Weitere Entscheidung unten: VerfGH Berlin, 14.05.2014

Rechtsprechung
   AG Gießen, 12.06.2014 - 507 Cs 402 Js 6823/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17775
AG Gießen, 12.06.2014 - 507 Cs 402 Js 6823/11 (https://dejure.org/2014,17775)
AG Gießen, Entscheidung vom 12.06.2014 - 507 Cs 402 Js 6823/11 (https://dejure.org/2014,17775)
AG Gießen, Entscheidung vom 12. Juni 2014 - 507 Cs 402 Js 6823/11 (https://dejure.org/2014,17775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,17775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 263 StGB; §§ 5, 1 HeilprG

  • Justiz Hessen

    § 263 StGB, § 1 HeilPraktG, § 5 HeilPraktG
    Zur Frage der Strafbarkeit eines Wunderheilers

  • IWW

    § 263 StGB; § 1 HeilPraktG; § 5 HeilPraktG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Frage der Strafbarkeit eines Wunderheilers

  • Wolters Kluwer

    Zur Frage der Strafbarkeit eines Wunderheilers

  • RA Kotz

    Geistige Kräfte - Strafbarkeit eines Wunderheilers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Freispruch für Wunderheiler

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Die Tätigkeit eines Wunderheilers und dessen Strafbarkeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wunder darf man versprechen - Amtsgericht spricht einen Wunderheiler vom Vorwurf des Betrugs an Patienten frei

  • mittelhessen.de (Pressebericht, 13.06.2014)

    "Hokuspokus ist nicht strafbar"

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)
  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Wunderheiler ist kein Betrüger - Freispruch!

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 06.08.2014)

    Berufsfreiheit schützt Wunderheiler

  • bista.de (Kurzinformation)

    Tätigkeit eines Wunderheilers

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Heilpraktiker - Hokuspokus nicht erlaubnispflichtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wunder(-heiler) gibt es immer wieder

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wunderheiler üben keinen Heilberuf aus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Erlaubnispflicht des Wunderheilers zur Ausübung von Heilkunde aufgrund fehlender Tätigkeit als Heilpraktiker - Keine Strafbarkeit wegen fehlender Erlaubnis

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 292
  • NZS 2014, 667
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 27.01.1999 - 1 Ss 310/97
    Auszug aus AG Gießen, 12.06.2014 - 507 Cs 402 Js 6823/11
    Die "Eindruckstheorie" ist zuletzt vertreten worden in OLG Frankfurt NJW 2000, 1807, die aber nachgehend von BVerfG NJW 2004, 2890 aufgehoben worden ist.

    (3) In der Entscheidung bereits erwähnten Entscheidung NJW 2000, 1807, hat das OLG Frankfurt postuliert, Scharlatanerie und Kurpfuscherei müsse entgegengewirkt werden.

  • BVerfG, 02.03.2004 - 1 BvR 784/03

    Keine Erlaubnispflicht nach dem HeilprG für "Geistheiler"

    Auszug aus AG Gießen, 12.06.2014 - 507 Cs 402 Js 6823/11
    Darüber hinaus wird die Gefahr, notwendige ärztliche Hilfe zu versäumen, eher vergrößert, wenn geistiges Heilen als Teil der Berufsausübung von Heilpraktikern verstanden wird, BVerfG NJW-RR 2004, 705.
  • BGH, 29.07.2009 - 2 StR 91/09

    Schuldsprüche in Betrugsverfahren wegen Verkauf eines angeblichen Krebsmittels

    Auszug aus AG Gießen, 12.06.2014 - 507 Cs 402 Js 6823/11
    So hatte der BGH im Jahre 2010 über einen Betrug durch den Vertrieb von unwirksamen Krebsmitteln zu entscheiden, NJW 2010/88 [richtig: NStZ 2010, 88 - d. Red.] .
  • BVerfG, 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02

