Rechtsprechung
BGH, 21.11.2013 - 2 StR 463/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 63 StGB
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (unzureichende Darlegung der verminderten Schuldfähigkeit: schwere andere seelische Abartigkeit bei emotional instabiler Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typ auf Borderline-Organisationsniveau [ICD-10: ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Emotional-instabile Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit - Wolters Kluwer
Annahme verminderter Schuldfähigkeit bei einer auf eine Persönlichkeitsstörung zurückzuführenden (erstmaligen) Begehung von Straftaten durch den Angeklagten
- rewis.io
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Emotional-instabile Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21
Annahme verminderter Schuldfähigkeit bei einer auf eine Persönlichkeitsstörung zurückzuführenden (erstmaligen) Begehung von Straftaten durch den Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 30.04.2013 - 1 KLs 8025 Js 17089/12
- BGH, 21.11.2013 - 2 StR 463/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 72
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.08.2000 - 2 StR 219/00
Annahme von verminderter Schuldfähigkeit; Borderline; Schwere andere seelische …
Auszug aus BGH, 21.11.2013 - 2 StR 463/13
Dies gibt dem neuen Tatrichter Gelegenheit, aufgrund neuer Feststellungen zur Erkrankung des Angeklagten eine in sich stimmige neue Rechtsfolgenentscheidung zu treffen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. August 2000 - 2 StR 219/00). - BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97
Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten der Nebenklägerin und der …
Auszug aus BGH, 21.11.2013 - 2 StR 463/13
Die Erwägungen des Landgerichts beschreiben in allgemeiner Form lediglich noch einmal die angenommene Persönlichkeitsstörung und enthalten - weder für sich noch im Zusammenhang mit den weiteren Urteilsgründen - den Beleg dafür, dass sie in ihrer belastenden Wirkung für den Betroffenen - und damit auch im Hinblick auf seine Fähigkeit zu normgemäßem Verhalten - zur Tatzeit das Gewicht krankhafter seelischer Störungen i.S.d. §§ 20, 21 StGB erreicht hatte (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 31; st. Rspr.).
- BGH, 12.10.2017 - 5 StR 364/17
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Derartige Defekte sind jedoch am Merkmal der "schweren anderen seelischen Abartigkeit' zu messen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2013 - 2 StR 463/13, NStZ-RR 2014, 72, und vom 21. Juli 2015 - 2 StR 163/15;… SSWStGB/Kaspar, 3. Aufl., § 20 Rn. 71, 79 ff.). - BGH, 21.07.2015 - 2 StR 163/15
Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil)
Die Erwägungen des Landgerichts beschreiben in allgemeiner Form lediglich die angenommene Persönlichkeitsstörung und enthalten - weder für sich noch im Zusammenhang mit den weiteren Urteilsgründen - den Beleg dafür, dass sie in ihrer belastenden Wirkung für die Betroffene - und damit auch im Hinblick auf ihre Fähigkeit zu normgemäßem Verhalten - zur Tatzeit das Gewicht krankhafter seelischer Störungen i.S.d. §§ 20, 21 StGB erreicht hatte (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 72; st. Rspr.).