Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 31.03.2014 - 1 Ws 31/14   

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https://dejure.org/2014,11463
OLG Brandenburg, 31.03.2014 - 1 Ws 31/14 (https://dejure.org/2014,11463)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.03.2014 - 1 Ws 31/14 (https://dejure.org/2014,11463)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. März 2014 - 1 Ws 31/14 (https://dejure.org/2014,11463)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 46 Abs 1 RVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen des Pflichtverteidigers bei mehrfachen JVA-Besuchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VV RVG Nr. 7003; VV RVG Nr. 7005
    Erstattung notwendiger Auslagen des Pflichtverteidigers bei mehrfachen JVA-Besuchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Lösung: Ich habe da mal ein Frage: Wie oft darf ich meinen Mandanten eigentlich in der JVA besuchen?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einmal im Monat kommt der Verteidiger zu Besuch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflichtverteidiger darf inhaftierten Mandanten ein Mal pro Monat besuchen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wie viele Besuche des Pflichtverteidigers in der Haftanstalt sind angemessen?

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 263
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Stuttgart, 31.07.2012 - 14 Qs 8/12

    Erstattungsfähigkeit, Besuche JVA, Kopien

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2014 - 1 Ws 31/14
    Zwar existiert kein allgemeingültiger Grundsatz, wonach ein Inhaftierter, der eine Verlängerung seiner Haft zu gewärtigen hat, regelmäßiger Verteidigerbesuche bedarf (LG Stuttgart, B. v. 31. Juli 2012, 14 Qs 8/12, zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 04.06.2012 - 1 Ws 71/12

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Auslagenerstattung für den zur Sicherung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2014 - 1 Ws 31/14
    Wenn sich Anhaltspunkte ergeben, die auf einen Missbrauch der Pflicht zur kostenschonenden Prozessführung des Pflichtverteidigers hindeuten, kann die grundsätzlich die Staatskasse treffende Darlegungs- und Beweislast auf den Verteidiger verlagert werden (BbgOLG a. a. O.; KG Berlin, B. v. 27. Mai 2008, 2/5 Ws 131/06, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, B. v. 04. Juni 2012, 1 Ws 71/12, zitiert nach juris).
  • KG, 27.05.2008 - 5 Ws 131/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattung von Kosten für eine nicht vorab "genehmigte"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2014 - 1 Ws 31/14
    Wenn sich Anhaltspunkte ergeben, die auf einen Missbrauch der Pflicht zur kostenschonenden Prozessführung des Pflichtverteidigers hindeuten, kann die grundsätzlich die Staatskasse treffende Darlegungs- und Beweislast auf den Verteidiger verlagert werden (BbgOLG a. a. O.; KG Berlin, B. v. 27. Mai 2008, 2/5 Ws 131/06, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, B. v. 04. Juni 2012, 1 Ws 71/12, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 2099/01

    Zum Gebühren- und Auslagenerstattungsanspruch des Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2014 - 1 Ws 31/14
    Aufgrund der negativen Fassung von § 46 Abs. 1 RVG, die insoweit der Vorgängervorschrift gem. § 126 Abs. 1 Satz 1 BRAGO entspricht, trägt die Staatskasse grundsätzlich die Beweislast dafür, dass die Auslagen zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen der Partei nicht erforderlich waren (BVerfG, NJW 2003, 1443; BbgOLG, B. v. 06. Februar 2007, 2 Ws 270/06, zitiert nach juris; Hartmann, Kostengesetze, 40. A. 2010, § 46 RVG Rn 9; Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. A. 2006, § 46 Rn 1, 12).
  • LG Neuruppin, 08.01.2014 - 21 KLs 3/13

    Rechtsanwaltsvergütung: Darlegungslast von Auslagen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2014 - 1 Ws 31/14
    Des gleichen kann eine außergewöhnliche Häufung von Haftbesuchen innerhalb eines überschaubaren Zeitraums grundsätzlich Anlass zur Annahme missbräuchlicher Prozessführung bieten (BVerfG a. a. O.; LG Stuttgart, a. a. O.; LG Neuruppin, B. v. 08. Januar 2014, 21 KLs 3/13, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 06.02.2007 - 2 Ws 270/06