    Unverhältnismäßige Beschränkung der Berufswahlfreiheit durch Erlaubnispflicht

    Auszug aus AG Gießen, 12.06.2014 - 507 Cs 402 Js 6823/11
    Die "Eindruckstheorie" ist zuletzt vertreten worden in OLG Frankfurt NJW 2000, 1807, die aber nachgehend von BVerfG NJW 2004, 2890 aufgehoben worden ist.
  • BGH, 22.06.2011 - 2 StR 580/10

    Zur unerlaubten Ausübung der Heilkunde bei Synergetik-Therapie

    Auszug aus AG Gießen, 12.06.2014 - 507 Cs 402 Js 6823/11
    Bei dem Straftatbestand des § 5 HeilprG handelt es sich um ein potentielles Gefährdungsdelikt, bei dem nur eine generelle Gefährlichkeit der konkreten Tat, nicht aber der Eintritt einer konkreten Gefahr zum Tatbestand gehört." (BGH NJW 2011, 3591.).
  • BVerwG, 18.12.1972 - I C 2.69

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Begriff der "Ausübung der Heilkunde" -

    Auszug aus AG Gießen, 12.06.2014 - 507 Cs 402 Js 6823/11
    a) Voraussetzung für die Erlaubnispflicht nach dem HeilPraktG ist, dass Behandlungen ausgeübt werden sollen, die nennenswerte gesundheitliche Schädigungen verursachen können ( Haage Heilpraktikergesetz 2. Auflage 2013, § 1 HeilPraktG Rn 6 unter Berufung auf BVerwG, NJW 1973, 579).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 85/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12008
VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 85/12 (https://dejure.org/2014,12008)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14.05.2014 - VerfGH 85/12 (https://dejure.org/2014,12008)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - VerfGH 85/12 (https://dejure.org/2014,12008)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,12008) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 2 Abs 2 GG, § 198 GVG, Art 5 Abs 1 MRK, § 67d StGB, § 67e Abs 2 StGB vom 16.07.2007
    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen eine die Aussetzung der Sicherheitsverwahrung aufhebende Entscheidung - Verletzung des Freiheitsgrundrechts (Art 8 Abs 1 S 2 Verf BE) - Hier: erhebliche Überschreitung der Überprüfungsfrist nach § 67e StGB - Begründung eines ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Vollstreckungsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 292
  • StV 2015, 496
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04

    Zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 85/12
    Zwar bedeutet nicht jede Verzögerung des Geschäftsablaufs, die zu einer Überschreitung der Überprüfungsfristen führt, zugleich eine Grundrechtsverletzung, weil es hierzu auch bei sorgfältiger Führung des Verfahrens kommen kann (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 16. November 2004 - 2 BvR 2004/04 -, BVerfGK 4, 176 = juris Rn. 22; Beschlüsse vom 22. und 29. November 2011, a. a. O.).

    Der gesamte Verfahrensablauf bis zum März 2012 lässt darauf schließen, dass sich die Strafvollstreckungskammer nicht an die Überprüfungsfrist gebunden fühlte und damit die das Freiheitsgrundrecht sichernde Funktion des § 67e StGB verkannte (vgl. zu einem ähnlichen Verfahrensverlauf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 2004 - 2 BvR 2004/04 -, BVerfGK 4, 176 = juris Rn. 2 ff.).

    b) Eine das Freiheitsgrundrecht verletzende Fristüberschreitung begründet allerdings nicht in jedem Fall ein Vollstreckungshindernis für den weiteren Vollzug der Sicherungsverwahrung (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 16. November 2004, a. a. O. S. 183 = juris Rn. 28; weitergehend - regelmäßig keine Auswirkung der Fristüberschreitung auf die Zulässigkeit der weiteren Vollstreckung - etwa: Stree/Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. 2010, § 67e Rn. 3; Rissing-van Saan/Peglau, in: LK StGB, 12. Auflage 2008, § 67e Rn. 27 f.; Eschelbach in: Matt/Renzikowski, StGB 2013, § 67e Rn. 7; a. A. Pollähne, in: NK StGB, 4. Aufl. 2013, § 67e Rn. 15: Vollstreckungshindernis nach Übergangsfrist z. B. von zwei Monaten; kritisch auch Groß, in: MünchKomm StGB, 2. Aufl. 2012, § 67e Rn. 9).

  • BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1665/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauerentscheidung;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 85/12
    Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Sicherungsverwahrung (§ 67e StGB) dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Freiheitsgrundrechts (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 -, juris Rn. 17, 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris Rn. 16, und 29. November 2011 - 2 BvR 1665/10 -, juris Rn. 12).

    Zwar bedeutet nicht jede Verzögerung des Geschäftsablaufs, die zu einer Überschreitung der Überprüfungsfristen führt, zugleich eine Grundrechtsverletzung, weil es hierzu auch bei sorgfältiger Führung des Verfahrens kommen kann (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 16. November 2004 - 2 BvR 2004/04 -, BVerfGK 4, 176 = juris Rn. 22; Beschlüsse vom 22. und 29. November 2011, a. a. O.).

    Die gesetzliche Entscheidungsfrist lässt dafür ausreichend Raum (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 22. und 29. November 2011, a. a. O.).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 85/12
    Die Frist war im Zeitpunkt der Entscheidung des Landgerichts über das Vorliegen eines Vollstreckungshindernisses bereits um mehr als ein halbes Jahr überschritten, und dies bei einer ohnehin nur noch übergangsweise für zulässig erklärten Überprüfung im Zweijahresabstand (dazu BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u. a. -, BVerfGE 128, 326 = juris Rn. 118, 121, 167: grundrechtlich gebotene jährliche Kontrolle).

    Die Konvention und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei der Auslegung des Art. 8 Abs. 1 VvB ebenso wie bei der Auslegung des Grundgesetzes zu berücksichtigen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08 u.a. -, BVerfGE 128, 326 = juris Rn. 86 ff.).

  • BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 449/10

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG durch unzureichende Abwägung bei Entscheidung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 85/12
    Während der Erstellung des Gutachtens war sie verpflichtet, die Tätigkeit des Sachverständigen zeitnah zu überwachen und Bearbeitungsfristen zu setzen, die eine Einhaltung der gesetzlichen Überprüfungsfrist zuließen (vgl. zum Bundesrecht für das Verfahren über eine Strafaussetzung zur Bewährung: BVerfG, Beschluss vom 13. September 2010 - 2 BvR 449/10 -, juris Rn. 30 m. w. N.).

    Auch nachdem sich die Strafvollstreckungskammer ab März 2012 um Beschleunigung bemüht hatte, wurde sie den durch den Zeitablauf verstärkten Anforderungen an die Verfahrensgestaltung (siehe BVerfG, Beschluss vom 13. September 2010, a. a. O., Rn. 31) nicht gerecht.

  • BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 1334/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung zur Bewährung;

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 85/12
    Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Sicherungsverwahrung (§ 67e StGB) dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Freiheitsgrundrechts (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 5. Mai 2008 - 2 BvR 1615/07 -, juris Rn. 17, 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris Rn. 16, und 29. November 2011 - 2 BvR 1665/10 -, juris Rn. 12).

    Anderenfalls verletzt jede vermeidbare Fristüberschreitung das Freiheitsgrundrecht (vgl. zum Bundesrecht für eine zehntägige Überschreitung der Überprüfungsfrist nach § 67e StGB bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Wiederholungsfall: BVerfG, Beschluss vom 22. November 2011 - 2 BvR 1334/10 -, juris Rn. 23 ff.).

