere) Mitangeklagte sein, der in dem gegen ihn gerichteten Verfahren als Angeklagter Angaben gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 2 StR 4/05, NStZ-RR 2005, 321).

    Dass die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft als mittelbare Zeugin befragt werden konnte, reicht zur Wahrung des Konfrontationsrechts nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 2 StR 4/05, NStZ-RR 2005, 321).

  • BGH, 17.03.2010 - 2 StR 397/09

    Beeinträchtigungen des Konfrontationsrechts durch andere Vertragsstaaten der EMRK

    Auszug aus BGH, 16.04.2014 - 1 StR 638/13
    Wenn ein Belastungszeuge nur außerhalb der Hauptverhandlung vernommen worden ist, muss dem Beschuldigten dieses Recht zur konfrontativen Befragung entweder bei der Vernehmung oder zu einem späteren Zeitpunkt eingeräumt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 2 BvR 547/08, NJW 2010, 925; BGH, Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09, BGHSt 55, 70, 74 jeweils mwN).

    Der Ausschluss des Befragungsrechts führt hier jedoch nicht zur Unverwertbarkeit der belastenden Aussage, da das Verfahren in seiner Gesamtheit einschließlich der Art und Weise der Beweiserhebung und -würdigung den Geboten der Verfahrensfairness genügt (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 2 BvR 547/08, NJW 2010, 925, 926; BGH, Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09, BGHSt 55, 70, 74 f. jeweils mwN).

  • BGH, 04.09.2013 - 1 StR 94/13

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitnehmerbeiträgen (Begriff des

    Auszug aus BGH, 16.04.2014 - 1 StR 638/13
    Die Vertragsparteien können aus einem nach den tatsächlichen Verhältnissen bestehenden Beschäftigungsverhältnis resultierende sozialversicherungsrechtliche Abführungspflichten nicht durch eine abweichende Vertragsgestaltung beseitigen (insgesamt st. Rspr. vgl. zusammenfassend zuletzt BGH, Beschluss vom 4. September 2013 - 1 StR 94/13, wistra 2014, 23 mwN).
  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 64/94

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Vertragsstrafe nach Arbeitsvertrag

    Auszug aus BGH, 16.04.2014 - 1 StR 638/13
    Gegenforderungen eines Arbeitsgebers können unabhängig von der Art ihrer Ausgestaltung im Einzelnen nicht dazu führen, dass ein Arbeitnehmer zwar arbeitet und dabei uneingeschränkt versichert ist, der hierfür der Versichertengemeinschaft zustehende Anspruch sich aber (im Extremfall auf Null) reduziert (vgl. näher dazu BSG, Urteil vom 21. Mai 1996 - 12 RK 64/94, BSGE 78, 224; Roßbach in Kreikebohm, Sozialrecht, 3. Aufl., § 22 SGB IV Rn. 4, 5).
  • BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79

    Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG

    Auszug aus BGH, 16.04.2014 - 1 StR 638/13
    Solche gesetzlichen Aufzeichnungs- und Vorlagepflichten betreffen den Kernbereich der grundgesetzlich gewährleisteten Selbstbelastungsfreiheit auch dann nicht, wenn die zu erstellenden oder vorzulegenden Unterlagen auch zur Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verwendet werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. April 2010 - 2 BvL 13/07, wistra 2010, 341 (zu § 393 Abs. 2 AO), vom 22. Oktober 1980 - 2 BvR 1172/79, 2 BvR 1238/79, BVerfGE 55, 144, und vom 7. Dezember 1991 - 2 BvR 1172/81, NJW 1982, 568).
  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Auszug aus BGH, 16.04.2014 - 1 StR 638/13
    Die Strafkammer hat zudem im Rahmen der Beweiswürdigung hinreichend berücksichtigt, dass Be. vom Angeklagten nicht befragt werden konnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 2 BvR 547/08, NJW 2010, 925, 926; BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93, 104 f.).
  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 180/03

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BGH, 16.04.2014 - 1 StR 638/13
    (1) Eine Überlassung zur Arbeitsleistung i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen (vgl. BAG, Urteile vom 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10, EzA AÜG § 1 Nr. 14, und vom 6. August 2003 - 7 AZR 180/03, EzA AÜG § 1 Nr. 13).
  • EGMR, 19.07.2012 - 29881/07

    SIEVERT v. GERMANY

    Auszug aus BGH, 16.04.2014 - 1 StR 638/13
    Den Bemühungen der Strafkammer um eine Sicherstellung des Konfrontationsrechts waren im Hinblick auf den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit von vornherein Grenzen gesetzt, da Be. von seinem Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO Gebrauch gemacht hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 461/08, NStZ 2009, 581; EGMR, Urteil vom 19. Juli 2012 - 29881/07, JR 2013, 170; Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl., Art. 6 MRK Rn. 22c).
  • BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06

    Konfrontationsrecht im Ermittlungsverfahren (Fragerecht: wesentliche Bedeutung

    Auszug aus BGH, 16.04.2014 - 1 StR 638/13
    Der Umstand, dass der Angeklagte keine Möglichkeit zur konfrontativen Befragung des Zeugen hatte, ist der Justiz nicht zuzurechnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 2 BvR 547/08, NJW 2010, 925, 926; BGH, Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06, BGHSt 51, 150, 155).
  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches

  • BVerfG, 27.04.2010 - 2 BvL 13/07

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 393 Abs 2 S 2 AO 1977 mit Art

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08

    Mangelnde Feststellungen zu den Vorverurteilungen bei der Anordnung der

  • BGH, 24.06.2015 - 1 StR 76/15

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Begriff des Arbeitnehmers;

    Die Arbeitnehmerstellung zeichnet sich gemeinhin vor allem dadurch aus, dass der Arbeiter weisungsabhängig und in den Betrieb des Arbeitgebers eingebunden ist (vgl. vor allem Wortlaut des § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV, aber auch die strafrechtliche Rechtsprechung wie z.B. BGH, Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 638/13, NStZ-RR 2014, 246, 247 f.; Beschluss vom 11. August 2011 - 1 StR 295/11, NJW 2011, 3047).
  • BGH, 26.04.2017 - 1 StR 32/17

    Konfrontationsrecht (Grundsatz des fairen Verfahrens; individualschützender

    aa) Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob eine Verletzung des völkerrechtlich gewährleisteten Konfrontationsrechts im innerstaatlichen Recht lediglich auf der Ebene der Beweiswürdigung zu besonders strengen Beweis- und Begründungsanforderungen führt (vgl. BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 8. Oktober 2010 - 2 BvR 547/08, NJW 2010, 925, 926; BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93, 103 ff.; Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06, BGHSt 51, 150, 157 Rn. 25) oder - obwohl verfassungsrechtlich nicht geboten (BVerfG aaO NJW 2010, 925, 926) - die Unverwertbarkeit auf einen nicht konfrontativ befragten Zeugen zurückgehender Informationen (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 638/13, NStZ-RR 2014, 246, 248; nicht eindeutig BGH, Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09, BGHSt 55, 70, 78 f. Rn. 28-30) bewirkt.
  • BGH, 15.02.2023 - 2 StR 270/22

    Strafzumessung (minder schwerer Fall: gesetzlich vertypter Milderungsgrund,

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob eine Verletzung des völkerrechtlich gewährleisteten Konfrontationsrechts im innerstaatlichen Recht lediglich auf der Ebene der Beweiswürdigung zu besonders strengen Beweis- und Begründungsanforderungen führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2010 - 2 BvR 547/08, NJW 2010, 925, 926; BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93, 103 ff.; Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06, BGHSt 51, 150, 157) oder - obwohl verfassungsrechtlich nicht geboten (BVerfG, aaO) - die Unverwertbarkeit von auf einen nicht konfrontativ befragten Zeugen zurückgehender Informationen bewirkt (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 638/13, NStZ-RR 2014, 246, 248; Senat, Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09, BGHSt 55, 70, 78 f.).
  • BGH, 13.01.2022 - 3 StR 341/21

    Beweiswürdigung bei Nichtgewährung des Konfrontationsrechts bzgl. eines

    Dies gilt auch in der hier vorliegenden Fallkonstellation, in der es um die Würdigung der früheren Einlassung eines möglichen Mittäters geht, der in der Hauptverhandlung von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. August 2021 - 5 StR 223/21, juris Rn. 3, 8; vom 12. Mai 2020 - 1 StR 596/19, NStZ 2021, 183 Rn. 7; vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18, StV 2020, 805 Rn. 23 f.; vom 9. Januar 2020 - 2 StR 355/19, juris Rn. 11; Urteile vom 19. Februar 2015 - 3 StR 597/14, juris Rn. 6; vom 16. April 2014 - 1 StR 638/13, NStZ-RR 2014, 246, 248 f.; Beschluss vom 22. Juni 2005 - 2 StR 4/05, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. d Fragerecht 5).

    (c) Da sich S. auf ein ihm zugebilligtes Auskunftsverweigerungsrecht und damit die auch konventionsrechtlich anerkannte Selbstbelastungsfreiheit berufen hat, liegt der Nichtgewährung des Konfrontationsrechts kein justizielles Verschulden zu Grunde (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 638/13, NStZ-RR 2014, 246, 248 mwN; EGMR, Urteil vom 19. Juli 2012 - 29881/07, JR 2013, 170 Rn. 58 ff.; KK-StPO/Lohse/Jakobs, 8. Aufl., Art. 6 EMRK Rn. 102).

  • BGH, 05.08.2015 - 2 StR 172/15

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Begriff des Arbeitgebers; Strafzumessung:

    a) Im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass Arbeitgeber im Sinne des § 266a StGB derjenige ist, dem gegenüber der Arbeitnehmer zur Erbringung von Arbeitsleistungen verpflichtet ist und zu dem er in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis steht (BGH, Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 638/13, NStZ-RR 2014, 246, 247).
  • BGH, 19.02.2015 - 3 StR 597/14

    Lücken- und damit fehlerhafte Beweisaufnahme (besondere Anforderungen an die

    Hiervon werden auch die Einlassungen eines möglichen Mittäters erfasst, der in der Hauptverhandlung von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch macht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2005 - 2 StR 4/05, NStZ-RR 2005, 321; vom 9. Juni 2009 - 4 StR 461/08, NStZ 2009, 581; vom 15. Juni 2010 - 3 StR 157/10, NStZ 2010, 589; Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 638/13, NStZ-RR 2014, 246, 248).

    Es bedarf dann regelmäßig einer Bestätigung der belastenden Bekundungen durch andere wichtige Indizien außerhalb der Aussage selbst (vgl. BVerfG aaO; BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2005 - 2 StR 4/05, NStZ-RR 2005, 321; vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09, BGHSt 55, 70, 74 f.; Urteil vom 16. April 2014 -1 StR 638/13, NStZ-RR 2014, 246, 248f.).

  • OLG Nürnberg, 20.12.2018 - 2 Ws 627/18

    Scheinselbständigkeit und Einzug von Beiträgen für die Sozialversicherung

    In diese Gesamtbetrachtung sind insbesondere die Frage des Bestehens eines umfassenden Weisungsrechts, das Inhalt, Zeit, Ort, Dauer und Art der Ausführung der Tätigkeit umfasst, die Gestaltung des Entgelts und seine Berechnung (etwa Entlohnung nach festen Stundensätzen), Art und Ausmaß der Einbindung in den Betriebsablauf des Arbeitgeberbetriebes sowie die Festlegung des täglichen Beginns und des Endes der konkreten Tätigkeit einzustellen (BGH NStZ-RR 2014, 246 juris Rn. 15; NStZ 2016, 348 juris Rn. 7).

    Die Vertragsparteien können aus einem nach den tatsächlichen Verhältnissen bestehenden Beschäftigungsverhältnis resultierende sozialversicherungsrechtliche Abführungspflichten nicht durch eine abweichende Vertragsgestaltung beseitigen (BGH NStZ-RR 2014, 246 juris Rn. 15; zum Ganzen BGH, NStZ 2014, 321, juris Rn. 10 m.w.N.).

    Wie bereits ausgeführt, können die Vertragsparteien aus einem nach den tatsächlichen Verhältnissen bestehenden Beschäftigungsverhältnis resultierende sozialversicherungsrechtliche Abführungspflichten nicht durch eine abweichende Vertragsgestaltung beseitigen (BGH NStZ-RR 2014, 246 juris Rn. 15; NJW 2014, 1975, juris Rn. 24).

  • OLG Braunschweig, 27.05.2015 - 1 Ss 14/15

    Erforderliche Feststellungen, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Strohmannfall

    Das Bestehen eines solchen Beschäftigungsverhältnisses bestimmt sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Einzelfalles, die einer wertenden Gesamtbetrachtung zu unterziehen sind (BGH, NStZ-RR 2014, 246, 247 f.).
  • LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 5 KLs 4/14
    Ist ein Zeuge lediglich im Ermittlungsverfahren oder sonst außerhalb der Hauptverhandlung vernommen worden, muss dem Angeklagten entweder zu dem Zeitpunkt, in dem der Zeuge seine Aussage macht, oder in einem späteren Verfahrensstadium die Gelegenheit gegeben werden, den Zeugen selbst zu befragen oder durch seinen Verteidiger befragen zu lassen (vgl. BGH Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 638/13 - NStZ-RR 2014, 246; Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09 - BGHSt 55, 70 [74]).
  • LG Köln, 26.08.2015 - 108 KLs 4/15
    Die mittelbar durch Zeugen vom Hörensagen eingeführten Aussagen der Zeugin Dr. C sind damit im Grundsatz verwertbar, die Aussage des Belastungszeugen muss aber detailliert analysiert werden und durch andere Beweismittel Bestätigung finden (BGH, NStZ 2005, 224, Rn. 3; BGH, NStZ-RR 2014, 246, 248 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.2014 - 5 StR 170/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11565
BGH, 06.05.2014 - 5 StR 170/14 (https://dejure.org/2014,11565)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2014 - 5 StR 170/14 (https://dejure.org/2014,11565)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - 5 StR 170/14 (https://dejure.org/2014,11565)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 253 StGB; § 255 StGB; § 224 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 24 StGB
    Rechtsfehlerhafte Annahme einer "Dreieckserpressung" (fehlendes Näheverhältnis); fehlende Rücktrittsprüfung bei der versuchten gefährlichen Körperverletzung (keine Feststellungen zum Rücktrittshorizont nach der letzten Ausführungshandlung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 StGB, § 249 StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB, § 253 StGB
    Voraussetzungen einer Dreieckserpressung bei Nötigung zur Begehung von Ladendiebstählen

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit des Näheverhältnisses des zu den Diebstählen Genötigten zum Vermögen der geschädigten Firmen als sog. Dreieckserpressung

  • rewis.io

    Voraussetzungen einer Dreieckserpressung bei Nötigung zur Begehung von Ladendiebstählen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit des Näheverhältnisses des zu den Diebstählen Genötigten zum Vermögen der geschädigten Firmen als sog. Dreieckserpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 246
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 5 StR 170/14
    Zu diesem sogenannten Rücktrittshorizont (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 f.) verhält sich das Urteil nicht.
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 5 StR 170/14
    Der Senat hebt - neben der Gesamtstrafe - auch die übrigen Einzelstrafen auf, da nicht auszuschließen ist, dass diese in ihrer Höhe durch die aufgehobenen Strafen beeinflusst worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, BGHSt 57, 123, 129).
  • BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95

    Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"; Abgrenzung zwischen Raub und

    Auszug aus BGH, 06.05.2014 - 5 StR 170/14
    a) Hinsichtlich der Tat 2 hat der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 2. April 2014 zutreffend dargelegt, dass die Voraussetzungen einer sogenannten Dreieckserpressung durch die bisherigen Feststellungen nicht belegt sind, weil der zu den Diebstählen Genötigte zum Vermögen der geschädigten Firmen nicht in dem erforderlichen Näheverhältnis stand (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 125 f.), insofern allerdings eine durch Nötigung verwirklichte Anstiftung zu den Diebstählen in Betracht kommt.
  • BGH, 18.03.2024 - 1 StR 1/24
    Dass der Vermögensinhaber mit der ihn schädigenden Verfügung nicht einverstanden ist, beseitigt das Näheverhältnis nicht, das dem Genötigten den Zugriff auf das fremde Vermögen ermöglicht; dies ist vielmehr der Dreieckserpressung immanent (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 125 f.; Beschlüsse vom 5. August 2020 - 3 StR 608/19 Rn. 6; vom 8. Januar 2020 - 4 StR 548/19, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Vermögensschaden 15 Rn. 3 f.; vom 6. Mai 2014 - 5 StR 170/14 Rn. 2, 5 und vom 13. Mai 1997 - 4 StR 200/97 Rn. 5).
  • BGH, 05.08.2020 - 3 StR 608/19

    Erpressung (Dreieckserpressung; Näheverhältnis)

    In einer solchen Konstellation wäre durch die Tat weder sein eigenes Vermögen betroffen noch eine "Dreieckserpressung' gegeben, da diese ein Näheverhältnis zwischen dem Genötigten und der im Vermögen geschädigten Person voraussetzt (s. BGH aaO S. 125 f.; Beschlüsse vom 8. Januar 2020 - 4 StR 548/19, NStZ 2020, 286 Rn. 4; vom 6. Mai 2014 - 5 StR 170/14, NStZ-RR 2014, 246; vom 27. November 2008 - 2 StR 421/08, NStZ-RR 2009, 106, 107).
  • BGH, 05.08.2020 - 3 StR 71/20

    Verwerfung der Revisionen der Angeklagten als unbegründet mit Anm. des Senats zur

    Daher bedarf es keiner weiteren Ausführungen dazu, inwieweit es sich bei dem erzwungenen Diebstahl von Waren und dem Abschluss von Mobilfunkverträgen sowie der anschließenden Aushändigung der Gegenstände um die Preisgabe von eigenen oder fremden Vermögenswerten handelt, deren Schutz der Genötigte wahrnehmen kann und will (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 125; Beschlüsse vom 8. Januar 2020 - 4 StR 548/19, NStZ 2020, 286 Rn. 4; vom 6. Mai 2014 - 5 StR 170/14, NStZ-RR 2014, 246).
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