    Pflichtverteidigergebühr: Beweislast der Staatskasse hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2014 - 1 Ws 31/14
    Aufgrund der negativen Fassung von § 46 Abs. 1 RVG, die insoweit der Vorgängervorschrift gem. § 126 Abs. 1 Satz 1 BRAGO entspricht, trägt die Staatskasse grundsätzlich die Beweislast dafür, dass die Auslagen zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen der Partei nicht erforderlich waren (BVerfG, NJW 2003, 1443; BbgOLG, B. v. 06. Februar 2007, 2 Ws 270/06, zitiert nach juris; Hartmann, Kostengesetze, 40. A. 2010, § 46 RVG Rn 9; Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. A. 2006, § 46 Rn 1, 12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2020 - L 39 SF 219/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    In diesem Sinne kann ein Anscheinsbeweis gegen die Erforderlichkeit die Darlegungs- und Beweislast von der Staatskasse auf den Rechtsanwalt verlagern (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. März 2014, 1 Ws 31/14, Rn. 9; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 4. Juni 2012, 1 Ws 71/12, Rn. 3; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 27. Mai 2008, 2/5 Ws 131/06, Rn. 14).

    Die Prüfung, ob die Auslagen erforderlich waren, ist dann unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. März 2014, 1 Ws 31/14, Rn. 9; Müller-Rabe, in Gerold/Schmidt, RVG, 24. Auflage 2019, § 46 Rn. 87-89).

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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 26.05.2014 - 1 Ws 144/14, 1 Ws 146/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12736
OLG Braunschweig, 26.05.2014 - 1 Ws 144/14, 1 Ws 146/14 (https://dejure.org/2014,12736)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26.05.2014 - 1 Ws 144/14, 1 Ws 146/14 (https://dejure.org/2014,12736)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26. Mai 2014 - 1 Ws 144/14, 1 Ws 146/14 (https://dejure.org/2014,12736)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Umfang, Anrechnung, Pflichtverteidigergebühr, Kostenerstattungsanspruch, Teilfreispruch

  • Burhoff online

    Umfang, Anrechnung, Pflichtverteidigergebühr, Kostenerstattungsanspruch, Teilfreispruch

  • Burhoff online

    Aktendoppel, Mandant, Kürzung, Pflkichtverteidigervergütung, Teilfreispruch

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 52 Abs 1 S 2 RVG; § 464 b S 3 StPO; § 104 Abs 3 S 1 ZPO
    Kostenfestsetzung; Teilfreispruch; Pflichtverteidigergebühr; Wahlverteidigergebühren; Kostenerstattungsanspruch; Anrechnung

  • Wolters Kluwer

    Abzug der Pflichtverteidigergebühr von der zu erstattenden Wahlverteidigergebühr des teilweise Freigesprochenen

  • rechtsportal.de

    Abzug der Pflichtverteidigergebühr von der zu erstattenden Wahlverteidigergebühr des teilweise Freigesprochenen

  • rechtsportal.de

    Kürzung der zu erstattenden Wahlverteidigergebühren um die bereits ausgezahlte Pflichtverteidigergebühr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Pflichti XII: Aus dem Verfahren - Beschwer, Rechtliches Gehör und Anrechnung beim Teilfreispruch

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Aktendoppel für den Mandanten, zulässig ja oder nein?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anrechnung der Pflichtverteidigergebühr auf den Kostenerstattungsanspruch nach Teilfreispruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 263
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 05.04.2004 - 2 Ws 93/04

    Anrechnung von gezahlten Pflichtverteidigergebühren auf die zu erstattenden

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.05.2014 - 1 Ws 144/14
    Der Gegenauffassung (OLG Celle, Beschluss vom 05.04.2004, 2 Ws 93/04, juris, Rn. 7 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 25.01.2007, 1 Ws 573/06, juris, Rn. 10) ist nicht zu folgen.
  • OLG Oldenburg, 25.01.2007 - 1 Ws 573/06

    Streit über den Umfang der Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei einem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.05.2014 - 1 Ws 144/14
    Der Gegenauffassung (OLG Celle, Beschluss vom 05.04.2004, 2 Ws 93/04, juris, Rn. 7 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 25.01.2007, 1 Ws 573/06, juris, Rn. 10) ist nicht zu folgen.
  • OLG Jena, 28.02.2014 - 1 Ws 403/13

    Kostenfestsetzung bei teilweisem Freispruch

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.05.2014 - 1 Ws 144/14
    Dem Mandanten des Beschwerdeführers sind nach dieser Vorschrift keine Auslagen entstanden, soweit die Staatskasse Gebühren an den Pflichtverteidiger gezahlt hat (Thüringer OLG, Beschluss vom 28.02.2014, 1 Ws 403/13, juris, Rn. 17; OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2013, III-2 Ws 837/12, juris, Rn. 12).
  • OLG Köln, 04.01.2013 - 2 Ws 837/12

    Anrechnung der gesamten gezahlten Pflichtverteidigergebühren bei Anspruch auf

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.05.2014 - 1 Ws 144/14
    Dem Mandanten des Beschwerdeführers sind nach dieser Vorschrift keine Auslagen entstanden, soweit die Staatskasse Gebühren an den Pflichtverteidiger gezahlt hat (Thüringer OLG, Beschluss vom 28.02.2014, 1 Ws 403/13, juris, Rn. 17; OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2013, III-2 Ws 837/12, juris, Rn. 12).
  • OLG Koblenz, 16.11.2009 - 2 Ws 526/09

    Rechtsanwaltsgebühren: Funktionelle Zuständigkeit bei Kostenerinnerung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.05.2014 - 1 Ws 144/14
    Es ist vielmehr Aufgabe des Verteidigers, vor Überlassung der Kopien eine Vorauswahl zu treffen und dabei mit Hilfe seines beruflichen Sachverstandes Schwerpunkte zu setzen (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.11.2009, 2 Ws 526/09, juris, Rn. 10; KG, Beschluss vom 20.06.2005, 3 Ws 20/05, juris, Rn. 7; OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.12.2011, Ws 344/11); daran fehlt es.
  • KG, 05.12.2008 - 1 Ws 283/08

    Rechtsanwaltsgebühren: Vergütungsanspruch des Verteidigers nach Teilfreispruch;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.05.2014 - 1 Ws 144/14
    § 464 d StPO gestattet diese Vorgehensweise und wendet sich nicht nur an den Tatrichter, sondern berechtigt auch den mit der Kostenfestsetzung befassten Rechtspfleger, eine Verteilung der Kosten nach Bruchteilen vorzunehmen (KG, Beschluss vom 05.12.2008, 1 Ws 283/08, juris, Rn. 2; OLG Rostock, Beschluss vom 08.11.2010, I Ws 260/10, juris, Rn. 13).
  • KG, 20.06.2005 - 3 Ws 20/05

    Auslagen des Pflichtverteidigers: Erforderlichkeit eines Aktendoppels für den

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.05.2014 - 1 Ws 144/14
    Es ist vielmehr Aufgabe des Verteidigers, vor Überlassung der Kopien eine Vorauswahl zu treffen und dabei mit Hilfe seines beruflichen Sachverstandes Schwerpunkte zu setzen (OLG Koblenz, Beschluss vom 16.11.2009, 2 Ws 526/09, juris, Rn. 10; KG, Beschluss vom 20.06.2005, 3 Ws 20/05, juris, Rn. 7; OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.12.2011, Ws 344/11); daran fehlt es.
  • OLG Rostock, 08.11.2010 - I Ws 260/10

    Kostenfestsetzungs- und Kostenansatzverfahren in Strafsachen: Differenzmethode

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.05.2014 - 1 Ws 144/14
    § 464 d StPO gestattet diese Vorgehensweise und wendet sich nicht nur an den Tatrichter, sondern berechtigt auch den mit der Kostenfestsetzung befassten Rechtspfleger, eine Verteilung der Kosten nach Bruchteilen vorzunehmen (KG, Beschluss vom 05.12.2008, 1 Ws 283/08, juris, Rn. 2; OLG Rostock, Beschluss vom 08.11.2010, I Ws 260/10, juris, Rn. 13).
  • OLG Saarbrücken, 10.11.2015 - 1 Ws 197/15

    Umfang der Anrechnung gezahlter Pflichtverteidigergebühren bei einem

    a) Hat - wie im vorliegenden Fall - bei einem Teilfreispruch das Gericht in seiner Kostengrundentscheidung keine Quotelung nach § 464d StPO vorgenommen, sondern die Kosten und notwendigen Auslagen des Angeklagten der Landeskasse auferlegt, "soweit" er freigesprochen wurde, kann im anschließenden Kostenfestsetzungsverfahren nach § 464b StPO die Höhe der dem Angeklagten zu erstattenden, auf den Freispruch entfallenden notwendigen Auslagen nach pflichtgemäßem Ermessen des Rechtspflegers entweder nach der sogenannten Differenztheorie - in diesem Fall wird von dem gesamten Wahlverteidigerhonorar das fiktive Honorar abgezogen, das entstanden wäre, wenn nur die abgeurteilten Taten Gegenstand der Verteidigung gewesen wären (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. Juli 2000 - 1 Ws 57/00 -, Rpfleger 2000, 564 f.,Rn. 7 nach juris und vom 25. März 2010 - 1 Ws 64/09 - OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.02.2010 - 1 Ws 700/09, Rn. 10 nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 464d Rn. 2 und § 465 Rn. 8 f.) - oder nach Bruchteilen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Juni 2013 - 1 Ws 127/12 - und vom 1. Dezember 2014 - 1 Ws 167/14 -) bestimmt werden, da § 464d StPO auch im Kostenfestsetzungsverfahren gilt (vgl. OLG Braunschweig NStZ-RR 2014, 263 f. - Rn. 11 nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 464b Rn. 1 und § 464d Rn. 3; KK-Gieg, StPO , 7. Aufl., § 464d Rn. 2 f.; Löwe-Rosenberg/Hilger, StPO , 26. Aufl., § 464b Rn. 8 und § 465 Rn. 40; Volpert in: Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl., Teil A: Kostenfestsetzung und Erstattung in Strafsachen, Rn. 944, 948).

    An dieser von ihm bereits unter der Geltung der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung vertretenen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juli 2000 - 1 Ws 57/00 -, Rpfleger 2000, 564 f., Rn. 34 ff. nach juris) und auch unter der Geltung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes aufrechterhaltenen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. März 2010 - 1 Ws 64/09 -) Auffassung, die auch von der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 03.09.2007 - 2 Ws 194/07, Rn. 24 ff. nach juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 264 - Rn. 3 nach juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.02.2010 - 1 Ws 700/09, Rn. 29 nach juris; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.01.2013 - 1 Ws 363/13, Rn. 20 nach juris; OLG Köln NStZ-RR 2013, 127 f. - Rn. 7 ff. nach juris; Thüringer OLG, Beschl. v. 28.02.2014 - 1 Ws 403/13, Rn. 16 f. nach juris; OLG Braunschweig NStZ-RR 2014, 263 f. - Rn. 13 nach juris; a. A.: OLG Celle NJW 2004, 2396 - Rn. 7 ff. nach juris; OLG Oldenburg StraFo 2007, 127 f. - Rn. 10 nach juris) sowie einem Teil der Literatur (vgl. Mayer/Kroiß, a. a. O., § 52 Rn. 2; Volpert, a. a. O., Teil B, § 52 RVG Rn. 57 ff. unter Aufgabe der in der Vorauflage vertretenen Auffassung; a. A.: Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl., § 52 RVG Rn. 11; NK-GK/Kotz, § 52 RVG Rn. 15; Löwe-Rosenberg/Hilger, a. a. O., § 465 Rn. 42)geteilt wird, hält der Senat auch unter Berücksichtigung der von dem Verteidiger hiergegen vorgebrachten Argumente fest.

  • OLG Celle, 08.08.2016 - 1 Ws 382/16

    Strafprozess: Auslagenerstattung nach Teilfreispruch

    Die gezahlten Pflichtverteidigergebühren sind bei einem Teilfreispruch in voller Höhe und nicht nur im anteiligen Verhältnis von Freispruch zu Verurteilung auf den Erstattungsanspruch anzurechnen (vgl. Senatsbeschluss vom 21. April 2016 - 1 Ws 187/16; ebenso OLG Braunschweig NStZ-RR 2014, 263: OLG Saarbrücken aaO; Thüringer OLG, Beschluss vom 28. Februar 2014 - 1 Ws 403/13, Rn. 16 f. nach juris; OLG Köln NStZ-RR 2013, 127; OLG Düsseldorf aaO).
  • OLG München, 30.01.2017 - 4c Ws 5/17

    Kostenfestsetzungsbeschluss bei Teilfreispruch

    Die gezahlten Pflichtverteidigergebühren sind auch - entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers - bei einem Teilfreispruch in voller Höhe und nicht nur im anteiligen Verhältnis von Freispruch zu Verurteilung auf den Erstattungsanspruch anzurechnen (vgl. OLG Celle Beschluss vom 08. August 2016 - 1 Ws 382/16 Rdn. 24; OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 1 Ws 144/14 Rdn. 13; Thüringer OLG, Beschluss vom 28. Februar 2014 - 1 Ws 403/13, Rdn. 16 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Januar 2013 - III-1 Ws 363/12 Rdn. 20 jeweils zit. nach juris).
  • OLG Celle, 21.04.2016 - 1 Ws 187/16

    Verrechnung der bereits ausgezahlten Pflichtverteidigergebühren mit dem Anspruch

    Der Senat folgt der in der jüngeren oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung mittlerweile ganz vorherrschenden Auffassung, dass ein Abzug sämtlicher Pflichtverteidigergebühren, wie er vorliegend vorgenommen und vom Beschwerdeführer beanstandet worden ist, rechtskonform ist (vgl. OLG Braunschweig , Beschluss vom 26. Mai 2014 - 1 Ws 144/14, NStZ-RR 2014, 263, OLG Köln, Beschluss vom 4. Januar 2013 - 2 Ws 837/12, NStZ-RR 2013, 127; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 2. April 2008 - 2 Ws 211/07, NStZ-RR 2008, 264; OLG Hamburg, Beschluss vom 3. September 2007 - 2 Ws 194/07).
  • OLG Nürnberg, 11.11.2016 - 1 Ws 475/16

    Umfang der Anrechnung der Pflichtverteidigergebühren auf die im Falle des

    Die volle Anrechnung nimmt letztlich nur eine spätere staatliche Aufrechnung voraus (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 21.04.2016, 1 Ws 187/16, [...]; OLG Braunschweig, Beschluss vom 26.05.2014, 1 Ws 144/14, 1 Ws 146/14, [...]; sowie umfassend zur jeweiligen Argumentation: Volpert in: Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 4. Aufl., § 52 RVG Rn. 72 und 73 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.05.2014 - III-2 Ws 91/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14036
OLG Hamm, 20.05.2014 - III-2 Ws 91/14 (https://dejure.org/2014,14036)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.05.2014 - III-2 Ws 91/14 (https://dejure.org/2014,14036)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - III-2 Ws 91/14 (https://dejure.org/2014,14036)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    StGB § 68
    Weisung, Führungsaufsicht, Kontaktverbot

  • openjur.de

    Gesetzwidrigkeit einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht, keinen Kontakt zu dem 17-jährigen Sohn des Verurteilten aufzunehmen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gesetzwidrigkeit einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht, keinen Kontakt zu dem 17-jährigen Sohn des Verurteilten aufzunehmen

  • Wolters Kluwer

    Wirksame Kontaktverbote als Weisungen in der Führungsaufsicht zur Verhinderung neuer Straftaten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StGB § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Wirksame Kontaktverbote als Weisungen in der Führungsaufsicht zur Verhinderung neuer Straftaten

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Wirksame Kontaktverbote als Weisungen in der Führungsaufsicht zur Verhinderung neuer Straftaten; Unwirksamkeit eines Kontaktverbots bezüglich des minderjährigen Sohnes des Verurteilten, wenn dieser bislang strafrechtlich nur in Bezug auf weibliche Familienmitglieder in ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wegen Missbrauchs an Ehefrau und Tochter verurteiltem Sexualstraftäter darf kein Kontaktverbot zum Sohn auferlegt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 263
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.05.1998 - 4 StR 185/98

    Verbot der Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen unter vierzehn Jahren -

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2014 - 2 Ws 91/14
    Eine Weisung widerspricht dem materiellen Recht und ist damit gesetzwidrig im Sinne des § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO, wenn sie keine ausreichende gesetzliche Grundlage hat, das Gericht unzumutbare Anforderungen an den Verurteilten stellt und damit das ihm eingeräumte Ermessen überschreitet oder missbraucht; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Weisung entgegen § 68 b Abs. 3 StGB einen unverhältnismäßig einschneidenden Eingriff in die Lebensführung des Verurteilten enthält (zu dem insoweit gleichlautenden § 56 c Abs. 1 S. 2 StGB Fischer, StGB, 61. Aufl., § 56 c, Rn 3; BGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - 4 StR 185/98 -, juris, Rn 6; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 16. Januar 1998 - 2 Ws 687/97 -, juris, Rn 9).
  • OLG Köln, 16.01.1998 - 2 Ws 687/97

    Verständigung im Strafprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2014 - 2 Ws 91/14
    Eine Weisung widerspricht dem materiellen Recht und ist damit gesetzwidrig im Sinne des § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO, wenn sie keine ausreichende gesetzliche Grundlage hat, das Gericht unzumutbare Anforderungen an den Verurteilten stellt und damit das ihm eingeräumte Ermessen überschreitet oder missbraucht; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Weisung entgegen § 68 b Abs. 3 StGB einen unverhältnismäßig einschneidenden Eingriff in die Lebensführung des Verurteilten enthält (zu dem insoweit gleichlautenden § 56 c Abs. 1 S. 2 StGB Fischer, StGB, 61. Aufl., § 56 c, Rn 3; BGH, Beschluss vom 14. Mai 1998 - 4 StR 185/98 -, juris, Rn 6; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 16. Januar 1998 - 2 Ws 687/97 -, juris, Rn 9).
  • BGH, 07.02.2013 - 3 StR 486/12

    Verstoß gegen eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; verfassungsrechtlich

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2014 - 2 Ws 91/14
    Dies ist dahin zu verstehen, dass es dem Verurteilten untersagt ist, aus eigenem Antrieb und aktiv einen unmittelbaren Kontakt zu einem Mitglied der Personengruppe herzustellen (BGH, Urteil vom 07. Februar 2013 - 3 StR 486/12 -, BGHSt 58, 136-140, zitiert nach juris, Rn 5).
  • OLG Dresden, 11.09.2009 - 2 Ws 409/09

    Kontaktverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2014 - 2 Ws 91/14
    Der Umstand, dass dem Verurteilten die elterliche Sorge u.a. für seinen gehörlosen Sohn G entzogen worden ist, dieser unter der Vormundschaft des Jugendamtes der Stadt C steht, in einer therapeutischen Jugendeinrichtung lebt und sich ein Kontakt des Verurteilten zu G nach Einschätzung des Jugendamtes negativ auf die ohnehin labile psychische Verfassung Gs auswirken würde, rechtfertigt eine auf § 68 b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB gestütztes Verbot der Kontaktaufnahme zu G aufgrund der aufgezeigten engen Zweckrichtung dieser Vorschrift nicht; die vorstehenden Gesichtspunkte sind allein im Rahmen zivil- bzw. familienrechtlicher Vorschriften und Regelungen maßgebend (vgl. Schönke/Schröder, a.a.O.; OLG Dresden, Beschl. vom 11.09.2009 - 2 Ws 409/09).
  • OLG Hamm, 06.03.2014 - 2 Ws 38/14

    Gesetzeswidrigkeit der Weisung, sich einer Person räumlich nicht zu nähern, ohne

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2014 - 2 Ws 91/14
    Die Weisungen müssen dabei inhaltlich in einem sinnvollen Zusammenhang mit dem Gesetzeszweck stehen (Fischer, a.a.O., § 68 b, Rn 16) und gemessen am Rechtsstaatsprinzip und § 68 b Abs. 1 S. 2 StGB dem Bestimmtheitsgebot entsprechen (OLG Hamm, Beschluss vom 06. März 2014, III - 2 Ws 38/14).
  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

    Es gibt und gab den Sachverhaltsschilderungen zufolge keine Anhaltspunkte dafür, dass auch männliche Jugendliche dem Angeklagten Gelegenheit oder Anreiz für die Begehung ähnlich gelagerter Taten boten oder dass Kontakte zu diesen dazu benutzt worden sein könnten, die Weisung in ihrer Zielrichtung zu umgehen (vgl. insoweit auch OLG Hamm, Beschluss vom 20. Mai 2014 - III-2 Ws 91/14, 2 Ws 91/14 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2016 - 1 Ws 97/16

    Weisungen der Führungsaufsicht bei einem in der Motorradszene verhafteten

    Der mit den Kontaktverboten zu Nr. 3d und 3e des Beschlusstenors verfolgte Zweck, den Verurteilten von resozialisierungsfeindlichen Einflüssen fernzuhalten, ist zwar vom Grundsatz her nicht zu beanstanden, sondern - entgegen der Ansicht des Verurteilten - von der gesetzlichen Zielrichtung des § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB ausdrücklich erfasst (OLG Hamm Beschluss vom 20. Mai 2014 [III-2 Ws 91/14] ).
  • KG, 19.12.2014 - 2 Ws 386/14

    Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Weisungen bei der Führungsaufsicht

    Denn ein richterliches Kontaktverbot dient unmittelbar der Straftatverhütung und dem konkreten Opferschutzinteresse (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2014, 263; OLG Dresden NStZ 2010, 153; BT-Drucks. 16/1993 Seite 18), allerdings im Lichte der begangenen maßregelbegründenden Straftat (vgl. OLG Dresden NStZ 2010, 153).
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Rechtsprechung
   KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14 - 141 AR 209/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14602
KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14 - 141 AR 209/14 (https://dejure.org/2014,14602)
KG, Entscheidung vom 05.05.2014 - 2 Ws 163/14 - 141 AR 209/14 (https://dejure.org/2014,14602)
KG, Entscheidung vom 05. Mai 2014 - 2 Ws 163/14 - 141 AR 209/14 (https://dejure.org/2014,14602)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Meidung des Verurteilten von "bestimmten Orten" (hier: größeres Gebiet: Stadtteil von Berlin) als Weisung

  • rechtsportal.de

    StG § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 B
    Anforderungen an die Bestimmtheit der Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht, bestimmte Orte nicht zu betreten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 263
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13

    Führungsaufsicht; "elektronische Fußfessel" und Gebotszone

    Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
    Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat StraFo 2014, 130 [juris]).

    Die getroffene Weisung, Berlin-M. nur nach vorheriger Genehmigung durch die Führungsaufsichtsstelle aufzusuchen, hält sich damit im Rahmen der vom Gesetz eröffneten Ausgestaltungsmöglichkeiten (vgl. dazu auch KG Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 - zur Bestimmung einer "Gebotszone").

  • BGH, 07.02.2013 - 3 StR 486/12

    Verstoß gegen eine Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; verfassungsrechtlich

    Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
    Die Anordnung ist auch hinreichend bestimmt, denn der Beschwerdeführer kann ihr mit genügender Sicherheit entnehmen, welche Örtlichkeiten er ohne Einwilligung der Führungsaufsichtsstelle zu meiden hat (vgl. BGHSt 58, 136, bei juris Rdn. 6).
  • KG, 22.01.2014 - 2 Ws 14/14

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit eines Aufenthaltsverbots

    Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
    Gesetzwidrig sind Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht nur dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg StV 2012, 737; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 11/14 - [juris] und 22. Januar 2014 - 2 Ws 14/14 - jew. mit weit.
  • OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10

    Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Tragung

    Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
    Gesetzwidrig sind Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht nur dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg StV 2012, 737; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 11/14 - [juris] und 22. Januar 2014 - 2 Ws 14/14 - jew. mit weit.
  • OLG BamberG, 15.11.2010 - 1 Ws 621/10

    Führungsaufsicht: Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit eines Annäherungs- und

    Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
    Die Weisung erschwert zwar die Ausübung des bestehenden gemeinsamen Sorge- und Umgangsrechts in tatsächlicher Hinsicht; sie tut dies jedoch nicht in unzumutbarer Weise (vgl. OLG Bamberg, NJW 2011, 2151 - bei juris Rdn. 13).
  • OLG Nürnberg, 11.03.2013 - 1 Ws 307/12

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Nachträgliche Änderung von Weisungen;

    Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
    Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat StraFo 2014, 130 [juris]).
  • OLG Jena, 14.08.2006 - 1 Ws 244/06
    Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
    Gesetzwidrig sind Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht nur dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg StV 2012, 737; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 11/14 - [juris] und 22. Januar 2014 - 2 Ws 14/14 - jew. mit weit.
  • OLG Frankfurt, 10.12.1997 - 3 Ws 973/97
    Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
    Die Erteilung der Weisung ist damit ausreichend begründet, zumal die Strafvollstreckungskammer insoweit auch in zulässiger Weise auf die fortbestehende Gefährlichkeit des Beschwerdeführers und die Bindung der von ihm verübten schweren Straftaten an sein M.er Umfeld abstellt hat (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 1998, 126, 127).
  • OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12

    Rechtmäßigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Wohnsitzwechsel nur

    Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
    Gesetzwidrig sind Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht nur dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg StV 2012, 737; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 11/14 - [juris] und 22. Januar 2014 - 2 Ws 14/14 - jew. mit weit.
  • OLG Dresden, 13.07.2009 - 2 Ws 291/09

    Führungsaufsicht; Maßregel; Weisung

    Auszug aus KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14
    Gesetzwidrig sind Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht nur dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar sind oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg StV 2012, 737; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; Senat, Beschlüsse vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 11/14 - [juris] und 22. Januar 2014 - 2 Ws 14/14 - jew. mit weit.
  • KG, 23.01.2014 - 2 Ws 11/14

    elektronische Fußfessel - Anordnung der "Elektronischen Fußfessel" im Rahmen der

  • OLG Stuttgart, 02.09.2015 - 4 Ws 77/15

    Ausgestaltung der Führungsaufsicht: Weisung des Verbots zur Betretung einer an

    Im Übrigen sind die Vorschriften und Rechtsgrundsätze des einfachen Beschwerdeverfahrens uneingeschränkt anwendbar (KG, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14, juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2010 - 1 Ws 107/10, juris Rn. 10).

    Hierunter können nicht nur spezifisch örtlich konkretisierte Punkte fallen, sondern auch größere Gebiete (KG, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14, juris Rn. 9; Schneider in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 68b Rn. 20).

  • KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16

    Beschwerde gegen Weisungen für die Dauer der Führungsaufsicht: Voraussetzungen

    Gesetzwidrigkeit wäre gegeben, wenn die Anordnungen im Gesetz nicht vorgesehen, wenn sie unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar wären oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 - [juris] = StV 2012, 737; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2010 - 1 Ws 107/10 - [juris] = StV 2010, 643; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 - [juris] = NJW 2009, 3315; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14 - [juris], vom 3. September 2012 - 2 Ws 403/12 - und vom 26. Juni 2012 - 2 Ws 331/12 -).

    Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 a.a.O. und vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 und 2 Ws 11/14 - [juris]).

  • KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15

    Führungsaufsicht; Aufenthaltsweisung bei Fernfahrer

    Gesetzwidrigkeit wäre gegeben, wenn die Anordnungen im Gesetz nicht vorgesehen, wenn sie unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar wären oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 - [juris] = StV 2012, 737; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2010 - 1 Ws 107/10 - [juris] = StV 2010, 643; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 - [juris] = NJW 2009, 3315; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14 - [juris], vom 3. September 2012 - 2 Ws 403/12 - und vom 26. Juni 2012 - 2 Ws 331/12 -).

    Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - [juris]; Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 a.a.O. und vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 und 2 Ws 11/14 - [juris]).

  • KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202/19

    Führungsaufsicht: Rechtmäßigkeit der Weisung zur Duldung von Hausbesuchen und von

    Gesetzwidrigkeit wäre gegeben, wenn die Anordnungen im Gesetz nicht vorgesehen, wenn sie unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar wären oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreiten (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 15. März 2012 - 1 Ws 138/12 - juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2010 - 1 Ws 107/10 - juris; OLG Dresden, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 291/09 - juris; Senat, Beschlüsse vom 6. November 2018 aaO, 30. März 2016 aaO; 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14 - juris, 3. September 2012 - 2 Ws 403/12 - und vom 26. Juli 2012 - 2 Ws 331/12 - st. Rspr.).

    Dabei ist allein zu prüfen, ob die angefochtene Entscheidung in der angewendeten Vorschrift eine Rechtsgrundlage hat, ob Ermessensmissbrauch vorliegt und ob der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 11. März 2013 - 1 Ws 307/12 - juris; Senat, Beschlüsse vom 6. November 2018 aaO; 29. März 2018 aaO; 30. März 2016 aaO; 5. Mai 2014 aaO und vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 -).

  • KG, 16.07.2021 - 5 Ws 94/21

    Anforderungen an die Ausgestaltung einer Vorstellungsweisung

    Eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Anordnung findet im Beschwerdeverfahren hingegen nicht statt (vgl. KG, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 2 Ws 163/14 - und Senat, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 5 Ws 6/19 -).
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