  • EGMR, 19.09.2013 - 17167/11

    Sicherungsverwahrter soll Schmerzensgeld bekommen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 85/12
    Danach soll bei einer Überprüfung nach § 67e StGB je nach den Gesamtumständen des Falles eine Verzögerung von fast einem Monat die Obergrenze dessen darstellen, was noch als angemessen erachtet werden könnte (EGMR, Urteil vom 19. September 2013, Beschwerde Nr. 17167/11, W. gg.
  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 85/12
    Das Kammergericht verkennt, dass die Behandlung im normalen Geschäftsgang angesichts der bereits erfolgten Fristüberschreitung um mehrere Monate, vor allem aber wegen des hier stets zu beachtenden Beschleunigungsgebots ohnehin nicht zulässig gewesen wäre (vgl. zum Bundesrecht bei Untersuchungshaft: BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 -, juris Rn. 77).
  • BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 2292/11

    Unzulässigkeit der Rüge einer unangemessenen Verfahrensdauer mangels

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 85/12
    Weil und soweit der Beschwerdeführer die Verletzung des Grundrechts der Freiheit der Person maßgeblich auf die verzögerte Durchführung des Überprüfungsverfahrens nach § 67e StGB stützt, könnten dazu auch die mit dem am 3. Dezember 2011 in Kraft getretenen Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eingeführten Rechtsbehelfe gehören (vgl. Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 33/12 - Rn. 20 unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 2292/11 -, juris Rn. 9), die der Beschwerdeführer nicht ergriffen hat.
  • VerfGH Berlin, 13.08.2013 - VerfGH 148/11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Nichtwahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 85/12
    Dieser verlangt von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofes über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden und zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder es gar nicht erst zu einem Verfassungsverstoß kommen zu lassen (Beschluss vom 13. August 2013 - VerfGH 148/11 -, wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 13 m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 85/12
    Soweit Entscheidungen zu treffen sind, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, liegen im Freiheitsgrundrecht sowie im Grundrecht auf Schutz der Menschenwürde die Wurzeln des Anspruchs auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (vgl. Beschluss vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - Rn. 42 im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1981 - 2 BvR 1194/80 -, BVerfGE 58, 208 = juris Rn. 37, und Urteil vom 8. Oktober 1985 - 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82 -, BVerfGE 70, 297 = juris Rn. 32).
  • VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 55/04

    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung des ursprünglichen

  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 104/07

    Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung des Grundrechts auf Freiheit der Person

  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 1615/07

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm GG Art 104 Abs 1 durch die Anordnung der

  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 33/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung der weiteren Vertretung durch

  • VerfGH Berlin, 23.12.1992 - VerfGH 38/92

    Zur Entscheidungskompetenz des VerfGH Berlin bei der Anwendung von

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

  • RG, 30.03.1912 - I 178/12

    Ist die Verlesung des Protokolls über die Aussage eines auf Ersuchen gemäß § 222

  • RG, 11.12.1912 - V 248/12

    Vorzeitige Kündigung der Gesellschaft aus wichtigem Grund

  • VerfGH Berlin, 24.01.2018 - VerfGH 166/16

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts (Art 8 Abs 1 S 2 VvB ) durch Anordnung der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, der sich der Verfassungsgerichtshof für Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VvB angeschlossen hat (vgl. Beschluss vom 14. Mai 2014 - VerfGH 85/12 - Rn. 20 m. w. N.), kommt dem Freiheitsgrundrecht ein besonderer Rang zu.

    Das Bundesverfassungsgericht hat für Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG insoweit hervorgehoben, dass im Freiheitsgrundrecht eine der Wurzeln des Prozessgrundrechts auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren liegt (vgl. Beschluss vom 14. Mai 2014, a. a. O., Rn. 20 im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1981 - 2 BvR 1194/80 -, BVerfGE 58, 208 = juris Rn. 37, und Urteil vom 8. Oktober 1985 - 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82 -, BVerfGE 70, 297 = juris Rn. 32).

    Ihre fehlerhafte Handhabung kann dieses Grundrecht verletzen, wenn in ihr eine nicht mehr vertretbare Fehlhaltung gegenüber dem Verfahrensrecht zum Ausdruck kommt, die auf eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts schließen lässt (vgl. Beschluss vom 14. Mai 2014, a. a. O., Rn. 21).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht